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Ernährungssouveränität herstellen - Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/6010 · Antrag · Original ↗

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Ernährungssouveränität herstellen - Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken Deutscher Bundestag Drucksache 21/6010 21. Wahlperiode 19.05.2026 Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Dr. Ophelia Nick, Jamila Schäfer, Claudia Roth, Boris Mijatović, Ulle Schauws, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Harald Ebner, Karl Bär, Lisa Badum, Awet Tesfaiesus, Luise Amtsberg, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ernährungssouveränität herstellen – Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht und völkerrechtlich in Artikel 11 des UN-Sozialpaktes als Recht auf angemessene Ernährung verankert. Nachdem in den 1990er und frühen 2000er Jahren Erfolge in der Hungerbekämpfung erzielt wurden, steigt die Zahl der hungernden und mangelernährten Menschen in Afrika sowie im Nahen und Mittleren Osten wieder an. Laut Welternährungsbericht 2025 der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) leiden über 673 Millionen Menschen unter chronischem Hunger (https://openknowledge.fao.org/ser- ver/api/core/bitstreams/e3c60970-7123-4de4-9d82-81f4a08912e4/content). Die Erreichung des globalen Nachhaltigkeitsziels, Sustainable Development Goal (SDG) 2 – Kein Hunger – rückt damit in weite Ferne. Mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime als Reaktion auf die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran droht eine globale Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warnt, dass 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten (www.wfp.org/news/wfp-projects-food-insecurity-could-reach-record-levels- resultmiddle-east-escalation). Parallel dazu verschärfen sich bestehende Hungerkrisen weiter: Im Sudan waren in den Jahren 2024/2025 über 24,6 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen (www.ipcinfo.org/ipc-country-analysis/ detailsmap/en/c/1159433/). In Gaza ist die Ernährungslage infolge des Krieges, der Abriegelung und der weiterhin sehr restriktiven Einfuhr von Hilfsgütern durch Israel nach wie vor katastrophal. In Afghanistan sind 17,4 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/publications/report/afghanistan/afghanistan- humanitarian-update-december-2025). Im Sahel befanden sich Ende des Jahres 2025 über 41,8 Millionen Menschen in einer Nahrungsmittelkrise (www.fao.org/africa/news- stories/news-detail/west-africa-and-the-sahel--nearly-52.8-million-people-could-face- acute-food-insecurity-during-the-2026-lean-season-(june-august)/en). Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielfältig und eng miteinander verwoben. Die Folgen der menschengemachten Klimakrise, Kriege und bewaffnete Konflikte, soziale Ungleichheiten sowie wirtschaftliche Krisen verstärken sich gegenseitig. Die Finanzierungslücken sind enorm hoch, weil zentrale Geberländer die Mittel drastisch gekürzt haben, obwohl der globale Bedarf steigt. Mit dem faktischen Ende von USAID verliert das WFP rund 40 Prozent seiner Finanzierung und kann etwa 16,7 Millionen Menschen pro Jahr weniger erreichen (www.wfp.org/publications/food-security- impact-reduction-wfp-funding). Die Mittel westlicher Geberstaaten für Ernährungsprogramme im Bereich der Mangelernährung sind seit dem Jahr 2022 insgesamt um 44 Prozent eingebrochen (www.nature.com/articles/d41586-025-00898-3). Die Bundesregierung hat den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) massiv gekürzt, von 13,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf voraussichtlich 9,3 Milliarden bis zum Jahr 2028. Die Klimakrise stellt eine zentrale Herausforderung für das Erreichen von SDG 2 dar. Extremwetterereignisse, anhaltende Trockenperioden und steigende Temperaturen gefährden Anbausysteme weltweit. Die FAO prognostiziert, dass die landwirtschaftlichen Erträge in Subsahara-Afrika bis zum Jahr 2050 um 15 Prozent zurückgehen könnten (www.fao.org/fileadmin/templates/wsfs/docs/Issues_papers/HLEF2050_Glo- bal_Agriculture.pdf). Gleichzeitig führen geopolitische und fossile Krisen und Konflikte sowie klimabedingte Preissteigerungen bei Lebensmitteln bereits heute dazu, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte stark unter Druck geraten. Besonders Frauen, Mädchen und andere marginalisierte Gruppen leiden überproportional unter Hunger und Mangelernährung. Hunger ist häufig Ausdruck struktureller Ungleichheiten und globaler Machtverhältnisse. Weltweit werden Agrar- und Lebensmittelmärkte von wenigen großen Konzernen dominiert. Kleinbäuer:innen im Globalen Süden werden durch die zunehmende Patentierung von Saatgut und den züchterischen Fokus auf teure Hochleistungssorten strukturell benachteiligt und geraten in wirtschaftliche Abhängigkeiten und wachsende Verschuldungsgefahr. Bäuerliche Saatgutsysteme und traditionelle, regional angepasste Sorten werden verdrängt. Gleichzeitig sorgen Verkauf und Verpachtung lokaler Böden an internationale Konzerne dafür, dass darauf angebaute Produkte, wie Futtermittel, Palmöl oder Zuckerrohr exportiert werden, statt zur Ernährung vor Ort beizutragen. Zugleich sind rund 75 Prozent der landwirtschaftlichen Kulturen weltweit auf Insektenbestäubung angewiesen. Dramatische Rückgänge bei Wildbienenbeständen und Insektenvielfalt verursacht durch strukturarme Monokulturen und Pestizide gefährden diese Grundlage (www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/- hautfluegler/bienen/15573.html). Familienbetriebe und Kleinbäuer:innen produzieren nach FAO-Angaben einen Großteil der globalen Nahrungsmittel – in Subsahara- Afrika und Asien bis zu 80 Prozent –, gleichzeitig leben rund drei Viertel der hungernden Menschen in ländlichen Regionen (www.fao.org/new-york/fao-statements/detail/ eradication-of-poverty--agriculture-development--food-security-and-nutrition--- introduction-of-the-secretary-general-s-reports-at-the-80th-session-of-the-united- nationsgeneral-assembly-second-committee/en). Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen und Ernährungssouveränität zu erzielen, ist es folglich unabdingbar, kleinbäuerliche Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern. Große Umstellungsversuche auf agrarökologische Anbaumethoden wie im indischen Bundesstaat Andrah Pradesh (https://apcnf.in/) zeigen: Kleinbäuer:innen produzieren auf diesem Weg nicht nur mehr, sondern haben durch weniger Inputs geringere Kosten und durch Mischkulturanbau stabilere Erträge. Das garantiert die lokale Selbstversorgung und reduziert die Ernährungsunsicherheit. Diese selbstbestimmte Art der Landbewirtschaftung befähigt Menschen, die Art der Produktion, des Vertriebs und des Konsums selbst zu bestimmen. So wird Ernährungssouveränität möglich. Ernährungssouveränität ist nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung weltweit. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt 1. den laufenden BMZ-Reformprozess und den erklärten Willen der Bundesregierung, die Entwicklungszusammenarbeit strategisch neu auszurichten und dabei die Bekämpfung von Armut und Hunger durch die Transformation in nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme in den Mittelpunkt zu stellen; 2. die Ankündigung der Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene sowie im Rahmen von G7, G20 und Vereinten Nationen sowie anderen multilateraler Foren für eine stärkere Koordination der Geberländer für die globale Ernährungssouveränität einzusetzen und weiterhin das Ziel zu verfolgen, bis zum Jahr 2030 500 Millionen Menschen von Hunger zu befreien; 3. die im VN-Welternährungssystem-Prozess von weit über 100 Staaten entwickelten nationalen Transformationspfade für ihre Ernährungssysteme als richtungsweisende Grundlage für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit; 4. das bedeutende Engagement der zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere im Globalen Süden, und ihren wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und der Bekämpfung der globalen Ernährungsunsicherheit wie auch ihre Tätigkeit im Bereich. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie a) die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen, die bestehende Lücken vergrößern; b) im Sudan und Sahel den humanitären Zugang zu sichern und die Finanzierungslücke im Sahel als sicherheitspolitische Priorität zu schließen; in Gaza den ungehinderten Zugang für Hilfsgüter und Helfer:innen sicherzustellen, den Wiederaufbau lokaler Nahrungsmittelproduktion zu unterstützen und UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) sowie andere VN-Organisationen und NRO (Nichtregierungsorganisationen) ausreichend zu finanzieren; in Afghanistan die humanitäre Hilfe in Zusammenarbeit mit dem WFP und zivilgesellschaftlichen Organisationen aufrechtzuerhalten und darauf hinzuwirken, dass Frauen als Landwirtinnen und Ernährungssicherungsexpertinnen zugelassen werden; sowie „vergessene“ Hungerkrisen der jeweiligen Lage angemessen zu adressieren; c) bei ungerechtfertigten Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Düngemitteln – insbesondere im Kontext geopolitischer Krisen wie der Blockade der Straße von Hormus – zu prüfen, ob eine Übergewinnsteuer auf Zufallsgewinne von Agrarhandels- und Düngemittelkonzernen, wie sie für Mineralölkonzerne diskutiert wird, zielführend sein könnte, und gegebenenfalls entsprechende Initiativen auf EU- und G7-Ebene zu unterstütze; die strukturelle Abhängigkeit vieler Länder des Globalen Südens von mineralischen Düngemitteln als systemisches Risiko anzuerkennen und durch gezielte Projektförderungen abzumildern und langfristig zu reduzieren und sich für Anreize einzusetzen, welche die lokale und regionale Produktion und Verteilung von Biodünger und Bioinputs strukturell stärken; d) Partnerländern, insbesondere sogenannte Least developed Countries (LDCs), verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, um Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu reduzieren; e) sich für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks einzusetzen sowie besonders gefährdete und hoch verschuldete Länder gezielt bei der Ernährungssicherheit zu unterstützen; f) sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des Globalen Südens einzusetzen und den Mitteln für Ernährungssicherheit und klimaresiliente Landwirtschaft Vorrang vor Schuldendienst einzuräumen; 2. für verlässliche humanitäre Hilfe und Zusammenarbeit in Krisenkontexten zu sorgen und a) für die internationale humanitäre Hilfe sicherzustellen, dass sie ausschließlich nach humanitären Prinzipien und Bedürftigkeit vergeben wird; den ungehinderten Zugang zu Krisenregionen zu sichern, auf alle Konfliktparteien einzuwirken, humanitäres Völkerrecht einzuhalten und den Einsatz von Hunger als Kriegswaffe auf allen diplomatischen Ebenen zu ächten sowie lokale zivilgesellschaftliche Organisationen dabei gezielt zu stärken; b) den Humanitären-Entwicklungs-Frieden-Nexus (HDP-Nexus) als verbindliches Strukturprinzip der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik zu verankern, indem humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung als integriertes System wirken; auf EU- und multilateraler Ebene darauf hinzuwirken, dass Finanzierungsinstrumente nexusgerecht und flexibel gestaltet werden; c) in fragilen Kontexten lokale Friedensprozesse und Konflikttransformation – insbesondere mit Blick auf Konflikte um Landnutzung, Wasser und Weiderechte – als integralen Bestandteil von Ernährungssicherungsprogrammen zu finanzieren; d) zur Abfederung klima- und krisenbedingter Ernährungsnotlagen den Anteil vorausschauender Finanzierung, insbesondere über Instrumente wie Forecast-based Financing und Anticipatory Action-Fonds, an der deutschen humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit signifikant zu erhöhen; Frühwarnsysteme wie FEWS NET und den IPC-Prozess dauerhaft und verlässlich zu finanzieren; sich auf EU- und G7-Ebene dafür einzusetzen, antizipative Ansätze als Standard in multilateralen Krisenreaktionsmechanismen verankert werden; dadurch Resilienz zu stärken und Abhängigkeiten zu reduzieren; 3. das Recht auf Nahrung durchzusetzen und a) als verbindlichen Maßstab für alle BMZ-Reformentscheidungen zu verankern, zukünftige Reformentscheidungen an den Prinzipien der Ernährungssouveränität auszurichten, deren Umsetzung regelmäßig zu evaluieren und sicherzustellen, dass eine Neuausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht primär geo- und wirtschaftspolitischen Interessen folgt oder zu Mittelkürzungen genutzt wird; b) die Politiken aller Ressorts im Sinne der Politikkohärenz daraufhin zu überprüfen, ob sie das Recht auf Nahrung schützen und gewährleisten sowie zur Ernährungssouveränität von Menschen im Globalen Süden beitragen; unterschiedliche Ziele – etwa zwischen Freihandelsabkommen und dem Schutz lokaler Ernährungssysteme zu minimieren; 4. die europäische Agrar- und Handelspolitik kohärent zu gestalten und a) sicherzustellen, dass die europäische Entwicklungszusammenarbeit konsequent im Sinne der Ernährungssouveränität und der agrarökologischen Transformation gestaltet wird bei den Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens durch spezifische Mittelallokationen („ringfencing“), beim EU-Außenfinanzierungsinstrument Global Europe durch ausreichende Mittel für nachhaltige Ernährungssysteme und klimaresiliente Landwirtschaft, bei der EU-Budgethilfe durch Bindung an strenge Kriterien der Ernährungssouveränität, des Klimaschutzes, des Erhalts von Ökosystemen und der Biodiversität sowie bei Team-Europe-Initiativen und Global Gateway- Projekten durch Einklang mit den Interessen der Partnerländer und unter Einbezug der Zivilgesellschaft; b) dabei sicherzustellen, dass die Schutzinteressen der Länder des Globalen Südens und Asymmetrien im internationalen Wirtschaftsgefüge in EU- Handels-, Assoziierungs- und Investitionsabkommen berücksichtigt werden; c) insbesondere regionale Integration und die Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone AfCFTA zu unterstützen, um regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und dabei sicherstellen, dass KMU, Frauen, die Jugend und Kleinbäuer:innen fair von der wirtschaftlichen Integration profitieren; d) Anreize zur Verwendung von Lebensmitteln und Futterpflanzen als Kraftstoffe im Straßenverkehr zu beenden und damit den Konflikt zwischen Tank und Teller zu entschärfen; e) sicherzustellen, dass Pestizide, die aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht genehmigt sind und folglich in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, nicht von Deutschland aus in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden; 5. Agrarökologie ins Zentrum zu rücken und a) zu einem Leitkonzept der ländlichen Entwicklung und landwirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit zu machen, den Anteil agrarökologischer Projekte signifikant und zügig zu erhöhen sowie sich auch auf EU- und VN- Ebene für agrarökologische Ansätze bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen wie humusbildende Anbauverfahren, Agroforstwirtschaft, Forderung von regional und lokal angepassten Sorten einzusetzen und als strukturelle Vorsorge in allen Partnerländern auszubauen; im Zuge der Ausdehnung der agrarökologischen Projektarbeit die Beratungs- und Schulungsangebote zu agrarökologischen und pestizidfreien Anbaumethoden und ausgewogener Ernährung flächendeckend auszubauen; b) die Förderung traditioneller agrarökologischer Praktiken, lokaler bodenschonender Nutzungssysteme und pastoraler Formen zu priorisieren sowie traditionelles Saatgut als Gemeingut anzuerkennen und vor Patentierung zu schützen; gleichzeitig die strukturelle Abhängigkeit von importierten, fossilbasierten Düngemitteln zu reduzieren, indem agrarökologische Kreislaufwirtschaften sowie die lokale Produktion und Verteilung von organischen Düngemitteln und Bioinputs massiv gefördert, regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gestärkt und faire Einkommen für Produzent:innen gesichert werden; c) Kooperationen mit der Privatwirtschaft im Ernährungsbereich an den SDGs, Agrarökologie und Ernährungssouveränität auszurichten und keine Projekte zu fördern, die primär auf inputintensive industrielle Landwirtschaft zugunsten des Agribusiness abzielen; d) agrarökologische, langfristige und resiliente Strukturhilfe auszubauen und dabei eng mit lokalen Gemeinschaften und bäuerlichen Organisationen als zentralen Akteuren der Ernährungssicherung zusammenzuarbeiten; e) Frauen sowie andere marginalisierte Gruppen im ländlichen Raum gezielt zu unterstützen durch gleichberechtigten Zugang zu Land, Saatgut, Krediten und landwirtschaftlicher Beratung, durch die Förderung frauengeführter Kooperativen und Erzeugerinnennetzwerke sowie durch die Stärkung ihrer Teilhabe an Entscheidungsprozessen in Ernährungssystemen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene weiterzuentwickeln; f) für die langfristige Ernährungssicherheit zur Erreichung der Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal beizutragen und insbesondere die nachhaltige Nutzung wild lebender Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und die Stärkung von Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit und Wasserkreisläufen zu fördern; 6. den fairen Zugang zu Land für die ländliche Bevölkerung zu ermöglichen und Landgrabbing zu verhindern und dazu a) die konkrete und langfristige Umsetzung der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ (VGGT) vor Ort aktiv zu fördern sowie die „Grundprinzipien und Leitlinien zu Zwangsräumungen und Zwangsvertreibungen“ des VN-Menschenrechtsrats umzusetzen; b) Programme für die Stärkung von Landrechten indigener und lokaler Gemeinschaften, Frauen, Kleinbäuer:innen und Landbevölkerung zu fördern; dabei anzuerkennen, dass sichere Landrechte eine zentrale Voraussetzung nicht nur für Ernährungssouveränität, sondern auch für den Erfolg von Klimaschutz und Biodiversitätsstrategien sind; sicherzustellen, dass Rohstoff-, Agrar- oder Energieprojekte, die mit Bundesmitteln unterstützt oder von deutschen Unternehmen umgesetzt werden, lokale Ernährungssysteme und ländliche Lebensgrundlagen nicht beeinträchtigen, sondern den Kleinbäuer:innen und unterstützenden zivilgesellschaftlichen Organisationen zugutekommen; 7. zivilgesellschaftliche Akteure strukturell zu stärken und a) die Rolle lokaler und nationaler zivilgesellschaftlicher Organisationen als zentrale Akteure der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit bei der Ernährungssicherung systematisch und finanziell zu stärken; die globale und deutsche Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen aus dem Globalen Süden, verbindlich in den Reformprozess einzubeziehen; b) deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen sowie die VN und ihre Organisationen als Mittelempfänger dazu zu verpflichten und zu befähigen, flexible, mehrjährige und möglichst ungebundene Mittel an lokale Partner weiterzugeben; dabei insbesondere bei den VN-Strukturen sicherzustellen, dass der Anteil der Mittel, der direkt bei lokalen Organisationen ankommt, substanziell erhöht wird; c) Finanzierungswege zu vereinfachen, administrative Hürden abzubauen und sicherzustellen, dass Mittel effizient und zeitnah bei den betroffenen Gemeinschaften ankommen; die gleichberechtigte Beteiligung lokaler Organisationen an Planung, Umsetzung und Evaluierung sicherzustellen; 8. für verlässliche Finanzierung zu sorgen und a) die Kürzungen im BMZ-Etat zurückzunehmen und das Budget für Entwicklungszusammenarbeit auf mindestens das Niveau von 2024 (11,2 Milliarden Euro) anzuheben, um verlässlicher Partner zu bleiben; b) die Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme auf mindestens 345 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen und die Finanzierung langfristig sicherzustellen; c) die für die Zivilgesellschaft zugänglichen Haushaltstitel der Entwicklungszusammenarbeit insbesondere den Titel für entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit, die Förderlinien der GIZ für zivilgesellschaftliche Träger sowie die BMZ-Zuwendungen an Kirchen, politische Stiftungen und NROs zu erhalten und auszubauen, um eine pluralistische zivilgesellschaftliche Landschaft zu sichern; die Förderung lokaler und frauengeführter Organisationen im Bereich Landwirtschaft und Ernährungssouveränität dabei gezielt auszubauen; die Mittel für Prävention, Nahrungsmittelhilfe sowie entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe deutlich zu erhöhen und flexibler zu gestalten sowie gezielte, langfristige Investitionen in die Transformation von Ernährungssystemen auszubauen, da kurzfristige Maßnahmen Hunger nicht nachhaltig bekämpfen; d) ihr finanzielles Engagement gegenüber der Europäischen Union und multilateralen Organisationen zu stärken, insbesondere gegenüber dem CFS (Committee on World Food Security), FAO, IFAD, WFP und UNICEF (United Nations International Children’s Emergency Fund) sowie nichtstaatlichen humanitären Organisationen; ihre Politik stärker an den im CFS erarbeiteten Leitlinien und Politikempfehlungen auszurichten, insbesondere den Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung, den VGGT- Landrechtsleitlinien; dabei konkret sicherzustellen, dass marginalisierte Gruppen insbesondere Kleinbäuer:innen, Frauen, indigene Gemeinschaften, Wanderarbeiter:innen und Menschen in fragilen Staaten in CFS-Prozessen eine formale Stimme erhalten, ihre Interessenvertretung durch gezielte Kapazitätsförderung gestärkt wird und die Ergebnisse dieser Prozesse verbindlich in bilaterale und multilaterale Programmplanung einfließen; die Struktur der deutschen multilateralen Beiträge grundlegend zu überprüfen und den Anteil der ungebundenen Kernfinanzierung an multilaterale Organisationen, insbesondere WFP, UNICEF und FAO, deutlich zu erhöhen und verstärkt auf eine verlässliche, mehrjährige und stabile Kernfinanzierung in Verbindung mit einer Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen umzustellen, die multilateralen Partnern langfristige Planungssicherheit gibt; e) darauf hinzuwirken, dass multilaterale und nationale Entwicklungsbanken – insbesondere die Weltbank-Gruppe (IDA, IFC), die Afrikanische Entwicklungsbank sowie die KfW Entwicklungsbank – ihre Investitionen, Konditionalitäten und Programmstrategien im Agrar- und Ernährungsbereich an den Prinzipien der Ernährungssouveränität, dem Menschenrecht auf Nahrung und agrarökologischen Ansätzen ausrichten; sicherzustellen, dass keine Mittel für Projekte bereitgestellt werden, die kleinbäuerliche Landrechte untergraben, industrielle inputintensive Landwirtschaft ohne Nachhaltigkeitsnachweis fördern oder lokale Ernährungssysteme destabilisieren; die Einbindung zivilgesellschaftlicher und bäuerlicher Organisationen in die Projektplanung und -evaluierung dieser Banken als Bedingung für die deutsche Beteiligung an Kapitalerhöhungen und Nachschüssen zu verankern. Berlin, den 19. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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