Ernährungssouveränität herstellen - Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken
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Ernährungssouveränität herstellen - Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6010
21. Wahlperiode 19.05.2026
Antrag
der Abgeordneten Schahina Gambir, Dr. Ophelia Nick, Jamila Schäfer,
Claudia Roth, Boris Mijatović, Ulle Schauws, Dr. Jan-Niclas Gesenhues,
Harald Ebner, Karl Bär, Lisa Badum, Awet Tesfaiesus, Luise Amtsberg,
Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ernährungssouveränität herstellen – Globale Hungerkrise bekämpfen in
Zeiten wachsender Finanzierungslücken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht und völkerrechtlich in Artikel 11 des
UN-Sozialpaktes als Recht auf angemessene Ernährung verankert. Nachdem in den
1990er und frühen 2000er Jahren Erfolge in der Hungerbekämpfung erzielt wurden,
steigt die Zahl der hungernden und mangelernährten Menschen in Afrika sowie im
Nahen und Mittleren Osten wieder an. Laut Welternährungsbericht 2025 der FAO
(Food and Agriculture Organization of the United Nations) leiden über 673 Millionen
Menschen unter chronischem Hunger (https://openknowledge.fao.org/ser-
ver/api/core/bitstreams/e3c60970-7123-4de4-9d82-81f4a08912e4/content). Die
Erreichung des globalen Nachhaltigkeitsziels, Sustainable Development Goal (SDG) 2 –
Kein Hunger – rückt damit in weite Ferne.
Mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime als Reaktion auf
die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran droht eine globale
Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warnt, dass 45 Millionen
Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten
(www.wfp.org/news/wfp-projects-food-insecurity-could-reach-record-levels-
resultmiddle-east-escalation). Parallel dazu verschärfen sich bestehende Hungerkrisen
weiter: Im Sudan waren in den Jahren 2024/2025 über 24,6 Millionen Menschen von
akuter Ernährungsunsicherheit betroffen (www.ipcinfo.org/ipc-country-analysis/
detailsmap/en/c/1159433/). In Gaza ist die Ernährungslage infolge des Krieges, der
Abriegelung und der weiterhin sehr restriktiven Einfuhr von Hilfsgütern durch Israel nach wie
vor katastrophal. In Afghanistan sind 17,4 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe
angewiesen (www.unocha.org/publications/report/afghanistan/afghanistan-
humanitarian-update-december-2025). Im Sahel befanden sich Ende des Jahres 2025 über
41,8 Millionen Menschen in einer Nahrungsmittelkrise (www.fao.org/africa/news-
stories/news-detail/west-africa-and-the-sahel--nearly-52.8-million-people-could-face-
acute-food-insecurity-during-the-2026-lean-season-(june-august)/en).
Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielfältig und eng miteinander verwoben. Die
Folgen der menschengemachten Klimakrise, Kriege und bewaffnete Konflikte, soziale
Ungleichheiten sowie wirtschaftliche Krisen verstärken sich gegenseitig. Die
Finanzierungslücken sind enorm hoch, weil zentrale Geberländer die Mittel drastisch
gekürzt haben, obwohl der globale Bedarf steigt. Mit dem faktischen Ende von USAID
verliert das WFP rund 40 Prozent seiner Finanzierung und kann etwa 16,7 Millionen
Menschen pro Jahr weniger erreichen (www.wfp.org/publications/food-security-
impact-reduction-wfp-funding). Die Mittel westlicher Geberstaaten für
Ernährungsprogramme im Bereich der Mangelernährung sind seit dem Jahr 2022 insgesamt um
44 Prozent eingebrochen (www.nature.com/articles/d41586-025-00898-3). Die
Bundesregierung hat den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) massiv gekürzt, von 13,8 Milliarden Euro im Jahr 2022
auf voraussichtlich 9,3 Milliarden bis zum Jahr 2028.
Die Klimakrise stellt eine zentrale Herausforderung für das Erreichen von SDG 2 dar.
Extremwetterereignisse, anhaltende Trockenperioden und steigende Temperaturen
gefährden Anbausysteme weltweit. Die FAO prognostiziert, dass die
landwirtschaftlichen Erträge in Subsahara-Afrika bis zum Jahr 2050 um 15 Prozent zurückgehen
könnten (www.fao.org/fileadmin/templates/wsfs/docs/Issues_papers/HLEF2050_Glo-
bal_Agriculture.pdf). Gleichzeitig führen geopolitische und fossile Krisen und
Konflikte sowie klimabedingte Preissteigerungen bei Lebensmitteln bereits heute dazu,
dass insbesondere einkommensschwache Haushalte stark unter Druck geraten.
Besonders Frauen, Mädchen und andere marginalisierte Gruppen leiden überproportional
unter Hunger und Mangelernährung.
Hunger ist häufig Ausdruck struktureller Ungleichheiten und globaler
Machtverhältnisse. Weltweit werden Agrar- und Lebensmittelmärkte von wenigen großen
Konzernen dominiert. Kleinbäuer:innen im Globalen Süden werden durch die zunehmende
Patentierung von Saatgut und den züchterischen Fokus auf teure Hochleistungssorten
strukturell benachteiligt und geraten in wirtschaftliche Abhängigkeiten und wachsende
Verschuldungsgefahr. Bäuerliche Saatgutsysteme und traditionelle, regional
angepasste Sorten werden verdrängt. Gleichzeitig sorgen Verkauf und Verpachtung lokaler
Böden an internationale Konzerne dafür, dass darauf angebaute Produkte, wie
Futtermittel, Palmöl oder Zuckerrohr exportiert werden, statt zur Ernährung vor Ort
beizutragen. Zugleich sind rund 75 Prozent der landwirtschaftlichen Kulturen weltweit auf
Insektenbestäubung angewiesen. Dramatische Rückgänge bei Wildbienenbeständen
und Insektenvielfalt verursacht durch strukturarme Monokulturen und Pestizide
gefährden diese Grundlage (www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/-
hautfluegler/bienen/15573.html). Familienbetriebe und Kleinbäuer:innen produzieren
nach FAO-Angaben einen Großteil der globalen Nahrungsmittel – in Subsahara-
Afrika und Asien bis zu 80 Prozent –, gleichzeitig leben rund drei Viertel der hungernden
Menschen in ländlichen Regionen (www.fao.org/new-york/fao-statements/detail/
eradication-of-poverty--agriculture-development--food-security-and-nutrition---
introduction-of-the-secretary-general-s-reports-at-the-80th-session-of-the-united-
nationsgeneral-assembly-second-committee/en). Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen
und Ernährungssouveränität zu erzielen, ist es folglich unabdingbar, kleinbäuerliche
Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern.
Große Umstellungsversuche auf agrarökologische Anbaumethoden wie im indischen
Bundesstaat Andrah Pradesh (https://apcnf.in/) zeigen: Kleinbäuer:innen produzieren
auf diesem Weg nicht nur mehr, sondern haben durch weniger Inputs geringere Kosten
und durch Mischkulturanbau stabilere Erträge. Das garantiert die lokale
Selbstversorgung und reduziert die Ernährungsunsicherheit. Diese selbstbestimmte Art der
Landbewirtschaftung befähigt Menschen, die Art der Produktion, des Vertriebs und des
Konsums selbst zu bestimmen. So wird Ernährungssouveränität möglich.
Ernährungssouveränität ist nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des
Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige
Entwicklung weltweit.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt
1. den laufenden BMZ-Reformprozess und den erklärten Willen der
Bundesregierung, die Entwicklungszusammenarbeit strategisch neu auszurichten und dabei
die Bekämpfung von Armut und Hunger durch die Transformation in nachhaltige
Agrar- und Ernährungssysteme in den Mittelpunkt zu stellen;
2. die Ankündigung der Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene sowie im
Rahmen von G7, G20 und Vereinten Nationen sowie anderen multilateraler Foren
für eine stärkere Koordination der Geberländer für die globale
Ernährungssouveränität einzusetzen und weiterhin das Ziel zu verfolgen, bis zum Jahr 2030
500 Millionen Menschen von Hunger zu befreien;
3. die im VN-Welternährungssystem-Prozess von weit über 100 Staaten
entwickelten nationalen Transformationspfade für ihre Ernährungssysteme als
richtungsweisende Grundlage für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit;
4. das bedeutende Engagement der zivilgesellschaftlichen Organisationen,
insbesondere im Globalen Süden, und ihren wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des
Rechts auf Nahrung und der Bekämpfung der globalen Ernährungsunsicherheit
wie auch ihre Tätigkeit im Bereich.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten
Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie
a) die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten
Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen
Kürzungen vorzunehmen, die bestehende Lücken vergrößern;
b) im Sudan und Sahel den humanitären Zugang zu sichern und die
Finanzierungslücke im Sahel als sicherheitspolitische Priorität zu schließen; in Gaza
den ungehinderten Zugang für Hilfsgüter und Helfer:innen sicherzustellen,
den Wiederaufbau lokaler Nahrungsmittelproduktion zu unterstützen und
UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees
in the Near East) sowie andere VN-Organisationen und NRO
(Nichtregierungsorganisationen) ausreichend zu finanzieren; in Afghanistan die
humanitäre Hilfe in Zusammenarbeit mit dem WFP und zivilgesellschaftlichen
Organisationen aufrechtzuerhalten und darauf hinzuwirken, dass Frauen als
Landwirtinnen und Ernährungssicherungsexpertinnen zugelassen werden;
sowie „vergessene“ Hungerkrisen der jeweiligen Lage angemessen zu
adressieren;
c) bei ungerechtfertigten Preissteigerungen bei Lebensmitteln und
Düngemitteln – insbesondere im Kontext geopolitischer Krisen wie der Blockade der
Straße von Hormus – zu prüfen, ob eine Übergewinnsteuer auf
Zufallsgewinne von Agrarhandels- und Düngemittelkonzernen, wie sie für
Mineralölkonzerne diskutiert wird, zielführend sein könnte, und gegebenenfalls
entsprechende Initiativen auf EU- und G7-Ebene zu unterstütze; die strukturelle
Abhängigkeit vieler Länder des Globalen Südens von mineralischen
Düngemitteln als systemisches Risiko anzuerkennen und durch gezielte
Projektförderungen abzumildern und langfristig zu reduzieren und sich für Anreize
einzusetzen, welche die lokale und regionale Produktion und Verteilung von
Biodünger und Bioinputs strukturell stärken;
d) Partnerländern, insbesondere sogenannte Least developed Countries
(LDCs), verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, um
Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu
reduzieren;
e) sich für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher
Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks
einzusetzen sowie besonders gefährdete und hoch verschuldete Länder gezielt bei
der Ernährungssicherheit zu unterstützen;
f) sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine schnelle und
umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des Globalen Südens
einzusetzen und den Mitteln für Ernährungssicherheit und klimaresiliente
Landwirtschaft Vorrang vor Schuldendienst einzuräumen;
2. für verlässliche humanitäre Hilfe und Zusammenarbeit in Krisenkontexten zu
sorgen und
a) für die internationale humanitäre Hilfe sicherzustellen, dass sie
ausschließlich nach humanitären Prinzipien und Bedürftigkeit vergeben wird; den
ungehinderten Zugang zu Krisenregionen zu sichern, auf alle Konfliktparteien
einzuwirken, humanitäres Völkerrecht einzuhalten und den Einsatz von
Hunger als Kriegswaffe auf allen diplomatischen Ebenen zu ächten sowie
lokale zivilgesellschaftliche Organisationen dabei gezielt zu stärken;
b) den Humanitären-Entwicklungs-Frieden-Nexus (HDP-Nexus) als
verbindliches Strukturprinzip der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik zu
verankern, indem humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und
Friedensförderung als integriertes System wirken; auf EU- und multilateraler
Ebene darauf hinzuwirken, dass Finanzierungsinstrumente nexusgerecht
und flexibel gestaltet werden;
c) in fragilen Kontexten lokale Friedensprozesse und Konflikttransformation –
insbesondere mit Blick auf Konflikte um Landnutzung, Wasser und
Weiderechte – als integralen Bestandteil von Ernährungssicherungsprogrammen
zu finanzieren;
d) zur Abfederung klima- und krisenbedingter Ernährungsnotlagen den Anteil
vorausschauender Finanzierung, insbesondere über Instrumente wie
Forecast-based Financing und Anticipatory Action-Fonds, an der deutschen
humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit signifikant zu erhöhen;
Frühwarnsysteme wie FEWS NET und den IPC-Prozess dauerhaft und
verlässlich zu finanzieren; sich auf EU- und G7-Ebene dafür einzusetzen,
antizipative Ansätze als Standard in multilateralen
Krisenreaktionsmechanismen verankert werden; dadurch Resilienz zu stärken und Abhängigkeiten zu
reduzieren;
3. das Recht auf Nahrung durchzusetzen und
a) als verbindlichen Maßstab für alle BMZ-Reformentscheidungen zu
verankern, zukünftige Reformentscheidungen an den Prinzipien der
Ernährungssouveränität auszurichten, deren Umsetzung regelmäßig zu evaluieren und
sicherzustellen, dass eine Neuausrichtung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit nicht primär geo- und wirtschaftspolitischen Interessen folgt
oder zu Mittelkürzungen genutzt wird;
b) die Politiken aller Ressorts im Sinne der Politikkohärenz daraufhin zu
überprüfen, ob sie das Recht auf Nahrung schützen und gewährleisten sowie zur
Ernährungssouveränität von Menschen im Globalen Süden beitragen;
unterschiedliche Ziele – etwa zwischen Freihandelsabkommen und dem Schutz
lokaler Ernährungssysteme zu minimieren;
4. die europäische Agrar- und Handelspolitik kohärent zu gestalten und
a) sicherzustellen, dass die europäische Entwicklungszusammenarbeit
konsequent im Sinne der Ernährungssouveränität und der agrarökologischen
Transformation gestaltet wird bei den Verhandlungen des Mehrjährigen
Finanzrahmens durch spezifische Mittelallokationen („ringfencing“), beim
EU-Außenfinanzierungsinstrument Global Europe durch ausreichende
Mittel für nachhaltige Ernährungssysteme und klimaresiliente Landwirtschaft,
bei der EU-Budgethilfe durch Bindung an strenge Kriterien der
Ernährungssouveränität, des Klimaschutzes, des Erhalts von Ökosystemen und der
Biodiversität sowie bei Team-Europe-Initiativen und Global Gateway-
Projekten durch Einklang mit den Interessen der Partnerländer und unter Einbezug
der Zivilgesellschaft;
b) dabei sicherzustellen, dass die Schutzinteressen der Länder des Globalen
Südens und Asymmetrien im internationalen Wirtschaftsgefüge in EU-
Handels-, Assoziierungs- und Investitionsabkommen berücksichtigt werden;
c) insbesondere regionale Integration und die Umsetzung der afrikanischen
Freihandelszone AfCFTA zu unterstützen, um regionale
Wertschöpfungsketten zu stärken und dabei sicherstellen, dass KMU, Frauen, die Jugend und
Kleinbäuer:innen fair von der wirtschaftlichen Integration profitieren;
d) Anreize zur Verwendung von Lebensmitteln und Futterpflanzen als
Kraftstoffe im Straßenverkehr zu beenden und damit den Konflikt zwischen Tank
und Teller zu entschärfen;
e) sicherzustellen, dass Pestizide, die aufgrund gesundheits- oder
umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht genehmigt sind und folglich in
Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, nicht von Deutschland aus in
Länder außerhalb der EU ausgeführt werden;
5. Agrarökologie ins Zentrum zu rücken und
a) zu einem Leitkonzept der ländlichen Entwicklung und landwirtschaftlichen
Entwicklungszusammenarbeit zu machen, den Anteil agrarökologischer
Projekte signifikant und zügig zu erhöhen sowie sich auch auf EU- und VN-
Ebene für agrarökologische Ansätze bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen wie
humusbildende Anbauverfahren, Agroforstwirtschaft, Forderung von
regional und lokal angepassten Sorten einzusetzen und als strukturelle Vorsorge
in allen Partnerländern auszubauen; im Zuge der Ausdehnung der
agrarökologischen Projektarbeit die Beratungs- und Schulungsangebote zu
agrarökologischen und pestizidfreien Anbaumethoden und ausgewogener Ernährung
flächendeckend auszubauen;
b) die Förderung traditioneller agrarökologischer Praktiken, lokaler
bodenschonender Nutzungssysteme und pastoraler Formen zu priorisieren sowie
traditionelles Saatgut als Gemeingut anzuerkennen und vor Patentierung zu
schützen; gleichzeitig die strukturelle Abhängigkeit von importierten,
fossilbasierten Düngemitteln zu reduzieren, indem agrarökologische
Kreislaufwirtschaften sowie die lokale Produktion und Verteilung von organischen
Düngemitteln und Bioinputs massiv gefördert, regionale Verarbeitungs- und
Vermarktungsstrukturen gestärkt und faire Einkommen für Produzent:innen
gesichert werden;
c) Kooperationen mit der Privatwirtschaft im Ernährungsbereich an den SDGs,
Agrarökologie und Ernährungssouveränität auszurichten und keine Projekte
zu fördern, die primär auf inputintensive industrielle Landwirtschaft
zugunsten des Agribusiness abzielen;
d) agrarökologische, langfristige und resiliente Strukturhilfe auszubauen und
dabei eng mit lokalen Gemeinschaften und bäuerlichen Organisationen als
zentralen Akteuren der Ernährungssicherung zusammenzuarbeiten;
e) Frauen sowie andere marginalisierte Gruppen im ländlichen Raum gezielt
zu unterstützen durch gleichberechtigten Zugang zu Land, Saatgut, Krediten
und landwirtschaftlicher Beratung, durch die Förderung frauengeführter
Kooperativen und Erzeugerinnennetzwerke sowie durch die Stärkung ihrer
Teilhabe an Entscheidungsprozessen in Ernährungssystemen auf lokaler,
nationaler und internationaler Ebene weiterzuentwickeln;
f) für die langfristige Ernährungssicherheit zur Erreichung der Ziele des
Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal beizutragen und
insbesondere die nachhaltige Nutzung wild lebender Tier- und Pflanzenarten, den
Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und die Stärkung von
Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit und Wasserkreisläufen zu fördern;
6. den fairen Zugang zu Land für die ländliche Bevölkerung zu ermöglichen und
Landgrabbing zu verhindern und dazu
a) die konkrete und langfristige Umsetzung der „Freiwilligen Leitlinien für die
verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten,
Fischgründen und Wäldern“ (VGGT) vor Ort aktiv zu fördern sowie die
„Grundprinzipien und Leitlinien zu Zwangsräumungen und
Zwangsvertreibungen“ des VN-Menschenrechtsrats umzusetzen;
b) Programme für die Stärkung von Landrechten indigener und lokaler
Gemeinschaften, Frauen, Kleinbäuer:innen und Landbevölkerung zu fördern;
dabei anzuerkennen, dass sichere Landrechte eine zentrale Voraussetzung
nicht nur für Ernährungssouveränität, sondern auch für den Erfolg von
Klimaschutz und Biodiversitätsstrategien sind; sicherzustellen, dass Rohstoff-,
Agrar- oder Energieprojekte, die mit Bundesmitteln unterstützt oder von
deutschen Unternehmen umgesetzt werden, lokale Ernährungssysteme und
ländliche Lebensgrundlagen nicht beeinträchtigen, sondern den
Kleinbäuer:innen und unterstützenden zivilgesellschaftlichen Organisationen
zugutekommen;
7. zivilgesellschaftliche Akteure strukturell zu stärken und
a) die Rolle lokaler und nationaler zivilgesellschaftlicher Organisationen als
zentrale Akteure der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
bei der Ernährungssicherung systematisch und finanziell zu stärken; die
globale und deutsche Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen aus dem
Globalen Süden, verbindlich in den Reformprozess einzubeziehen;
b) deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen sowie die VN und ihre
Organisationen als Mittelempfänger dazu zu verpflichten und zu befähigen,
flexible, mehrjährige und möglichst ungebundene Mittel an lokale Partner
weiterzugeben; dabei insbesondere bei den VN-Strukturen sicherzustellen, dass
der Anteil der Mittel, der direkt bei lokalen Organisationen ankommt,
substanziell erhöht wird;
c) Finanzierungswege zu vereinfachen, administrative Hürden abzubauen und
sicherzustellen, dass Mittel effizient und zeitnah bei den betroffenen
Gemeinschaften ankommen; die gleichberechtigte Beteiligung lokaler
Organisationen an Planung, Umsetzung und Evaluierung sicherzustellen;
8. für verlässliche Finanzierung zu sorgen und
a) die Kürzungen im BMZ-Etat zurückzunehmen und das Budget für
Entwicklungszusammenarbeit auf mindestens das Niveau von 2024 (11,2 Milliarden
Euro) anzuheben, um verlässlicher Partner zu bleiben;
b) die Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme auf
mindestens 345 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen und die Finanzierung
langfristig sicherzustellen;
c) die für die Zivilgesellschaft zugänglichen Haushaltstitel der
Entwicklungszusammenarbeit insbesondere den Titel für entwicklungspolitische
Bildungs- und Informationsarbeit, die Förderlinien der GIZ für
zivilgesellschaftliche Träger sowie die BMZ-Zuwendungen an Kirchen, politische
Stiftungen und NROs zu erhalten und auszubauen, um eine pluralistische
zivilgesellschaftliche Landschaft zu sichern; die Förderung lokaler und
frauengeführter Organisationen im Bereich Landwirtschaft und
Ernährungssouveränität dabei gezielt auszubauen; die Mittel für Prävention,
Nahrungsmittelhilfe sowie entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe
deutlich zu erhöhen und flexibler zu gestalten sowie gezielte, langfristige
Investitionen in die Transformation von Ernährungssystemen auszubauen,
da kurzfristige Maßnahmen Hunger nicht nachhaltig bekämpfen;
d) ihr finanzielles Engagement gegenüber der Europäischen Union und
multilateralen Organisationen zu stärken, insbesondere gegenüber dem CFS
(Committee on World Food Security), FAO, IFAD, WFP und UNICEF
(United Nations International Children’s Emergency Fund) sowie
nichtstaatlichen humanitären Organisationen; ihre Politik stärker an den im CFS
erarbeiteten Leitlinien und Politikempfehlungen auszurichten, insbesondere
den Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung, den VGGT-
Landrechtsleitlinien; dabei konkret sicherzustellen, dass marginalisierte Gruppen
insbesondere Kleinbäuer:innen, Frauen, indigene Gemeinschaften,
Wanderarbeiter:innen und Menschen in fragilen Staaten in CFS-Prozessen eine
formale Stimme erhalten, ihre Interessenvertretung durch gezielte
Kapazitätsförderung gestärkt wird und die Ergebnisse dieser Prozesse verbindlich in
bilaterale und multilaterale Programmplanung einfließen; die Struktur der
deutschen multilateralen Beiträge grundlegend zu überprüfen und den Anteil
der ungebundenen Kernfinanzierung an multilaterale Organisationen,
insbesondere WFP, UNICEF und FAO, deutlich zu erhöhen und verstärkt auf eine
verlässliche, mehrjährige und stabile Kernfinanzierung in Verbindung mit
einer Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen umzustellen, die
multilateralen Partnern langfristige Planungssicherheit gibt;
e) darauf hinzuwirken, dass multilaterale und nationale Entwicklungsbanken –
insbesondere die Weltbank-Gruppe (IDA, IFC), die Afrikanische
Entwicklungsbank sowie die KfW Entwicklungsbank – ihre Investitionen,
Konditionalitäten und Programmstrategien im Agrar- und Ernährungsbereich an den
Prinzipien der Ernährungssouveränität, dem Menschenrecht auf Nahrung
und agrarökologischen Ansätzen ausrichten; sicherzustellen, dass keine
Mittel für Projekte bereitgestellt werden, die kleinbäuerliche Landrechte
untergraben, industrielle inputintensive Landwirtschaft ohne
Nachhaltigkeitsnachweis fördern oder lokale Ernährungssysteme destabilisieren; die
Einbindung zivilgesellschaftlicher und bäuerlicher Organisationen in die
Projektplanung und -evaluierung dieser Banken als Bedingung für die deutsche
Beteiligung an Kapitalerhöhungen und Nachschüssen zu verankern.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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