Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Mehr Gewicht für Bürgeranliegen - Petitionen im Plenum beraten
Text
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Mehr Gewicht für Bürgeranliegen - Petitionen im Plenum beraten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1950
21. Wahlperiode 01.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Corinna Rüffer, Filiz Polat, Simone Fischer, Max Lucks,
Swantje Henrike Michaelsen, Tina Winklmann, Linda Heitmann, Helge
Limburg, Dr. Irene Mihalic und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Mehr Gewicht für Bürgeranliegen – Petitionen im Plenum beraten
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1980 (BGBl. I
S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 22. Februar 2024 geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 110 Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt:
„(4) Der Petitionsausschuss kann dem Bundestag empfehlen, die Beratung einer
Petition in Form der Aussprache alsbald auf die Tagesordnung zu setzen, wenn eine
Petition das Quorum von 100 000 Unterstützern erreicht hat und zu dieser bereits eine
Beratung in öffentlicher Ausschusssitzung erfolgt ist.“
Berlin, den 22. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Petitionsrecht und Petitionsausschuss sind in einer Demokratie ein wichtiges Bindeglied zwischen Parlament und
Bürger*innen. So sichert unser Grundgesetz allen Menschen das Recht zu, sich mit Bitten, Beschwerden oder
Gesetzesvorschlägen per Petition an staatliche Stellen oder an das Parlament zu wenden (Artikel 17 des
Grundgesetzes). Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird – als einer von wenigen Ausschüssen – im
Grundgesetz vorausgesetzt (Artikel 45c des Grundgesetzes). Die Entscheidung über die Einsetzung obliegt nicht
dem Deutschen Bundestages, sondern ist zwingend.
Vor 20 Jahren wurde das Instrument der „öffentlichen Petition“ und öffentlicher Sitzungen des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages eingeführt: Öffentliche Petitionen sind Bitten oder Beschwerden an den
Deutschen Bundestag von allgemeinem Interesse, die auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht
werden. Dort können sie von anderen Bürger*innen mitgezeichnet werden; aber auch die klassische Sammlung
von Unterstützer*innen per Unterschriftenlisten ist möglich. Wenn eine Petition, innerhalb der
Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen das Quorum von 30.000 Unterstützer*innen erreicht, wird das Anliegen in einer öffentlichen
Sitzung des Petitionsausschusses mit der oder dem Petent*in beraten.
Diese wichtige Reform des Petitionsrechts hat Bürgeranliegen, die eine große Unterstützung erhalten haben, zu
mehr Sichtbarkeit verholfen. Doch sie reicht nicht aus. Im Plenum werden Petitionen kaum wahrgenommen.
Durch eine Neuregelung in § 110 soll deshalb eine Aussprache im Plenum des Deutschen Bundestages über
Petitionen mit besonders vielen Unterstützer*innen schon vor Abschluss des Petitionsverfahrens im Ausschuss
möglich sein: Der Petitionsausschuss kann zukünftig empfehlen, die Beratung einer Petition auf die
Tagesordnung des Plenums zu setzen, wenn diese mindestens 100 000 Unterzeichnungen hat und bereits eine Beratung
des Anliegens in öffentlicher Ausschusssitzung mit Anhörung der Petentin oder des Petenten stattgefunden hat.
Die Empfehlung bedarf eines Ausschussbeschlusses. Die Aufsetzung auf die Tagesordnung erfolgt nach den
allgemeinen Regeln.
Anliegen, die besonders breit getragen werden, sollten im Plenum diskutiert werden, damit sie mehr als bisher in
die Entscheidungsfindung des Parlamentes einfließen. Auf diese Weise erhalten besonders wichtige
Bürgeranliegen mehr Sichtbarkeit und das demokratische Potenzial des Petitionsrechts wird gestärkt.
Das ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil dieses Kommunikationsgrundrecht eine einfache Möglichkeit
der politischen Teilhabe für jedermann ist: Mit Hilfe des Petitionsrechts kann jeder Mensch seine Meinung und
Forderung gegenüber dem Staat kundtun und auf niedrigschwellige Weise versuchen, Einfluss auf die
Willensbildung und den Gesetzgeber zu nehmen. Eine lebendige Beteiligungskultur, in der unterschiedlichste Interessen
unabhängig von Ressourcen und Organisationsform Zugang zum und Gehör im Parlament findet, stärkt das
Vertrauen in Demokratie.
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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