Ausländische Straftäter in Südthüringen
Text
Ausländische Straftäter in Südthüringen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1944
21. Wahlperiode 01.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robert Teske, Jörg Zirwes, Sascha Lensing, Erhard Brucker
und der Fraktion der AfD
Ausländische Straftäter in Südthüringen
In Thüringen sind im Jahr 2024 mehr Straftaten begangen worden als noch im
Jahr 2023. Für das Jahr 2024 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
156 100 Fälle aus: Das sind über 5 600 Straftaten mehr als im Jahr 2023 (plus
3,8 Prozent) (vgl. www.mdr.de/nachrichten/thueringen/polizeiliche-kriminalsta
tistik-mehr-gewalttaten-messer-afd-cdu-100.html).
Einen Anstieg gab es vor allem bei Diebstählen und Körperverletzungen. Die
Zahl der Tatverdächtigen blieb mit rund 57 000 fast gleich. Davon waren ein
Viertel Ausländer (ebd.). Außerdem erfasste die Polizei in Thüringen im Jahr
2024 knapp 5 000 Gewaltdelikte. Dazu gehören unter anderem
Körperverletzung, Totschlag, Mord oder Raub. Speziell die Zahl der Messerangriffe stieg
deutlich: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 791 solcher Attacken verübt, im
Jahr 2023 waren es noch 416 gewesen.
In Südthüringen, genauer in der kreisfreien Stadt Suhl, wurden im Jahr 2024
4 199 Straftaten erfasst, wobei 2 952 dieser Straftaten bzw. 70,3 Prozent von
Ausländern begangen wurden (Antwort auf die Schriftliche Frage 25 auf
Bundestagsdrucksache 21/1406).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern,
Personen mit abgelehntem Asylantrag oder Personen ohne legalen
Aufenthaltsstatus in den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg,
Schmalkalden-Meiningen und der kreisfreien Stadt Suhl begangen, und
wie hoch war der Anteil dieser Straftaten an allen in diesen Landkreisen
begangenen Straftaten in diesen Jahren (bitte nach den einzelnen Jahren
und Landkreisen aufschlüsseln)?
2. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 von ausländischen
Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-
Meiningen und der kreisfreien Stadt Suhl begangen, und wie hoch war der
Anteil dieser Straftaten an allen in diesen Landkreisen begangenen
Straftaten in diesen Jahren (bitte nach den einzelnen Jahren und Landkreisen
aufschlüsseln)?
3. Aus welchen 30 häufigsten Herkunftsstaaten stammen nach Kenntnis der
Bundesregierung die in Frage 2 erfragten Straftäter?
4. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 von den in Frage 1 erfragten
Straftätern begangen, und wie hoch war der Anteil dieser Straftaten an
allen in den entsprechenden Straftatengruppen begangenen Straftaten (bitte
für die jeweiligen Jahre nach Mord, Totschlag, schwerer
Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung, sonstigen
Sexualdelikten, Brandstiftungsdelikten, Raub, räuberischer Erpressung,
räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und räuberischem Diebstahl
aufschlüsseln)?
5. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 von den in Frage 2 erfragten
Straftätern begangen, und wie hoch war der Anteil dieser Straftaten an
allen in den entsprechenden Straftatengruppen begangenen Straftaten (bitte
für die jeweiligen Jahre nach Mord, Totschlag, schwerer
Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung, sonstigen
Sexualdelikten, Brandstiftungsdelikten, Raub, räuberischer Erpressung,
räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und räuberischem Diebstahl
aufschlüsseln)?
6. Wie verteilt sich die Anzahl der in Frage 1 erfragten Straftäter nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Altersgruppen bis zu 21 Jahren,
über 21 bis zu 31 Jahren, über 31 bis zu 41 Jahren, über 41 bis zu 51
Jahren und über 51 Jahren (bitte jeweils für die Jahre 2015, 2020, 2021, 2022,
2023 und 2024 auflisten)?
7. Wie verteilt sich die Anzahl der in Frage 2 erfragten Straftäter nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Altersgruppen bis zu 21 Jahren,
über 21 bis zu 31 Jahren, über 31 bis zu 41 Jahren, über 41 bis zu 51
Jahren und über 51 Jahren (bitte jeweils für die Jahre 2015, 2020, 2021, 2022,
2023 und 2024 auflisten)?
8. Wie verteilen sich die in Frage 6 nach Altersgruppen differenzierten
Straftäter nach Kenntnis der Bundesregierung auf die in Frage 4 aufgelisteten
Straftaten (bitte jeweils für die Jahre 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und
2024 auflisten)?
9. Wie verteilen sich die in Frage 7 nach Altersgruppen differenzierten
Straftäter nach Kenntnis der Bundesregierung auf die in Frage 5 aufgelisteten
Straftaten (bitte jeweils für die Jahre 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und
2024 auflisten)?
10. Wie verteilen sich in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung die Opfer der Straftaten, die von dem
in Frage 1 benannten Täterkreis begangen wurden, in die Altersgruppen
bis zu 21 Jahren, über 21 bis zu 31 Jahren, über 31 bis zu 41 Jahren, über
41 bis zu 51 Jahren und über 51 Jahren?
11. Wie verteilen sich in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung die Opfer der Straftaten, die von dem
in Frage 2 benannten Täterkreis begangen wurden, in die Altersgruppen
bis zu 21 Jahren, über 21 bis zu 31 Jahren, über 31 bis zu 41 Jahren, über
41 bis zu 51 Jahren und über 51 Jahren?
12. Wie viele männliche und weibliche Personen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024
zum Opfer von Straftaten, die von dem in Frage 1 benannten
Personenkreis begangen wurden (bitte getrennt für jedes Jahr ausweisen und nach
Deliktskategorie und Herkunftsstaat mit mehr als einem Opfer
aufschlüsseln)?
13. Wie viele männliche und weibliche Personen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024
zum Opfer von Straftaten, die von dem in Frage 2 benannten
Personenkreis begangen wurden (bitte getrennt für jedes Jahr ausweisen und nach
Deliktskategorie und Herkunftsstaat mit mehr als einem Opfer
aufschlüsseln)?
14. Welchem Herkunftsland gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung die
jeweiligen Opfer der Taten an, die von dem in Frage 1 benannten
Personenkreis in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 begangen
wurden (bitte getrennt für jedes Jahr ausweisen und nach Deliktskategorie
und Herkunftsstaat mit mehr als einem Opfer aufschlüsseln)?
15. Welchem Herkunftsland gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung die
jeweiligen Opfer der Taten an, die von dem in Frage 2 benannten
Personenkreis in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 begangen
wurden (bitte getrennt für jedes Jahr ausweisen und nach Deliktskategorie
und Herkunftsstaat mit mehr als einem Opfer aufschlüsseln)?
Berlin, den 29. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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