Entwicklung der Rückforderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Dritten Buch Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2021
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Entwicklung der Rückforderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Dritten Buch Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2021
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2022
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Gerrit
Huy, Jan Feser, Thomas Stephan, Achim Köhler, Bernd Schuhmann, Peter
Bohnhof, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Entwicklung der Rückforderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und im
Dritten Buch Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2021
Der Bestand an zahlungsgestörten Forderungen im Rechtskreis des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist von 1,43 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf
2,58 Mrd. Euro im Jahr 2019 gestiegen. Die Zahl der offenen Forderungen mit
einer Tilgungsdauer von mehr als fünf Jahren erhöhte sich von 9 700 im Jahr
2015 auf bemerkenswerte 4,77 Mio. im Jahr 2019. Auch im Rechtskreis des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erhöhte sich der Bestand an
zahlungsgestörten Forderungen von 396 Mio. Euro im Jahr 2015 auf 525 Mio.
Euro im Jahr 2019. Die Zahl der Rückforderungen mit einer Tilgungsdauer von
mehr als fünf Jahren vergrößerte sich ebenfalls von 523 im Jahr 2015 auf
415 162 im Jahr 2019 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18329).
Derweil sind immer mehr Leistungsberechtigte von Aufrechnungen betroffen:
Während im Jahr 2015 noch 950 715 (15,8 Prozent) der Leistungsberechtigen
im SGB II von einer Aufrechnung betroffen waren, stieg ihre Zahl bis 2020 auf
1 198 169 Personen bzw. 21,2 Prozent aller Leistungsberechtigter im SGB II
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/27674).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2021
bis einschließlich 2025 die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem
SGB II entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, für jedes Jahr getrennt ausweisen und die absolute sowie
relative Veränderung von 2021 auf 2025 angeben)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2021
bis einschließlich 2025 die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem
SGB III entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, für jedes Jahr getrennt ausweisen und die absolute sowie
relative Veränderung von 2021 auf 2025 angeben)?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2021
bis einschließlich 2025 die Zahl der Mitarbeiter beim Inkasso-Service der
Bundesagentur für Arbeit entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt in
Vollzeitäquivalenten angeben sowie die absolute sowie relative Veränderung
von 2021 auf 2025 ausweisen)?
4. Wie viele Bescheide im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025
insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2021 auf
2025 angeben)?
5. Wie viele Bescheide im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025
insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2021
auf 2025 angeben)?
6. Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024
sowie 2025 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung
von 2021 auf 2025 angeben)?
7. Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024
sowie 2025 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung
von 2021 auf 2025 angeben)?
8. Gegen wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024
sowie 2025 Widerspruch eingelegt (bitte in absoluten sowie relativen
Zahlen ausweisen), und wie hoch waren Anzahl und Anteil der Widersprüche,
denen in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 ganz oder
teilweise stattgegeben wurde?
9. Gegen wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024
sowie 2025 Widerspruch eingelegt (bitte in absoluten sowie relativen
Zahlen ausweisen), und wie hoch waren Anzahl und Anteil der Widersprüche,
denen in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 ganz oder
teilweise stattgegeben wurde?
10. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021,
2022, 2023 sowie 2024, und wie hoch sind aktuell der Bestand und die
Höhe der offenen Forderungen im Rechtskreis des SGB II?
11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021,
2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch sind aktuell der Bestand und die
Höhe der offenen Forderungen im Rechtskreis des SGB III?
12. Wie hoch waren in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch
sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil
der Forderungen im Rechtskreis des SGB II, die
a) bis zu einem Monat,
b) bis zu sechs Monaten,
c) bis zu einem Jahr,
d) bis zu drei Jahren,
e) bis zu fünf Jahren,
f) bis zu zehn Jahren und
g) länger als zehn Jahre
offen sind?
13. Wie hoch war in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch
ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamthöhe der
Forderungen im Rechtskreis des SGB II, die
a) bis zu einem Monat,
b) bis zu sechs Monaten,
c) bis zu einem Jahr,
d) bis zu drei Jahren,
e) bis zu fünf Jahren,
f) bis zu zehn Jahren und
g) länger als zehn Jahre
offen sind?
14. Wie hoch waren in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch
sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der
Anteil der Forderungen im Rechtskreis des SGB III, die
a) bis zu einem Monat,
b) bis zu sechs Monaten,
c) bis zu einem Jahr,
d) bis zu drei Jahren,
e) bis zu fünf Jahren,
f) bis zu zehn Jahren und
g) länger als zehn Jahre
offen sind?
15. Wie hoch war in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch
ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamthöhe der
Forderungen im Rechtskreis des SGB III, die
a) bis zu einem Monat,
b) bis zu sechs Monaten,
c) bis zu einem Jahr,
d) bis zu drei Jahren,
e) bis zu fünf Jahren,
f) bis zu zehn Jahren und
g) länger als zehn Jahre
offen sind?
16. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie die
Höhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB II, bei denen in den
Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 ein Mahnverfahren eingeleitet
wurde?
17. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie die
Höhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB III, bei denen in den
Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 ein Mahnverfahren eingeleitet
wurde?
18. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis
einschließlich 2025 der Gesamtbetrag der SGB-II-Bescheide, der sich
jahresdurchschnittlich im Mahnverfahren befand – Bestand zahlungsgestörter
Forderungen?
19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis
einschließlich 2025 der Gesamtbetrag der SGB-III-Bescheide, der sich
jahresdurchschnittlich im Mahnverfahren befand – Bestand
zahlungsgestörter Forderungen?
20. Wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB II wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025
a) unter einem Monat abgeschlossen,
b) unter sechs Monaten abgeschlossen,
c) unter einem Jahr abgeschlossen,
d) unter zwei Jahren abgeschlossen,
e) unter drei Jahren abgeschlossen,
f) unter fünf Jahren abgeschlossen bzw.
g) sind seit fünf oder mehr Jahren
noch nicht abgeschlossen?
21. Wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB III wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025
a) unter einem Monat abgeschlossen,
b) unter sechs Monaten abgeschlossen,
c) unter einem Jahr abgeschlossen,
d) unter zwei Jahren abgeschlossen,
e) unter drei Jahren abgeschlossen,
f) unter fünf Jahren abgeschlossen bzw.
g) sind seit fünf oder mehr Jahren
noch nicht abgeschlossen?
22. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Sozialleistungsträger in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 im
Rechtskreis des SGB II die Möglichkeit genutzt, ihre Forderungen durch
Aufrechnung durchzusetzen?
23. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Sozialleistungsträger in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 im
Rechtskreis des SGB III die Möglichkeit genutzt, ihre Forderungen durch
Aufrechnung durchzusetzen?
24. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021,
2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der
Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die von einer
Aufrechnung betroffen sind?
25. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021,
2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der
Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB III, die von einer
Aufrechnung betroffen sind?
26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021,
2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche
(absolute) Betrag, der bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Zuge
der Aufrechnung in Abzug gebracht wird?
27. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021,
2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche
(absolute) Betrag, der bei Leistungsberechtigten nach dem SGB III im Zuge
der Aufrechnung in Abzug gebracht wird?
28. In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025
Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB II niedergeschlagen?
29. In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025
Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB III niedergeschlagen?
30. In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025
Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB III niedergeschlagen?
31. In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 eine
Vollstreckung bzw. Beitreibung im Rechtskreis des SGB II beauftragt
bzw. durchgeführt?
32. In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 eine
Vollstreckung bzw. Beitreibung im Rechtskreis des SGB III beauftragt
bzw. durchgeführt?
33. In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025
Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB II erlassen?
34. In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025
Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB III erlassen?
35. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmeausfälle
im Rechtskreis des SGB II sowie SGB III in den Jahren 2021 bis
einschließlich 2025 jeweils entwickelt (bitte nach Rechtskreisen sowie
Niederschlagung, Erlass, Vergleich und Verzicht getrennt ausweisen)?
Berlin, den 17. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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