Organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern - Das Verfahren betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren
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Organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern - Das Verfahren betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3024
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher
Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Adam Balten, Carsten Becker,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker,
Marcus Bühl, Boris Gamanov, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess,
Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth
Meyer-Soltau, Sergej Minich, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Denis Pauli,
Christian Reck, Jan Wenzel Schmidt, René Springer, Thomas Stephan,
Martina Uhr, Mathias Weiser, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern – Das Verfahren
betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und
darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Zuge der Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts seit der Jahrtausendwende sind
die Voraussetzungen für eine Einbürgerung immer weiter aufgeweicht worden, zuletzt
mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ (StARModG;
BT-Drs. 20/9044) aus dem Jahr 2024, welches die nötige Voraufenthaltsdauer in
Deutschland von acht auf noch lediglich fünf Jahre verkürzt hat und zudem die
regelhafte Hinnahme der Mehrstaatigkeit vorsieht.
Zuletzt ist die Zahl der Einbürgerungen massiv von 168.000 im Jahr 2022 auf 292.000
im Jahr 2024 angestiegen.1 Parallel hierzu steigt auch die Zahl der Anträge auf
Einbürgerungen weiter an, so dass sich für 2025 ein weiterer Höchstwert abzeichnet.
Hierbei wirken die aufgeweichten Voraussetzungen und der Umstand, dass immer mehr
der illegal seit 2015 über sichere Drittstaaten nach Deutschland gelangten
Asylbewerber ihre Einbürgerung betreiben, zusammen.
Noch verschärft wird diese Fehlentwicklung in der Einbürgerungspolitik dadurch, dass
auf Ebene der für die Anwendung des Gesetzes zuständigen Bundesländer und
Kommunen nicht einmal die ohnedies viel zu niedrigen Einbürgerungsvoraussetzungen
hinreichend überprüft werden.
Aufgrund des Anstiegs der Antragszahlen sind viele Einbürgerungsbehörden
strukturell überfordert und nehmen infolgedessen allenfalls noch eine oberflächliche Prüfung
1 www.deutschlandfunk.de/einbuergerungen-erreichen-2024-hoechststand-100.html
vor. Verstärkt wird der Druck zu einer bestenfalls kursorischen Prüfung noch durch
auf Masseneinbürgerungen abzielende politische Vorgaben wie beispielsweise in
Berlin mit der Zielvorgabe von 40.000 Einbürgerungen für das Jahr 2025, was auf eine
Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr hinausliefe.
Diese Defizite der Verwaltung werden gezielt ausgenutzt, um sich Einbürgerungen
und Aufenthaltstitel betrügerisch zu erschleichen. Hierfür werden zum einen
gefälschte Kurszertifikate eingesetzt, welche zu erkennen die Einbürgerungsbehörden
bei ihrer typischerweise nur oberflächlichen Prüfung vielfach nicht in der Lage sind.2
Zum anderen werden auch Prüfungsfragen und Lösungen anstehender
Einbürgerungstests über die sozialen Medien gehandelt.3
Weder Bundes- noch Landesbehörden sind in der Lage, auch nur annäherungshalber
Angaben über die Zahl der betrügerisch erlangten Einbürgerungen zu machen4.
Eingeräumt wird aber, dass das Phänomen seit Jahren bekannt ist. Laut Medienberichten
gehen Polizei und Ausländerbehörden von einer sehr hohen Dunkelziffer von in letzter
Zeit betrügerisch erlangten Einbürgerungen aus, die Rede ist von einem
„Kontrollverlust“.5
Letzteres deckt sich mit dem Eingeständnis der Einbürgerungsbehörden, „dass immer
mehr Antragsteller Sprachzertifikate vorlegen, mit denen Kenntnisse der deutschen
Sprache auf der Stufe B 1 (…) bescheinigt werden, die nicht im bescheinigten Umfang
oder mitunter überhaupt nicht vorhanden sind.“6 Diese Diskrepanz zwischen den
tatsächlichen und den in den Zertifikaten bescheinigten Kenntnissen lässt nur den Schluss
zu, dass die Zertifikate entweder vollständig gefälscht oder mit betrügerischen
Methoden erlangt wurden.
Weiterhin wurde seitens der Einbürgerungsbehörden konstatiert, dass „bei einer immer
größeren Zahl von Antragstellern festgestellt wird, dass nur ein geringes bzw.
überhaupt kein inhaltliches Verständnis von den Inhalten der abzugebenden Bekenntnisse
vorhanden ist“.7
Angesichts dieser Umstände sah sich das Bundesministerium des Innern im August
2025 veranlasst, in seinen Anwendungshinweisen für die Länder zum StAG eine
persönliche Vorsprache der Antragsteller bei der Einbürgerungsbehörde zwecks
unmittelbarer Überprüfung der Verfassungstreue vorzugeben und damit ein rein digitales
Verfahren auszuschließen.8
Diese Maßnahme allein ist aber nicht ausreichend, um Betrugsfälle sowie die
Einbürgerung von Antisemiten und Extremisten für die Zukunft auszuschließen. Und sie trägt
nichts dazu bei, die bereits durch Betrug erlangten Einbürgerungen aufzudecken und
zurückzunehmen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf für ein Moratorium für Einbürgerungen und die Erteilung
von Aufenthaltstiteln (letzteres mit Ausnahme des Asylverfahrens und der
Arbeitskräftezuwanderung) einzubringen, welches gilt, bis ein betrugssicheres Ver-
2 www.n-tv.de/politik/Betrugsmasche-oeffnet-Weg-zum-deutschen-Pass-article26018227.html
3 www.nius.de/kriminalitaet/news/bundesweiter-betrug-durch-asylbewerber-loesungen-fuer-
sprachtestsueber-tiktok-verkauft/1ba25d05-6067-4f14-9f56-72e268ad01e5
4 BT-Drs. 21/2182, Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD,
sowie AGH-Drs. 19/23836, Antwort auf Frage Nr. 1.
5 Vgl. Fn. 2
6 Rundschreiben des BMI an die für Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen obersten Landesbehörden vom
18. August 2025, Az. VII5.20102/10#2 und VII5.20102/11#1, S. 2.
7 Vgl. Fn. 6, S. 1, 2
8 Vgl. Fn. 6
fahren zur Ausstellung und Überprüfung von Sprach- und Kurszertifikaten
etabliert ist;
2. in Kooperation mit den Ländern und den Kursanbietern ein solches
betrugssicheres Verfahren zeitnah zu entwickeln;
3. eine bundesweite Taskforce einzurichten, welche das Ausmaß des
Einbürgerungsbetruges und den Stand der dazu laufenden Ermittlungen systematisch
erfasst und gegen die Bewerbung gefälschter Sprach- und Integrationszertifikate
sowie den Verkauf von Prüfungsfragen in den sozialen Medien vorgeht;
4. eine Überprüfung der seit Anfang 2024 Jahren erteilten Einbürgerungen und
Aufenthaltstitel mit den Ländern zu koordinieren, um sicherzustellen, dass
rechtswidrige Erteilungen aufgedeckt und gemäß § 35 StAG bzw. § 51 Abs. 1 Nr. 3
AufenthG zurückgenommen werden;
5. die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum
Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu erweitern, dass eine systematische
Eigenrecherche der Einbürgerungsbehörden über die Aktivitäten der Einbürgerungsbewerber
in den sozialen Medien vorgegeben wird, um der Gefahr der Einbürgerung von
Extremisten und Antisemiten wirksamer vorzubeugen.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Jede Einbürgerung ist für das Gemeinwesen eine Entscheidung mit enormer Tragweite: Mit ihr erlangt der
Begünstigte Anspruch auf diplomatischen Schutz, das aktive und passive Wahlrecht, einen dauerhaften Schutz vor
Abschiebung selbst bei Begehung schwerster Straftaten und unbeschränkten Zugang zum Sozialstaat. Alle
künftigen Abkömmlinge des Eingebürgerten werden Deutsche kraft Geburt. In der Summe ändern Einbürgerungen
die Zusammensetzung des den demokratischen Souverän konstituierenden Staatsvolks. Angesichts dieser
enormen Auswirkungen auf das Gemeinwesen ist es unverantwortlich, sehenden Auges hinnehmen, dass es bei
Einbürgerungen ein nach allen Indizien erhebliches Dunkelfeld von Betrugsfällen gibt, die nicht erfasst und
infolgedessen auch nicht revidiert werden.
Aktuell gibt es gerade in großen Städten die Tendenz, Einbürgerungsanträgen fast immer stattzugeben, vielfach
liegt die Erfolgsquote zwischen 95 und 99 %.9 Dies deutet auf eine auch politisch vorgegebene Kultur des
„Durchwinkens“ hin, die trotz klarer und bekannter Indizien auf organisierten Einbürgerungsbetrug unverändert
praktiziert wird. Ein Leiter einer süddeutschen Ausländerbehörde stieß beispielsweise im Rahmen einer
einwöchigen Recherche allein auf 340 gefälschte Zertifikate10. Angesichts des sich abzeichnenden Ausmaßes des
Phänomens ist eine Fortsetzung des bisherigen Verfahrens mit allenfalls kleineren Modifikationen nicht möglich.
Vielmehr ist es nötig, das Verfahren neu zu konzipieren und die in letzter Zeit erfolgen Einbürgerungen noch
einmal zu überprüfen.
Entsprechend fordert der Vize-Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, HeikoTeggatz, angesichts des
jetzt bekannt gewordenen möglichen Ausmaßes der Nutzung gefälschter Zertifikate ein Moratorium bei Einbür-
9 www.welt.de/politik/deutschland/plus68ccf84fa748591f87b3c152/umfrage-in-zehn-staedten-fast-jeder-bekommt-die-deutsche-staatsbuerger-
schaft.html
10 Vgl. Fn. 2.
gerungen und der Verleihung von Aufenthaltstiteln sowie eine umfassende Überprüfung der in den letzten ein
bis zwei Jahren vorgelegten Zertifikate.11 Hierauf zielt der vorliegende Antrag.
Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 breitet sich in Deutschland eine aggressive
antisemitische Grundstimmung aus, die sich insbesondere in den sozialen Medien und in Vorfällen während der
regelmäßigen propalästinensischen Aufmärsche manifestiert. Die treibenden Akteure finden sich maßgeblich in
migrantischen Milieus, die dabei von hiesigen Linksextremisten unterstützt werden. Für das Jahr 2024 wurden
von den als antisemitisch eingestuften Straftaten im Zuge des Nahostkonflikts insgesamt 86 % den Kategorien
ausländische oder religiöse (d. h. in diesem Kontext islamistische) Ideologie zugeordnet.12 Bereits vor dem
Ausbruch des aktuellen Gaza-Konflikts belegten Studien eine ausgeprägte antisemitische Grundhaltung unter
Asylmigranten aus dem Nahen und Mittleren Osten.13
Angesichts dessen ist es unabweisbar, die Einbürgerung von antisemitisch eingestellten Ausländern zu
verhindern, damit diese nicht - mit Daueraufenthalt und Wahlrecht ausgestattet – das politische Klima in Deutschland
noch weiter verschärfen.
Im StAG und im Einbürgerungsverfahren existieren zwar Vorkehrungen, um die Einbürgerung von Antisemiten
und Extremisten zu verhindern. So verlangt § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a StAG vor der Einbürgerung ein Bekenntnis
zum Schutz jüdischen Lebens. Antisemitisch motivierte Handlungen sind gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 StAG mit der
Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar und schließen daher ein glaubwürdiges Bekenntnis zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus. § 32b StAG sieht bei Verurteilung wegen bestimmter Straftaten
zudem eine Überprüfung der Urteilsgründe auf Hinweise auf eine antisemitische Tatmotivation vor. Schließlich
erfolgt im Einbürgerungsverfahren gemäß § 37 StAG eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz nach
Erkenntnissen über den Einbürgerungsbewerber.
Diese Vorkehrungen sind jedoch nicht hinreichend, um die Einbürgerung von Antisemiten und Extremisten
auszuschließen. Über Ausmaß und Wirkung der Abfrage gemäß § 32b StAG gibt es seitens der zuständigen
Behörden keinerlei Erkenntnisse, so dass eine Evaluation unmöglich ist.14 Die geforderten Bekenntnisse zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind wertlos, wenn ihr Inhalt gar nicht verstanden wird oder es sich um bloße
Lippenbekenntnisse handelt. Auch werden bei weitem nicht alle ausländischen Antisemiten und Extremisten
beim Verfassungsschutz geführt. Fälle eingebürgerter Antisemiten belegen, dass das bisherige Prüfverfahren
Lücken aufweist: So waren unter den kürzlich in Berlin festgenommenen drei mutmaßlichen Hamas-Terroristen
zwei eingebürgerte Doppelstaatler (aus dem Libanon und aus Syrien).15
Daher ist neben der persönlichen Vorsprache auch eine regelhafte Analyse der Social-Media-Aktivitäten des
Einbürgerungsbewerbers notwendig, um ein vollständiges und unverfälschtes Bild über dessen wahre Einstellung
zu gewinnen.16
11 www.n-tv.de/politik/Einbuergerungen-und-die-Aufenthalts-Vergabe-muessen-pausieren--article26018464.html
12 Stichtag: 30.September 2024, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion derAfD auf BT-Drs. 20/13709
13 www.deutschlandfunk.de/syrische-und-irakische-fluechtlinge-befragung-zu-100.html
14 AGH-Drs. 19/23479, Frage Nr. 16.
15 www.handelsblatt.com/dpa/terrorismus-nach-hamas-festnahmen-ruf-nach-passentzug-fuer-doppelstaatler/30490158.html
16 www.welt.de/politik/deutschland/article248326834/Antisemitismus-Social-Media-Check-vor-der-Einbuergerung-Fehlanzeige.html
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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