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Organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern - Das Verfahren betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3024 · Antrag · Original ↗

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Organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern - Das Verfahren betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3024 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Adam Balten, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Boris Gamanov, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Sergej Minich, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Denis Pauli, Christian Reck, Jan Wenzel Schmidt, René Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Mathias Weiser, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern – Das Verfahren betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Zuge der Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts seit der Jahrtausendwende sind die Voraussetzungen für eine Einbürgerung immer weiter aufgeweicht worden, zuletzt mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ (StARModG; BT-Drs. 20/9044) aus dem Jahr 2024, welches die nötige Voraufenthaltsdauer in Deutschland von acht auf noch lediglich fünf Jahre verkürzt hat und zudem die regelhafte Hinnahme der Mehrstaatigkeit vorsieht. Zuletzt ist die Zahl der Einbürgerungen massiv von 168.000 im Jahr 2022 auf 292.000 im Jahr 2024 angestiegen.1 Parallel hierzu steigt auch die Zahl der Anträge auf Einbürgerungen weiter an, so dass sich für 2025 ein weiterer Höchstwert abzeichnet. Hierbei wirken die aufgeweichten Voraussetzungen und der Umstand, dass immer mehr der illegal seit 2015 über sichere Drittstaaten nach Deutschland gelangten Asylbewerber ihre Einbürgerung betreiben, zusammen. Noch verschärft wird diese Fehlentwicklung in der Einbürgerungspolitik dadurch, dass auf Ebene der für die Anwendung des Gesetzes zuständigen Bundesländer und Kommunen nicht einmal die ohnedies viel zu niedrigen Einbürgerungsvoraussetzungen hinreichend überprüft werden. Aufgrund des Anstiegs der Antragszahlen sind viele Einbürgerungsbehörden strukturell überfordert und nehmen infolgedessen allenfalls noch eine oberflächliche Prüfung 1 www.deutschlandfunk.de/einbuergerungen-erreichen-2024-hoechststand-100.html vor. Verstärkt wird der Druck zu einer bestenfalls kursorischen Prüfung noch durch auf Masseneinbürgerungen abzielende politische Vorgaben wie beispielsweise in Berlin mit der Zielvorgabe von 40.000 Einbürgerungen für das Jahr 2025, was auf eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr hinausliefe. Diese Defizite der Verwaltung werden gezielt ausgenutzt, um sich Einbürgerungen und Aufenthaltstitel betrügerisch zu erschleichen. Hierfür werden zum einen gefälschte Kurszertifikate eingesetzt, welche zu erkennen die Einbürgerungsbehörden bei ihrer typischerweise nur oberflächlichen Prüfung vielfach nicht in der Lage sind.2 Zum anderen werden auch Prüfungsfragen und Lösungen anstehender Einbürgerungstests über die sozialen Medien gehandelt.3 Weder Bundes- noch Landesbehörden sind in der Lage, auch nur annäherungshalber Angaben über die Zahl der betrügerisch erlangten Einbürgerungen zu machen4. Eingeräumt wird aber, dass das Phänomen seit Jahren bekannt ist. Laut Medienberichten gehen Polizei und Ausländerbehörden von einer sehr hohen Dunkelziffer von in letzter Zeit betrügerisch erlangten Einbürgerungen aus, die Rede ist von einem „Kontrollverlust“.5 Letzteres deckt sich mit dem Eingeständnis der Einbürgerungsbehörden, „dass immer mehr Antragsteller Sprachzertifikate vorlegen, mit denen Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Stufe B 1 (…) bescheinigt werden, die nicht im bescheinigten Umfang oder mitunter überhaupt nicht vorhanden sind.“6 Diese Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den in den Zertifikaten bescheinigten Kenntnissen lässt nur den Schluss zu, dass die Zertifikate entweder vollständig gefälscht oder mit betrügerischen Methoden erlangt wurden. Weiterhin wurde seitens der Einbürgerungsbehörden konstatiert, dass „bei einer immer größeren Zahl von Antragstellern festgestellt wird, dass nur ein geringes bzw. überhaupt kein inhaltliches Verständnis von den Inhalten der abzugebenden Bekenntnisse vorhanden ist“.7 Angesichts dieser Umstände sah sich das Bundesministerium des Innern im August 2025 veranlasst, in seinen Anwendungshinweisen für die Länder zum StAG eine persönliche Vorsprache der Antragsteller bei der Einbürgerungsbehörde zwecks unmittelbarer Überprüfung der Verfassungstreue vorzugeben und damit ein rein digitales Verfahren auszuschließen.8 Diese Maßnahme allein ist aber nicht ausreichend, um Betrugsfälle sowie die Einbürgerung von Antisemiten und Extremisten für die Zukunft auszuschließen. Und sie trägt nichts dazu bei, die bereits durch Betrug erlangten Einbürgerungen aufzudecken und zurückzunehmen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf für ein Moratorium für Einbürgerungen und die Erteilung von Aufenthaltstiteln (letzteres mit Ausnahme des Asylverfahrens und der Arbeitskräftezuwanderung) einzubringen, welches gilt, bis ein betrugssicheres Ver- 2 www.n-tv.de/politik/Betrugsmasche-oeffnet-Weg-zum-deutschen-Pass-article26018227.html 3 www.nius.de/kriminalitaet/news/bundesweiter-betrug-durch-asylbewerber-loesungen-fuer- sprachtestsueber-tiktok-verkauft/1ba25d05-6067-4f14-9f56-72e268ad01e5 4 BT-Drs. 21/2182, Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD, sowie AGH-Drs. 19/23836, Antwort auf Frage Nr. 1. 5 Vgl. Fn. 2 6 Rundschreiben des BMI an die für Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen obersten Landesbehörden vom 18. August 2025, Az. VII5.20102/10#2 und VII5.20102/11#1, S. 2. 7 Vgl. Fn. 6, S. 1, 2 8 Vgl. Fn. 6 fahren zur Ausstellung und Überprüfung von Sprach- und Kurszertifikaten etabliert ist; 2. in Kooperation mit den Ländern und den Kursanbietern ein solches betrugssicheres Verfahren zeitnah zu entwickeln; 3. eine bundesweite Taskforce einzurichten, welche das Ausmaß des Einbürgerungsbetruges und den Stand der dazu laufenden Ermittlungen systematisch erfasst und gegen die Bewerbung gefälschter Sprach- und Integrationszertifikate sowie den Verkauf von Prüfungsfragen in den sozialen Medien vorgeht; 4. eine Überprüfung der seit Anfang 2024 Jahren erteilten Einbürgerungen und Aufenthaltstitel mit den Ländern zu koordinieren, um sicherzustellen, dass rechtswidrige Erteilungen aufgedeckt und gemäß § 35 StAG bzw. § 51 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zurückgenommen werden; 5. die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu erweitern, dass eine systematische Eigenrecherche der Einbürgerungsbehörden über die Aktivitäten der Einbürgerungsbewerber in den sozialen Medien vorgegeben wird, um der Gefahr der Einbürgerung von Extremisten und Antisemiten wirksamer vorzubeugen. Berlin, den 2. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Jede Einbürgerung ist für das Gemeinwesen eine Entscheidung mit enormer Tragweite: Mit ihr erlangt der Begünstigte Anspruch auf diplomatischen Schutz, das aktive und passive Wahlrecht, einen dauerhaften Schutz vor Abschiebung selbst bei Begehung schwerster Straftaten und unbeschränkten Zugang zum Sozialstaat. Alle künftigen Abkömmlinge des Eingebürgerten werden Deutsche kraft Geburt. In der Summe ändern Einbürgerungen die Zusammensetzung des den demokratischen Souverän konstituierenden Staatsvolks. Angesichts dieser enormen Auswirkungen auf das Gemeinwesen ist es unverantwortlich, sehenden Auges hinnehmen, dass es bei Einbürgerungen ein nach allen Indizien erhebliches Dunkelfeld von Betrugsfällen gibt, die nicht erfasst und infolgedessen auch nicht revidiert werden. Aktuell gibt es gerade in großen Städten die Tendenz, Einbürgerungsanträgen fast immer stattzugeben, vielfach liegt die Erfolgsquote zwischen 95 und 99 %.9 Dies deutet auf eine auch politisch vorgegebene Kultur des „Durchwinkens“ hin, die trotz klarer und bekannter Indizien auf organisierten Einbürgerungsbetrug unverändert praktiziert wird. Ein Leiter einer süddeutschen Ausländerbehörde stieß beispielsweise im Rahmen einer einwöchigen Recherche allein auf 340 gefälschte Zertifikate10. Angesichts des sich abzeichnenden Ausmaßes des Phänomens ist eine Fortsetzung des bisherigen Verfahrens mit allenfalls kleineren Modifikationen nicht möglich. Vielmehr ist es nötig, das Verfahren neu zu konzipieren und die in letzter Zeit erfolgen Einbürgerungen noch einmal zu überprüfen. Entsprechend fordert der Vize-Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, HeikoTeggatz, angesichts des jetzt bekannt gewordenen möglichen Ausmaßes der Nutzung gefälschter Zertifikate ein Moratorium bei Einbür- 9 www.welt.de/politik/deutschland/plus68ccf84fa748591f87b3c152/umfrage-in-zehn-staedten-fast-jeder-bekommt-die-deutsche-staatsbuerger- schaft.html 10 Vgl. Fn. 2. gerungen und der Verleihung von Aufenthaltstiteln sowie eine umfassende Überprüfung der in den letzten ein bis zwei Jahren vorgelegten Zertifikate.11 Hierauf zielt der vorliegende Antrag. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 breitet sich in Deutschland eine aggressive antisemitische Grundstimmung aus, die sich insbesondere in den sozialen Medien und in Vorfällen während der regelmäßigen propalästinensischen Aufmärsche manifestiert. Die treibenden Akteure finden sich maßgeblich in migrantischen Milieus, die dabei von hiesigen Linksextremisten unterstützt werden. Für das Jahr 2024 wurden von den als antisemitisch eingestuften Straftaten im Zuge des Nahostkonflikts insgesamt 86 % den Kategorien ausländische oder religiöse (d. h. in diesem Kontext islamistische) Ideologie zugeordnet.12 Bereits vor dem Ausbruch des aktuellen Gaza-Konflikts belegten Studien eine ausgeprägte antisemitische Grundhaltung unter Asylmigranten aus dem Nahen und Mittleren Osten.13 Angesichts dessen ist es unabweisbar, die Einbürgerung von antisemitisch eingestellten Ausländern zu verhindern, damit diese nicht - mit Daueraufenthalt und Wahlrecht ausgestattet – das politische Klima in Deutschland noch weiter verschärfen. Im StAG und im Einbürgerungsverfahren existieren zwar Vorkehrungen, um die Einbürgerung von Antisemiten und Extremisten zu verhindern. So verlangt § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a StAG vor der Einbürgerung ein Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens. Antisemitisch motivierte Handlungen sind gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 StAG mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar und schließen daher ein glaubwürdiges Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus. § 32b StAG sieht bei Verurteilung wegen bestimmter Straftaten zudem eine Überprüfung der Urteilsgründe auf Hinweise auf eine antisemitische Tatmotivation vor. Schließlich erfolgt im Einbürgerungsverfahren gemäß § 37 StAG eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz nach Erkenntnissen über den Einbürgerungsbewerber. Diese Vorkehrungen sind jedoch nicht hinreichend, um die Einbürgerung von Antisemiten und Extremisten auszuschließen. Über Ausmaß und Wirkung der Abfrage gemäß § 32b StAG gibt es seitens der zuständigen Behörden keinerlei Erkenntnisse, so dass eine Evaluation unmöglich ist.14 Die geforderten Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind wertlos, wenn ihr Inhalt gar nicht verstanden wird oder es sich um bloße Lippenbekenntnisse handelt. Auch werden bei weitem nicht alle ausländischen Antisemiten und Extremisten beim Verfassungsschutz geführt. Fälle eingebürgerter Antisemiten belegen, dass das bisherige Prüfverfahren Lücken aufweist: So waren unter den kürzlich in Berlin festgenommenen drei mutmaßlichen Hamas-Terroristen zwei eingebürgerte Doppelstaatler (aus dem Libanon und aus Syrien).15 Daher ist neben der persönlichen Vorsprache auch eine regelhafte Analyse der Social-Media-Aktivitäten des Einbürgerungsbewerbers notwendig, um ein vollständiges und unverfälschtes Bild über dessen wahre Einstellung zu gewinnen.16 11 www.n-tv.de/politik/Einbuergerungen-und-die-Aufenthalts-Vergabe-muessen-pausieren--article26018464.html 12 Stichtag: 30.September 2024, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion derAfD auf BT-Drs. 20/13709 13 www.deutschlandfunk.de/syrische-und-irakische-fluechtlinge-befragung-zu-100.html 14 AGH-Drs. 19/23479, Frage Nr. 16. 15 www.handelsblatt.com/dpa/terrorismus-nach-hamas-festnahmen-ruf-nach-passentzug-fuer-doppelstaatler/30490158.html 16 www.welt.de/politik/deutschland/article248326834/Antisemitismus-Social-Media-Check-vor-der-Einbuergerung-Fehlanzeige.html Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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