Ausmaß und rechtliche Grundlage der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ab dem 7. Mai 2025
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Ausmaß und rechtliche Grundlage der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ab dem 7. Mai 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/256
21. Wahlperiode 23.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Ausmaß und rechtliche Grundlage der Zurückweisungen von Asylbewerbern an
den deutschen Grenzen ab dem 7. Mai 2025
In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsvert
rag2025.de/, S. 93) haben die Regierungsparteien der 21. Wahlperiode die
Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Staatsgrenzen in
Abstimmung mit den Nachbarstaaten vereinbart. In Umsetzung dieser Abrede hat das
Bundesministerium des Innern die mündliche Weisung vom 13. September
2015, den § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes (AsylG) nicht
anzuwenden, am 7. Mai 2025 zurückgenommen. Die Wiederanwendung des § 18
Absatz 2 Nummer 1 AsylG hat, so die aktuelle Weisung, zur Folge, dass
„Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise
verweigert werden kann“. Ausgenommen hiervon sind „erkennbar vulnerable
Personen“ (zum Wortlaut der Weisung vgl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/zuru
eckweisungen-grenzen-ausnahme-weisung-europarecht-thym).
Nach Beginn der Ausführung der Weisung gab es Medienberichten zufolge
jedoch bereits mindestens einen Fall, in dem ein Nachbarstaat die Kooperation
verweigerte und zurückgeschobene Asylbewerber letztlich doch nach
Deutschland gelangten (www.focus.de/politik/deutschland/polen-blockiert-ruecknahm
e-asylbewerber-duerfen-doch-in-deutschland-bleiben_ace33dc8-d4ae-4200-9d9
b-9c936675c8f7.html). In der ersten Woche seit dem 7. Mai 2025 wurden laut
Medienberichten von 51 Personen, die an der Landgrenze ein Asylgesuch
äußerten, 32 Personen zurückgewiesen und 19 als vulnerabel anerkannten
Personen wurde die Einreise gestattet (www.morgenpost.de/politik/article40904764
9/neue-haerte-an-deutscher-grenze-aber-ein-entscheidender-nachteil.html), was
aus Sicht der Fragesteller Zweifel an der quantitativen Relevanz der Maßnahme
aufkommen lässt. Zudem lässt der im selben Zeitungsartikel beschriebene
Umstand, dass beispielsweise neun von zehn der täglich in der Erstaufnahme
Eisenhüttenstadt neu ankommenden Asylbewerber geäußert haben sollen, über
den Flughafen Berlin-Brandenburg eingereist zu sein (Morgenpost ebd.), aus
Sicht der Fragesteller vermuten, dass viele Asylbewerber andere Zugangswege
nach Deutschland als den über die Landgrenze nutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welchen Rechtsgrundlagen im nationalen und im europäischen Recht
(neben dem zitierten § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG) beruht die Weisung
des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt vom 7. Mai 2025 zur
Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen, und
erachtet die Bundesregierung insbesondere Artikel 72 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für einschlägig?
2. Weshalb eröffnet die Weisung den Beamten Ermessen („kann …“),
obwohl der Wortlaut des in der Weisung angeführten § 18 Absatz 1
Nummer 2 AsylG, in dessen Sinne ab sofort verfahren werden soll, ein solches
gerade nicht vorsieht, sondern eine Zurückweisung als zwingend
vorschreibt („ist zurückzuweisen“)?
3. Wer gehört zu den in der Weisung von der Zurückweisung
ausgenommenen „vulnerablen Gruppen“, und entspricht deren Definition der des EU-
Rechts in der Aufnahme- und in der Verfahrensrichtlinie (RL 2013/33/EU
und RL 2013/32/EU) und den hieraus abgeleiteten Kategorien in der
Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Die
Identifizierung von vulnerablen Personen im Asylverfahren“ vom Juni 2022
(ebd., S. 4 und 5; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtling
sschutz/konzept-identifizierung-vulnerable-personen.pdf?__blob=publicat
ionFile&v=6)?
4. Weshalb werden vulnerable Gruppen ausgenommen, obwohl sie
gleichfalls aus einem sicheren Drittstaat einreisen, welcher zudem gemäß EU-
Recht (vgl. etwa Artikel 25 der Verfahrensrichtlinie sowie Artikel 21 ff.
der Aufnahmerichtlinie) zur Berücksichtigung ihrer Vulnerabilität
verpflichtet ist?
5. Wie wird an der Grenze, insbesondere vor dem Hintergrund häufiger
Falschangaben in Asylverfahren, beispielsweise zur Minderjährigkeit (rs
w.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/studie-oft-falsche-angaben-
ueberminderjaehrigkeit-bei-fluechtlingen), geprüft, ob eine behauptete
Vulnerabilität tatsächlich besteht, und wie lassen sich insbesondere eine
behauptete Schwangerschaft, Krankheit oder Minderjährigkeit unmittelbar an der
Grenze rechtsstaatlich und rechtssicher überprüfen?
6. Auf welchen bilateralen Abkommen mit den jeweiligen Nachbarstaaten
beruht die kooperative Abwicklung der Zurückweisung?
7. Wie viele Personen sind von Januar bis April 2025 an der deutschen
Grenze zurückgewiesen worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
8. Wie viele Personen sind ab dem 1. Mai 2025 an der deutschen Grenze
a) zurückgewiesen oder
b) zurückgeschoben worden
(bitte tageweise aufschlüsseln), und wie viele Personen, die ein
Asylgesuch äußerten, waren seit dem 7. Mai 2025 jeweils darunter?
9. Wie viele Zurückweisungen bzw. Zurückschiebungen von Asylbewerbern
entfielen jeweils auf die verschiedenen Grenzabschnitte zu den
Nachbarstaaten?
10. Welche Nationalität hatten die zurückgewiesenen bzw.
zurückgeschobenen Asylbewerber?
11. In wie vielen Fällen haben die Nachbarstaaten seit dem 7. Mai 2025 bei
Zurückweisung bzw. Zurückschiebung durch Deutschland eine Aufnahme
bzw. Wiederaufnahme von Asylbewerbern verweigert, mit der Folge, dass
diese letztlich nach Deutschland einreisen konnten (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller; bitte tageweise und unter Angabe des jeweiligen
Nachbarstaates aufschlüsseln)?
12. Lässt sich einer solchen Kooperationsverweigerung der Nachbarstaaten
dadurch vorbeugen, dass Asylbewerber bereits direkt auf der Grenze
zurück- gewiesen werden, und an welchen Grenzübergängen wird
entsprechend verfahren?
13. In wie vielen Fällen wurde gegen eine Zurückweisung bzw.
Zurückschiebung trotz Asylgesuchs bislang Klage erhoben bzw. einstweiliger
Rechtsschutz beantragt?
14. Wie vielen als vulnerabel eingestuften Personen wurde seit dem 7. Mai
2025 nach Äußerung eines Asylgesuchs die Einreise gestattet (bitte
tageweise aufschlüsseln)?
15. Bis zu welchem Entfernungsradius können Zurückschiebungen auch noch
bei Aufgriff im grenznahen Hinterland erfolgen?
16. Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung Ausweichbewegungen von
Asylbewerbern und Schleusern über nicht kontrollierte Zugangswege
sowie über die grüne Grenze?
17. Welche Maßnahmen wurden in Umsetzung der neuen Weisungslage an
den deutschen Flughäfen ergriffen, wie viele Personen, die ein Asylgesuch
äußerten, wurden hier seit dem 7. Mai 2025 zurückgewiesen, und wie
viele davon wurden wieder aus Deutschland ausgeflogen bzw. bereits an
einem ausländischen Flughafen an einem Flug nach Deutschland
gehindert?
18. Wie viele der Erstantragsteller auf Asyl im Jahr 2025 sind nach Kenntnis
der Bundesregierung auf dem Landweg bzw. über deutsche Flughäfen
eingereist, und wie verteilen sich diese Zahlen speziell im Mai 2025 (bitte
wochenweise aufschlüsseln)?
19. Wie viele Schleuser wurden im Jahr 2025 bislang an den deutschen
Grenzen festgehalten, für wie viele von ihnen wurde anschließend Haftbefehl
beantragt, und in wie vielen Fällen wurde ein beantragter Haftbefehl auch
gerichtlich erlassen?
20. Beabsichtigt die Bundesregierung mit den Zurückweisungen auch den
Effekt, dass sich künftig von vornherein weniger potenzielle Asylbewerber
auf den Weg machen, um in Deutschland Asyl zu beantragen, und wird
die Bundesregierung über die neue Politik der Zurückweisung in den
Hauptherkunftsländern und in den Transitstaaten offensiv, so unter
anderem in den sozialen Medien, informieren?
21. Von welchen Umständen und Kriterien hängt es ab, wie lange die aktuelle
Weisungslage fortbestehen soll?
22. Welche Rolle spielt dabei insbesondere
a) die Entwicklung der Zahl der illegalen Grenzübertritte in die EU?
b) die Entwicklung der Zahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland?
c) eine verbesserte Kooperation der Mitgliedstaaten an der EU-
Außengrenze bei Rücküberstellungen gemäß der Dublin-III-
Verordnung?
Berlin, den 20. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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