Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/341)
Text
Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/341)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/675
21. Wahlperiode 27.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/341 –
Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den
Binnengrenzen beenden
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/342 –
Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt die Bewegungsfreiheit der
Bürgerinnen und Bürger und den freien Austausch von Gütern und Dienstleistungen
innerhalb Europas als historische Errungenschaft hervor. Die Bundesregierung
gefährde durch die von ihr implementierten Binnengrenzkontrollen und die
Zurückweisungen von Asyl- und Schutzsuchenden an deutschen Grenzen den
europäischen Zusammenhalt und beuge europäisches Recht, was zu Unmut bei den
Nachbarländern führe und Europa spalte.
Sie fordert die Bundesregierung insbesondere dazu auf, die stationären
Binnengrenzkontrollen aufzuheben und die Zurückweisungen von Asylsuchenden an
Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion Die Linke kritisiert die Weisung des Bundesministers des Innern
Alexander Dobrindt an die Bundespolizei vom 7. Mai 2025, durch die die
Ankündigung des Bundeskanzlers Friedrich Merz umgesetzt werde, ein faktisches
Einreiseverbot für Menschen ohne gültige Einreisedokumente – auch für
Asylsuchende – einzuführen. Dies sei nicht nur rechtlich unhaltbar, sondern legitimiere
eine Politik der Abschottung, wodurch im Ergebnis die extreme Rechte gestärkt
werde.
Sie fordert die Bundesregierung insbesondere dazu auf, die Weisung des
Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 zurückzunehmen, EU-Asylrecht wieder
einzuhalten und keine direkten Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den
deutschen Grenzen mehr vorzunehmen.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/341 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme der Vorlagen.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 21/341 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 21/342 abzulehnen.
Berlin, den 25. Juni 2025
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Detlef Seif
Berichterstatter
Dr. Christian Wirth
Berichterstatter
Sebastian Fiedler
Berichterstatter
Marcel Emmerich
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Detlef Seif, Dr. Christian Wirth, Sebastian Fiedler, Marcel
Emmerich und Clara Bünger
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Antrag auf Drucksache 21/341 wurde in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Antrag auf Drucksache 21/342 wurde in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und den
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/341 empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/341 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/341
empfohlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 empfohlen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni
2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Zu Buchstabe a
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/341 in seiner 5. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend
beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Zu Buchstabe b
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/342 in seiner 5. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend
beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU lehnt die Anträge ab. Man vertrete eine gänzlich andere Rechtsauffassung als die
Antragsteller. Artikel 72 AEUV mache deutlich, dass die Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung und der inneren Sicherheit bei den Mitgliedstaaten verbleibe. Der Idealfall wäre, wenn man bei
Schaffung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – des Schengenraums – hinreichend gut geschützte
Außengrenzen und ein funktionierendes Asylsystem gehabt hätte. Beides gebe es nicht, denn Außengrenzen seien
weiterhin nicht hinreichend gesichert und das gemeinsame europäische Asylsystem sei dysfunktional, da es von
vielen schlicht nicht beachtet werde. Dies umfasse die fehlende Erfassung und Registrierung der Menschen und
erstrecke sich auf die mangelnde Bereitschaft, die Menschen wieder zurückzunehmen. In dieser Situation sei es
richtig, Zurückweisungen an der Binnengrenze als ein Merkmal der Asyl- und Migrationspolitik vorzunehmen.
Gleichwohl wolle man schnellstmöglich die Grenzkontrollen zurückfahren, was aber ein Funktionieren des
europäischen Systems voraussetze. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sei eine Einzelfallentscheidung,
die ausschließlich die Verfahrensbeteiligten binde. Daher sei der Ansatz des Bundesministers des Innern richtig,
eine höchstgerichtliche Entscheidung abzuwarten. Den Anträgen könne man nicht zustimmen, da sie dem Ziel
einer Migrationswende entgegenstünden. Dies sei insbesondere im Interesse der Kommunen, die eine massive
Überforderung beklagten.
Die Fraktion der AfD zeigt sich erstaunt über die Lernkurve der Union. Die Politik der AfD zeige hier ihre
Wirkung. Inhaltlich könne man sich daher den Ausführungen der CDU/CSU-Fraktion anschließen. Gleichwohl
müsse man eine mangelhafte Kommunikation hinsichtlich der Anwendung des Art. 72 AEUV kritisieren. Es sei
absehbar gewesen, dass interessengeleitete NGOs Fälle Zurückgewiesener vor ein Gericht bringen und
entsprechende Verfahren initiieren würden. Dem gesamten Thema sei sich in der Vergangenheit nur stiefmütterlich
gewidmet worden. Dies müsse – auch juristisch und justiziabel – aufgearbeitet werden, da man sonst
Verwaltungsgerichte geradezu zu derartigen Entscheidungen wie in Berlin zwinge. Der EuGH habe zu Art. 72 AEUV zwei
Entscheidungen mit der Tendenz gefällt, dass für die Beurteilung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung eine Einzelfallbetrachtung für jeden einzelnen Migranten für erforderlich erachtet werde. Es sei
absehbar, dass der EuGH nicht zugunsten der Nationalstaaten entscheiden werde. Diesem seien offenkundig die
europäischen Verträge egal, da Vorgaben des § 3 Absatz 2 EUV – offene Binnengrenzen im Gegenzug für geeignete
Maßnahmen zum Schutz der Außengrenzen – bewusst ignoriert würden. Es sei irrsinnig, als Deutschland weiter
an diesen Regeln festzuhalten, wenn diese von allen anderen ignoriert würden, sodass eine Suspendierung nach
§ 61 des Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge – Wegfall der Geschäftsgrundlage – vorzunehmen
sei, bis ein wirksames europäisches Asylsystem installiert sei und Grenzen geschützt würden. Selbst die Dublin-
III-Verordnung gehe nicht davon aus, dass jeder Migrant in jedem Mitgliedstaat einen Antrag stellen könne. Es
sei klar festgelegt, dass der Asylantrag im Erstzutrittsland der EU zu stellen sei. Bei Weiterreise in ein zweites
Land sei dieses für die Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats zuständig. Ein weiteres,
drittes Land – in der Regel Deutschland – habe demzufolge nie eine Zuständigkeit nach Dublin und könne daher
rechtlich zulässig unmittelbar an seiner Binnengrenze in das für die Durchführung des
Zuständigkeitsprüfungsverfahren zuständige Land zurückweisen.
Die Fraktion der SPD widerspricht der Behauptung der AfD-Fraktion, die Politik der Koalition sei durch
Forderungen der AfD beeinflusst worden. Die Koalition betreibe eine proeuropäische Politik und strebe europäische
Lösungen an. Hierbei sei wichtig, das gemeinsame europäische Asylsystem schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu
nehme der Bundesminister des Innern Absprachen mit seinen europäischen Amtskollegen vor. Auch sei im
Koalitionsvertrag eine Stärkung von Frontex vorgesehen, um den Schutz der Außengrenzen zu stärken. Zudem seien
Abkommen mit Drittstaaten entscheidend, was bereits in der vergangenen Bundesregierung begonnen worden sei.
Wichtig zu betonen sei weiter, dass die implementierten Binnengrenzkontrollen temporär seien. Die Anträge lehne
man ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, den nationalen Alleingang an den deutschen Grenzen
rückgängig zu machen, da dieser die Probleme nicht löse, sondern vielmehr neue schaffe. Es gebe zahlreiche
Meldungen über Probleme an den Grenzen, etwa Staus oder Probleme bei der Termineinhaltung im Warenverkehr. Auch
die Bundespolizei habe Schwierigkeiten, diese Kontrollen in Zwölf-Stunden-Schichten dauerhaft
aufrechtzuerhalten. Es sei verwunderlich, dass die SPD als arbeitnehmerfreundliche Partei hier so wenig Gegenwehr zeige.
Die Frage der Rechtssicherheit werde aus dem Bundesministerium des Innern nur unzureichend beantwortet.
Zahlreiche juristische Experten wiesen hier auf große Unsicherheiten und offene Fragen hin. Die Kosten und der
Aufwand stünden in keinem Verhältnis zur konkreten Anzahl tatsächlich zurückgewiesener Personen. Die
Maßnahme der Bundesregierung sei daher gänzlich unverhältnismäßig. Eine Asylpolitik müsse stattdessen humanitär
geprägt, pragmatisch und vor allem europäisch gemeinsam gedacht sein.
Die Fraktion Die Linke macht deutlich, mit ihrem Antrag fordere sie nicht weniger als die Einhaltung von EU-
und Menschenrechten. Diesem Anliegen sollten alle demokratischen Fraktionen zustimmen. Dies erfordere, den
Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 umzusetzen, der klargemacht habe, dass
Zurückweisungen an der Grenze rechtswidrig seien. Man fordere zudem, die Bundespolizei anzuweisen, bei Kontrollen
ausdrücklich nachzufragen, ob ein Asylgesuch gestellt werden wolle. Dies sei im Rahmen des
Amtsermittlungsgrundsatzes erforderlich und müsste bereits heute umgesetzt werden. Weiter fordere man ein Matching-System,
um Kommunen durch zielgenaue Zuweisungen entlasten zu können. Kommunen würden in der Debatte häufig
nur als überlastet instrumentalisiert, ohne dies hinreichend darzulegen. Aus Gesprächen mit Kommunen wisse
man, dass diese vor allem Geldmittel benötigten, weshalb man eine gute Ausstattung der Kommunen und ein
Sondervermögen für Kommunen fordere, das allen Menschen dort zugutekommen solle. Statt EU-Recht unter
Behauptung eines Ausnahmefalls auszusetzen, fordere man die Einhaltung des Rechts und die Beendigung der
Herrschaft des Unrechts an der deutschen Binnengrenze.
Berlin, den 25. Juni 2025
Detlef Seif
Berichterstatter
Dr. Christian Wirth
Berichterstatter
Sebastian Fiedler
Berichterstatter
Marcel Emmerich
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Christian Wirth (Berichterstattung)
- authored ← Clara Bünger (Berichterstattung)
- authored ← Detlef Seif (Berichterstattung)
- authored ← Innenausschuss
- authored ← Marcel Emmerich (Berichterstattung)
- authored ← Sebastian Fiedler (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht)
- part_of_vorgang → Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden (Beschlussempfehlung und Bericht)