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Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/341)

dip / drucksache 27.06.2025 · WP 21 · 21/675 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/341) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/675 21. Wahlperiode 27.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/341 – Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden b) zu dem Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/342 – Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden A. Problem Zu Buchstabe a Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger und den freien Austausch von Gütern und Dienstleistungen innerhalb Europas als historische Errungenschaft hervor. Die Bundesregierung gefährde durch die von ihr implementierten Binnengrenzkontrollen und die Zurückweisungen von Asyl- und Schutzsuchenden an deutschen Grenzen den europäischen Zusammenhalt und beuge europäisches Recht, was zu Unmut bei den Nachbarländern führe und Europa spalte. Sie fordert die Bundesregierung insbesondere dazu auf, die stationären Binnengrenzkontrollen aufzuheben und die Zurückweisungen von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen. Zu Buchstabe b Die Fraktion Die Linke kritisiert die Weisung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt an die Bundespolizei vom 7. Mai 2025, durch die die Ankündigung des Bundeskanzlers Friedrich Merz umgesetzt werde, ein faktisches Einreiseverbot für Menschen ohne gültige Einreisedokumente – auch für Asylsuchende – einzuführen. Dies sei nicht nur rechtlich unhaltbar, sondern legitimiere eine Politik der Abschottung, wodurch im Ergebnis die extreme Rechte gestärkt werde. Sie fordert die Bundesregierung insbesondere dazu auf, die Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 zurückzunehmen, EU-Asylrecht wieder einzuhalten und keine direkten Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen mehr vorzunehmen. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/341 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme der Vorlagen. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 21/341 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 21/342 abzulehnen. Berlin, den 25. Juni 2025 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Detlef Seif Berichterstatter Dr. Christian Wirth Berichterstatter Sebastian Fiedler Berichterstatter Marcel Emmerich Berichterstatter Clara Bünger Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Detlef Seif, Dr. Christian Wirth, Sebastian Fiedler, Marcel Emmerich und Clara Bünger I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Antrag auf Drucksache 21/341 wurde in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Antrag auf Drucksache 21/342 wurde in der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/341 empfohlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/341 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/341 empfohlen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 empfohlen. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 empfohlen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/342 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Zu Buchstabe a Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/341 in seiner 5. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Zu Buchstabe b Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/342 in seiner 5. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. IV. Begründung Die Fraktion der CDU/CSU lehnt die Anträge ab. Man vertrete eine gänzlich andere Rechtsauffassung als die Antragsteller. Artikel 72 AEUV mache deutlich, dass die Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit bei den Mitgliedstaaten verbleibe. Der Idealfall wäre, wenn man bei Schaffung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – des Schengenraums – hinreichend gut geschützte Außengrenzen und ein funktionierendes Asylsystem gehabt hätte. Beides gebe es nicht, denn Außengrenzen seien weiterhin nicht hinreichend gesichert und das gemeinsame europäische Asylsystem sei dysfunktional, da es von vielen schlicht nicht beachtet werde. Dies umfasse die fehlende Erfassung und Registrierung der Menschen und erstrecke sich auf die mangelnde Bereitschaft, die Menschen wieder zurückzunehmen. In dieser Situation sei es richtig, Zurückweisungen an der Binnengrenze als ein Merkmal der Asyl- und Migrationspolitik vorzunehmen. Gleichwohl wolle man schnellstmöglich die Grenzkontrollen zurückfahren, was aber ein Funktionieren des europäischen Systems voraussetze. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sei eine Einzelfallentscheidung, die ausschließlich die Verfahrensbeteiligten binde. Daher sei der Ansatz des Bundesministers des Innern richtig, eine höchstgerichtliche Entscheidung abzuwarten. Den Anträgen könne man nicht zustimmen, da sie dem Ziel einer Migrationswende entgegenstünden. Dies sei insbesondere im Interesse der Kommunen, die eine massive Überforderung beklagten. Die Fraktion der AfD zeigt sich erstaunt über die Lernkurve der Union. Die Politik der AfD zeige hier ihre Wirkung. Inhaltlich könne man sich daher den Ausführungen der CDU/CSU-Fraktion anschließen. Gleichwohl müsse man eine mangelhafte Kommunikation hinsichtlich der Anwendung des Art. 72 AEUV kritisieren. Es sei absehbar gewesen, dass interessengeleitete NGOs Fälle Zurückgewiesener vor ein Gericht bringen und entsprechende Verfahren initiieren würden. Dem gesamten Thema sei sich in der Vergangenheit nur stiefmütterlich gewidmet worden. Dies müsse – auch juristisch und justiziabel – aufgearbeitet werden, da man sonst Verwaltungsgerichte geradezu zu derartigen Entscheidungen wie in Berlin zwinge. Der EuGH habe zu Art. 72 AEUV zwei Entscheidungen mit der Tendenz gefällt, dass für die Beurteilung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Einzelfallbetrachtung für jeden einzelnen Migranten für erforderlich erachtet werde. Es sei absehbar, dass der EuGH nicht zugunsten der Nationalstaaten entscheiden werde. Diesem seien offenkundig die europäischen Verträge egal, da Vorgaben des § 3 Absatz 2 EUV – offene Binnengrenzen im Gegenzug für geeignete Maßnahmen zum Schutz der Außengrenzen – bewusst ignoriert würden. Es sei irrsinnig, als Deutschland weiter an diesen Regeln festzuhalten, wenn diese von allen anderen ignoriert würden, sodass eine Suspendierung nach § 61 des Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge – Wegfall der Geschäftsgrundlage – vorzunehmen sei, bis ein wirksames europäisches Asylsystem installiert sei und Grenzen geschützt würden. Selbst die Dublin- III-Verordnung gehe nicht davon aus, dass jeder Migrant in jedem Mitgliedstaat einen Antrag stellen könne. Es sei klar festgelegt, dass der Asylantrag im Erstzutrittsland der EU zu stellen sei. Bei Weiterreise in ein zweites Land sei dieses für die Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats zuständig. Ein weiteres, drittes Land – in der Regel Deutschland – habe demzufolge nie eine Zuständigkeit nach Dublin und könne daher rechtlich zulässig unmittelbar an seiner Binnengrenze in das für die Durchführung des Zuständigkeitsprüfungsverfahren zuständige Land zurückweisen. Die Fraktion der SPD widerspricht der Behauptung der AfD-Fraktion, die Politik der Koalition sei durch Forderungen der AfD beeinflusst worden. Die Koalition betreibe eine proeuropäische Politik und strebe europäische Lösungen an. Hierbei sei wichtig, das gemeinsame europäische Asylsystem schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu nehme der Bundesminister des Innern Absprachen mit seinen europäischen Amtskollegen vor. Auch sei im Koalitionsvertrag eine Stärkung von Frontex vorgesehen, um den Schutz der Außengrenzen zu stärken. Zudem seien Abkommen mit Drittstaaten entscheidend, was bereits in der vergangenen Bundesregierung begonnen worden sei. Wichtig zu betonen sei weiter, dass die implementierten Binnengrenzkontrollen temporär seien. Die Anträge lehne man ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, den nationalen Alleingang an den deutschen Grenzen rückgängig zu machen, da dieser die Probleme nicht löse, sondern vielmehr neue schaffe. Es gebe zahlreiche Meldungen über Probleme an den Grenzen, etwa Staus oder Probleme bei der Termineinhaltung im Warenverkehr. Auch die Bundespolizei habe Schwierigkeiten, diese Kontrollen in Zwölf-Stunden-Schichten dauerhaft aufrechtzuerhalten. Es sei verwunderlich, dass die SPD als arbeitnehmerfreundliche Partei hier so wenig Gegenwehr zeige. Die Frage der Rechtssicherheit werde aus dem Bundesministerium des Innern nur unzureichend beantwortet. Zahlreiche juristische Experten wiesen hier auf große Unsicherheiten und offene Fragen hin. Die Kosten und der Aufwand stünden in keinem Verhältnis zur konkreten Anzahl tatsächlich zurückgewiesener Personen. Die Maßnahme der Bundesregierung sei daher gänzlich unverhältnismäßig. Eine Asylpolitik müsse stattdessen humanitär geprägt, pragmatisch und vor allem europäisch gemeinsam gedacht sein. Die Fraktion Die Linke macht deutlich, mit ihrem Antrag fordere sie nicht weniger als die Einhaltung von EU- und Menschenrechten. Diesem Anliegen sollten alle demokratischen Fraktionen zustimmen. Dies erfordere, den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 umzusetzen, der klargemacht habe, dass Zurückweisungen an der Grenze rechtswidrig seien. Man fordere zudem, die Bundespolizei anzuweisen, bei Kontrollen ausdrücklich nachzufragen, ob ein Asylgesuch gestellt werden wolle. Dies sei im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes erforderlich und müsste bereits heute umgesetzt werden. Weiter fordere man ein Matching-System, um Kommunen durch zielgenaue Zuweisungen entlasten zu können. Kommunen würden in der Debatte häufig nur als überlastet instrumentalisiert, ohne dies hinreichend darzulegen. Aus Gesprächen mit Kommunen wisse man, dass diese vor allem Geldmittel benötigten, weshalb man eine gute Ausstattung der Kommunen und ein Sondervermögen für Kommunen fordere, das allen Menschen dort zugutekommen solle. Statt EU-Recht unter Behauptung eines Ausnahmefalls auszusetzen, fordere man die Einhaltung des Rechts und die Beendigung der Herrschaft des Unrechts an der deutschen Binnengrenze. Berlin, den 25. Juni 2025 Detlef Seif Berichterstatter Dr. Christian Wirth Berichterstatter Sebastian Fiedler Berichterstatter Marcel Emmerich Berichterstatter Clara Bünger Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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