Sachstand Grundsicherung für Arbeitsuchende und Armutsmigration
Text
Sachstand Grundsicherung für Arbeitsuchende und Armutsmigration
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4219
21. Wahlperiode 20.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Jan Feser, Gerrit Huy, Carsten
Becker, Lukas Rehm, Birgit Bessin und der Fraktion der AfD
Sachstand Grundsicherung für Arbeitsuchende und Armutsmigration
In der gegenwärtigen Sozialstaatsdebatte kommt das Phänomen der gezielten
Einwanderung in das deutsche Sozialsystem aufgrund von Fehlanreizen und
Missbrauchsrisiken aus Sicht der Fragesteller deutlich zu kurz.
Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) greifen das
Problem auf. Allerdings nur im Hinblick auf § 7 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Frage nach dem Umfang einer Beschäftigung,
aufgrund derer EU-Ausländer Leistungsansprüche unter gleichen Voraussetzungen
wie Deutsche erwerben. Hier bedarf es einer Rechtsanpassung auf EU-Ebene
(Empfehlungen der KSR 2026, S. 22, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommissio
n.pdf).
Kürzlich wurde bekannt, dass Ausländer bei den Bürgergeldempfängern, denen
aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht jede Arbeit zugemutet werden kann
(vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 4 SGB II), stark überrepräsentiert sind (https://niu
s.de/politik/news/mehr-als-53-prozent-der-pflegenden-buergergeld-empfaenge
r-sind-auslaender; vgl. www.bild.de/politik/inland/knallhart-gegen-sozialbetru
g-staedte-streichen-zuwanderern-buergergeld-69785c0526d76dd6b03553db).
Daher interessiert die Fragesteller, inwieweit § 10 SGB II missbrauchsanfällig
für Armutsmigration ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zwischen 2015 und
2025 entwickelt, und was waren die zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das
Kalenderjahr sowie die Monate Januar und Dezember eines Jahres, für die
Staatsangehörigkeiten bitte analog aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in
der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 SGB II (körperliche,
geistige oder seelische Gründe) zwischen 2015 und 2025 entwickelt (bitte
jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie
die Monate Januar und Dezember eines Jahres aufschlüsseln)?
a) Was waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils
die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie für
die Monate Januar und Dezember eines Jahres aufschlüsseln)?
b) Was waren je Jahr die jeweils fünf häufigsten körperlichen, geistigen
und seelischen Gründe (bitte jeweils die absoluten und prozentualen
Zahlen je Kalenderjahr aufschlüsseln, zur Klassifikation der Gründe
vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit,
Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.11)?
c) Sind entsprechende Gutachten in jedem Fall nur zu erfassen oder auch
zur Akte zu nehmen (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der
Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.10)?
d) Inwiefern werden entsprechende Gutachten, die im Ausland erstellt
worden sind, zur Feststellung einer Unzumutbarkeit akzeptiert (vgl.
ebd.)?
e) In wie vielen Fällen sind im erfragten Zeitraum gefälschte Gutachten
vorgelegt worden (bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?
3. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in
der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 SGB II (besondere
körperliche Anforderungen) zwischen 2015 und 2025 entwickelt, und was waren
die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und
prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar und
Dezember eines Jahres, für die Staatsangehörigkeiten bitte analog
aufschlüsseln)?
4. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in
der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II (Kindererziehung
bzw. Kinderbetreuung) zwischen 2015 und 2025 entwickelt, und was
waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten
und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar
und Dezember eines Jahres, für die Staatsangehörigkeiten bitte analog
aufschlüsseln)?
5. Wie wird angesichts der Anwendung eines weitreichenden Kinderbegriffs
sichergestellt, dass nicht für mehrere Leistungsberechtigte aufgrund der
Erziehung bzw. Betreuung desselben Kindes Unzumutbarkeit festgestellt
wird (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für
Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.15)?
6. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in
der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 SGB II (Pflege von
Angehörigen) zwischen 2015 und 2025 entwickelt, und was waren die zehn
häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und
prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar und
Dezember eines Jahres, für die Staatsangehörigkeiten bitte analog
aufschlüsseln)?
a) Inwiefern werden entsprechende Nachweise, die im Ausland erstellt
worden sind, zur Feststellung des Pflegeaufwandes und der damit
verbundenen „Dauer, Lage und Verteilung der noch möglichen
Arbeitszeit“ akzeptiert (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der
Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.22)?
b) In wie vielen Fällen sind im erfragten Zeitraum gefälschte Nachweise
vorgelegt worden (bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?
7. Wie wird angesichts des nach § 16 Absatz 5 des Zehnten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB X) angewendeten Angehörigenbegriffs und der
Weisung, wonach Nachweise „nicht zur Akte genommen werden“,
sichergestellt, dass nicht für mehrere Leistungsberechtigte aufgrund der
Pflegebedürftigkeit desselben Angehörigen Unzumutbarkeit festgestellt wird (vgl.
Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand:
1. Juli 2023, Randziffer 10.21 f.)?
8. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in
der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II (sonstiger wichtiger
Grund) zwischen 2015 und 2025 entwickelt (bitte jeweils die absoluten
und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar
und Dezember eines Jahres aufschlüsseln)?
a) Was waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils
die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie für
die Monate Januar und Dezember eines Jahres aufschlüsseln)?
b) Was waren je Jahr die fünf häufigsten sonstigen wichtigen Gründe
(bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr
aufschlüsseln, zur Klassifikation der Gründe vgl. Fachliche Weisungen
§ 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023,
Kapitel 2.5)?
9. Wie oft wurde zwischen 2015 und 2025 eine Unzumutbarkeit nach § 10
Absatz 1 Nummer 5 SGB II aufgrund „kultureller oder religiöser
Konflikte und Tabus“ bei „Angehörigen von besonderen Gruppen“ festgestellt
(vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit,
Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.29; bitte je Kalenderjahr
aufschlüsseln)?
a) Für welche konkreten Beschäftigungen wurde eine solche
Unzumutbarkeit festgestellt, und was war jeweils das ausschlaggebende
kulturelle oder religiöse Hemmnis (bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?
b) Was waren bei diesen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männern
und Frauen die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte je
Staatsangehörigkeit in absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr
aufschlüsseln)?
c) Wenn zu Frage 9 keine Zahlen vorliegen, welche Beschäftigungen
sind nach Auffassung der Bundesregierung für Angehörige von
besonderen Gruppen aufgrund kultureller oder religiöser Konflikte und
Tabus unzumutbar, und auf welche einschlägige Rechtsprechung stützt
sich die Bundesregierung dabei?
d) Gibt es im Hinblick auf Randziffer 10.29 Vorgaben (Handreichung,
Leitfaden, Merkblatt und Ähnliches) und bzw. oder Schulungen zur
interkulturellen Kompetenz und Sensibilität, und wenn ja, was sind die
wesentlichen Handlungsanleitungen hinsichtlich der Unterbreitung
von Arbeitsangeboten oder Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit?
10. Wie oft wurde zwischen 2015 und 2025 eine Unzumutbarkeit nach § 10
Absatz 1 Nummer 5 SGB II aufgrund einer Gefährdung des „Schutzes
von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Familie“ festgestellt (vgl. Fachliche
Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023,
Randziffer 10.31; bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?
a) Für welche konkreten Arbeitsangebote wurde eine solche
Unzumutbarkeit festgestellt, und was war jeweils die ausschlaggebende
Gefährdung (bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?
b) Was waren bei diesen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männern
und Frauen die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte je
Staatsangehörigkeit in absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr
aufschlüsseln)?
c) Wenn zur Frage 10 keine Zahlen vorliegen, welche Beschäftigungen
sind nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund einer Gefährdung
des Schutzes von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Familie unzumutbar,
und auf welche einschlägige Rechtsprechung stützt sich die
Bundesregierung dabei?
d) Gibt es im Hinblick auf Randziffer 10.31 Vorgaben (Handreichung,
Leitfaden, Merkblatt und Ähnliches) und bzw. oder Schulungen zur
interkulturellen Kompetenz und Sensibilität, und wenn ja, was sind die
wesentlichen Handlungsanleitungen hinsichtlich der Unterbreitung
von Arbeitsangeboten oder Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit?
11. Wie oft wurde bei erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männern und
Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zwischen 2015 und 2025
nach § 10 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 bis 5 SGB II
Unzumutbarkeit hinsichtlich der Teilnahme an einer Maßnahme zur
Eingliederung in Arbeit festgestellt, und was waren die zehn häufigsten
ausländischen Staatsangehörigkeiten (bitte je Nummer aus § 10 Absatz 1
SGB II in absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr
aufschlüsseln; die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten bitte in absoluten und
prozentualen Zahlen je Kalenderjahr für alle Gründe nach § 10 Absatz 1
SGB II insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wenn zu § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II keine Zahlen vorliegen,
welche Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind nach Auffassung
der Bundesregierung für Angehörige von besonderen Gruppen
aufgrund kultureller oder religiöser Konflikte und Tabus unzumutbar, und
auf welche einschlägige Rechtsprechung stützt sich die
Bundesregierung dabei (vgl. Frage 9)?
b) Wenn zu § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II keine Zahlen vorliegen,
welche Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind nach Auffassung
der Bundesregierung aufgrund einer Gefährdung des Schutzes von
Ehe, Lebenspartnerschaft oder Familie unzumutbar, und auf welche
einschlägige Rechtsprechung stützt sich die Bundesregierung dabei
(vgl. Frage 10)?
12. Worauf führt die Bundesregierung den überproportionalen Anteil von
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den Fallgruppen nach § 10
Absatz 1 Nummer 3 und 4 SGB II zurück, und welche Schlüsse zieht sie
daraus (vgl. www.nius.de/politik/news/mehr-als-53-prozent-der-pflegende
n-buergergeld-empfaenger-sind-auslaender)?
13. Warum werden die Erziehung eines Kindes und die Pflege von
Angehörigen statistisch nicht getrennt erfasst, obwohl sie ausweislich § 10 Absatz 1
Nummer 3 und 4 SGB II unterschiedliche Fallgruppen darstellen (vgl.
https://nius.de/politik/news/mehr-als-53-prozent-der-pflegenden-buergerg
eld-empfaenger-sind-auslaender)?
Berlin, den 4. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Birgit Bessin (Kleine Anfrage)
- asked ← Carsten Becker (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerrit Huy (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Feser (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Bohnhof (Kleine Anfrage)
- asked ← René Springer (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Peter Bohnhof
- authored ← René Springer
- part_of_vorgang → Sachstand Grundsicherung für Arbeitsuchende und Armutsmigration (Kleine Anfrage)