Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom
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Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1469
21. Wahlperiode 03.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Gerold Otten, Dr. Rainer Rothfuß,
Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und
internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in
Rom
Deutschland hat der Ukraine seit Februar 2022 etwa 34 Mrd. Euro direkte
zivile Unterstützung und etwa 38 Mrd. Euro militärische Unterstützung gewährt;
zuzüglich des deutschen Anteils an Hilfen der Europäischen Union. Bei der
sogenannten Wiederaufbaukonferenz im Juli 2025 gab der damalige ukrainische
Ministerpräsident Denys Schmyhal nunmehr an, dass nach dem Ende des
Krieges Kiew nach eigenen Schätzungen umgerechnet mehr als 850 Mrd. Euro über
einen Zeitraum von 14 Jahren für den Wiederaufbau benötigen würde –
„Unsere Konzeption sieht die Schaffung von zwei Fonds vor“ (www.tagesschau.de/a
usland/europa/ukraine-konferenz-rom-102.html):
– Der erste, von Kiew verwaltete Fonds soll über beschlagnahmte russische
Vermögenswerte im Ausland in Höhe von mehr als 460 Mrd. Euro
finanziert werden. Bundeskanzler Friedrich Merz, der wie die Weltbank von der
ukrainischen Regierung abweichend „von rund 500 Milliarden Euro
Sachschäden“ ausgeht, sagte zu Forderungen der Ukraine, das Geld direkt zu
verwenden bzw. zu entwenden, dass vielmehr weiter die Nutzung der
Erträge für die Absicherung eines Milliarden-Kredits an die Ukraine genutzt
werde; „Die Vermögenswerte selbst werden gegebenenfalls im
Zusammenhang mit einem entsprechenden Abkommen auch zu verwerten sein“ (ebd.).
– Ein zweiter, europäischer Fonds mit einem Volumen von umgerechnet fast
400 Mrd. Euro soll demnach auch über private Investitionen zustande
kommen, wurde bei dem Treffen in Rom vereinbart, bei dem neben etwa
60 Ländern sowie internationalen Organisationen auch private
Unternehmen beteiligt waren (ebd.).
Ursprünglich sollte bei der Konferenz auch ein Fonds des weltgrößten
Vermögensverwalters Blackrock vorgestellt werden, der jedoch zwischenzeitlich
entschieden hat, sich aus der Finanzierung der Ukraine zurückziehen. Die Führung
von Blackrock hatte noch 2024 gemeldet, der Vermögensverwalter könne ein
Konsortium aus Investoren für mindestens 15 Mrd. US-Dollar für den
Wiederaufbau zusammenbringen, wobei Deutschland, Italien und Polen Unterstützung
für Investoren signalisiert hätten. Im Januar 2025 bereits entschied Blackrock
dann, die Investorensuche zu stoppen, weil angesichts der zunehmenden
Unsicherheit über die Zukunft der Ukraine kein Interesse mehr bestanden habe; die
US-Regierung habe sich bereits im Dezember 2024 – mithin noch unter Joe
Biden – nicht mehr an dem Fonds beteiligt (www.berliner-zeitung.de/politik-ge
sellschaft/geopolitik/schock-vor-ukraine-wiederaufbaukonferenz-blackrock-sto
ppt-investorensuche-li.2338954).
Die Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom, offiziell als Plattform der
multilateralen Hilfe angekündigt, wurde nebenher zum Teil von Beobachtern
als eher geopolitisch motiviertes Wirtschaftsforum wahrgenommen, in dessen
Zentrum weniger humanitäre Aspekte standen als vielmehr Investitionen,
öffentlich-private Partnerschaften und strategische Interessen vieler westlicher
Geberländer. So konstatierte Igor Pellicciari, Professor für internationale
Beziehungen an der italienischen Universität Urbino, im Laufe des Ukrainekrieges
habe sich eine neue Form der zwischenstaatlichen „interventionistischen Hilfe“
etabliert, bei der militärische und wirtschaftliche Unterstützung offen
miteinander verknüpft oder verschränkt würden. Diese Entwicklung gehe dabei einher
mit einer sinkenden politischen und finanziellen Priorität klassischer
humanitärer Hilfe, während das wirtschaftliche Engagement zunehmend von
geopolitischen und kommerziellen Interessen geprägt sei. Gleichzeitig wurde die
Planung des Wiederaufbaus bereits in einer sehr frühen Phase des Krieges
begonnen – zu einem Zeitpunkt, als noch keine klare Perspektive auf ein Kriegsende
bestand (https://globalaffairs.ru/articles/pomoshh-ili-biznes-pellicciari/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist seit Februar 2022 bis heute der geleistete deutsche Anteil an
den Hilfen der Europäischen Union an die Ukraine, der zuzüglich zu der
direkten Unterstützung vonseiten Deutschlands erfolgte (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten finanziellen Zusagen hat die Bundesregierung bzw. hat
nach ihrer Kenntnis die öffentliche Hand in Deutschland bei der
Konferenz gemacht bzw. will sie in ihrem Nachgang machen (bitte auch nach
Finanzvolumen, Zweckbindung und Zeitrahmen aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten Investitionszusagen oder Beteiligungssignale deutscher
Unternehmen und privater Geber am europäischen Fonds liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung vor oder sind in Aussicht gestellt bzw.
sollen zukünftig erfolgen (bitte gegebenenfalls ebenfalls aufschlüsseln)?
4. Wurden sonst andere konkrete Vereinbarungen am Rande der
Wiederaufbaukonferenz zwischen Deutschland und der Ukraine getroffen (z. B.
Absichtserklärungen, Memoranda of Understanding, Investitionszusagen),
und wenn ja, welche?
5. Wie hoch beziffern die Bundesregierung und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Weltbank den Finanzierungsbedarf für den Wiederaufbau
der Ukraine genau, auf welcher Grundlage (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und aus welchen Gründen weicht nach Kenntnis der
Bundesregierung diese Schätzung von den Schätzungen der ukrainischen Regierung ab
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche Rolle spielte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder
spielten andere deutsche Förderinstitutionen bei der Konferenz bzw. sieht die
Bundesregierung eine Rolle für deutsche Förderbanken wie die KfW oder
Garantien zur Absicherung von Investitionen in der Ukraine?
7. Welche deutschen Unternehmen und privaten Investoren waren nach
Kenntnis der Bundesregierung offiziell oder inoffiziell Teil der deutschen
Wirtschaftsdelegation auf der Wiederaufbaukonferenz in Rom bzw. dort
vertreten?
8. Welche internationalen Organisationen bzw. Finanzinstitutionen (z. B.
Weltbank, Internationaler Währungsfonds [IWF], European Bank for
Reconstruction and Development (EBRD) waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Konferenz gegebenenfalls beteiligt, und in welchen
vorgesehenen jeweiligen Rollen beim Wiederaufbau?
9. Inwiefern waren Deutschland bzw. die Bundesregierung und nach
Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft an der Konzeption oder
Ausgestaltung der beiden bei der Konferenz vorgestellten Fonds
gegebenenfalls beteiligt?
10. Wurde gegebenenfalls der Deutsche Bundestag im Vorfeld oder Nachgang
der Konferenz umfassend informiert und in die Positionierung der
Bundesregierung eingebunden, insbesondere betreffend die aufgenommenen
Verpflichtungen Deutschlands, und wenn ja, inwiefern?
11. Welche öffentlichen oder vertraulichen Berichte zur Konferenz liegen der
Bundesregierung vor, und wird sie diese den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages öffentlich bzw. vertraulich zur Verfügung stellen?
12. Wie sollen der erste und europäische Fonds und die Beteiligung
Deutschlands daran strukturiert werden (Höhe der Beiträge, Instrumente,
Zeitrahmen), und insbesondere in welcher Höhe, auch im europäischen und
internationalen Wege bzw. Rahmen,
a) plant die Bundesregierung, Kredite zu gewähren,
b) hat sie bereits Kredite gewährt, und
c) in welchem Zeitraum sollen diese Kredite aus den Erträgen
vollständig zurückgezahlt sein?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, dass die
ukrainische Regierung fordert, das eingefrorene russische Staatsvermögen
selbst zu entziehen und zu verwerten und nicht nur dessen Erträge zu
verwenden, was nach Ansicht der Fragesteller sowohl völkerrechtswidrig
wäre als auch erhebliche Risiken für den Finanz- und Wirtschaftsstandort
in Europa bedeuten würde (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10388
m. w. N.), und wenn ja, welche?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gemachten und avisierten
Zusagen aus den etwa 60 anderen Ländern nebst internationalen
Organisationen, die ebenfalls an der Konferenz teilgenommen haben, im Vergleich
zu erfolgten und vorgesehenen Zusagen aus Deutschland (betreffend
sowohl die öffentliche Hand als auch die Privatwirtschaft)?
15. In welcher Weise war die Bundesregierung bei der Auswahl privater
Unternehmen und der Struktur öffentlich-privater Partnerschaften für den
zweiten, europäischen Fonds im Rahmen der Konferenz gegebenenfalls
beteiligt oder darüber informiert?
16. War der Rückzug von Blackrock aus der Finanzierung der Ukraine der
Bundesregierung im Vorfeld der Konferenz bekannt, wenn ja, seit wann,
und wie wurde vonseiten der Bundesregierung darauf reagiert?
17. Hat sich die Bundesregierung, übertragen speziell auf die grundsätzlichen
Interessen und Risiken deutscher Geber, zu der Entscheidung der USA
vom Dezember 2024, sich nicht am Blackrock-Fonds zu beteiligen, eine
eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
18. Welche etwaigen wirtschaftlichen Chancen und Risiken sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls in dem großvolumigen Wiederaufbauprogramm,
insbesondere in Bezug auf deutsche Unternehmen?
19. Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie bzw. ergreift sie gezielt
Maßnahmen, um deutsche Unternehmen am Wiederaufbau der Ukraine zu
beteiligen, etwa im Hinblick auf Infrastruktur und Energie, und wenn ja,
welche?
20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Investitionen deutscher
Unternehmen in der Ukraine seit Februar 2022 (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/unt
ernehmen/2025-03/ruestungskooperationen-ukraine-deutschland-militaerh
ilfe-usa/komplettansicht; wenn ja, bitte alle Investitionen ab 10 Mio. Euro
nach Unternehmen, Sparte und Jahr aufgeschlüsselt angeben)?
21. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
deutsche Rüstungsunternehmen Waffen für die Ukraine produziert oder
instandgesetzt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensum
men-fuer-die-ukraine/; bitte Volumen in Euro angeben, seit Februar
2025)?
22. Ist bereits das Datum für die deutsch-ukrainischen
Regierungskonsultationen bekannt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensumm
en-fuer-die-ukraine/; wenn ja, bitte angeben)?
23. Haben deutsche Unternehmen Rückmeldungen oder Vorbehalte gegenüber
einer Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine gegenüber der
Bundesregierung geäußert, wenn ja, welchen Inhalts, und wann?
24. Welche von wem erstellten speziell finanzpolitischen oder
wirtschaftspolitischen Risikoanalysen hat die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich
langfristiger Investitionen in die Ukraine angestellt oder beschafft?
25. Welche Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls von der Bundesregierung
oder nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um deutsche
Investitionen bei einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage in der Ukraine
abzusichern?
26. Hat die Bundesregierung Zusagen gegenüber privaten Investoren aus
Deutschland und dem Ausland abgegeben, um Risiken oder Verluste
abzusichern, bzw. plant sie, solche abzugeben, und wenn ja, welche (z. B.
Garantien, Bürgschaften, Versicherungsschutz)?
27. Wie schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die derzeitige
Bereitschaft internationaler privater Investoren ein, sich am Wiederaufbau der
Ukraine finanziell zu beteiligen, und auf welcher Grundlage beruht diese
Einschätzung?
28. Gab oder gibt es koordinierende Gespräche der Bundesregierung mit der
EU-Kommission, mit anderen Mitgliedstaaten oder weiteren Ländern zu
einer abgestimmten Linie gegenüber privaten Investoren, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis oder Zwischenergebnis?
29. Welche Bundesbehörden sind gegebenenfalls in Fragen des
Wiederaufbaus der Ukraine inwieweit eingebunden, und ist insbesondere etwa das
Bundesministerium der Verteidigung im Hinblick auf die sogenannte
Dual-Use-Infrastruktur beteiligt?
30. War bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom
gegebenenfalls auch die NATO in strategische Diskussionen über den Wiederaufbau
involviert, und wenn ja, inwieweit?
31. Sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls in Absprache mit
internationalen EU- und NATO-Partnern, die Wiederaufbauhilfe als Teil einer
langfristigen europäischen Erweiterungs- und Integrationsstrategie?
32. Hat sich die Bundesregierung zu der erfolgten politikwissenschaftlichen
Einschätzung, wonach sich im Ukrainekrieg eine Form von
„interventionistischer Hilfe“ etabliert habe, in der militärische und wirtschaftliche
Unterstützung miteinander verschränkt werden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese?
33. Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Experten wie
Prof. Igor Pellicciari, dass der Plan zum Wiederaufbau vonseiten
westlicher Geber mitunter stärker von geopolitisch-wirtschaftlichen Interessen
als von humanitären Motiven geprägt sei (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), dass sich die internationale Hilfe für die Ukraine zunehmend
von klassischer humanitärer Unterstützung hin zu
militärischstrategischen und wirtschaftlichen Interessen verschiebt?
35. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls, um
sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe im Rahmen des Wiederaufbaus
nicht hinter wirtschaftlich-geopolitischen Interessen zurücktritt?
36. Wendet die Bundesregierung selbst Unterscheidungskriterien an, um
zwischen humanitärer Hilfe und wirtschaftlicher Beteiligung deutscher
Unternehmen zu unterscheiden, und wenn ja, welche?
37. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zielkonflikt
zwischen geopolitischer Einflussnahme westlicher Staaten und der
Souveränität der Ukraine im Rahmen der Wiederaufbaustrategie?
38. Gab es innerhalb der Bundesregierung oder unter den internationalen
Partnern Deutschlands Debatten oder Bedenken im Vorfeld der Konferenz
bezüglich privater Beteiligungen und deren etwaiger politischer Steuerung?
39. Erkennt die Bundesregierung eine sich abzeichnende Konkurrenz
zwischen Geberstaaten bzw. ihren Wirtschaftsunternehmen um Marktanteile
und Einflusszonen in der Ukraine (bitte begründen), und welche Position
nimmt sie gegebenenfalls dazu ein?
40. Wie setzt sich die Bundesregierung gegebenenfalls dafür ein, dass
Investitionen insbesondere in strategisch sensible Sektoren, wie z. B. Energie,
Infrastruktur und Telekommunikation, in der Ukraine nicht von an
politischen Interessen orientierten ausländischen Einflüssen unterwandert
werden?
41. Welche Maßnahmen trifft oder plant die Bundesregierung, gegebenenfalls
zu treffen, um Transparenz und Rechenschaftspflichten bei der
Verwendung internationaler und insbesondere deutscher Wiederaufbaumittel
sicherzustellen?
42. Welche Kontrollmechanismen sollen dabei (vgl. Frage 41) gegebenenfalls
sicherstellen, dass Investitionen westlicher, insbesondere deutscher Geber
in der Ukraine nicht mit Korruption unterwandert oder mit
Oligarchennetzwerken verflochten werden?
43. Inwiefern fließen nach Kenntnis der Bundesregierung EU-
Beitrittskriterien (z. B. Reformen in der Justiz, Korruptionsbekämpfung)
gegebenenfalls in die Ausgestaltung von Hilfemaßnahmen im Rahmen des
Wiederaufbaus ein?
44. Gibt es ein Monitoring-System oder gegebenenfalls bereits Berichte oder
Evaluationen zur Verwendung internationaler und insbesondere deutscher
Mittel in der Ukraine im Bereich Wiederaufbau?
45. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Forderung, dass
Wiederaufbaumittel an Bedingungen wie „Good Governance“ oder
Korruptionsbekämpfung in der Ukraine geknüpft werden sollten (vgl. https://intern
ationalepolitik.de/de/der-kampf-gegen-den-inneren-feind)?
46. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass finanziell
hochaufwendige Planungen für den Wiederaufbau – Bundeskanzler Friedrich
Merz nannte einen Bedarf „von rund 500 Milliarden Euro“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) – in einer Phase ohne absehbare Beendigung
des Krieges bzw. abschließende Evaluation getroffen wurden bzw.
werden?
Berlin, den 21. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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