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Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg (Antwort zu Drs. 21/1133)

dip / drucksache 19.08.2025 · WP 21 · 21/1295 · Antwort · Original ↗

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Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg (Antwort zu Drs. 21/1133) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1295 21. Wahlperiode 19.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, Sebastian Maack, Dr. Michael Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1133 – Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen. Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik. Der Jurist Prof. Dr. Hubertus Gersdorf kritisierte sie beispielsweise in der „FAZ“ sogar als verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bi sherige-ngo-foerderpraxis-verfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch im Bundesland Thüringen existiert eine NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ oder „DenkBunt“ das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In diesem Zusammenhang werden wiederum lokale „Partnerschaften“ mit regionalen Kooperationspartnern gefördert. Im Bundestagswahlkreis 195 sind das beispielsweise der Kulturverein „Villa K e. V.“ für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen oder der Jugendhilfeverein „Fähre e. V.“ in der kreisfreien Mittelstadt Suhl (vgl. https://denkbunt-thuering en.de/projekte/partnerschaften-fuer-demokratie/). Besonders die „Partnerschaften“ in Suhl rückten im Zuge der von ihnen getragenen Kundgebung „Suhl bleibt hell!“ am 11. Februar 2025, die sich vor allem gegen die Partei Alternative für Deutschland (AfD) richtete, in den öffentlichen Fokus (vgl. www.welt.de/vermischtes/article255563794/Ministerium-li ess-Mahnung-zur-politischen-Neutralitaet-an-NGOs-schicken.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Auch wird nicht erfasst, in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind. Nicht nur können sich Sitz- und Aktivitätsort unterscheiden. Auch gehen Aktivitäten nicht notwendigerweise mit der Verausgabung von Fördermitteln des Bundes einher. Ein unmittelbarer Bezug von Aktivitäten zum Bundeshaushalt lässt sich also nicht herstellen. 1. Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Jahren 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Entsprechend werden keine Listen oder Übersichten im Sinne der Fragestellung geführt. 2. Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik], Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 vom Land Thüringen unterstützt (bitte, sofern dies der Bundesregierung möglich ist, titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)? 4. Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 von der Europäischen Union unterstützt (bitte, sofern dies der Bundesregierung möglich ist, titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine umfassende Kenntnis über Förderungen von Nichtregierungsorganisationen durch die Europäische Union oder das Land Thüringen in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche ausländischen Nichtregierungsorganisationen in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl in den Jahren 2015 bis 2024 aktiv waren und es aktuell im Jahr 2025 sind (wenn ja, bitte ausführen)? Nein. 6. Welche im Bundesland Thüringen ansässigen Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den Einzelplänen 04, 06, 16 oder 23 des Bundeshaushalts (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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