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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale-Holzland - Saale-Orla - Saalfeld-Rudolstadt

dip / drucksache 07.09.2026 · WP 21 · 21/7886 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale-Holzland - Saale-Orla - Saalfeld-Rudolstadt Deutscher Bundestag Drucksache 21/7886 21. Wahlperiode 07.09.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann und der Fraktion der AfD Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale‑Holzland – Saale-Orla – Saalfeld-Rudolstadt Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt staatlichen Institutionen zuzuordnen sind – hierzu zählen u. a. Vereine, Stiftungen, Bürgerinitiativen und sogenannte zivilgesellschaftliche Akteure. Diese Definition folgt der auch von den Vereinten Nationen verwendeten Begriffsbestimmung (vgl. www.staatslexi kon-online.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organization)). Der Bund finanziert und fördert solche Organisationen unmittelbar aus dem Bundeshaushalt sowie mittelbar über mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen, institutionell wie projektbezogen. Aus vorangegangenen Kleinen Anfragen und amtlichen Übersichten (u. a. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/6260, 21/6614, 21/7698) ist bekannt, dass eine titelscharfe Auflistung von Erst-, Zwischen- und Letztempfängern samt Fördersummen möglich ist, sobald die Anfrage an konkrete Kapitel, Titel und Förderprogramme anknüpft. Die Fragesteller stellen ihre Fragen daher bewusst programmscharf und regionsscharf, um eine Verweisung auf eine angeblich fehlende Erfassungsgrundlage auszuschließen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche im Landkreis Saale-Holzland ansässigen oder als Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme auflisten)?  2. Welche im Landkreis Saale-Orla ansässigen oder als Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme auflisten)?  3. Welche im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ansässigen oder als Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme auflisten)?  4. Welche Mittel sind für diese drei Landkreise im Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) für das Haushaltsjahr 2027 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ vorgesehen (bitte je Kommune bzw. Landkreis und Projekt mit Fördersumme auflisten)?  5. Welche in den drei vorgenannten Landkreisen ansässigen oder als Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Einzelplan 17 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) außerhalb von Kapitel 1702, Titel 684 04 – etwa aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung, des Deutschen Kinder- und Jugendplans oder vergleichbarer Titel (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?  6. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern), insbesondere aus Programmen zur Extremismusprävention oder zur Stärkung der Zivilgesellschaft (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?  7. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt), insbesondere aus Titeln zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder zur Förderung gesellschaftlichen Zusammenhalts (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?  8. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), soweit ein Bezug zu Projekten in den drei Landkreisen besteht (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?  9. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit), etwa im Rahmen von Umwelt- oder Klimabildungsprojekten (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)? 10. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) oder dem Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung), soweit thematisch einschlägig (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)? 11. Welche Organisationen in den drei vorgenannten Landkreisen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 mittelbar über mehrheitlich oder anteilig im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (z. B. Stiftungen, Sponsoring oder Förderprogramme der Deutschen Bahn AG, der Deutsche Telekom AG oder vergleichbarer Unternehmen) finanziell unterstützt, und in welcher Höhe (bitte je Unternehmen, Empfänger und Jahr auflisten, soweit der Bundesregierung als Anteilseignerin bekannt oder über eine Ressort- bzw. Unternehmensabfrage ermittelbar)? 12. In welcher Höhe flossen seit 2020 Bundesmittel – über welche Kapitel und Titel – an das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“ oder an lokale „Partnerschaften für Demokratie“ in den drei vorgenannten Landkreisen, jeweils aufgeschlüsselt nach Letztempfängern und Projekten? 13. Wie hoch war die Gesamtsumme aller in den Antworten zu den vorherigen Fragen genannten Bundesmittel, die seit 2020 an in den Landkreisen Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt ansässige oder dort tätige Organisationen geflossen sind, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren? 14. Wenn die Bundesregierung eine der vorstehenden Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet, auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sie die Verweigerung im Einzelnen (bitte je Frage einzeln begründen und nicht pauschal auf eine allgemeine Vorbemerkung verweisen)? Berlin, den 27. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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