Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale-Holzland - Saale-Orla - Saalfeld-Rudolstadt
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale-Holzland - Saale-Orla - Saalfeld-Rudolstadt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7886
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen
Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194
Saale‑Holzland – Saale-Orla – Saalfeld-Rudolstadt
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen,
also sämtliche Organisationen, die nicht direkt staatlichen Institutionen
zuzuordnen sind – hierzu zählen u. a. Vereine, Stiftungen, Bürgerinitiativen und
sogenannte zivilgesellschaftliche Akteure. Diese Definition folgt der auch von
den Vereinten Nationen verwendeten Begriffsbestimmung (vgl. www.staatslexi
kon-online.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organization)).
Der Bund finanziert und fördert solche Organisationen unmittelbar aus dem
Bundeshaushalt sowie mittelbar über mehrheitlich im Eigentum des Bundes
befindliche Unternehmen, institutionell wie projektbezogen. Aus
vorangegangenen Kleinen Anfragen und amtlichen Übersichten (u. a. Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/6260,
21/6614, 21/7698) ist bekannt, dass eine titelscharfe Auflistung von Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern samt Fördersummen möglich ist, sobald die
Anfrage an konkrete Kapitel, Titel und Förderprogramme anknüpft. Die
Fragesteller stellen ihre Fragen daher bewusst programmscharf und regionsscharf,
um eine Verweisung auf eine angeblich fehlende Erfassungsgrundlage
auszuschließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche im Landkreis Saale-Holzland ansässigen oder als Letztempfänger
geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel
aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr,
Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme
auflisten)?
2. Welche im Landkreis Saale-Orla ansässigen oder als Letztempfänger
geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr, Erst-,
Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme auflisten)?
3. Welche im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ansässigen oder als
Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020
Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je
Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme
auflisten)?
4. Welche Mittel sind für diese drei Landkreise im Regierungsentwurf
(Kabinettbeschluss) für das Haushaltsjahr 2027 im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ vorgesehen (bitte je Kommune bzw. Landkreis und
Projekt mit Fördersumme auflisten)?
5. Welche in den drei vorgenannten Landkreisen ansässigen oder als
Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr
2020 Mittel aus dem Einzelplan 17 (Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend) außerhalb von Kapitel 1702, Titel 684 04 –
etwa aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung, des
Deutschen Kinder- und Jugendplans oder vergleichbarer Titel (bitte kapitel-
und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?
6. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern), insbesondere
aus Programmen zur Extremismusprävention oder zur Stärkung der
Zivilgesellschaft (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?
7. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt), insbesondere aus Titeln
zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder zur Förderung
gesellschaftlichen Zusammenhalts (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme
auflisten)?
8. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung), soweit ein Bezug zu Projekten in den drei
Landkreisen besteht (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme
auflisten)?
9. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit), etwa im Rahmen von Umwelt- oder
Klimabildungsprojekten (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme
auflisten)?
10. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt) oder dem Einzelplan 60 (Allgemeine
Finanzverwaltung), soweit thematisch einschlägig (bitte kapitel- und titelscharf mit
Fördersumme auflisten)?
11. Welche Organisationen in den drei vorgenannten Landkreisen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 mittelbar über mehrheitlich
oder anteilig im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (z. B.
Stiftungen, Sponsoring oder Förderprogramme der Deutschen Bahn AG,
der Deutsche Telekom AG oder vergleichbarer Unternehmen) finanziell
unterstützt, und in welcher Höhe (bitte je Unternehmen, Empfänger und
Jahr auflisten, soweit der Bundesregierung als Anteilseignerin bekannt
oder über eine Ressort- bzw. Unternehmensabfrage ermittelbar)?
12. In welcher Höhe flossen seit 2020 Bundesmittel – über welche Kapitel
und Titel – an das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“ oder an lokale
„Partnerschaften für Demokratie“ in den drei vorgenannten Landkreisen,
jeweils aufgeschlüsselt nach Letztempfängern und Projekten?
13. Wie hoch war die Gesamtsumme aller in den Antworten zu den
vorherigen Fragen genannten Bundesmittel, die seit 2020 an in den Landkreisen
Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt ansässige oder dort
tätige Organisationen geflossen sind, aufgeschlüsselt nach
Haushaltsjahren?
14. Wenn die Bundesregierung eine der vorstehenden Fragen nicht oder nur
teilweise beantwortet, auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sie die
Verweigerung im Einzelnen (bitte je Frage einzeln begründen und nicht
pauschal auf eine allgemeine Vorbemerkung verweisen)?
Berlin, den 27. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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