Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes
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Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5859
21. Wahlperiode 08.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Claudia Roth, Jamila Schäfer,
Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Marlene Schönberger und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes
Die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus ist ein zentraler Bestandteil
einer demokratischen Erinnerungskultur. Eine solche Erinnerungskultur trägt
dazu bei, historische Verantwortung sichtbar zu machen, Kontinuitäten von
Unrecht festzustellen und Perspektiven von Herkunftsgesellschaften stärker
einzubeziehen. Sie ist damit ein wesentliches Element einer offenen, pluralen
Demokratie.
Nachdem die Bundesregierung angekündigt hat, die Erinnerung an die deutsche
Kolonialgeschichte nicht in die im November 2025 beschlossene
Gedenkstättenkonzeption des Bundes zu integrieren, hat sie mitgeteilt, stattdessen ein
Erinnerungskonzept eigens zum Kolonialismus vorzulegen. In diesem
Zusammenhang wurde auch die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs erwähnt
(www.deutschlandfunk.de/interview-weimer-wolfram-staatsminister-fuer-kultu
r-und-medien-100.html, ab Minute 20.45). Auch ist die Errichtung eines
würdigen Erinnerungsortes im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
verankert und von der Bundesregierung wiederholt bekräftigt worden. Hinsichtlich
der konkreten Ausgestaltung, des Zeitplans sowie der finanziellen und
institutionellen Unterlegung dieser Vorhaben bestehen allerdings noch Unklarheiten.
In der Restitutionspolitik bestehen gemeinsame Leitlinien von Bund, Ländern
und Kommunen, jedoch mangelt es an einer gesetzlichen Grundlange. Zudem
werden die bestehenden Leitlinien von zivilgesellschaftlichen Akteuren als
nicht menschenrechtskonform bewertet (www.hrw.org/de/news/2025/10/23/ne
ue-deutsche-leitlinien-zu-kolonialer-restitution-nicht-menschenrechtskonform).
Darüber hinaus sind weiterhin Fragen der Zuständigkeit in der
Restitutionspolitik sowie einer langfristigen finanziellen Ausstattung offen. Die angekündigte
Schaffung neuer Koordinierungs- und Anlaufstrukturen sowie eines
Restitutionsgesetzes unterstreicht den bestehenden Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Inwiefern sollen Bildungs- und Forschungsangebote nach derzeitigem
Stand Teil des würdigen Erinnerungsortes zum Kolonialismus sein?
2. Auf Grundlage welcher Kriterien erfolgt die Auswahl eines
Erinnerungsortes, und welche Verfahren zur Entscheidungsfindung werden hier von
der Bundesregierung angewandt?
3. Welche Standorte werden durch die Bundesregierung geprüft, und bis
wann ist mit einer Standortentscheidung sowie der Umsetzung zu
rechnen?
4. Unterstützt die Bundesregierung Projekte zur Förderung von
Erinnerungsorten in Herkunftsgesellschaften, wenn ja, inwiefern, und in welchem
finanziellen Umfang?
5. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung des
angekündigten Erinnerungskonzeptes zum Kolonialismus?
6. Welche Einzelmaßnahmen umfasst der Maßnahmenkatalog, den der
Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer im Interview
der Woche mit dem Deutschlandfunk vom 14. Februar 2026 erwähnte?
7. Welche Formen der Beteiligung von Herkunftsgesellschaften, Diaspora-
Communitys, zivilgesellschaftlichen Initiativen und wissenschaftlichen
Expertinnen und Experten wendet die Bundesregierung bei der
Erarbeitung des Erinnerungskonzeptes Kolonialismus an?
8. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind derzeit dem Referat KM 24
im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien zugeordnet, und welche Veränderungen haben sich seit der letzten
Organisationsanpassung ergeben?
9. Auf welche Themenfelder bezieht sich die in der Anhörung des
Ausschusses für Kultur und Medien getroffene Aussage von Staatsminister
Dr. Wolfram Weimer am 17. Dezember 2025 in dem Zeitabschnitt 2:10:31
bis 2:10:43, und wie begründet die Bundesregierung die Auslassung
dieser Themenfelder fachlich?
10. Bis wann plant die Bundesregierung, einen Entwurf für ein
Restitutionsgesetz vorzulegen?
11. Welches Ressort hat die Federführung bei der Erarbeitung des
Restitutionsgesetzes, welche Ressorts sind an der Erarbeitung beteiligt, und
welche unabhängigen Expertinnen und Experten wurden bisher
konsultiert?
12. Welche Formen der Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern von
Herkunftsgesellschaften sind im Rahmen der Erarbeitung des
Restitutionsgesetzes vorgesehen, und inwiefern sollen diese strukturell abgesichert
werden?
13. Wie wird das Restitutionsgesetz die Zuständigkeiten von Ländern und
Kommunen berücksichtigen, insbesondere bei Sammlungen in deren
Trägerschaft?
14. Welche völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen (z. B.
UNDRIP [Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der
indigenen Völker]) sollen im geplanten Restitutionsgesetz verbindlich
berücksichtigt werden?
15. Wie hoch sind die im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien verankerten Haushaltsmittel im Jahr
2026 für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, in
welchem Umfang wurden diese bislang gebunden oder verausgabt, und
hält die Bundesregierung diese Ausstattung für auskömmlich?
16. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Restitutionsgesetzes auch
Regelungen für den Umgang mit Human Remains in privaten Haushalten,
in privatem Sammlungsbesitz oder in sonstigen nichtöffentlichen
Kontexten zu treffen?
17. Welche Entscheidungsstrukturen sind im Rahmen des geplanten
Restitutionsgesetzes vorgesehen (z. B. ministerielle Entscheidung, unabhängige
Kommission, gerichtliche Überprüfbarkeit), und in welchem Umfang soll
dabei ein gebundenes Verfahren oder ein politisches Ermessen zur
Anwendung kommen?
18. Welche Übergangsregelungen greifen bis zum Inkrafttreten des
Restitutionsgesetzes?
19. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der gemeinsamen
europäischen Provenienzforschung bei, und welche konkreten Planungen
bestehen hinsichtlich der Weiterführung oder Weiterentwicklung des
deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds, insbesondere im
Hinblick auf eine mögliche europäische Ausweitung?
20. Welche fachlichen, rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen für die
deutsche Kolonialgeschichte zieht die Bundesregierung nach Ende der
Projektförderung aus dem Forschungsprojekt „German Colonialism and
the Law“?
21. Wann ist die Arbeitsaufnahme des Koordinierungsrates für Rückgaben
von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten
geplant, und wie wird dessen Geschäftsstelle personell und finanziell
ausgestattet (bitte Stellenzahl und Haushaltsmittel angeben)?
22. Welche weiteren wissenschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und
ethischen Vereinbarungen wurden im Rahmen der Konzeptentwicklung
zur Vorbereitung einer zentralen Anlaufstelle für menschliche Überreste
entwickelt, dessen Projektförderung Ende des Jahres 2026 ausläuft?
23. Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Bundesregierung
Herkunftsgesellschaften im Zusammenhang mit der Identifizierung,
Erforschung und Restitution von Kulturgütern und Human Remains
(insbesondere im Hinblick auf nötige Reisen, z. B. Übersetzung, Beratung,
Community-Konsultationen)?
24. Wie ist der Umsetzungsstand der Einrichtung eines interdisziplinären und
internationalen Expertinnen- und Expertennetzwerks im Kontext der
Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten?
25. Welche Aufgaben übernimmt die Agentur für internationale
Museumsarbeit im Bereich Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten,
und wie grenzt sich ihre Rolle von anderen bereits bestehenden Strukturen
ab?
26. Welche staatlichen, halbstaatlichen oder zivilgesellschaftlich legitimierten
Restitutionskomitees oder vergleichbaren Gremien in Herkunftsstaaten
sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchen davon steht sie im
Austausch (bitte die bekannten Gremien und die Zeitpunkte aller
stattgefundenen Konsultationen seit 2019 auflisten)?
27. Welche Mechanismen der Bundesregierung gewährleisten eine
angemessene Beteiligung von Herkunftsgesellschaften und betroffenen
Communitys an Entscheidungen über Provenienzforschung, Rückgabe und
Übergabeformate?
28. Welche und wie viele Rückgaben sind seit 2019 erfolgt, und welche bzw.
wie viele offene Rückgabeforderungen liegen nach Kenntnisstand der
Bundesregierung vor (bitte nach Staaten, betroffenen Institutionen und
Kulturgütern bzw. Human Remains aufschlüsseln)?
29. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für den Umgang mit den
bisher noch nicht erforschten rund 6 000 Schädeln aus der Sammlung,
welche die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2011 übernommen
hat?
30. Plant die Bundesregierung, zwecks Transparenz eine regelmäßig
aktualisierte, öffentlich zugängliche Übersicht über laufende und abgeschlossene
Rückgabeprozesse aus kolonialen Kontexten bereitzustellen, und wenn
nein, warum nicht?
31. Nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung den Erfolg ihrer
Maßnahmen im Bereich Erinnerungspolitik und Restitution zur
Kolonialgeschichte?
Berlin, den 4. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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