Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen) (Antwort zu Drs. 21/946)
Text
Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen) (Antwort zu Drs. 21/946)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1151
21. Wahlperiode 05.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/946 –
Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Einbringung des Gesetzes zur
Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des
Paketboten-Schutz-Gesetzes (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Ref
erentenentwuerfe/maschinendg.pdf?__blob=publicationFile&v=2), die
notwendigen Anpassungen für das Inkrafttreten der Maschinenverordnung (EU/
2023/1230) ab dem 20. Januar 2027 zu schaffen. Die neue
Maschinenverordnung, die um den Bereich künstliche Intelligenz erweitert wurde, ersetzt die
bisherige Maschinenrichtlinie und alle damit im Zusammenhang stehenden
rechtlichen Bestimmungen (www.maschinenmarkt.vogel.de/eu-maschinenver
ordnung-verstaerkt-fokus-auf-ki-und-cybersecurity-a-4a148de042cd2e38fa1e5
761aab37280/; eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32
023R1230).
Im Detail bezieht sich die Erweiterung auf Anhang I, Teil A, Nummer 6, in
dem es heißt: „Maschinen, die über eingebettete Systeme mit vollständig oder
teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des
maschinellen Lernens verfügen, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, die
nicht gesondert in Verkehr gebracht wurden, nur in Bezug auf diese Systeme“
(eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230).
Die Fragesteller stellen sich in diesem Kontext insbesondere Fragen zur
Konformitätsbewertung von Produkten, die Anhang I, Teil A, Nummer 6 (ebd.)
zuzuordnen sind.
1. Welche Systeme der künstlichen Intelligenz werden nach Kenntnis der
Bundesregierung unter Anhang I, Teil A, Nummer 6 der EU/2023/1230
erfasst (bitte einzeln für jedes KI-System aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es zum jetzigen Stand keine
marktreifen Produkte, die dem Anhang I, Teil A, Nummer 6 der Verordnung (EU)
2023/1230 entsprechen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 5. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Konformitätsbewertung von Produkten gemäß Anhang I, Teil A, Nummer 6
der EU/2023/1230 in den EU-Mitgliedstaaten auf demselben hohen
Standard vorgenommen wird wie in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Verordnung (EU) 2023/1230 greift auf die bewährten
Regelungsmechanismen des neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework) für den
Binnenmarkt zurück. Danach bedürfen Konformitätsbewertungsstellen in der
Europäischen Union (EU) einer behördlichen Befugnis für die Ausführung ihrer
Tätigkeiten.
3. Welche Institute und Organisationen führen nach Kenntnis der
Bundesregierung Konformitätsbewertungen in der Bundesrepublik Deutschland
durch (bitte nach Namen des Institutes bzw. der Organisation, Hauptsitz,
Webseite aufschlüsseln)?
Gemäß der Datenbank NANDO (New Approach Notified and Designated
Organisations Information System) sind keine Konformitätsbewertungsstellen
hinsichtlich der in Anhang I, Teil A, Nummer 6 genannten Produkte notifiziert
(Stand: 22. Juli 2025).
4. Welche Institute und Organisationen, die in der Bundesrepublik
Deutschland Konformitätsbewertungen durchführen, werden durch den Bund oder
nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder anteilig oder vollständig
finanziert (bitte nach Namen des Institutes bzw. der Organisation,
anteiliger oder vollständiger Finanzierung in Prozent, Finanzierungsbetrag unter
Angabe des Haushaltstitels aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Welche Institute und Organisationen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Konformitätsbewertung für Produkte gemäß Anhang I,
Teil A, Nummer 6 der EU/2023/1230 vornehmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
6. Welche KI-Systeme können nach Kenntnis der Bundesregierung von
Instituten und Organisationen in Deutschland, die Konformitätsbewertungen
vornehmen, nicht bewertet bzw. geprüft werden (bitte für jedes KI-System
einzeln aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wurden nach Auffassung der Bundesregierung alle Voraussetzungen
geschaffen, um Konformitätsbewertungen durchführen zu können?
Die Verordnung (EU) 2023/1230 greift auf die bewährten
Regelungsmechanismen und Strukturen des neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework)
für den Binnenmarkt zurück. Damit sind die praktischen Voraussetzungen
gegeben. Mit dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-
Gesetzes“ werden die notwendigen formalen Voraussetzungen hinsichtlich der
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland geschaffen.
8. Wird es Herstellern nach Kenntnis der Bundesregierung möglich sein, eine
Konformitätsbewertung für die KI-Systeme selbstständig, ohne die
Hinzunahme eines Institutes oder einer Organisation durchzuführen und in der
Folge in den deutschen Markt einzuführen?
Sofern es sich um ein Produkt nach Anhang I, Teil A, Nummer 6 der
Verordnung (EU) 2023/1230 handelt, ist die zwingende Einbindung einer benannten
Stelle im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen. Dies ergibt sich aus dem unmittelbaren Geltungsbereich des
Artikels 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1230.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen) (Antwort)