Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen)
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Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/946
21. Wahlperiode 22.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser, Gerrit Huy, Achim
Köhler, Bernd Schuhmann, Robin Jünger, Sebastian Maack, Thomas Ladzinski
und der Fraktion der AfD
Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen)
Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Einbringung des Gesetzes zur
Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-
Schutz-Gesetzes (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referent
enentwuerfe/maschinendg.pdf?__blob=publicationFile&v=2), die notwendigen
Anpassungen für das Inkrafttreten der Maschinenverordnung (EU/2023/1230)
ab dem 20. Januar 2027 zu schaffen. Die neue Maschinenverordnung, die um
den Bereich künstliche Intelligenz erweitert wurde, ersetzt die bisherige
Maschinenrichtlinie und alle damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen
Bestimmungen (www.maschinenmarkt.vogel.de/eu-maschinenverordnung-verstae
rkt-fokus-auf-ki-und-cybersecurity-a-4a148de042cd2e38fa1e5761aab37280/;
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230).
Im Detail bezieht sich die Erweiterung auf Anhang I, Teil A, Nummer 6, in
dem es heißt: „Maschinen, die über eingebettete Systeme mit vollständig oder
teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des
maschinellen Lernens verfügen, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, die
nicht gesondert in Verkehr gebracht wurden, nur in Bezug auf diese Systeme“
(eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230).
Die Fragesteller stellen sich in diesem Kontext insbesondere Fragen zur
Konformitätsbewertung von Produkten, die Anhang I, Teil A, Nummer 6 (ebd.)
zuzuordnen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Systeme der künstlichen Intelligenz werden nach Kenntnis der
Bundesregierung unter Anhang I, Teil A, Nummer 6 der EU/2023/1230
erfasst (bitte einzeln für jedes KI-System aufschlüsseln)?
2. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Konformitätsbewertung von Produkten gemäß Anhang I, Teil A, Nummer 6 der
EU/2023/1230 in den EU-Mitgliedstaaten auf demselben hohen Standard
vorgenommen wird wie in der Bundesrepublik Deutschland?
3. Welche Institute und Organisationen führen nach Kenntnis der
Bundesregierung Konformitätsbewertungen in der Bundesrepublik Deutschland
durch (bitte nach Namen des Institutes bzw. der Organisation, Hauptsitz,
Webseite aufschlüsseln)?
4. Welche Institute und Organisationen, die in der Bundesrepublik
Deutschland Konformitätsbewertungen durchführen, werden durch den Bund oder
nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder anteilig oder vollständig
finanziert (bitte nach Namen des Institutes bzw. der Organisation, anteiliger
oder vollständiger Finanzierung in Prozent, Finanzierungsbetrag unter
Angabe des Haushaltstitels aufschlüsseln)?
5. Welche Institute und Organisationen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Konformitätsbewertung für Produkte gemäß Anhang I,
Teil A, Nummer 6 der EU/2023/1230 vornehmen?
6. Welche KI-Systeme können nach Kenntnis der Bundesregierung von
Instituten und Organisationen in Deutschland, die Konformitätsbewertungen
vornehmen, nicht bewertet bzw. geprüft werden (bitte für jedes KI-System
einzeln aufschlüsseln)?
7. Wurden nach Auffassung der Bundesregierung alle Voraussetzungen
geschaffen, um Konformitätsbewertungen durchführen zu können?
8. Wird es Herstellern nach Kenntnis der Bundesregierung möglich sein, eine
Konformitätsbewertung für die KI-Systeme selbstständig, ohne die
Hinzunahme eines Institutes oder einer Organisation durchzuführen und in der
Folge in den deutschen Markt einzuführen?
Berlin, den 18. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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