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Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen)

dip / drucksache 22.07.2025 · WP 21 · 21/946 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/946 21. Wahlperiode 22.07.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser, Gerrit Huy, Achim Köhler, Bernd Schuhmann, Robin Jünger, Sebastian Maack, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD Einhaltung der Anforderungen von KI-Systemen (Konformitätsbewertungen) Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Einbringung des Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten- Schutz-Gesetzes (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referent enentwuerfe/maschinendg.pdf?__blob=publicationFile&v=2), die notwendigen Anpassungen für das Inkrafttreten der Maschinenverordnung (EU/2023/1230) ab dem 20. Januar 2027 zu schaffen. Die neue Maschinenverordnung, die um den Bereich künstliche Intelligenz erweitert wurde, ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und alle damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Bestimmungen (www.maschinenmarkt.vogel.de/eu-maschinenverordnung-verstae rkt-fokus-auf-ki-und-cybersecurity-a-4a148de042cd2e38fa1e5761aab37280/; eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230). Im Detail bezieht sich die Erweiterung auf Anhang I, Teil A, Nummer 6, in dem es heißt: „Maschinen, die über eingebettete Systeme mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens verfügen, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, die nicht gesondert in Verkehr gebracht wurden, nur in Bezug auf diese Systeme“ (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230). Die Fragesteller stellen sich in diesem Kontext insbesondere Fragen zur Konformitätsbewertung von Produkten, die Anhang I, Teil A, Nummer 6 (ebd.) zuzuordnen sind. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Systeme der künstlichen Intelligenz werden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Anhang I, Teil A, Nummer 6 der EU/2023/1230 erfasst (bitte einzeln für jedes KI-System aufschlüsseln)? 2. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Konformitätsbewertung von Produkten gemäß Anhang I, Teil A, Nummer 6 der EU/2023/1230 in den EU-Mitgliedstaaten auf demselben hohen Standard vorgenommen wird wie in der Bundesrepublik Deutschland? 3. Welche Institute und Organisationen führen nach Kenntnis der Bundesregierung Konformitätsbewertungen in der Bundesrepublik Deutschland durch (bitte nach Namen des Institutes bzw. der Organisation, Hauptsitz, Webseite aufschlüsseln)? 4. Welche Institute und Organisationen, die in der Bundesrepublik Deutschland Konformitätsbewertungen durchführen, werden durch den Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder anteilig oder vollständig finanziert (bitte nach Namen des Institutes bzw. der Organisation, anteiliger oder vollständiger Finanzierung in Prozent, Finanzierungsbetrag unter Angabe des Haushaltstitels aufschlüsseln)? 5. Welche Institute und Organisationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Konformitätsbewertung für Produkte gemäß Anhang I, Teil A, Nummer 6 der EU/2023/1230 vornehmen? 6. Welche KI-Systeme können nach Kenntnis der Bundesregierung von Instituten und Organisationen in Deutschland, die Konformitätsbewertungen vornehmen, nicht bewertet bzw. geprüft werden (bitte für jedes KI-System einzeln aufschlüsseln)? 7. Wurden nach Auffassung der Bundesregierung alle Voraussetzungen geschaffen, um Konformitätsbewertungen durchführen zu können? 8. Wird es Herstellern nach Kenntnis der Bundesregierung möglich sein, eine Konformitätsbewertung für die KI-Systeme selbstständig, ohne die Hinzunahme eines Institutes oder einer Organisation durchzuführen und in der Folge in den deutschen Markt einzuführen? Berlin, den 18. Juli 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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