Risiken von Geothermieprojekten und Lithiumgewinnung aus Geothermie in Deutschland
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Risiken von Geothermieprojekten und Lithiumgewinnung aus Geothermie in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/922
21. Wahlperiode 17.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bernd Schattner, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico
Komning, Uwe Schulz, Enrico Komning, Dirk Brandes, Mathis Weiser, Steffen
Kotré, Raimond Scheirich, Marc Bernhard und der Fraktion der AfD
Risiken von Geothermieprojekten und Lithiumgewinnung aus Geothermie in
Deutschland
Geothermieanlagen nutzen Erdwärme aus Tiefenbohrungen zur Wärme- und
Stromerzeugung. In der öffentlichen Debatte werden sowohl die Potenziale
dieser Technologie für die Energieversorgung als auch mögliche wirtschaftliche
und ökologische Risiken, insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Boden
und Grundwasser, thematisiert (www.geothermie.de/bibliothek/lexikon-der-geo
thermie/r/risiko-tiefengeothermischer-projekte). Die Bundesregierung hat
angekündigt, Geothermie durch innovative Techniken weiterzuentwickeln und
als Beitrag zur Energieunabhängigkeit ausbauen zu wollen (www.bundesregier
ung.de/breg-de/service/archiv/zukunftstechnologie-geothermie-2216006).
Auch die Gewinnung von Lithium aus Geothermieanlagen für die
Batteriefertigung wird als technologische Option betrachtet. Gleichzeitig bestehen nach
Ansicht der Fragesteller Zweifel am tatsächlichen Nutzen und an der
Wirtschaftlichkeit dieser Technologien. Schätzungen zufolge kann die Lithiumgewinnung
aus Geothermieanlagen lediglich einen geringen Anteil des in Deutschland
benötigten Lithiumbedarfs decken. Längst werden Forschungsvorhaben zur
Förderung von Lithium aus Tiefenwasser staatlich gefördert (www.vdi-nachrichte
n.com/wirtschaft/rohstoffe/es-geht-los-lithiumfoerderung-im-oberrheingraben/
#:~:text=Wie%20Geothermieforschungen%20herausgefunden%20haben%2C
%20lagert,Lithium%2DIonen%2DAkkus%20produzieren.&text=Lithium%20i
st%20ein%20wichtiger%20Rohstoff,sagte%20Vulcan%20Gr%C3%BCnder%2
0Horst%20Kreuter). Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hält bei
einer optimistischen Abschätzung eine jährliche Produktion von ungefähr 2 600
bis 4 700 Tonnen Lithiumkarbonat-Äquivalent für möglich, wenn alle
relevanten Geothermiestandorte mit entsprechenden Anlagen ausgerüstet werden
(www.kit.edu/kit/pi_2022_092_grenzen-der-lithiumgewinnung-aus-geothermi
e.php). Mit dieser Menge erwartet man, 2 bis 13 Prozent des Jahresbedarfs der
geplanten Batteriefertigung in Deutschland zu decken, und kann somit Lithium
aus Geothermie nur als Ergänzung betrachten (ebd.). Bei der Nutzung nur für
Geothermie kann der Sole-Kreislauf geschlossen bleiben, und selbst dann
fallen Salze, die zum Teil radioaktiv sind, aus der Sole u. a. aufgrund der
Temperaturdifferenz am Wärmetauscher aus, sodass der Wärmetauscher regelmäßig
gereinigt und die Salze mittels Radioaktivtransporten weggebracht werden
müssen. Will man der Sole jedoch Lithium entziehen, muss man den Kreislauf
an der Oberfläche öffnen. Aufgrund der Druckdifferenz gasen dann erhebliche
Mengen CO2 aus, der pH-Wert und damit das Löslichkeitsverhalten ändern
sich, sodass die zum Teil radioaktiven Salze in großen Mengen ausfallen
(www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/rueckstaende/tiefengeothermie/tiefengeot
hermie_node.html). Zudem sind die Investitionskosten hoch. Die
Versorgungssicherheit bleibt mit Blick auf die geringe Zahl betriebsfähiger Projekte bislang
fraglich. Zusätzlich werden die Umweltauswirkungen und insbesondere die
Sicherheit der Grund- und Trinkwasservorkommen kritisch bewertet. Vor diesem
Hintergrund erscheint es geboten, den tatsächlichen Beitrag und die mit der
Technologie verbundenen Risiken ausführlich zu untersuchen (www.kit.edu/ki
t/pi_2022_092_grenzen-der-lithiumgewinnung-aus-geothermie.php).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Geothermie- und Lithiumextraktionsprojekte in Deutschland
werden derzeit betrieben, befinden sich im Bau, in der Planung oder
wurden bereits stillgelegt (bitte auflisten), und aus welchen Gründen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung welche Projekte wann stillgelegt?
2. Wie viele Aufsuchungserlaubnisse für Erdwärme und Lithium liegen
aktuell sowie jeweils zu Beginn der Kalenderjahre 2000 bis 2025 vor, und
an welche Unternehmen wurden diese Erlaubnisse erteilt?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Wirtschaftlichkeit
und der Beitrag der Geothermie und Lithiumgewinnung zum
Gesamtbedarf nach aktuellem Stand begrenzt sind, und welche belastbaren Daten
zur Kosten-Nutzen-Relation dieser Projekte liegen dazu vor?
4. Sieht die Bundesregierung derzeit Risiken für die Planungssicherheit
geothermischer Projekte, beispielsweise durch mögliche Änderungen der
Förderkulisse für „erneuerbare“ Energien (www.bundestag.de/resource/blob/
919870/6b9254f2eca950088f8f1ef2b26b8c58/WD-8-034-22-pdf.pdf )?
5. Plant die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode Änderungen
am Bergrecht, Wasserrecht oder Umweltrecht im Hinblick auf
Geothermie- und Lithiumgewinnung, insbesondere in Bezug auf den
Einsatz hydraulischer Stimulation (ebd. siehe Frage 4)?
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Absicherung von
Planungshindernissen in öffentlich-rechtlichen Verträgen ein, speziell bei Regelungen zu
Grunddienstbarkeiten für Leitungen und Infrastruktur (wohnen-und-finanz
ieren.de/blog/grunddienstbarkeit )?
7. Liegen der Bundesregierung Informationen über anhängige
Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit geplanten Lithiumextraktionsprojekten vor,
und wenn ja, wie verteilen sich diese nach Bundesländern (dokumente.lan
dtag.rlp.de/landtag/drucksachen/8001-18.pdf), und welche Umwelt- und
Naturschutzverbände sind daran nach Kenntnis der Bundesregierung
beteiligt?
8. Welche rechtlichen und administrativen Möglichkeiten sind der
Bundesregierung bekannt, um Konflikte im Rahmen der Berechtigungserteilung
für Rohstoffprojekte frühzeitig zu klären (bereits auf der Verfahrensstufe
der Berechtigungserteilung)?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Mengen an radioaktiven
Salzen (in Becquerel – Bq) bei der Nutzung als Geothermieanlage zur
Fernwärme oder Stromerzeugung pro Jahr anfallen, beispielsweise anhand
einer für den Oberrheingraben typischen Anlage zwischen Karlsruhe und
Speyer mit 40 MW Fernwärme oder 5 MW Stromerzeugung, wie vielen
Radioaktiv-Transporten pro Jahr entspricht dies (www.geopfalz.de/)?
a) Wie lautet – sofern entsprechende Berechnungen vorliegen – die
Antwort zu Frage 9, wenn die genannte Beispielanlage mit offenem
Kreislauf und Lithiumentzug betrieben wird (bitte die Antwort sowohl in
Bq pro Jahr und in kg pro Jahr angeben und die Anzahl der pro Jahr
benötigten Radioaktivtransporte nennen)?
b) Wie viel CO2 entweicht bei diesem Prozess (bei Kreisläufen, die an
der Oberfläche offen sind, gasen aufgrund der Druckdifferenz
erhebliche Mengen CO2 aus; bitte in kg CO2 pro MWh elektrisch angeben)?
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Thema „induzierte
Seismizität im Zusammenhang mit Geothermieprojekten“, insbesondere im
Hinblick auf hydraulische Stimulationstechniken und den laufenden Betrieb
(www.handelsblatt.com/audio/bto/bto-2-0-der-oekonomie-podcast-mit-
drdaniel-stelter-zu-viel-angst-vorm-fracking/28763802.html )?
11. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Kosten und Nutzen
der Lithiumgewinnung aus Geothermie angesichts des tatsächlichen
realisierbaren Anteils am nationalen Bedarf für die Batteriefertigung und
angesichts möglicher Umwelt- und Gesundheitsrisiken (www.kit.edu/kit/pi_20
22_092_grenzen-der-lithiumgewinnung-aus-geothermie.php)?
12. In welchen Regionen und bei welchen Projekten hat die Bundesregierung
Kenntnis von seismischer Aktivität infolge der Inbetriebnahme solcher
Anlagen (www.zukunft-geowaerme.de/seismizitaet-kann-geothermie-erdb
eben-ausloesen )?
a) Wenn Kenntnis besteht, wie hoch sind die daraus entstandenen
Schäden zu bewerten, wer entschädigt, und wie wird der genaue monetäre
und zeitliche Ablauf der Entschädigungszahlungen umgesetzt?
b) Wie können gegebenenfalls Geschädigte nach Kenntnis der
Bundesregierung die entsprechenden Kompensationen beantragen, und
welche Schwierigkeiten (insbesondere Nachweisverfahren) sieht die
Bundesregierung hier?
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Projekte vor, bei denen es
zu Leckage oder zur Beeinträchtigung von Grund- oder
Oberflächenwasser durch Tiefengeothermiebohrungen gekommen ist, und wenn ja, wo,
wann, und in welchem Umfang?
14. Ist der Bundesregierung der Fall des Projektes der Vulcan Energie/
Natürlich Insheim GmbH – Tiefengeothermieprojekt in Schleidberg (www.staat
sanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/vulcan-energy-baut-bohranlage-fuer-g
eothermie-auf/) bekannt, bei dem der Betrieb von Geothermieanlagen
nach Angaben einer Bürgerinitiative zu einem seismischen Ereignis
geführt hat (bundesverband-tiefengeothermie.de/index.php?view=article&i
d=41&catid=2), und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung ggf. zu Ursache und Stärke der seismischen Ereignisse sowie
daraus resultierenden Schäden vor?
Berlin, den 3. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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