Lithium im Jadartal und die Rolle der Bundesregierung bei der Umsetzung der Rohstoffpartnerschaft der EU mit Serbien (Antwort zu Drs. 21/4969)
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Lithium im Jadartal und die Rolle der Bundesregierung bei der Umsetzung der Rohstoffpartnerschaft der EU mit Serbien (Antwort zu Drs. 21/4969)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5243
21. Wahlperiode 02.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree
Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4969 –
Lithium im Jadartal und die Rolle der Bundesregierung bei der Umsetzung der
Rohstoffpartnerschaft der EU mit Serbien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach anhaltendem Widerstand der lokalen Bevölkerung änderte der
Bergbaukonzern Rio Tinto Anfang November 2025 den Status des von der EU-
Kommission als „strategisch“ eingestuften Projekts zum Lithiumabbau im Jadartal
auf „Pflege & Instandhaltung“. Stattdessen wolle der multinationale Konzern
sich auf Projekte konzentrieren, die kurzfristig erfolgreich sein können und
das Projekt im Jadartal einer umfangreichen Überprüfung der Kosten-Nutzen-
Rechnung unterziehen. Eine endgültige Absage des Projekts stellt dieser
Schritt jedoch nicht dar, wie Rio Tinto außerdem betonte (https://europeanwes
ternbalkans.com/2025/11/13/rio-tinto-for-ewb-our-companys-priority-now-is-t
o-retain-legal-rights-over-the-jadar-project/). Der geplante Abbau von Lithium
und Bor im Jadartal war seit Beginn der Explorationstätigkeiten auf starken
Widerstand seitens der lokalen Bevölkerung gestoßen. Denn die Gewinnung
von Lithium aus Festgestein ist mit extrem hohem Wasserbedarf und mit
Verschmutzung des Grundwassers verbunden, wodurch Ökosysteme und
Landwirtschaft gefährdet werden. Ein rezentes europäisches Beispiel dafür ist der
Lithiumabbau in Barroso im Norden Portugals (https://eeb.org/wp-content/upl
oads/2024/12/Factsheet-Strategic-Projects-Barroso-021224.pdf). Das Jadartal
hat nicht nur die größten Trinkwasserreservoirs Serbiens, sondern weist auch
eine hohe Biodiversität auf, weswegen ein derartiges Bergbauprojekt zu
außerordentlich hohen Schäden führen könnte. Die von Rio Tinto dazu
veröffentlichten Gutachten sind auch nach Auffassung der Fragestellenden
mindestens lückenhaft und wurden von einer Reihe wissenschaftlicher und
zivilgesellschaftlicher Akteure scharf kritisiert (https://marssadrine.org/en/general-
information/). Auch die Solidarität in der gesamtserbischen Bevölkerung mit
der lokalen Bevölkerung des Jadartals ist groß. Als der Abbau im Jadartal
2021 zum ersten Mal genehmigt wurde, löste das landesweite
Demonstrationen aus, die schließlich einen Stopp des Projekts erzwingen konnten. Als der
Stopp 2024 vom serbischen Verfassungsgerichtshof gekippt wurde, trafen kurz
darauf der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz und der damalige
stellvertretende EU-Kommissionspräsident Maroš Šefčovič in Belgrad ein, um mit
Serbiens Präsident Aleksandar Vučić ein „Abkommen über die strategische
Partnerschaft zu nachhaltigen Rohstoffen, Batterie-Wertschöpfungsketten und
Elektrofahrzeugen“ zu unterzeichnen. Außerdem erhielt das Projekt den Status
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eines strategischen Projekts im Sinne des Critical Raw Materials Acts
(CRMA) der EU (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=
OJ:L_202401252). Zeitgleich mit der aktuellen Ankündigung Rio Tintos, das
Projekt vorübergehend zu pausieren, jährte sich der Einsturz eines
Bahnhofvordaches in der Stadt Novi Sad zum ersten Mal, der 16 Todesopfer forderte
und eine erneute Welle landesweiter Anti-Regierungsproteste auslöste
(www.tagesschau.de/ausland/europa/serbien-gedenken-novisad-100.html).
Die Regierung von Präsident Aleksandar Vučić ging gegen diese, nach
Beobachtern, mit unverhältnismäßiger und rechtswidriger Gewalt vor. Auch die
widerständigen Bewohnerinnen und Bewohner des Jadartals sind als
Staatsfeinde bezeichnet worden und sind Ziel von Morddrohungen und Festnahmen
(www.theguardian.com/business/article/2024/aug/22/activist-serbia-rio-tinto-l
ithium-mining-environment-death-threats, https://europeanwesternbalkan
s.com/2024/08/12/activists-arrested-after-a-mass-protest-against-lithium-mini
ng-in-serbia/). Dadurch stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung
weiterhin zu dem Projekt und der strategischen Rohstoffpartnerschaft mit Serbien
steht und ob das Lithiumprojekt im Falle einer Wiederaufnahme und
Förderlizenzvergabe weiterhin durch die Bundesregierung unterstützt würde.
1. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Dauer der
Pausierung des Lithiumprojekts im Jadartal durch Rio Tinto vor, und wenn ja,
welche?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
2. War die Bundesregierung über die Entscheidung, das Projekt
vorübergehend zu pausieren, von Rio Tinto oder serbischen Regierungsstellen
vorab informiert oder wurde sie im Nachgang informiert, wenn ja, wann,
und von wem?
Die Bundesregierung war darüber nicht vorab informiert worden. Eine
offizielle Information oder ein Austausch mit Regierungsvertreterinnen oder
Regierungsvertretern erfolgte auch im Nachgang nicht.
3. Liegen der Bundesregierung über die öffentlichen Statements Rio Tintos
hinausgehende Informationen zu den Gründen für die Entscheidung vor,
wenn ja, wann, und welche (bitte detailliert mit Beschreibungen
auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine weitergehenden Informationen vor.
4. Welche Arbeiten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung unter die von
Rio Tinto angekündigten „Care & Maintenance“-Arbeiten und werden
weiterhin am Ort des Projekts durchgeführt?
Es handelt sich hierbei um unternehmerische Entscheidungen, in die die
Bundesregierung nicht eingebunden ist.
5. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Infrastruktur am Ort des
Projekts derzeit weiter ausgebaut (Transport, Exploration, Förderung)?
Es handelt sich hierbei um unternehmerische Entscheidungen, in die die
Bundesregierung nicht eingebunden ist.
6. Gab es seit der Bekanntgabe der vorübergehenden Einstellung der
Tätigkeiten im Jadartal durch Rio Tinto einen Austausch zwischen der
Bundesregierung und Rio Tinto (bitte nach Ort, Datum und teilnehmenden
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern auflisten)?
Ein solcher Austausch fand nicht statt.
7. Fanden seit der Ankündigung, das Projekt zu pausieren, Gespräche
zwischen der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der
serbischen Regierung statt (bitte nach Ort, Datum und teilnehmenden
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern auflisten)?
Zu dem Projekt Jadar fanden nach der Ankündigung der Pausierung keine
Gespräche mit der serbischen Regierung statt.
8. Fanden seit der Ankündigung, das Projekt zu pausieren, Treffen
zwischen der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der
serbischen Zivilgesellschaft statt (bitte nach Ort, Datum und teilnehmenden
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern auflisten)?
Zu dem Projekt Jadar fanden nach der Ankündigung der Pausierung keine
Gespräche mit der serbischen Zivilgesellschaft statt.
9. Ist die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Serbien nach
Einschätzung der Bundesregierung durch eine mögliche Erosion der
demokratischen Grundrechte in Serbien gefährdet?
Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitische Entwicklung sowie den Stand
der demokratischen Grundrechte in Serbien fortlaufend. Die Achtung von
Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit und demokratischen Prinzipien sind dabei
zentrale Anliegen der EU.
10. Wie soll die Partnerschaft mit Serbien konkret umgesetzt werden, um
gegenseitigen Nutzen und Nachhaltigkeit zu gewährleisten, und welche
konkreten Maßnahmen sind dafür vorgesehen?
Die Umsetzung der Partnerschaft erfolgt im Rahmen etablierter EU-
Mechanismen, insbesondere durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und
den Wachstumsplan für den Westbalkan. Ein wesentliches Element der
wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenarbeit ist das am 19. Juli 2024
unterzeichnete Memorandum of Understanding über eine strategische Partnerschaft
zu nachhaltigen Rohstoffen, Batterie-Wertschöpfungsketten und
Elektrofahrzeugen. Die Bundesregierung setzt sich dabei für die Einhaltung höchster
Umwelt- und Sozialstandards ein, um eine nachhaltige Entwicklung und
gegenseitigen wirtschaftlichen Nutzen sicherzustellen.
11. Gibt es für die Bundesregierung eine rote Linie hinsichtlich etwaiger
zukünftiger Verstöße gegen demokratische Grundrechte, bei deren
Überschreitung die strategische Rohstoffpartnerschaft mit Serbien
aufgekündigt wird?
Die strategische Partnerschaft wurde durch die EU abgeschlossen. Die
Europäische Kommission und die Bundesregierung bewerten die Rechtslage in
Serbien fortlaufend, maßgeblich durch die jährlichen Fortschrittsberichte im Prozess
der EU-Erweiterung. Die Partnerschaft bezieht ausdrücklich auch den Bereich
Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards ein.
12. Hat Rio Tinto nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile den
Zivilgesellschaftlichen Beirat zum Jadar-Projekt eingerichtet, so wie 2024
von der damaligen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz Dr. Franziska Brantner angekündigt (https://taz.de/Staat
ssekretaerin-ueber-Lithium/!6026645/)?
Der Bundesregierung liegen zur Gründung eines Beirates keine Informationen
vor.
13. Wie setzt sich die Bundesregierung für mögliche Entschädigungen der
Bewohnerinnen und Bewohnern des Jadartals für entstandene
Umweltverschmutzungen durch die bisherigen Explorationsaktivitäten ein?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Verfahren in Serbien im Sinne
der Fragestellung.
14. Liegt der Bundesregierung mittlerweile (mit Verweis auf
Bundestagsdrucksache 20/13947) eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Jadar-
Projekts auf Englisch vor?
Der Bundesregierung liegt keine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne der
Fragestellung vor.
15. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden der
Bewohnerinnen und Bewohner des Jadartals mit Bezug auf das Jadar-Projekt an
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf
Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor, und wenn ja welche
(bitte Datum der Beschwerde und Stand der Beschwerdebearbeitung
angeben)?
Es liegen keine Beschwerden vor.
16. Liegen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; mit Verweis auf
Bundestagsdrucksache 20/13947) nach Kenntnis der Bundesregierung
Projekte zur Auswahl für den Rohstofffonds aus Serbien und Bosnien-
Herzegowina vor, und wenn ja, welche (bitte nach Ort, geförderten
Rohstoffen, Förderart, Förderhöhe, Laufzeit und Unternehmen auflisten)?
Bislang hat sich beim Rohstofffonds ein Projekt mit Projektstandort Bosnien-
Herzegowina beworben. Aus Rücksicht auf Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse kann die Bundesregierung keine Angaben zu den Projektdetails der
eingereichten Anträge im Rohstofffonds machen.
a) Wurden bereits Projekte ausgewählt, und wenn ja, welche (bitte nach
Ort, geförderten Rohstoffen, Förderart, Förderhöhe, Laufzeit und
Unternehmen auflisten)?
Es wurden noch keine Projekte in den Ländern ausgewählt.
b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten Projekte?
Die Prüfung der Projekte erfolgt nach den Kriterien für eine mögliche
Beteiligung des Rohstofffonds, die auf der Website Rohstofffonds | KfW einsehbar
sind.
17. Wurde mittlerweile (mit Verweis auf Bundestagsdrucksache 20/13947)
ein Antrag auf einen ungebundenen Finanzkredit für das Projekt im
Jadartal gestellt, und wenn ja, mit welcher Begründung wurde dieser
angenommen bzw. abgelehnt?
Für das genannte Projekt wurde kein Antrag auf Übernahme einer Garantie für
einen Ungebundenen Finanzkredit gestellt.
18. Gibt es mittlerweile (mit Verweis auf Bundestagsdrucksache 20/13947)
Verträge mit Trafigura oder anderen Rohstoffhändlern über die Lieferung
von Lithium nach Deutschland?
19. In welchem Verarbeitungsgrad soll Lithium nach Deutschland geliefert
werden?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bezieht weder selbst Lithium noch schließt sie selbst
Verträge mit Rohstoffhändlern ab. Über Inhalte möglicher bestehender
privatrechtlicher Vereinbarungen erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine
Auskunft, sofern sie überhaupt Kenntnis über etwaige Vereinbarungen oder Inhalte
hat.
20. Sind der Bundesregierung Vorverträge deutscher Konzerne mit Rio Tinto
im Zusammenhang mit einer Public-Private-Partnership bekannt, und
wenn ja, welche sind das (bitte nach Unternehmen und Gegenstand der
Verträge auflisten)?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Vorverträge bekannt.
21. Erhalten Bergbauprojekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina aktuell
Hermes-Bürgschaften durch die Bundesregierung, und wenn ja, welche
(bitte mit Ort, Höhe der Bürgschaften, Rohstoff und Unternehmen
auflisten)?
Aktuell bestehen keine Exportkreditgarantien der Bundesregierung für
Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Bergbauprojekten in Serbien
und Bosnien-Herzegowina. Dies gilt gleichermaßen für Garantien für
Ungebundene Finanzkredite.
22. Erhalten Bergbauprojekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina Kredite
durch die IPEX-Bank der KfW, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch
mit Ort, Höhe der Kredite, Rohstoff und Unternehmen auflisten)?
23. Erhalten Bergbauprojekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina
Exportfinanzierung durch die IPEX-Bank der KfW, und wenn ja, welche (bitte
tabellarisch mit Ort, Höhe der Kredite, Rohstoff und Unternehmen
auflisten)?
24. Erhalten Bergbauprojekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina
Finanzierung durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
der KfW, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch mit Ort, Art und Höhe
der Finanzierung, Rohstoff und Unternehmen auflisten)?
25. Nach welchen Kriterien werden Projekte in Serbien und Bosnien-
Herzegowina durch die KfW und ihre Tochtergesellschaften ggf. unterstützt
(bitte detailliert auflisten)?
26. Welche konkreten Maßnahmen setzt die KfW zur Überprüfung der
Einhaltung der von der KfW angewandten Umwelt- und
Menschenrechtsstandards bei den von ihr und ihren Tochtergesellschaften geförderten
Projekten?
Die Fragen 22 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
In Serbien und Bosnien-Herzegowina werden durch die KfW und ihre
Tochtergesellschaften KfW IPEX-Bank und DEG keine Projekte zur Förderung von
Lithium oder des Bergbausektors unterstützt.
27. Welche konkreten Schritte (z. B. Auflagen, Überprüfungen, Widerruf)
unternimmt die Bundesregierung, wenn in UFK-finanzierten (UFK =
ungebundener Finanzkredit) Projekten nach der Garantieerteilung Verstöße
gegen Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsstandards festgestellt
werden, und nach welchen Kriterien werden diese Schritte ausgelöst?
Bei einer potenziellen Nichteinhaltung der anwendbaren Umwelt-, Sozial- und
Menschenrechtsstandards durch den Kreditnehmer werden in der Regel unter
Einbeziehung der Kreditgeber und eines externen Gutachters geeignete
Abhilfemaßnahmen definiert und deren Umsetzung entsprechend überwacht. Die
konkreten Maßnahmen werden dabei einzelfallbezogen festgelegt und können
alle Aspekte der relevanten Standards betreffen. In Einzelfällen können auch
die Deutschen Botschaften vor Ort eingeschaltet werden. Bei dauerhafter
Zuwiderhandlung oder mangelnder Kooperationsbereitschaft durch den
Kreditnehmer haben die Kreditgeber nach Rücksprache mit dem Bund unter dem
Kreditvertrag ggf. das Recht, offene Kreditbeträge nicht weiter auszuzahlen oder
bereits ausgezahlte Kreditbeträge fällig zu stellen. Vorrangiges Ziel ist jedoch, mit
Hilfe der kreditvertraglichen Möglichkeiten Maßnahmen zur Einhaltung der
relevanten Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards zu vereinbaren und
umzusetzen.
28. Wie stellt die KfW sicher, dass bei der Vergabe von UFK-Garantien die
Interessen lokaler Bevölkerungsgruppen an den Orten der geförderten
Projekte berücksichtigt werden?
In Serbien und Bosnien-Herzegowina werden durch die KfW keine Projekte
zur Förderung von Lithium oder des Bergbausektors gefördert.
29. Die Anwendung welcher konkreten Beteiligungsverfahren ist
Voraussetzung für die Vergabe einer UFK-Garantie?
Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Insbesondere können folgende
Regelwerke im Hinblick auf die Durchführung von Beteiligungsverfahren im
Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards Berücksichtigung
finden:
– jeweils anwendbare nationale Vorgaben zu Beteiligungsverfahren
– Performance Standards der International Finance Corporation (IFC).
Gemäß den IFC Performance Standards sind durch die Projektträger
strukturierte Beteiligungsverfahren gegenüber potenziell betroffenen Stakeholdern
durchzuführen und nachzuweisen. Je nach Vorhaben können weitere
Anforderungen Anwendung finden, z. B. bei Betroffenheit indigener Völker.
30. Gab es seit 2017 bis heute Fälle, in denen UFK-Garantien in Serbien
aufgrund von Verstößen gegen ESG-Standards (ESG = Environmental,
Social and Governance – Umwelt, Soziales, Menschenrechte) widerrufen,
angepasst oder eingeschränkt wurden, wenn ja, welche Projekte und
Verstöße waren betroffen, und welche Sanktionierungen wurden
ausgesprochen?
Seit 2017 wurden von der Bundesregierung keine Garantien für Ungebundene
Finanzkredite in Serbien übernommen.
31. Bestehen im Rahmen von UFK-Garantien Möglichkeiten zur
Sanktionierung von Garantienehmern oder Projektunternehmen bei Nichteinhaltung
von Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsstandards, und wenn ja,
welche?
Dem Bund stehen gegen den Garantienehmer die Rechte aus dem
Gewährleistungsvertrag (insbesondere die in der Antwort zu Frage 27 beschriebenen
Rechte) zu, wobei das Ziel grundsätzlich die Behebung des Verstoßes und die
Adressierung seiner Folgen ist.
32. Gab es seit Anfang 2022 Treffen zwischen der Bundesregierung und
Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen Arcore oder Rock Tech
Lithium im Zusammenhang mit dem Lithiumabbau in Bosnien-
Herzegowina (bitte mit Daten, Beteiligten und Orten auflisten)?
Solche Treffen fanden nicht statt.
33. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass es bei in Deutschland entdeckten Lithiumvorkommen
nicht zu Umweltverschmutzungen und Menschenrechtsverletzungen
kommt?
Bevor in Deutschland Lithium gefördert wird, bedarf es verschiedener
bergrechtlicher Genehmigungen nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes. Im
bergrechtlichen Verfahren wird sichergestellt, dass geplante Vorhaben nur unter
Beachtung der hohen, in Deutschland geltenden Umwelt- und Sozialstandards
durchgeführt werden. Zuständig für diese Prüfungen sind die Bergbehörden der
Länder.
Falls sich Projekte zu Lithiumvorkommen in Deutschland beim Rohstofffonds
bewerben, gelten die folgenden Grundsätze: Die detaillierte Prüfung einer
möglichen Beteiligung des Rohstofffonds umfasst eine tiefgehende Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung, die potenzielle Umweltverschmutzungen und
Menschenrechtsverletzungen betrachtet. Mitigationsmaßnahmen (so nötig)
werden dann im Rahmen einer potenziellen Beteiligung Teil der
Investitionsdokumente zwischen Rohstofffonds und dem Unternehmen. Auch die detaillierte
Due-Diligence-Prüfung umfasst eine tiefgehende technische Analyse der
Projekte, die auch technische Risiken im Hinblick auf Umweltverschmutzungen
und Arbeitssicherheit beinhaltet. Grundsätzlich wird für eine potentielle
Beteiligung die Nachhaltigkeitsrichtlinie des Rohstofffonds genutzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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