Sexueller Missbrauch und sonstige Sexualstraftaten an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
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Sexueller Missbrauch und sonstige Sexualstraftaten an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/498
21. Wahlperiode 16.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Kerstin Przygodda, Dr. Götz Frömming, Christian Zaum, Angela
Rudzka, Martina Kempf, Lukas Rehm, Jan Feser und der Fraktion der AfD
Sexueller Missbrauch und sonstige Sexualstraftaten an Schulen und anderen
Bildungseinrichtungen
Der sexuelle Missbrauch sowie sonstige Sexualstraftaten gegenüber Kindern
und Jugendlichen gehören zu den schwersten denkbaren Verbrechen und
müssen deshalb mit höchster politischer Priorität bekämpft werden. Die Zahl der
registrierten Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern lag im Jahr 2023 bei
16 375 Fällen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/
blb-bka-mikiju2023.html). Gegenüber dem Jahr 2019 bedeutet diese Zahl einen
Anstieg um rund 20 Prozent.
Nach Angaben der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, befinden sich statistisch in jeder Schulklasse
ein bis zwei Opfer von sexuellem Missbrauch (https://beauftragte-missbrauc
h.de/mediathek/podcast-einbiszwei/uebersicht-podcast-einbiszwei). Die
Autorin des Buchs „Sexualisierte Gewalt und Schule“, Ursula Schele, geht davon
aus, dass nur jeder zehnte bis fünfzehnte Fall überhaupt gemeldet wird (https://
deutsches-schulportal.de/unterricht/ein-bis-zwei-kinder-pro-klasse-sind-missbr
auchsopfer/).
Besonders erschüttert es in den Augen der Fragesteller das Vertrauen in
Schulen und Bildungseinrichtungen als Schutzraum, wenn Lehrkräfte trotz
Fehlverhaltens im Zusammenhang mit Sexualstraftaten anschließend wieder im
Schuldienst tätig sein können. So hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) im
vergangenen Jahr einen Lehrer wegen sexueller Belästigung einer Schülerin in zwei
Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt; zugleich wurde jedoch das vorab gegen
ihn verhängte Beschäftigungsverbot vom Gericht wieder aufgehoben, nachdem
sich zwar der Vorwurf der sexuellen Belästigung gerichtlich bestätigte, nicht
jedoch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs (www.rbb24.de/panorama/beitra
g/2024/12/lehrer-strausberg-urteil-vorwurf-sexueller-missbrauch.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch und sonstigen Sexualstraftaten
an Schulen und Bildungseinrichtungen durch Lehrkräfte, sonstiges
Schulpersonal oder Schüler gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2020 in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Jahr, Bundesland
und Straftat aufschlüsseln sowie danach, ob die Straftat durch Lehrkräfte,
sonstiges Schulpersonal oder Schüler begangen wurde)?
2. In wie vielen dieser Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wie viele davon führten zu
a) einer Haftstrafe,
b) einer Verurteilung,
c) einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens,
d) einem Freispruch?
3. Wie viele disziplinarrechtliche Verfahren aufgrund von Sexualstraftaten
oder sexueller Übergriffigkeit an Schulen und Bildungseinrichtungen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 eingeleitet,
und in wie vielen Fällen führten diese Verfahren zu
a) einer Entfernung der beschuldigten Person aus dem Schuldienst bzw.
aus dem Arbeitsverhältnis,
b) einer Versetzung an eine andere Schule bzw. Bildungseinrichtung,
c) disziplinarrechtlichen Sanktionen unterhalb der Schwelle der
Versetzung oder der Entfernung aus dem Arbeitsverhältnis,
d) keinen disziplinarrechtlichen Sanktionen?
4. Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell, um sicherzustellen, dass eine wegen sexueller Straftaten
oder sonstigem sexuellem Fehlverhalten beschuldigte oder verurteilte
Person nicht nach Entlassung oder Versetzung
a) in einer anderen Schule bzw. Bildungseinrichtung,
b) in einer anderen Schule bzw. Bildungseinrichtung eines anderen
Bundeslandes
wieder tätig wird?
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein zentrales, bundesweit
einsehbares Datensystem, in welchem entsprechende disziplinarisch
relevante Erkenntnisse zwischen den Bundesländern im Schuldienst
ausgetauscht werden, und wenn nein, warum nicht?
6. Welche präventiven Maßnahmen und Schutzkonzepte bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung, um potenzielle Täter frühzeitig zu
erkennen und Sexualstraftaten zu verhindern, auch bei Fällen ohne
strafrechtliche Verurteilung?
7. Welche psychologischen Hilfeangebote und Anlaufstellen stehen
betroffenen Schülern, Eltern und Kollegen in Fällen sexuellen Fehlverhaltens in
Schulen und Bildungseinrichtungen nach Ansicht der Bundesregierung
zur Verfügung?
8. Wie viele Hinweise auf sexuelle Gewalt an Schulen und
Bildungseinrichtungen stammen seit 2020 nach Ansicht der Bundesregierung aus
anonymen Quellen (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Gesetzgebung auf
Bundesebene weitere Regelungen zu treffen, um die Sicherheit von
Kindern und Jugendlichen gegenüber sexuellem Missbrauch an Schulen und
Bildungseinrichtungen zu erhöhen?
10. Gibt es verpflichtende Meldesysteme zwischen Polizei, Jugendämtern und
Schulaufsichten im Falle eines Tatverdachts durch Beschäftigte an
Schulen und Bildungseinrichtungen, und wenn ja, welche?
Berlin, den 12. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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