Aktuelle und zukünftige Sicherheitsrisiken für Bestände an Kryptowährungen durch Quantencomputer und Hackergruppen
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Aktuelle und zukünftige Sicherheitsrisiken für Bestände an Kryptowährungen durch Quantencomputer und Hackergruppen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/765
21. Wahlperiode 07.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, Sebastian Maack, Lars Haise, Tobias Ebenberger, Thomas Ladzinski,
Kay Gottschalk, Jörn König, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß,
Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Thomas Korell und der Fraktion
der AfD
Aktuelle und zukünftige Sicherheitsrisiken für Bestände an Kryptowährungen
durch Quantencomputer und Hackergruppen
Laut Berichterstattung vom 18. Mai 2025 wurde durch den
Vermögensverwalter BlackRock vor möglichen Gefahren für Kryptowährungen durch
Quantencomputer gewarnt. So könne es die fortschreitende Entwicklung dieser
Technologie Hackern ermöglichen, die derzeitige Verschlüsselung von
Kryptowährungen auf der Blockchain zu überwinden und somit potenziell erhebliche
finanzielle Schäden verursachen (vgl. www.telepolis.de/features/Kryptowaehrunge
n-Werden-Hacker-bald-reich-10387395.html). Ebenso ist Anfang Juni 2025
aus einer Studie des Unternehmens Google hervorgegangen, dass
Quantencomputer erheblich früher als gemeinhin angenommen RSA- und Bitcoin-
Verschlüsselungen zu bedrohen imstande seien (vgl. www.finanzen.net/nachric
ht/devisen/quantenressourcen-im-blick-google-studie-quantencomputer-bedroh
en-rsa-und-bitcoin-verschluesselung-frueher-als-gedacht-14532698). Zudem
wurde bekannt, dass die nordkoreanische Hackergruppe „Lazarus“ im Februar
2025 Kryptowährungen im Wert von 1,46 Mrd. US-Dollar von der Börse
„Bybit“ entwendet habe (de.investing.com/news/cryptocurrency-news/bybit-erleide
t-massiven-hack-uber-146-milliarden-usdollar-in-ethereum-entwendet-93CH-2
886434).
Im Zusammenhang mit der Dechiffrierung durch Quantencomputer hat sich
u. a. in Hackergruppen eine „Store Now, Decrypte Later“-Strategie etabliert,
wobei immense Datenmengen systematisch vorrätig gesammelt und erst später
dechiffriert werden (www.keyfactor.com/de/blog/harvest-now-decrypt-later-a-n
ew-form-of-attack/).
Im März 2025 hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) die Technische Richtlinie TR-02102-1 mit Empfehlungen und
Schlüssellängen zu kryptografischen Verfahren veröffentlicht (www.bsi.bund.de/Shared
Docs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR02102/BSI-
TR-02102.pdf?__blob=publicationFile&v=13). Ausgewiesenes Ziel der
Bundesregierung ist es, bis 2026 eine Strategie zur Migration zu Post-Quanten-
Kryptografie in Deutschland vorzulegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8104).
Aus Sicht der Fragesteller zeigen die genannten Vorfälle eine zunehmende
Bedrohung durch Hackergruppen sowie fortschreitende
Dechiffrierungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Quantentechnologie für die Sicherheit digitaler
Vermögenswerte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die aktuellen Warnungen vor Sicherheitsrisiken
für Kryptowährungen durch die Entwicklung von Quantencomputern
bekannt, und wenn ja, hat sie sich dazu im Hinblick auf Vermögenswerte
deutscher Privatpersonen sowie privatrechtlicher und öffentlicher
Unternehmen und Institutionen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eine
eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese Auffassung?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um
die Sicherheit von Kryptowährungen gegenüber Angriffen durch
Quantencomputer zu gewährleisten, und wenn ja, welche sind dies, und innerhalb
welchen Zeitraums sollen diese zur Umsetzung kommen?
3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu spezifischen gegenwärtigen und
sich abzeichnenden Bedrohungslagen durch Hackergruppen und bzw. oder
Quantentechnologie für deutsche Vermögenswerte, und wenn ja, welche
sind dies?
4. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Regulierung und
Überwachung von Kryptowährungsbörsen, um mögliche
Sicherheitslücken zu schließen und den Schutz der Anleger zu gewährleisten, und
wenn ja, inwieweit?
5. Wie weit ist die Erstellung einer Strategie der Bundesregierung zur
Migration zur Post-Quanten-Kryptografie, welche bis 2026 erstellt werden soll
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller), gegenwärtig fortgeschritten?
6. Wird die Strategie der Bundesregierung zur Migration zur Post-Quanten-
Kryptografie gezielt der potenziellen Gefahr für Kryptowährungen
Rechnung tragen, und wenn ja, inwiefern, und welche Handlungsmöglichkeiten
sollen ggf. dafür herangezogen werden?
7. Befassen sich derzeit Behörden des Bundes mit der Analyse von Gefahren
für deutsche Investoren in Kryptowährungen und Hackergruppen, und
wenn ja, welche, und welche Kapazitäten werden dafür aufgewendet (bitte
ggf. aufschlüsseln)?
8. Sind Behörden des Bundes bei der Analyse von Gefahren für deutsche
Investoren in Kryptowährungen und Hackergruppen auf europäische und
internationale Zusammenarbeit angewiesen, und wenn ja, inwiefern?
9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu aus- und inländischen
Hackergruppen, welche eine potenzielle Bedrohung für deutsche Investoren in
Kryptowährungen darstellen, und wenn ja, welche sind dies?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die vom BSI empfohlene hybride
Nutzung klassischer und quantensicherer Verfahren zum Schutz vor dem
sogenannten „Store Now, Decrypte Later“-Szenario (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) im Kontext von Kryptowährungen?
11. Prüft die Bundesregierung derzeit die Einführung gesetzlicher
Mindestanforderungen an kryptografische Verfahren für Betreiber von
Kryptowährungsbörsen, Wallet-Anbietern oder Smart-Contract-Plattformen im
Hinblick auf die Post-Quanten-Sicherheit, und wenn ja, inwiefern, und in
welchem regulatorischen Rahmen sollen diese ggf. umgesetzt werden (z. B.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich (BaFin), EU-MiCA
(Markets in Crypto-Assets Regulation), IT-Sicherheitsgesetz)?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um Betreiber
von Kryptowährungsbörsen und Wallet-Dienstleistern bei der Migration
zu quantensicheren Kryptoverfahren zu unterstützen – insbesondere
hinsichtlich der in TR-02102-1 empfohlenen Verfahren, und wenn ja, welche
sind dies, und innerhalb welchen Zeitraums sollen diese durchgeführt
werden?
13. Plant die Bundesregierung, die in TR-02102-1 genannten quantensicheren
Verfahren in nationale Standards für Finanzdienstleister zu integrieren,
und wenn ja, inwieweit?
14. Welche gezielten Strategien verfolgt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass deutsche Kryptowährungsinfrastrukturen bis spätestens 2030
auf quantensichere Kryptografie umgestellt sind, wie es in der
TR-02102-1 empfohlen wird?
15. Wie unterstützt die Bundesregierung ggf. die Forschung und Entwicklung
von quantensicheren Kryptoverfahren, insbesondere im Hinblick auf
deren Anwendung in der Blockchain-Technologie und bei
Kryptowährungen?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die aktuelle
Implementierung quantensicherer Kryptografie in bestehenden
Kryptowährungsnetzwerken, und wie wird ggf. deren Wirksamkeit bewertet?
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlungen der TR-02102-1 in
internationale Kooperationen und Standards einzubringen, um eine
globale Sicherheit von deutschen Investoren in Kryptowährungen gegenüber
Quantencomputern zu gewährleisten, und wenn ja, in welcher Weise, und
innerhalb welchen Zeitraums?
Berlin, den 3. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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