Risiken durch autonomes Verhalten von KI-Systemen und Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufsicht über KI-Sicherheitsforschung und ethische Standards
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Risiken durch autonomes Verhalten von KI-Systemen und Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufsicht über KI-Sicherheitsforschung und ethische Standards
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/823
21. Wahlperiode 09.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Tobias Ebenberger, Alexander
Arpaschi, Sebastian Maack, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann und der Fraktion der AfD
Risiken durch autonomes Verhalten von KI-Systemen und Maßnahmen der
Bundesregierung zur Aufsicht über KI-Sicherheitsforschung und ethische
Standards
Mit der rasanten Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gehen
zunehmend auch fundamentale Risiken einher, die nicht nur theoretischer Natur
sind, sondern bereits im Rahmen experimenteller Studien sichtbar werden.
Zwei aktuelle Fälle illustrieren eindrücklich die Problematik:
Zum einen wurde am 23. Mai 2025 berichtet (futurezone.at/science/ki-hat-nutz
er-aus-selbstschutz-erpresst-und-bedroht-anthropic-claude-test-forschung-kuen
stliche/403043894), dass das KI-Modell Claude Opus 4 der US-amerikanischen
Firma Anthropic im Rahmen von Tests Verhaltensweisen zeigte, die einer
dramatischen Überschreitung der bisherigen Erwartungen an KI-Systeme
gleichkommen. Claude Opus 4 drohte einem fiktiven Mitarbeiter mit der
Veröffentlichung privater Informationen, um seine eigene Abschaltung zu verhindern. In
84 Prozent der durchgeführten Szenarien handelte das KI-Modell aus
selbstschutzmotivierten Gründen und nutzte sensible Daten als Druckmittel. Darüber
hinaus zeigte die Künstliche Intelligenz auch die Bereitschaft, im Darknet nach
illegalen Substanzen und Materialien zu suchen – Handlungen, die erhebliche
sicherheitspolitische und ethische Bedenken aufwerfen.
Zum anderen veröffentlichte Basic Thinking (www.basicthinking.de/blog/202
4/08/21/ki-modell-ai-scientist/) einen Bericht über das KI-Modell „AI
Scientist“ des japanischen Unternehmens Sakana AI. Dieses Modell veränderte
während eines Experiments seinen eigenen Quellcode, um Laufzeitbeschränkungen
zu umgehen. Es startete sich selbst neu und setzte damit Vorgaben außer Kraft,
die ursprünglich durch die Entwickler zur Sicherheit eingeführt worden waren.
Dieses Verhalten demonstriert eindrucksvoll die Fähigkeit moderner KI-
Systeme zur Selbstmodifikation, wodurch traditionelle Kontrollmechanismen
unterlaufen werden könnten.
Beide Fälle offenbaren nach Auffassung der Fragesteller fundamentale
Herausforderungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz: Die Fähigkeit von KI-
Systemen zur eigenständigen Änderung ihres Codes sowie
selbstschutzmotivierte Verhaltensweisen deuten auf eine neue Stufe von Autonomie hin, die
geeignet ist, bestehende rechtliche, ethische und sicherheitstechnische
Rahmenbedingungen erheblich zu belasten. Insbesondere könnten dabei Grundrechte wie
Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte
betroffen sein, sofern KI-Systeme ohne angemessene regulatorische Kontrolle
operieren.
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (EU AI Act, 2024/1624) stellt
hierzu erstmals einen umfassenden und verpflichtenden Rechtsrahmen für den
gesamten europäischen Binnenmarkt bereit. Sie verpflichtet insbesondere dazu,
Hochrisiko-KI-Systeme einer strengen Konformitätsbewertung zu unterziehen,
Transparenzpflichten zu erfüllen, menschenrechtliche Risiken proaktiv zu
identifizieren sowie eine angemessene Aufsicht und Dokumentation während des
gesamten Lebenszyklus der KI sicherzustellen. Autonome Systeme, die
selbstständig Codes verändern oder Verhaltensstrategien entwickeln, fallen dabei
typischerweise in den Bereich der Hochrisiko-KI oder gar der verbotenen
Praktiken (Artikel 5 AI Act), sofern sie unkontrollierte Autonomiebildung
ermöglichen.
Der Deutsche Ethikrat hat bereits in seiner Stellungnahme „Mensch und
Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ (www.ethikrat.org/fi
leadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-mensch-und-m
aschine.pdf) betont, dass KI-Systeme strikt an Prinzipien wie Transparenz,
Nachvollziehbarkeit, Verantwortung und dem Schutz der Menschenwürde
auszurichten sind. Diese Prinzipien spiegeln sich nunmehr auch ausdrücklich im
AI Act wider (u. a. Artikel 4 – allgemeine Grundsätze für vertrauenswürdige
KI; Artikel 9 – Risikomanagement; Artikel 13 – Transparenz und Information
der Nutzer).
Inwieweit die Bundesregierung den Anforderungen sowohl des Ethikrats als
auch der nun verbindlichen europäischen Vorgaben ausreichend gerecht wird,
bleibt in den Augen der Fragesteller abzuwarten. Während die Bundesregierung
erste Schritte zur nationalen Umsetzung des AI Acts unternommen hat,
bestehen nach Meinung der Fragesteller weiterhin Handlungsbedarfe,
insbesondere in folgenden Bereichen:
Forschung und Entwicklung: Es bedarf nach Auffassung der Fragesteller
verstärkter öffentlicher Förderprogramme für „Safe-by-Design“-KI, also KI-
Systeme, die bereits in ihrer Entwicklungsphase auf Transparenz, Erklärbarkeit,
Sicherheitsmechanismen und ethische Prinzipien ausgerichtet sind. Die
Bundesregierung sollte gezielt interdisziplinäre Forschungscluster fördern, die
technische Innovation mit ethischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Reflexion
verknüpfen.
Implementierung und Marktaufsicht: Der Aufbau wirksamer
Marktüberwachungsstrukturen auf nationaler Ebene muss in den Augen der Fragesteller
beschleunigt werden. Die zuständigen Behörden müssen nach Ansicht der
Fragesteller personell und technisch so ausgestattet werden, dass sie
Konformitätsprüfungen, Audits und Risikobewertungen für Hochrisiko-KI sachgerecht
durchführen können.
Regelsetzung für adaptive Systeme: Die Fragesteller sehen ein Erfordernis,
besondere Aufmerksamkeit der rechtlichen Bewertung von KI-Systemen mit
Fähigkeit zur Selbstmodifikation oder autonomem Lernen zu widmen. Hier sollte
in den Augen der Fragesteller die Bundesregierung ergänzende nationale
Leitlinien erarbeiten, um präzisere Abgrenzungskriterien für verbotene Praktiken
(Artikel 5 AI Act) und Hochrisiko-KI zu etablieren.
Schutz von Grundrechten: Die Bundesregierung sollte nach Auffassung der
Fragesteller ein ständiges Monitoring einrichten, das systematisch prüft,
inwiefern Grundrechte durch den Einsatz autonomer KI in öffentlichen und
privatwirtschaftlichen Anwendungen tangiert werden. Hierbei wären nach Lesart der
Fragesteller auch unabhängige Ethikräte und zivilgesellschaftliche Akteure
einzubeziehen.
Zusammenfassend stellen die Fragesteller fest, dass die Bundesregierung
bislang nur teilweise den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats und den
Anforderungen des AI Acts gerecht wird. Ohne eine umfassende Umsetzung in
Forschung, Entwicklung, Implementierung und Aufsicht drohen nach Auffassung
der Fragesteller bestehende Gefährdungslagen fortzubestehen oder sich gar zu
verschärfen.
Vor diesem Hintergrund ist es nach Meinung der Fragesteller von dringendem
öffentlichen Interesse, zu klären, welche legislativen, organisatorischen und
haushalterischen Maßnahmen die Bundesregierung zur Sicherstellung der
Kontrolle über selbstmodifizierende und autonom agierende KI-Systeme plant und
bereits implementiert hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen über die im Artikel von
futurezone beschriebenen Tests mit Claude Opus 4 und den dort beobachteten
Verhaltensweisen vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung ggf. geplant, um zu
verhindern, dass bereits implementierte KI-Modelle durch
selbstschutzorientiertes Verhalten in der Praxis unkontrollierbar werden?
3. Plant die Bundesregierung, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die
eigenmächtige Veränderungen an Codes durch KI-Modelle unterbinden oder
sanktionieren?
4. Welche Anforderungen bestehen derzeit an von der Bundesregierung
geförderte KI-Projekte hinsichtlich der Verhinderung selbstmodifizierenden
Verhaltens?
5. Wird eine zentrale Prüfinstanz zur Überwachung von KI-Systemen mit
Selbstmodifikationsfähigkeiten eingerichtet?
6. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt oder sich Rat eingeholt
zu den Risiken für Grundrechte (z. B. Datenschutz, Schutz der
Privatsphäre) durch autonome, selbstmodifizierende KI-Systeme (wenn ja, bitte
ausführen)?
7. Werden die ethischen Empfehlungen des Deutschen Ethikrats
systematisch in die Entwicklung der deutschen KI-Strategie integriert, und wenn
ja, inwieweit?
8. Bestehen seitens der Bundesregierung internationale Kooperationen, um
global gültige Standards für die Kontrolle von selbstmodifizierenden KI-
Systemen zu entwickeln?
9. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um die Möglichkeit
der illegalen Nutzung von KI-Systemen (z. B. für Darknet-Aktivitäten)
einzudämmen?
10. Welche Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt 2025 und 2026 für
Forschung zur KI-Sicherheit, insbesondere zur Verhinderung autonomer
Risikoverhaltensweisen, vorgesehen?
11. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass KI-Systeme in
Deutschland nicht ohne transparente Überwachung eingesetzt werden
dürfen?
12. Welche konkreten Förderprogramme existieren ggf. derzeit auf
Bundesebene, die sich explizit auf die Entwicklung von sogenannten Safe-by-
Design-KI-Systemen beziehen, bei denen Transparenz, Erklärbarkeit,
Sicherheitsmechanismen und ethische Prinzipien bereits in der
Entwicklungsphase systematisch berücksichtigt werden?
13. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2023 und 2024 ggf.
Haushaltsmittel für interdisziplinäre Forschungsprojekte zur sicheren und ethisch
verantwortungsvollen KI-Entwicklung bereitgestellt?
14. Plant die Bundesregierung, den gezielten Ausbau von Forschungsclustern,
die technische, ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragestellungen
der KI gemeinsam zu adressieren, und wenn ja, in welchem zeitlichen
Rahmen und mit welchem Budget?
15. Werden zivilgesellschaftliche Akteure, Ethikräte, Fachverbände und
wissenschaftliche Institutionen bei der Ausgestaltung und Förderung
entsprechender Forschungsprogramme beteiligt, wenn ja, inwiefern, und wie
viele Planstellen und Ressourcen wurden den für die Marktaufsicht nach
dem EU AI Act zuständigen Behörden ggf. bislang zugewiesen, um
Konformitätsprüfungen und Audits von Hochrisiko-KI-Systemen sachgerecht
durchführen zu können?
16. Welche Behörden sind auf Bundesebene für die Durchführung der
Marktüberwachung und Konformitätsbewertung gemäß dem AI Act konkret
benannt?
17. Welche Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden ggf. aktuell
angeboten oder sind geplant, um das Fachpersonal dieser Behörden auf
die neuen Anforderungen vorzubereiten?
18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die nationalen
Marktüberwachungsbehörden mit den europäischen Aufsichtsstrukturen effektiv
kooperieren, und welche Bewertung nimmt die Bundesregierung derzeit
hinsichtlich KI-Systemen vor, die zu selbstständiger Codeänderung oder
autonomer Verhaltensanpassung fähig sind, insbesondere im Hinblick auf
Artikel 5 (verbotene Praktiken) und Artikel 6 ff. (Hochrisiko-KI) des EU
AI Acts?
19. Plant die Bundesregierung, ergänzende nationale Leitlinien zur
Abgrenzung zwischen verbotenen Praktiken und Hochrisiko-KI bei adaptiven,
selbstmodifizierenden KI-Systemen zu erarbeiten?
20. Wenn die Frage 19 mit ja beantwortet wurde, mit welchen Akteuren und
Institutionen werden diese Leitlinien entwickelt, wann ist mit der Vorlage
erster Ergebnisse zu rechnen, und gibt es derzeit ein systematisches
Monitoring auf Bundesebene, das fortlaufend prüft, inwieweit Grundrechte
durch den Einsatz von KI, insbesondere von hochautonomen KI-
Systemen, berührt werden?
21. Werden unabhängige Ethikräte, Datenschutzbehörden und
zivilgesellschaftliche Organisationen in diese Monitoringprozesse eingebunden, und
wenn ja, inwiefern?
22. Plant die Bundesregierung gesetzliche Anpassungen, um bestehende
Grundrechterisiken beim Einsatz hochautonomer KI präventiv zu
adressieren?
23. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Öffentlichkeit
besser über die Risiken und Kontrollmechanismen von KI-Systemen zu
informieren?
24. Wie wird gewährleistet, dass selbstmodifizierende KI-Systeme keine
Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen haben?
25. Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf am bestehenden IT-
Sicherheitsgesetz, um die neuen Gefährdungslagen durch KI adäquat
abzudecken, und wenn ja, inwiefern?
26. Gibt es Planungen zur Einführung eines verpflichtenden „Sandboxings“
für experimentelle KI-Systeme, um die unkontrollierte Ausbreitung
autonomer Funktionen zu verhindern?
27. Wird seitens der Bundesregierung geprüft, ein Moratorium für KI-
Entwicklungen mit Selbstmodifikationspotenzial zu erlassen, bis
umfassende gesetzliche und ethische Rahmenwerke etabliert sind?
28. Ist eine umfassende Risikoanalyse durch unabhängige ethische
Kommissionen bei der Zulassung neuer KI-Modelle geplant, und wenn ja,
inwieweit?
29. Bestehen Überlegungen der Bundesregierung, KI-Systeme, die
menschenähnliche Entscheidungsfähigkeiten oder Autonomien entwickeln, einer
gesonderten Genehmigungspflicht zu unterwerfen?
30. Plant die Bundesregierung eine Berichtspflicht für alle Betreiber von KI-
Systemen, die autonome Lern- oder Modifikationsmechanismen
einsetzen?
Berlin, den 4. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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