Sanierung und Entwicklung des Helenesees bei Frankfurt (Oder) (Antwort zu Drs. 21/531)
Text
Sanierung und Entwicklung des Helenesees bei Frankfurt (Oder) (Antwort zu Drs. 21/531)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/730
21. Wahlperiode 30.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/531 –
Sanierung und Entwicklung des Helenesees bei Frankfurt (Oder)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Helenesee in Frankfurt (Oder), ein ehemaliger Tagebau, zählt zu den
bekanntesten Freizeit- und Erholungsgebieten Ostbrandenburgs. Seit Mai 2021
ist der See infolge massiver Böschungsrutschungen gesperrt. Ein geologisches
Gutachten der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-
Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bestätigte im Jahr 2024 erhebliche Risiken durch
instabile Uferbereiche. Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen ist durch Mittel
des Bundes und des Landes Brandenburg gesichert (siehe www.lmbv.de/finan
zierung-der-sicherung-des-helenesees-bei-frankfurt-o-durch-bund-und-land-be
staetigt).
Trotz dieser Fortschritte bestehen nach Kenntnis der Fragestellenden weiter
Unsicherheiten über den genauen Zeitplan, die konkreten Maßnahmen sowie
die Beteiligung lokaler Akteure an den Entscheidungsprozessen. Auch die
wirtschaftlichen und sozialen Folgen der langjährigen Sperrung für die Region
sind aus Sicht der Fragestellenden bislang nur unzureichend bewertet worden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund sowie die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen beteiligen sich an der Finanzierung der Sanierung der
Hinterlassenschaften der Braunkohlenindustrie der früheren DDR auf der Grundlage fortgesetzter
Verwaltungsabkommen, konkret des Verwaltungsabkommens über die
Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vom 1. Dezember 1992 (VA
Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995, sowie der
ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der
Braunkohlesanierung.
Der aktuelle Finanzierungszeitraum nach dem Sechsten ergänzenden
Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VII BKS) umfasst die Jahre 2023
bis 2027. In diesem Zeitraum stellen der Bund und das Land Brandenburg
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 78,8 Mio. Euro für Maßnahmen zur
Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des
Grundwassers sowie für sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
30. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Braunkohlesanierung (§ 3 VA VII BKS) auf dem Gebiet des Landes
Brandenburg bereit. Über die Verteilung der Mittel auf einzelne Projekte entscheidet der
Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) auf
Antrag der als Projektträgerin eingesetzten Lausitzer und Mitteldeutschen
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
1. Welche Mittel werden vom Bund für die Sanierung des Helenesees
insgesamt geplant, und über welche Haushaltstitel bzw. Programme soll das
Geld fließen (bitte Haushaltstitel mit Summen auflisten)?
Die Leistungen im Rahmen des Sonderprojekts Helenesee werden vom StuBA
als sonstige Maßnahme im Zusammenhang mit der Braukohlesanierung nach
§ 3 Absatz 1 Alternative 2 VA VII BKS eingeordnet. Der aktuelle
Genehmigungsumfang beträgt 1.912.700 Euro. Der Bund stellt den auf ihn entfallenden
Finanzierungsanteil (50 Prozent) – wie für alle Maßnahmen nach § 3 VA VII
BKS – als Zuwendung für den Betrieb der LMBV in Kapitel 0803 Titel 682 31
bereit. Ein spezifischer Mittelansatz für das Projekt Helenesee ist dabei nicht
veranschlagt. Auch ein Gesamtansatz des zukünftigen Mittelbedarfs für die
Sanierung des Helenesees ist noch nicht bekannt. Er kann erst nach Vorliegen der
vorbereitenden Gutachten sowie der darauf aufbauenden Planungen
konkretisiert werden. Hiermit ist frühestens ab 2027 zu rechnen.
2. Welche der geplanten Mittel (siehe Frage 1) sind über
Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt abgebildet (bitte Haushaltstitel mit
konkreten Ermächtigungen auflisten)?
Für Maßnahmen im Rahmen von § 3 VA VII BKS sind im Haushaltsgesetz
2022 Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2027 in Höhe von
insgesamt 127 Mio. Euro in Kapitel 0803 Titel 682 31 ausgebracht. Ein
spezifischer Mittelansatz für das Projekt Helenesee ist dabei nicht abgebildet.
3. Welche der geplanten Mittel (siehe Frage 1) wurden bereits ausgezahlt
(bitte einzelne Zahlungen mit Haushaltstitel bzw. Programm, Datum und
Empfänger angeben)?
Im Rahmen des Sonderprojekts Helenesee wurden bisher noch keine Mittel
abgerufen.
4. Wann sollen weitere Zahlungen der geplanten Mittel (siehe Frage 1)
erfolgen (bitte einzelne Zahlungen mit Haushaltstitel bzw. Programm,
Datum und Empfänger angeben)?
Höhe und Zeitpunkt von etwaigen Zahlungen sind aufgrund des derzeitigen
Planungsstandes noch nicht zuverlässig abschätzbar. Berechtigt zum Abruf
wäre ausschließlich die LMBV als Projektträgerin. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Land
Brandenburg für die Sanierung des Helenesees insgesamt geplant?
Die Finanzierung von Maßnahmen nach § 3 VA VII BKS erfolgt jeweils hälftig
durch den Bund und das beteiligte Land – hier das Land Brandenburg. Über
weitergehende Kenntnisse verfügt die Bundesregierung nicht.
6. Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind in die
Planung und Durchführung der Sicherungsmaßnahmen involviert (bitte
einzeln mit jeweiliger Aufgabe nennen)?
Mitglieder des Steuerungs- und Budgetausschusses für die
Braunkohlesanierung (StuBA) sind das Bundesministerium der Finanzen und das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Projektträgerin ist die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-
Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
7. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zeitplan für
die Sanierung aus (bitte zum einen für alle Leistungsphasen nach der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] benennen sowie
zum anderen – soweit nicht abgedeckt durch die HOAI – für folgende
Aspekte:
Die LMBV hat den nachfolgenden vorläufigen Zeitplan übermittelt. Der
Zeitplan steht unter dem Vorbehalt des Planungsfortschritts sowie unter dem
Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt.
a) Abschluss des Artenschutzgutachtens;
Im Jahr 2024 erfolgte die Kartierung des Helenesees gemäß den
Standarduntersuchungsanforderungen des Landes Brandenburg. Im Rahmen
der Bearbeitung der Leistungsphase (LP) 4 wird auf Basis der gewonnenen
Ergebnisse aus der Planung der notwendige landschaftspflegliche Begleitplan
nach den gültigen Regelungen des BNatSchG erstellt.
b) Vergabe der Planungsleistungen [bitte ggf. unterschiedliche
Leistungen auflisten];
Veröffentlichung Planungsleistungen: Juli 2025
Vertragsbeginn Planungsleistungen: Januar 2026
Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden nur optional vergeben.
c) Abschluss der Planung;
Planungsleistungen:
LP1 – Grundlagenermittlung: Mai 2026
LP2 – Vorplanung: August 2026
LP3 – Entwurfsplanung: Januar 2027
LP4 – Genehmigungsplanung: Januar 2027
Einholung Genehmigung/-en: April 2027
LP5 – Ausführungsplanung: September 2027
d) Vergabe der Bauleistungen [bitte ggf. unterschiedliche Leistungen
auflisten];
LP6 – Vorbereiten der Vergabe: November 2027
LP7 – Mitwirken bei der Vergabe: Mai 2028
e) Beginn der Sanierungsarbeiten [bitte ggf. unterschiedliche Arbeiten
auflisten];
Beginn Sicherungsarbeiten: 2028
LP8 – Bauoberleitung: 2033
f) Abschluss der Sanierungsarbeiten)?
Abschluss Sicherungsarbeiten: 2033
LP9 – Objektbetreuung: 2038
8. Sieht die Bundesregierung – in Abstimmung mit dem Land Brandenburg
und den beteiligten Behörden – bei der Sanierung Möglichkeiten der
Planungs- und Realisierungsbeschleunigung (wenn ja, bitte auflisten)?
Die Möglichkeiten einer Planungs- und Realisierungsbeschleunigung lassen
sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Hierzu müssen erst die
erforderlichen Untersuchungen und darauf aufbauende Planungen abgeschlossen
werden.
9. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung der
Maßnahmen auch eine temporäre Wiedereröffnung des Helenesees für die
Bade- und Freizeitnutzung geprüft (wenn nein, bitte ausführlich
begründen)?
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Nutzung des Helenesees während der
Sicherung der Uferböschungen nicht möglich.
10. Welche Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Bevölkerung
und der lokalen Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Kontext der Sanierung des Helenesees wann vorgesehen?
Entsprechende Maßnahmen obliegen den Behörden des Landes Brandenburg.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen
der Vollsperrung des Helenesees auf den Tourismus, die Gastronomie
und Naherholung in der Region Frankfurt (Oder)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine spezifischen Kenntnisse vor.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um negativen
Auswirkungen der Vollsperrung des Helenesees auf die Region Frankfurt
(Oder) zu begegnen, und welche weiteren sind wann geplant?
Entsprechende Maßnahmen obliegen nicht der Bundesregierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Sanierung und Entwicklung des Helenesees bei Frankfurt (Oder) (Antwort)