Verzögerung bei der erneuten Ausschreibung der Sanierungsplanung am Helenesee in Frankfurt (Oder) (Antwort zu Drs. 21/2181)
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Verzögerung bei der erneuten Ausschreibung der Sanierungsplanung am Helenesee in Frankfurt (Oder) (Antwort zu Drs. 21/2181)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2427
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2181 –
Verzögerung bei der erneuten Ausschreibung der Sanierungsplanung am
Helenesee in Frankfurt (Oder)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des seit Mai
2021 gesperrten Helenesees bei Frankfurt (Oder) wurde am 4. Juli 2025 vom
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) des Landes
Brandenburg veröffentlicht und am 7. August 2025 auf Veranlassung der Lausitzer
und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) wieder
zurückgezogen. Hintergrund waren Differenzen über die
Abrechnungsmodalitäten der Planungsleistungen (siehe www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/helen
esee-bei-frankfurt-oder-bergbauamt-stoppt-ausschreibung-wie-es-weitergeht-7
8233579.html).
Obwohl das LBGR seinerzeit angekündigt hat, die überarbeitete
Ausschreibung Ende August bzw. Anfang September 2025 erneut zu veröffentlichen,
liegt bis heute – Anfang Oktober 2025 – keine neue Ausschreibung vor. Laut
LBGR sei „akuter Personalausfall“ der Grund für die erneute Verzögerung;
eine Veröffentlichung wird nun „bis spätestens Mitte Oktober“ in Aussicht
gestellt (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/helenesee-bei-frankfurt-oder-aussc
hreibung-zur-planung-der-sanierung-stockt-weiter-78354119.html).
1. Welche konkreten Änderungsbedarfe meldete nach Kenntnis der
Bundesregierung die LMBV an der bereits veröffentlichten Ausschreibung vom
4. Juli 2025 an (bitte einzeln jeweils mit Begründung auflisten)?
I. Kalkulations-/Abrechnungsgrundlage:
In der Ausschreibung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Brandenburg (LBGR) vom 4. Juli 2025 wurde als Kalkulationsgrundlage bzw.
künftige Abrechnungsgrundlage die jeweiligen Leistungsbilder der HOAI 2021
(Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Landschaftspflegliche
Begleitplanung) zugrunde gelegt. Diese Leistungsbilder der HOAI 2021 decken jedoch
nicht die zu vergebenden/beplanenden Leistungen am Helenesee ab. Aufgrund
dessen musste eine Umstellung der Kalkulations-/Abrechnungsgrundlage auf
Basis frei vereinbarter Stundenverrechnungssätze erfolgen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Oktober
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
II. Ausschreibungsumfang
In der Ausschreibung des LBGR vom 4. Juli 2025 wurden alle Leistungsphasen
(LP 1–9) der HOAI 2021 ausgeschrieben, wobei die Leistungsphasen ab der
LP 3 optional vergeben werden sollten. Für Planungsleistungen ab der LP 3 lag
jedoch seinerzeit – und liegt auch bis heute noch nicht – eine Genehmigung des
für die Finanzierung zuständigen Steuerungs- und Budget-Ausschusses für die
Braunkohlesanierung (StuBA) vor. Über Art und Umfang der zu vergebenden
Leistungen in den LP 3–9 kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der LP 1–2
befunden werden.
Auch die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit geboten eine Beschränkung der Ausschreibung auf die ersten beiden
Leistungsphasen. Der Wettbewerb unter den Planungsbüros wird gefördert, wenn
nicht vom Auftragnehmer bereits zu Beginn der Leistung (2025/2026) und für
eine sehr langfristige Beauftragung (Zeitraum bis 2035) ein großer
Personalstamm an spezialisierten Fachplanern vorgehalten muss, welchen die
(Gesamt-)Ausschreibung vom 4. Juli 2025 erfordert hätte. Dies ermöglicht auch
kleineren, regionalen Ingenieurbüros Angebote auf die zeitlich überschaubaren
und personell begrenzen Leistungen abzugeben. Nicht zuletzt erhöht sich durch
die gestufte Ausschreibung auch die Planungssicherheit für Auftragnehmer und
Auftraggeber. Veränderten Randbedingungen, wie beispielsweise aktuellen
Analyseergebnissen aus geotechnischen Gutachten oder auch der allgemeinen
Lohnentwicklung, kann dadurch präziser Rechnung getragen werden.
2. Welche Maßnahmen wurden durch den Bund als Gesellschafter der
LMBV ergriffen, um die Verzögerung bei der erneuten Veröffentlichung
der Ausschreibung infolge des Personalausfalls beim LBGR zu
kompensieren?
Die Zuständigkeit für die allgemeine Gefahrenabwehr obliegt den Ländern als
eigene Aufgabe. Eine „Kompensation“ von etwaigem Personalausfall bei
Landesbehörden fällt daher nicht in die Verantwortung des Bundes. Die LMBV
steht jedoch in einem laufenden Austausch mit dem LBGR.
3. Sieht die Bundesregierung durch die wiederholte Verzögerung Risiken für
den vom LBGR vorgesehenen Start der Grundlagenermittlung und
Vorplanung am 5. Januar 2026 und die Einhaltung des weiteren
Sanierungszeitplans?
Bei der Vergabe der Grundlagenermittlung und Vorplanung müssen die
vergaberechtlichen Bestimmungen/Fristen eingehalten werden. Der mit der
Neuausschreibung veröffentlichte Leistungszeitraum liegt vom 2. Februar 2026 bis
31. August 2026. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Sanierung und Entwicklung des
Helenesees bei Frankfurt (Oder)“ auf Bundestagsdrucksache 21/531 verwiesen.
4. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die nun
geplante Ausschreibung lediglich der Planungsphasen 1 und 2 auf den
Gesamtzeitplan der Sanierungsmaßnahme und den avisierten
Sanierungsbeginn (derzeit nach Kenntnis der Fragestellenden 2028, siehe Antwort zu
Frage 7e auf Bundestagsdrucksache 21/730)?
Durch die gestufte Ausschreibung kann der jeweilige Planungsgegenstand viel
detaillierter und konkreter beschrieben werden. Mittels zielgenauerer
Eignungskriterien werden spezialisierte Planungsbüros angesprochen. In Summe lässt
diese Herangehensweise eine effektivere und effizientere Bearbeitung des
jeweiligen Planungsgegenstandes erwarten. Eine Revision des Gesamtzeitplans
ist derzeit nicht vorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 3).
5. Wie bewertet die Bundesregierung die bislang zugesicherte Finanzierung
in Höhe von rund 60 Mio. Euro vor dem Hintergrund der zeitlichen
Verzögerungen, und sind damit weitere Kostensteigerungen verbunden (ggf.
welche; bitte genau auflisten)?
Das Sanierungsprojekt Helenesee wurde durch Bund und Land Brandenburg in
die Finanzierung nach § 3 des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung
eingeordnet. Bislang wurde dafür die Finanzierung der Planungsleistungen bis
zur Leistungsphase 2 bewilligt.
Eine Finanzierung in Höhe von 60 Mio. Euro wurde nicht zugesichert. Über die
weitere Finanzierung wird vielmehr sukzessive im Ergebnis der weiteren
Planungsschritte durch den Steuerungs- und Budget-Ausschuss für die
Braunkohlesanierung zu entscheiden sein.
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