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Verzögerung bei der erneuten Ausschreibung der Sanierungsplanung am Helenesee in Frankfurt (Oder) (Antwort zu Drs. 21/2181)

dip / drucksache 24.10.2025 · WP 21 · 21/2427 · Antwort · Original ↗

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Verzögerung bei der erneuten Ausschreibung der Sanierungsplanung am Helenesee in Frankfurt (Oder) (Antwort zu Drs. 21/2181) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2427 21. Wahlperiode 24.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2181 – Verzögerung bei der erneuten Ausschreibung der Sanierungsplanung am Helenesee in Frankfurt (Oder) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des seit Mai 2021 gesperrten Helenesees bei Frankfurt (Oder) wurde am 4. Juli 2025 vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) des Landes Brandenburg veröffentlicht und am 7. August 2025 auf Veranlassung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) wieder zurückgezogen. Hintergrund waren Differenzen über die Abrechnungsmodalitäten der Planungsleistungen (siehe www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/helen esee-bei-frankfurt-oder-bergbauamt-stoppt-ausschreibung-wie-es-weitergeht-7 8233579.html). Obwohl das LBGR seinerzeit angekündigt hat, die überarbeitete Ausschreibung Ende August bzw. Anfang September 2025 erneut zu veröffentlichen, liegt bis heute – Anfang Oktober 2025 – keine neue Ausschreibung vor. Laut LBGR sei „akuter Personalausfall“ der Grund für die erneute Verzögerung; eine Veröffentlichung wird nun „bis spätestens Mitte Oktober“ in Aussicht gestellt (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/helenesee-bei-frankfurt-oder-aussc hreibung-zur-planung-der-sanierung-stockt-weiter-78354119.html). 1. Welche konkreten Änderungsbedarfe meldete nach Kenntnis der Bundesregierung die LMBV an der bereits veröffentlichten Ausschreibung vom 4. Juli 2025 an (bitte einzeln jeweils mit Begründung auflisten)? I. Kalkulations-/Abrechnungsgrundlage: In der Ausschreibung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) vom 4. Juli 2025 wurde als Kalkulationsgrundlage bzw. künftige Abrechnungsgrundlage die jeweiligen Leistungsbilder der HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Landschaftspflegliche Begleitplanung) zugrunde gelegt. Diese Leistungsbilder der HOAI 2021 decken jedoch nicht die zu vergebenden/beplanenden Leistungen am Helenesee ab. Aufgrund dessen musste eine Umstellung der Kalkulations-/Abrechnungsgrundlage auf Basis frei vereinbarter Stundenverrechnungssätze erfolgen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. II. Ausschreibungsumfang In der Ausschreibung des LBGR vom 4. Juli 2025 wurden alle Leistungsphasen (LP 1–9) der HOAI 2021 ausgeschrieben, wobei die Leistungsphasen ab der LP 3 optional vergeben werden sollten. Für Planungsleistungen ab der LP 3 lag jedoch seinerzeit – und liegt auch bis heute noch nicht – eine Genehmigung des für die Finanzierung zuständigen Steuerungs- und Budget-Ausschusses für die Braunkohlesanierung (StuBA) vor. Über Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen in den LP 3–9 kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der LP 1–2 befunden werden. Auch die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten eine Beschränkung der Ausschreibung auf die ersten beiden Leistungsphasen. Der Wettbewerb unter den Planungsbüros wird gefördert, wenn nicht vom Auftragnehmer bereits zu Beginn der Leistung (2025/2026) und für eine sehr langfristige Beauftragung (Zeitraum bis 2035) ein großer Personalstamm an spezialisierten Fachplanern vorgehalten muss, welchen die (Gesamt-)Ausschreibung vom 4. Juli 2025 erfordert hätte. Dies ermöglicht auch kleineren, regionalen Ingenieurbüros Angebote auf die zeitlich überschaubaren und personell begrenzen Leistungen abzugeben. Nicht zuletzt erhöht sich durch die gestufte Ausschreibung auch die Planungssicherheit für Auftragnehmer und Auftraggeber. Veränderten Randbedingungen, wie beispielsweise aktuellen Analyseergebnissen aus geotechnischen Gutachten oder auch der allgemeinen Lohnentwicklung, kann dadurch präziser Rechnung getragen werden. 2. Welche Maßnahmen wurden durch den Bund als Gesellschafter der LMBV ergriffen, um die Verzögerung bei der erneuten Veröffentlichung der Ausschreibung infolge des Personalausfalls beim LBGR zu kompensieren? Die Zuständigkeit für die allgemeine Gefahrenabwehr obliegt den Ländern als eigene Aufgabe. Eine „Kompensation“ von etwaigem Personalausfall bei Landesbehörden fällt daher nicht in die Verantwortung des Bundes. Die LMBV steht jedoch in einem laufenden Austausch mit dem LBGR. 3. Sieht die Bundesregierung durch die wiederholte Verzögerung Risiken für den vom LBGR vorgesehenen Start der Grundlagenermittlung und Vorplanung am 5. Januar 2026 und die Einhaltung des weiteren Sanierungszeitplans? Bei der Vergabe der Grundlagenermittlung und Vorplanung müssen die vergaberechtlichen Bestimmungen/Fristen eingehalten werden. Der mit der Neuausschreibung veröffentlichte Leistungszeitraum liegt vom 2. Februar 2026 bis 31. August 2026. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Sanierung und Entwicklung des Helenesees bei Frankfurt (Oder)“ auf Bundestagsdrucksache 21/531 verwiesen. 4. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die nun geplante Ausschreibung lediglich der Planungsphasen 1 und 2 auf den Gesamtzeitplan der Sanierungsmaßnahme und den avisierten Sanierungsbeginn (derzeit nach Kenntnis der Fragestellenden 2028, siehe Antwort zu Frage 7e auf Bundestagsdrucksache 21/730)? Durch die gestufte Ausschreibung kann der jeweilige Planungsgegenstand viel detaillierter und konkreter beschrieben werden. Mittels zielgenauerer Eignungskriterien werden spezialisierte Planungsbüros angesprochen. In Summe lässt diese Herangehensweise eine effektivere und effizientere Bearbeitung des jeweiligen Planungsgegenstandes erwarten. Eine Revision des Gesamtzeitplans ist derzeit nicht vorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 3). 5. Wie bewertet die Bundesregierung die bislang zugesicherte Finanzierung in Höhe von rund 60 Mio. Euro vor dem Hintergrund der zeitlichen Verzögerungen, und sind damit weitere Kostensteigerungen verbunden (ggf. welche; bitte genau auflisten)? Das Sanierungsprojekt Helenesee wurde durch Bund und Land Brandenburg in die Finanzierung nach § 3 des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung eingeordnet. Bislang wurde dafür die Finanzierung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 2 bewilligt. Eine Finanzierung in Höhe von 60 Mio. Euro wurde nicht zugesichert. Über die weitere Finanzierung wird vielmehr sukzessive im Ergebnis der weiteren Planungsschritte durch den Steuerungs- und Budget-Ausschuss für die Braunkohlesanierung zu entscheiden sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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