Fünf Jahre Sperrung des Helenesees - Stand der Sanierung, Kostenentwicklung und Zeitplan (Antwort zu Drs. 21/5402)
Text
Fünf Jahre Sperrung des Helenesees - Stand der Sanierung, Kostenentwicklung und Zeitplan (Antwort zu Drs. 21/5402)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5699
21. Wahlperiode 30.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5402 –
Fünf Jahre Sperrung des Helenesees – Stand der Sanierung, Kostenentwicklung
und Zeitplan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit einer Böschungsrutschung im Jahr 2021 ist der Helenesee bei Frankfurt
(Oder) vollständig gesperrt (www.lmbv.de/finanzierung-der-sicherung-des-hel
enesees-bei-frankfurt-o-durch-bund-und-land-bestaetigt). Auch fünf Jahre
später ist eine Wiederöffnung nicht absehbar.
Die Bundesregierung hat in bisherigen Antworten eingeräumt, dass sich
bereits die Ausschreibung der Planungsleistungen verzögert hat, dass bislang nur
die ersten beiden Planungsphasen finanziert sind und dass eine verbindliche
Gesamtfinanzierung nicht vorliegt. Gleichzeitig wird weiterhin ein möglicher
Baubeginn zwischen 2028 und 2030 genannt, ohne dass ein belastbarer
Gesamtzeitplan vorgelegt wurde (siehe Antworten der Bundesregierung auf die
Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke auf den Bundestagsdrucksachen
21/730 und 21/2427 sowie www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/helenesee-
beifrankfurt-oder-planung-der-sanierung-das-ist-der-aktuelle-stand-7868916
3.html).
Vor dem Hintergrund der erheblichen Bedeutung des Helenesees für den
Tourismus, die Wirtschaft und die Lebensqualität in der Region stellt sich die
Frage nach dem aktuellen Stand der Sanierung sowie nach der
Kostenentwicklung und zeitlichen Perspektive.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie stellt sich der aktuelle Stand der Sanierungsplanung für den
Helenesee aus Sicht der Bundesregierung dar (bitte nach Planungsphasen und
beauftragten Leistungen aufschlüsseln)?
Planungsstufe I (LP 1 und 2):
Die Planungsstufe I (Leistungsphase 1 und 2 in Anlehnung an die HOAI)
wurde beauftragt. Diese Planungsstufe I entwickelt für jeden der 9 von 10
Uferbereichen, für welche keine bodenmechanische Standsicherheit nachgewiesen
werden konnte, drei mögliche Sicherungsmaßnahmen, aus welchen eine
Vorzugslösung für den jeweiligen Uferbereich ermittelt wird.
Waldwertgutachten:
Um die Kosten, welche durch die Inanspruchnahme von Waldflächen bei der
Realisierung der jeweiligen Sicherungsmaßnahme entstehen, berücksichtigen
zu können, werden Waldwertgutachten erstellt.
Verkehrswertgutachten:
Am Helenesee sind ufernahe Bauwerke vorhanden, welche eventuell für die
Realisierung der jeweiligen Vorzugsvariante der Sicherungsmaßnahme beräumt
werden müssen. Nach Ermittlung der Vorzugsvariante für den jeweiligen
Uferbereich erfolgt für die betroffenen Bauwerke eine Ermittlung der
Verkehrswerte; die Verkehrswerte dienen als Basis für gegebenenfalls notwendige
Entschädigungen nach § 38 ff. des Ordnungsbehördengesetzes Brandenburg.
2. Welche konkreten Zeitpunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit für
a) den Abschluss der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2),
b) den Beginn und Abschluss der weiteren Planungsphasen,
c) die Ausschreibung der Bauleistungen sowie
d) den Beginn der Bauarbeiten
vorgesehen?
Die Ergebnisse der Planungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2) sollen nach
August 2026 vorliegen. Nach Sichtung der Planungsergebnisse der Planungsstufe I
und Durchführung einer Risikoanalyse wird durch den Steuerungs- und
Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) über Art und Umfang der
notwendigen weiterführenden Planungsleistungen entschieden.
Mit einer Ausschreibung der Bauleistung ist nach allgemeiner Erfahrung nicht
vor dem ersten Halbjahr 2029 zu rechnen. Nach Vergabe der Bauleistung und
unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kann im Anschluss mit der
Bauausführung begonnen werden.
3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der zuletzt öffentlich
kommunizierte Baubeginn zwischen 2028 und 2030 (siehe Vorbemerkung der
Fragestellender) weiterhin realistisch, und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Ein Baubeginn innerhalb des zeitlichen Rahmens von 2028 bis 2030 ist auch
weiterhin realistisch. Auf die Antwort zu Frage 2 wird insoweit verwiesen.
4. Welcher Zeitrahmen wird nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für
die vollständige Sanierung einschließlich aller Sicherungs- und
Nachsorgemaßnahmen angenommen?
Der konkrete Umfang der notwendigen Sicherungsarbeiten wird auf Grundlage
der Ergebnisse der Planungsstufe I und der Risikoanalyse ermittelt. Ein
detaillierter Zeitplan kann erst im Nachgang aufgestellt werden.
5. Welche finanziellen Mittel hat der Bund bislang für die Sanierung des
Helenesees bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Ist-Kosten betragen bis dato 227 700 Euro; davon 16 700 Euro im Jahr
2024 und 211 000 Euro im Jahr 2025.
6. Welche Gesamtkosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit für die Sanierung des Helenesees veranschlagt, und wie hat sich
diese Kostenschätzung seit 2021 entwickelt?
Der Umfang der notwendigen Sicherungsarbeiten wird erst auf Grundlage der
Ergebnisse der Planungsstufe I und der Risikoanalyse ermittelt. Eine
Gesamtkostenschätzung liegt insoweit noch nicht vor.
7. Welche Kostensteigerungen erwartet die Bundesregierung im weiteren
Verlauf der Sanierung, insbesondere vor dem Hintergrund zusätzlicher
Gutachten und Preisentwicklungen im Bauwesen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung
erfüllt sein, damit weitere Finanzmittel über die bisherigen Planungsphasen
hinaus freigegeben werden?
Das Vorliegen der Ergebnisse der Planungsstufe I sowie der Risikoanalyse
bilden die Grundlage für eine Entscheidung des Steuerungs- und
Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung über die Genehmigung von weiteren
Finanzmitteln.
Darüber hinaus stehen alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bewilligung
entsprechender Haushaltsmittel im Kapitel 0803, Titelgruppe 03, des
Einzelplans 08 (Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-
Verwaltungsgesellschaft mbH) sowie einer hälftigen Kofinanzierung der Projektkosten
durch das Land Brandenburg.
9. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Entscheidung
über die Finanzierung der weiteren Planungs- und Bauphasen zu
rechnen?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Welche Auswirkungen haben das vom Bund beauftragte Risikogutachten
sowie weitere notwendige Gutachten (siehe www.moz.de/lokales/frankfu
rt-oder/helenesee-bei-frankfurt-oder-planung-der-sanierung-das-ist-der-a
ktuelle-stand-78689163.html) auf den Zeitplan und die Kosten der
Sanierung?
Die beauftragten Gutachten gliedern sich in den Zeitplan für die Planungsstufe
I ein und haben somit keinen verzögernden Charakter.
11. Inwieweit können die Ergebnisse der in der Frage 10 genannten
Gutachten zu Änderungen der bisherigen Sanierungsstrategie führen?
Eine „Sanierungsstrategie“ steht noch nicht abschließend fest. Es handelt sich
bei den Sicherungsmaßnahmen um einen iterativen Prozess, in den
insbesondere die Ergebnisse der Planungsstufe I sowie der Risikoanalyse einfließen
werden.
12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung als
Eigentümerin der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
mbH ergriffen, um den Fortgang der Sanierung zu beschleunigen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sachwidrige
Verzögerungen der Sicherungsmaßnahmen vor, soweit diese den Zeitraum seit Übernahme
der Projektverantwortung durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-
Verwaltungsgesellschaft mbH im Jahr 2024 betreffen. Ein Handlungsbedarf
besteht insoweit nicht.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Fortschritt der
Sanierung nach fünf Jahren Sperrung insgesamt?
Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, die den Zeitraum vor
Übernahme der Projektverantwortung durch die Lausitzer und Mitteldeutschen
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH im Jahr 2024 betreffen. Insoweit kann
eine Bewertung nicht erfolgen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zumindest
standsichere Teilbereiche des Helenesees vor dem Abschluss der Gesamtmaßnahme
wieder zugänglich zu machen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Ostufer des Helenesees gemäß den
bodenmechanischen Berechnungen aus dem Jahr 2023 standsicher. Soweit der
Bundesregierung bekannt ist, ist dieser Bereich des Ufers nicht (mehr) gesperrt.
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die betroffene
Region künftig regelmäßig und transparent über den Stand der Sanierung,
die Kostenentwicklung und den Zeitplan zu informieren?
Entsprechende Maßnahmen obliegen grundsätzlich den Behörden des Landes
Brandenburg. Die LMBV ist jedoch, ebenso wie das Landesamt für Bergbau,
Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), im Arbeitskreis Helenesee des
Braunkohleausschusses (BKA) des Landes Brandenburg vertreten und wird
dort über die weitere Entwicklung informieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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