Warnung des Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen wegen bedenklichen, nicht importkonformen Saatgutsendungen
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Warnung des Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen wegen bedenklichen, nicht importkonformen Saatgutsendungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1796
21. Wahlperiode 24.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Michael Blos, Olaf
Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder und der Fraktion der AfD
Warnung des Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen wegen
bedenklichen, nicht importkonformen Saatgutsendungen
Laut Pressemitteilung des Julius-Kühn-Instituts (JKI), des
Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen, PI2025-04 vom 18. August 2025 (www.julius-kue
hn.de/pressemitteilungen/pressemeldung/n/augen-auf-bei-nicht-bestelltem-saat
gut-moeglichst-den-behoerden-melden-und-im-hausmuell-entsorgen), wurden
im ersten Halbjahr 2025 bis Anfang Juni 2025 bereits ca. 65 000 Sendungen
mit kleinen Saatguttütchen aus China wegen fehlender
Pflanzengesundheitszeugnisse entdeckt und aus dem Verkehr gezogen. Bei den Sendungen handelte
es sich laut dem Pflanzenschutzdienst Hessen überwiegend um nicht bestelltes
Saatgut. Die Sendungen entsprächen nicht den Bestimmungen für den Import
von Saatgut in die EU, sie wären weder angemeldet, noch enthielten sie die
entsprechenden Zertifikate, noch seien sie über das EU-System TRACES
registriert. Stattdessen würden derlei Sendungen häufig falsch deklariert, um
bewusst Zollkontrollen zu umgehen. Zudem würde die Deklaration regelmäßig
geändert.
Importiertes Saatgut, das nicht den strengen EU-Importbestimmungen
entspricht, kann laut Pressemitteilung des JKI konkrete Gefahren mit sich bringen.
Die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut sind in den EU-Richtlinien
66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG für Futterpflanzensaatgut,
Getreidesaatgut und Saatgut von Öl- und Faserpflanzen geregelt, die in Deutschland
im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) umgesetzt wurden. Das
Saatgutverkehrsgesetz und die EU-Richtlinien dienen dem Schutz der Landwirtschaft, der
Umwelt und der Biodiversität.
Saatgut aus Drittstaaten, das nicht den EU-Vorschriften entspricht, kann zur
Einführung neuer Krankheiten oder Schädlinge führen, die heimische
Pflanzenarten und landwirtschaftliche Kulturen bedrohen. Solche Erreger und
Schädlinge können erhebliche Ernteverluste verursachen und die
Lebensmittelproduktion gefährden. So berichtete der NDR im März 2025 unter dem Titel
„Kartoffelernte bedroht?“ (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Zikaden-breiten-sich-a
us-Niedersachsens-Kartoffelernte-bedroht,zikade102.html) über die sogenannte
Schilf-Glasflügelzikade, die langfristig auch in Niedersachsen schwerwiegende
Folgen für die Kartoffel- und Zuckerrübenernte haben könnte. Oder das
Magazin Bwagrar.de berichtete erst am 25. August 2025 im Artikel „Schild gegen
Saatgutkrankheiten“ (www.bwagrar.de/aktuelles/news/article-8229030-20421
7/schild-gegen-saatgutkrankheiten-.html) über weitere wichtige Schädlinge wie
Drahtwürmer, Brachfliege und Krähen, die insbesondere Keimlinge und
Saatgutbefall verursachen und die Jugendentwicklung der Pflanzen gefährden.
Saatgut, das nicht den EU-Standards entspricht, erfüllt möglicherweise nicht
die Anforderungen an Keimfähigkeit, Sortenreinheit oder andere
Qualitätskriterien. Auch wurde in der Pressemitteilung des JKI nicht auf die Möglichkeit von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Saatgut hingewiesen – wie
die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 21/847 und 20/13455 ergaben, ein nicht auszuschließendes
und gefährliches Risiko. Zudem muss Saatgut in der EU oft im EU-
Sortenkatalog eingetragen sein, geregelt in der EU-Durchführungsverordnung
2019/2072. Was bei ohne das geforderte Pflanzenschutzzeugnis gesendetem
und nicht deklariertem Saatgut nicht der Fall ist.
Die EU-Importbestimmungen für Saatgut sind nach Auffassung der
Fragesteller essenziell, um diese Risiken zu minimieren. Verstöße gegen diese
Vorschriften können nicht nur ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen,
sondern auch langfristige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die
Landwirtschaft haben.
Das JKI warnt die Verbraucher in seiner Pressemitteilung vom 18. August 2025
davor, dieses unbestellte Saatgut auszusäen. Es wird dringend empfohlen,
solche Päckchen nicht zu öffnen oder zu verwenden, sondern sie den zuständigen
Behörden zu melden. Dennoch ist ungewiss, wie viele solcher
Saatgutsendungen in Deutschland eingegangen sind und wie viele davon bereits in die Natur
ausgebracht wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wurden die ersten nicht korrekt zum Import angemeldeten und mit
entsprechenden Pflanzengesundheitszeugnissen ausgestatteten
ausländischen Sendungen von Saatgut an das JKI gemeldet, und wann wurde die
Bundesregierung über diese Sendungen und den Sachverhalt informiert?
2. Welche Untersuchungen wurden an den Saatgutsendungen durchgeführt,
und welche Ergebnisse haben das JKI veranlasst, eine Warnung an die
Bevölkerung auszusprechen?
3. Wann lagen die ersten Untersuchungsergebnisse vor, die Anlass zur
Warnung gaben, wann wurde die Bundesregierung davon informiert, und wer
hat wann entschieden, eine öffentliche Warnung vor den Sendungen zu
veröffentlichen?
4. Wie viele ausländische Sendungen von nicht korrekt zum Import
angemeldetem Saatgut wurden zwischen dem 1. Januar 2024 und 31. August
2025 aufgrund fehlender Pflanzengesundheitszeugnisse behördlicherseits
aus dem Verkehr gezogen?
5. Das Saatgut welcher Pflanzenarten wurde in diesen in Frage 4 erfragten
Sendungen festgestellt?
6. Wie viele dieser in Frage 4 erfragten Sendungen wurden behördlich auf
invasive Arten, Krankheiten, Schädlinge und GVO untersucht?
7. Bei wie vielen der in Frage 6 erfragten behördlich untersuchten
Saatgutsendungen wurden invasive Arten festgestellt, und um welche invasiven
Arten handelt es sich?
8. Bei wie vielen der in Frage 6 erfragten behördlich untersuchten
Saatgutsendungen wurde von Krankheiten befallenes Saatgut festgestellt, und um
welche Krankheiten handelt es sich dabei?
9. Bei wie vielen der in Frage 6 erfragten behördlich untersuchten
Saatgutsendungen wurde Schädlingsbefall festgestellt, und um welche Schädlinge
handelt es sich?
10. Bei wie vielen der in Frage 6 erfragten behördlich untersuchten
Saatgutsendungen wurden gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
festgestellt, und um Saatgut welcher Pflanzenarten handelt es sich dabei?
11. Was plant die Bundesregierung gegen diese in Frage 6 erfragten
Saatgutsendungen und die damit einhergehende Bedrohung unserer
Landwirtschaft, Umwelt und Biodiversität zu unternehmen, um deren Schutz zu
garantieren?
12. Aus welchen Ländern, welchen Regionen und welchen Produktionen
stammt das versandte Saatgut (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
stammt alles Saatgut – wie in der Pressemitteilung des JKI erwähnt –
ausschließlich aus China oder auch aus anderen Ländern?
13. Aus welchen Ländern und welchen Regionen wurden die in Frage 12
erfragten Sendungen verschickt?
14. Wer ist der Absender der in Frage 12 erfragten Sendungen, und lassen sich
mehrere Sendungen einem Absender zuordnen, und wenn ja, wie viele?
15. Was ist der Bundesregierung über die Hintergründe dieser in Frage 12
erfragten Sendungen bekannt?
16. Was weiß die Bundesregierung über die Vertriebsstruktur der in Frage 12
erfragten Saatgutssendungen bis zum Endverbraucher in Deutschland, und
gingen die Sendungen bereits adressiert an deutsche Verbraucher ein, oder
gingen die Sendungen gebündelt an Zwischenhändler in Deutschland oder
in der EU?
17. Wurde dieses Phänomen der Saatgutsendungen bislang nur in
Deutschland bemerkt oder auch in anderen EU-Ländern, ist die Bundesregierung
mit anderen EU-Ländern diesbezüglich im Austausch, und gibt es einen
gemeinsamen Aktionsplan?
18. Ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Regierung der
Volksrepublik China über diese Vorgänge informiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), ist die Regierung der Volksrepublik China oder sind andere
regierungsamtliche oder regierungsnahe Stellen in China in den Versand des
Saatgutes involviert, und steht die Bundesregierung zu diesem Thema im
Austausch mit der Regierung der Volksrepublik China?
19. Warum hat aufgrund der Bedrohungslage die Bundesregierung keine
bundesweite Aufklärungskampagne gestartet?
20. Wie viele Meldungen von Betroffenen, die Saatgutsendungen erhalten
haben, gab es seit Veröffentlichung der Pressemitteilung am 18. August
2025 beim JKI oder bei anderen Behörden?
Berlin, den 24. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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