polradar

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge - Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen - Generationen verbinden

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/569 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge - Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen - Generationen verbinden [Deutscher Bundestag Drucksache 21/569 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen – Generationen verbinden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Seit mehr als 100 Jahren leistet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. mit seinen über 500 hauptamtlichen und zahllosen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine wertvolle Arbeit für unser Land und einen bedeutenden Beitrag zur Aussöhnung und Völkerverständigung in Europa. Der Volksbund ist einer der wichtigsten nationalen Träger des Gedenkens und der Erinnerungskultur im In- und Ausland. Mit seiner friedenspädagogischen Arbeit, die jährlich über 30.000 Jugendliche in Deutschland und in Europa erreicht, tritt der Volksbund aktiv für den Erhalt demokratischer Werte ein. Der Deutsche Bundestag würdigt diese Arbeit mit besonderem Nachdruck. Kriegsgräber und ihr staatlicher Schutz sind bedeutende kulturelle Errungenschaften. Unser Grundgesetz definiert deshalb in Artikel 74 Kriegsgräberfürsorge als bundesstaatliche Zuständigkeit. Der Volksbund unterstützt als zivilgesellschaftliche Kraft nachhaltig diese staatliche Aufgabe und verdient entsprechende Förderung. Die Kriegsgräberfürsorge umfasst mehr als 830 deutsche Kriegsgräberstätten in 45 Ländern. Kriegsgräberfürsorge beruht auf zwei gleichwertigen Säulen. Zur ersten Säule zählen Pflege und Erhalt der Kriegsgräberstätten sowie die individuelle Schicksalsklärung der Kriegstoten. Mit der zweiten Säule folgen die aktive Gedenk- und Erinnerungsarbeit sowie die gesellschaftliche Vermittlung der Thematik, insbesondere für die nachfolgenden Generationen, um ihnen jederzeit die Bedeutung der europäischen Friedensordnung präsent zu halten. Gerade deshalb ist es wichtig, in Deutschland und Europa gemeinsam der Opfer von Krieg und gewaltsamen Konflikten zu gedenken, gemeinsam zu lernen, zu verstehen und sich über Grenzen hinweg zusammen für eine friedliche Zukunft zu engagieren. Kriegsgräberfürsorge ist dabei zeitlos und greift gerade in ihrer zweiten Säule auch aktuelle Kriege und Konflikte auf. So kann der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. durch seine Arbeit auch angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Tatsache, dass die rund zehn Millionen im Zweiten Weltkrieg getöteten sowjetischen Soldaten Russland, Belarus und die Ukraine betreffen, einen wertvollen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. Die Kriegsgräber- und die Gedenkstätten für die Toten und Vermissten sind Orte individueller und kollektiver Trauer und der Erinnerung. Sie sind aber auch Lernorte und Stätten des kulturellen Erbes unseres Landes. 24 deutsche Kriegsgräberstätten des Ersten Weltkrieges in Frankreich und Belgien haben 2023 den Status des UNESCO- Weltkulturerbes erlangt. Sie mahnen zu dauerhafter Verständigung, Versöhnung und zum Frieden. Die Bundesregierung hat dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. die Fürsorge für die Gräber der Kriegstoten des Ersten und Zweiten Weltkrieges im Ausland übertragen. Ebenso unterstützt die Bundesregierung dessen Fürsorge für die Kriegsgräber des deutsch-französischen Krieges von 1870/71. Als Grundlage dienen dafür die bilateralen Kriegsgräberabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen Partnerstaaten sowie diplomatische Absprachen und Übereinkünfte, die der Bund getroffen hat. Seit 2020 unterstützt die Bundesregierung auch die Informationsarbeit sowie die Jugend- und Bildungsarbeit des Volksbundes im Ausland. Seit über 70 Jahren führt der Volksbund internationale Jugendarbeit unter dem Motto „Gemeinsam für den Frieden“ durch. Der Volksbund bringt dabei junge Menschen aus ganz Europa zusammen. In den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Deutschland unterhält der Volksbund vier eigene Jugendbegegnungs- und Bildungsstätten, die als Lern- und Vermittlungsorte seit Anfang der 1990er Jahre über 340.000 junge Menschen mit dem Ziel, sich für Demokratie und Frieden einzusetzen, zusammengebracht haben. In 28 internationalen Jugendprojekten fördert er den interkulturellen Austausch und das gemeinsame Erinnern. Während im Ausland der allgemeine Zustand unserer Kriegsgräberstätten im europäischen Vergleich nachvollziehbar ein eher schlichter und bescheidener ist und bleiben soll, so ist doch schon bei einzelnen Anlagen die würdige Erhaltung und damit auch die Angemessenheit bedroht. Es besteht ein substanzieller Instandsetzungsstau. Laut dem Gräbergesetz liegt die institutionelle Verwaltungszuständigkeit für die Pflege der ca. 12.000 Kriegsgräberstätten im Inland bei den Städten und Gemeinden. Die inländische Kriegsgräberfürsorge im engeren Sinn (Erhalt und Pflege) wird von der Bundesregierung über entsprechende Pauschalzahlungen durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und liegt in der Durchführung bei den Kommunen und Gemeinden. Bisher unterhält der Volksbund aus seinen Vereinsmitteln auch eine wirkungsvolle Inlandsorganisation, die sich föderal gliedert und die Kriegsgräberfürsorge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig mitgestaltet. Zu den Aufgaben im Inland zählen die erinnerungskulturelle Beratung von Städten und Gemeinden, Ansprechpartner für Auskünfte aus dem In- und Ausland sowie die Jugend- und Bildungsarbeit im Inland. Achtzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es keine digitale zentrale Erfassung aller Anlagen und der darauf bestatteten deutschen und ausländischen Kriegstoten. Der Volksbund übernimmt in dieser Hinsicht häufig eine wichtige Vermittlungsfunktion als Ansprechpartner für ausländische Partner und Angehörige, dabei erstreckt sich die Förderung der Bundesregierung satzungsgemäß auf die Kriegsgräberfürsorge im Ausland. Wünschenswert wäre ein zentrales Auskunftsregister für die in Deutschland bestatteten Kriegstoten, das achtzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch fehlt. Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Volksbund und den Hochschulen sollte dies angelehnt an die Arbeit des Arolsen Archives aufgebaut werden. Die Inlandsarbeit des Volksbundes im Allgemeinen und die so wertvolle Bildungs- und Jugendarbeit im Speziellen werden bis heute nicht vom Bund gefördert. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. hat seine Arbeit bislang überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spendenakquise finanziert. Ergänzend hierzu werden ihm auf Antrag jährliche Zuwendungen des Bundes sowie auch der Länder gewährt. Achtzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. aufgrund sinkender Spendenakquise sowie seit Jahren stagnierender bundesstaatlicher Projektförderung substanziell gefährdet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält den Auftrag: „Die wichtige generationen- und völkerverbindende Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge mahnt zum Frieden und leistet dazu einen Beitrag in Europa. Die ihm übertragenen Aufgaben einschließlich der Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit im In- und Ausland unterstützen wir bedarfsgerecht.“ II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, in der Verantwortung vor der deutschen Geschichte und in Würdigung seiner langjährigen Förderung von Versöhnung, Frieden und Demokratie den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. bei seiner Arbeit im Ausland und im Inland angemessen zu unterstützen. Er begrüßt, dass das Bundesland Hessen und die Stadt Kassel Gespräche über einen möglichen Neubau der Bundeszentrale des Volksbundes führen. Dabei soll die Möglichkeit geschaffen werden für ein integriertes Bildungs- und Ausstellungszentrum in dem die historischen, kulturellen und demokratiefördernden Aspekte der Kriegsgräberfürsorge zeitgemäß aufbereitet werden. Für den Bereich der Auslandsarbeit: 1. Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland soll die Kriegstoten nach denselben Kriterien wie die des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft umfassen. Zusätzlich sind die Kriegsgräber des deutsch- französischen Krieges von 1870/71 angemessen zu berücksichtigen. 2. Die jährlichen Zuwendungen müssen den Bedarf zur Pflege und Instandhaltung der existierenden Kriegsgräberstätten in einem würdigen Zustand decken. Der augenblicklich noch existierende Investitionsstau ist mittelfristig abzubauen. 3. Zusätzliche Aufgaben, wie sie sich aus neuen Kriegsgräberabkommen ergeben, sind mit zu berücksichtigen. 4. Die 2023 von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannten 24 Kriegsgräberstätten des Ersten Weltkrieges sowie weitere Kriegsgräberstätten von hoher kultureller Bedeutung sind angemessen zu erhalten. 5. Die individuelle Schicksalsklärung muss angesichts des großen Umfangs noch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu bergender Kriegstoter als elementare Fähigkeit bis auf weiteres leistungsfähig erhalten bleiben. 6. Die bereits begonnene tiefere Zusammenarbeit der europäischen Kriegsgräberorganisationen ist auszubauen. 7. Die Fähigkeit im Volksbund zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der unmittelbar mit Kriegsgräberstätten im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten ist zu würdigen. Das gilt insbesondere für die Aufarbeitung und Kontextualisierung von Kriegsverbrechern, die als Kriegstote auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet sind. Sie umfasst aber auch weitere Themen, die erinnerungskulturell von besonderer Bedeutung sind (z. B. Kriegsgräber jüdischer Soldaten des Ersten Weltkrieges oder Seekriegsgräber). 8. Die herausragende friedensfördernde Vermittlungs-, Begegnungs- und Bildungsarbeit des Volksbundes insbesondere mit jungen Menschen im europäischen Kontext ist zu evaluieren. Für den Bereich der Inlandsarbeit: 1. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Volksbund und Hochschulen ein zentrales digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten und der auf ihnen bestatteten Kriegstoten anzulegen, zu pflegen und öffentlich zugänglich zu machen. 2. Der Volksbund ist in seiner Fähigkeit zu unterstützen, internationale Auskunfts- und Hilfeersuchen bei Nachforschungen zu Kriegsgräbern zu beantworten. 3. Der Volksbund ist für seine Unterstützung bei der Betreuung inländischer Kriegsgräber zu würdigen. 4. Die vom Volksbund begonnene Ausstattung von inländischen Kriegsgräberstätten mit edukativen Elementen ist zu würdigen und wenn möglich mit dem digitalen Verzeichnis zu verknüpfen. 5. Der Volksbund ist insbesondere für seine umfangreiche gesellschaftliche Gedenk- und Erinnerungsarbeit zu würdigen. Dies gilt besonders für seinen Beitrag zur Generierung ehrenamtlichen Engagements aus der Bevölkerung heraus. 6. Die breite Vermittlungs-, Jugend- und Bildungsarbeit des Volksbundes ist zu würdigen. Berlin, den 24. Juni 2025 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen