Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge - Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen - Generationen verbinden
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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge - Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen - Generationen verbinden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/569
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Arbeit für Frieden und
Versöhnung sicherstellen – Generationen verbinden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit mehr als 100 Jahren leistet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
mit seinen über 500 hauptamtlichen und zahllosen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern eine wertvolle Arbeit für unser Land und einen bedeutenden Beitrag
zur Aussöhnung und Völkerverständigung in Europa. Der Volksbund ist einer der
wichtigsten nationalen Träger des Gedenkens und der Erinnerungskultur im In- und
Ausland. Mit seiner friedenspädagogischen Arbeit, die jährlich über 30.000
Jugendliche in Deutschland und in Europa erreicht, tritt der Volksbund aktiv für den Erhalt
demokratischer Werte ein. Der Deutsche Bundestag würdigt diese Arbeit mit
besonderem Nachdruck.
Kriegsgräber und ihr staatlicher Schutz sind bedeutende kulturelle Errungenschaften.
Unser Grundgesetz definiert deshalb in Artikel 74 Kriegsgräberfürsorge als
bundesstaatliche Zuständigkeit. Der Volksbund unterstützt als zivilgesellschaftliche Kraft
nachhaltig diese staatliche Aufgabe und verdient entsprechende Förderung. Die
Kriegsgräberfürsorge umfasst mehr als 830 deutsche Kriegsgräberstätten in 45
Ländern.
Kriegsgräberfürsorge beruht auf zwei gleichwertigen Säulen. Zur ersten Säule zählen
Pflege und Erhalt der Kriegsgräberstätten sowie die individuelle Schicksalsklärung der
Kriegstoten.
Mit der zweiten Säule folgen die aktive Gedenk- und Erinnerungsarbeit sowie die
gesellschaftliche Vermittlung der Thematik, insbesondere für die nachfolgenden
Generationen, um ihnen jederzeit die Bedeutung der europäischen Friedensordnung präsent
zu halten.
Gerade deshalb ist es wichtig, in Deutschland und Europa gemeinsam der Opfer von
Krieg und gewaltsamen Konflikten zu gedenken, gemeinsam zu lernen, zu verstehen
und sich über Grenzen hinweg zusammen für eine friedliche Zukunft zu engagieren.
Kriegsgräberfürsorge ist dabei zeitlos und greift gerade in ihrer zweiten Säule auch
aktuelle Kriege und Konflikte auf. So kann der Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V. durch seine Arbeit auch angesichts des russischen Angriffskrieges auf die
Ukraine und der Tatsache, dass die rund zehn Millionen im Zweiten Weltkrieg
getöteten sowjetischen Soldaten Russland, Belarus und die Ukraine betreffen, einen
wertvollen Beitrag zur Völkerverständigung leisten.
Die Kriegsgräber- und die Gedenkstätten für die Toten und Vermissten sind Orte
individueller und kollektiver Trauer und der Erinnerung. Sie sind aber auch Lernorte und
Stätten des kulturellen Erbes unseres Landes. 24 deutsche Kriegsgräberstätten des
Ersten Weltkrieges in Frankreich und Belgien haben 2023 den Status des UNESCO-
Weltkulturerbes erlangt. Sie mahnen zu dauerhafter Verständigung, Versöhnung und zum
Frieden.
Die Bundesregierung hat dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. die
Fürsorge für die Gräber der Kriegstoten des Ersten und Zweiten Weltkrieges im
Ausland übertragen. Ebenso unterstützt die Bundesregierung dessen Fürsorge für die
Kriegsgräber des deutsch-französischen Krieges von 1870/71. Als Grundlage dienen
dafür die bilateralen Kriegsgräberabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und zahlreichen Partnerstaaten sowie diplomatische Absprachen und
Übereinkünfte, die der Bund getroffen hat.
Seit 2020 unterstützt die Bundesregierung auch die Informationsarbeit sowie die
Jugend- und Bildungsarbeit des Volksbundes im Ausland. Seit über 70 Jahren führt der
Volksbund internationale Jugendarbeit unter dem Motto „Gemeinsam für den Frieden“
durch. Der Volksbund bringt dabei junge Menschen aus ganz Europa zusammen. In
den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Deutschland unterhält der Volksbund vier
eigene Jugendbegegnungs- und Bildungsstätten, die als Lern- und Vermittlungsorte
seit Anfang der 1990er Jahre über 340.000 junge Menschen mit dem Ziel, sich für
Demokratie und Frieden einzusetzen, zusammengebracht haben. In 28 internationalen
Jugendprojekten fördert er den interkulturellen Austausch und das gemeinsame
Erinnern.
Während im Ausland der allgemeine Zustand unserer Kriegsgräberstätten im
europäischen Vergleich nachvollziehbar ein eher schlichter und bescheidener ist und bleiben
soll, so ist doch schon bei einzelnen Anlagen die würdige Erhaltung und damit auch
die Angemessenheit bedroht. Es besteht ein substanzieller Instandsetzungsstau.
Laut dem Gräbergesetz liegt die institutionelle Verwaltungszuständigkeit für die
Pflege der ca. 12.000 Kriegsgräberstätten im Inland bei den Städten und Gemeinden.
Die inländische Kriegsgräberfürsorge im engeren Sinn (Erhalt und Pflege) wird von
der Bundesregierung über entsprechende Pauschalzahlungen durch das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und liegt in der
Durchführung bei den Kommunen und Gemeinden.
Bisher unterhält der Volksbund aus seinen Vereinsmitteln auch eine wirkungsvolle
Inlandsorganisation, die sich föderal gliedert und die Kriegsgräberfürsorge innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig mitgestaltet. Zu den Aufgaben im Inland
zählen die erinnerungskulturelle Beratung von Städten und Gemeinden,
Ansprechpartner für Auskünfte aus dem In- und Ausland sowie die Jugend- und Bildungsarbeit im
Inland.
Achtzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es keine digitale zentrale
Erfassung aller Anlagen und der darauf bestatteten deutschen und ausländischen
Kriegstoten. Der Volksbund übernimmt in dieser Hinsicht häufig eine wichtige
Vermittlungsfunktion als Ansprechpartner für ausländische Partner und Angehörige, dabei erstreckt
sich die Förderung der Bundesregierung satzungsgemäß auf die Kriegsgräberfürsorge
im Ausland. Wünschenswert wäre ein zentrales Auskunftsregister für die in
Deutschland bestatteten Kriegstoten, das achtzig Jahre nach dem Ende des Zweiten
Weltkrieges immer noch fehlt. Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Volksbund und
den Hochschulen sollte dies angelehnt an die Arbeit des Arolsen Archives aufgebaut
werden. Die Inlandsarbeit des Volksbundes im Allgemeinen und die so wertvolle
Bildungs- und Jugendarbeit im Speziellen werden bis heute nicht vom Bund gefördert.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. hat seine Arbeit bislang
überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spendenakquise finanziert. Ergänzend hierzu werden
ihm auf Antrag jährliche Zuwendungen des Bundes sowie auch der Länder gewährt.
Achtzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Arbeit des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. aufgrund sinkender Spendenakquise sowie seit
Jahren stagnierender bundesstaatlicher Projektförderung substanziell gefährdet.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält den Auftrag: „Die
wichtige generationen- und völkerverbindende Arbeit des Volksbundes Deutsche
Kriegsgräberfürsorge mahnt zum Frieden und leistet dazu einen Beitrag in Europa. Die ihm
übertragenen Aufgaben einschließlich der Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit im In-
und Ausland unterstützen wir bedarfsgerecht.“
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
in der Verantwortung vor der deutschen Geschichte und in Würdigung seiner
langjährigen Förderung von Versöhnung, Frieden und Demokratie den Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V. bei seiner Arbeit im Ausland und im Inland angemessen zu
unterstützen. Er begrüßt, dass das Bundesland Hessen und die Stadt Kassel Gespräche
über einen möglichen Neubau der Bundeszentrale des Volksbundes führen. Dabei soll
die Möglichkeit geschaffen werden für ein integriertes Bildungs- und
Ausstellungszentrum in dem die historischen, kulturellen und demokratiefördernden Aspekte der
Kriegsgräberfürsorge zeitgemäß aufbereitet werden.
Für den Bereich der Auslandsarbeit:
1. Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland soll die Kriegstoten nach denselben
Kriterien wie die des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft umfassen. Zusätzlich sind die Kriegsgräber des deutsch-
französischen Krieges von 1870/71 angemessen zu berücksichtigen.
2. Die jährlichen Zuwendungen müssen den Bedarf zur Pflege und Instandhaltung
der existierenden Kriegsgräberstätten in einem würdigen Zustand decken. Der
augenblicklich noch existierende Investitionsstau ist mittelfristig abzubauen.
3. Zusätzliche Aufgaben, wie sie sich aus neuen Kriegsgräberabkommen ergeben,
sind mit zu berücksichtigen.
4. Die 2023 von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannten 24
Kriegsgräberstätten des Ersten Weltkrieges sowie weitere Kriegsgräberstätten von hoher
kultureller Bedeutung sind angemessen zu erhalten.
5. Die individuelle Schicksalsklärung muss angesichts des großen Umfangs noch
mit hoher Wahrscheinlichkeit zu bergender Kriegstoter als elementare Fähigkeit
bis auf weiteres leistungsfähig erhalten bleiben.
6. Die bereits begonnene tiefere Zusammenarbeit der europäischen
Kriegsgräberorganisationen ist auszubauen.
7. Die Fähigkeit im Volksbund zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der unmittelbar
mit Kriegsgräberstätten im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten ist zu
würdigen. Das gilt insbesondere für die Aufarbeitung und Kontextualisierung von
Kriegsverbrechern, die als Kriegstote auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet
sind. Sie umfasst aber auch weitere Themen, die erinnerungskulturell von
besonderer Bedeutung sind (z. B. Kriegsgräber jüdischer Soldaten des Ersten
Weltkrieges oder Seekriegsgräber).
8. Die herausragende friedensfördernde Vermittlungs-, Begegnungs- und
Bildungsarbeit des Volksbundes insbesondere mit jungen Menschen im europäischen
Kontext ist zu evaluieren.
Für den Bereich der Inlandsarbeit:
1. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen einer Kooperation
zwischen dem Volksbund und Hochschulen ein zentrales digitales Verzeichnis
aller Kriegsgräberstätten und der auf ihnen bestatteten Kriegstoten anzulegen, zu
pflegen und öffentlich zugänglich zu machen.
2. Der Volksbund ist in seiner Fähigkeit zu unterstützen, internationale Auskunfts-
und Hilfeersuchen bei Nachforschungen zu Kriegsgräbern zu beantworten.
3. Der Volksbund ist für seine Unterstützung bei der Betreuung inländischer
Kriegsgräber zu würdigen.
4. Die vom Volksbund begonnene Ausstattung von inländischen
Kriegsgräberstätten mit edukativen Elementen ist zu würdigen und wenn möglich mit dem
digitalen Verzeichnis zu verknüpfen.
5. Der Volksbund ist insbesondere für seine umfangreiche gesellschaftliche
Gedenk- und Erinnerungsarbeit zu würdigen. Dies gilt besonders für seinen Beitrag
zur Generierung ehrenamtlichen Engagements aus der Bevölkerung heraus.
6. Die breite Vermittlungs-, Jugend- und Bildungsarbeit des Volksbundes ist zu
würdigen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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