Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen - Qualität sichern und bezahlbar gestalten
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Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen - Qualität sichern und bezahlbar gestalten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1549
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, Dr. Michael Blos, Boris Gamanov,
Christoph Grimm, Rainer Groß, Olaf Hilmer, Nicole Höchst, Steffen Janich,
Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Iris
Nieland, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Lars Schieske, Jan Wenzel
Schmidt, Martina Uhr, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität
sichern und bezahlbar gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Thema Pflege wird zunehmend als Problem wahrgenommen, weil die Nachfrage
nach Pflege wächst1, gleichzeitig aber nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung
stehen2, um diese Nachfrage zu decken. Dabei sind die Beitragszahler in der
Pflegeversicherung und auch die Pflegebedürftigen und ihre Familien mit steigenden Kosten
konfrontiert.3
Ziel ist es deshalb, die Pflege angesichts der demografischen Entwicklung mit
zunächst zunehmender Zahl von Pflegebedürftigen bei gleichzeitiger Abnahme der Zahl
Erwerbstätiger zukunftssicher und gleichzeitig bezahlbar für die Pflegebedürftigen
und ihre Familien sowie die Beitragszahler zu machen und qualitativ auf hohem
Niveau zu gestalten.
Bei der Bewältigung der Pflegeproblematik ist aber nicht nur der Staat gefordert,
sondern auch jeder einzelne Bürger, denn Pflege ist nicht gleich Pflege:
Dass ein Mensch mit zunehmendem Alter körperliche und geistige Einschränkungen
aufweist, die eine grundlegende Versorgung und Unterstützung erforderlich machen,
ist nämlich genauso natürlich wie der Hilfebedarf eines Säuglings oder Kleinkindes.
Von dieser „Pflege“ zu unterscheiden ist die medizinisch orientierte Pflege zur
Lebensrettung und Stabilisierung der Gesundheit zum Beispiel im Krankenhaus im Falle
1 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/beschaeftigte.html
2 www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/pflege-bis-2049-fehlen-bis-zu-690-000-fachkraefte-a-6b769a80-ca3f-
48e2-ab5f-bf2f8b4349be
3 www.deutsche-familienversicherung.de/pflege/pflegezusatzversicherung/ratgeber/artikel/
kostenexplosionursachen-fuer-steigende-pflegekosten/
einer über die altersentsprechenden Einschränkungen hinausgehenden Bedürftigkeit
aufgrund eines Krankheitszustandes.
In der Diskussion werden oft beide Bereiche miteinander verwischt, da auf den ersten
Blick für beide ein großer Fachkräftemangel, belastende Arbeitsbedingungen und ein
wachsender Bedarf aufgrund der demografischen Entwicklung bestünden.
Beide bedürfen aber unterschiedlicher Lösungsansätze.
Die Sicherstellung der Betreuung alter Menschen ist nämlich ein Thema, bei dem nicht
nur der Staat, sondern auch die Familien in der Pflicht sind. Traditionell wurde die
Pflege älterer Menschen als eine Aufgabe der Familie betrachtet. Diese Verantwortung
beruhte auf sozialen und kulturellen Normen, in denen die Familie als wichtigste
Einheit für die Versorgung von Angehörigen angesehen wurde. So, wie die Sorge um
Säuglinge und Kleinkinder ganz selbstverständlich von der Familie wahrgenommen
wurde, ohne im Regelfall den Staat in der Verantwortung zu sehen, war es auch mit
der Sorge um die Alten. Die Menschen empfanden es als selbstverständlich und
moralisch richtig, sich um ihre alten Eltern oder Verwandten zu kümmern und ihnen in
ihrem späten Lebensabschnitt beizustehen.4
Anders als bei Betreuung der ganz Jungen funktioniert das bei den Alten heute aber
immer weniger. Aus gleich mehreren Gründen betreuen Familienangehörige
heutzutage ihre alten Verwandten seltener. Diese Veränderung hängt u. a. mit veränderten
Arbeitswelten wie zum Beispiel befristeten Arbeitsverträgen, regelhafter doppelter
Erwerbstätigkeit, höherer Mobilität und Flexibilität bei der Wohnortwahl, veränderten
Familienstrukturen mit kleineren Familien und einem veränderten Blick auf die Pflege
der Alten – also mit einem Einstellungswandel – zusammen. Anders als früher wird
die Betreuung älterer Menschen zunehmend als professionelle Dienstleistung
betrachtet, die eher von Pflegekräften oder Pflegediensten übernommen wird und deren
Finanzierung vom Staat organisiert werden soll.
Zwar wird man die gesellschaftliche Entwicklung nicht einfach rückgängig machen,
es würde zur Lösung des „Pflegeproblems“ aber einen ganz großen Beitrag leisten
können, würde man diesen Bereich der früher familiären Pflege gesondert betrachten
und einer pragmatischen Lösung im Sinne der pflegebedürftigen Alten, der Familien
und der Beitragszahler zuführen.
Es gilt eben nicht, allen eine staatliche Hilfe vielleicht sogar aufzudrängen und als
Selbstverständlichkeit zu etablieren. Es gehört zur Eigenverantwortung, dass
Angehörige in der Pflege Aufgaben übernehmen. Der Staat muss ihnen dabei zum Beispiel
durch steuerliche Erleichterungen helfen und die Übernahme dieser Aufgaben
attraktiver machen. Und es gilt, gezielt den Familien und den hilfsbedürftigen Senioren zu
helfen, die dies mit eigenen Mitteln mangels zur Verfügung stehender Pflegepersonen,
fehlender Kapazitäten innerhalb der Familie oder aus finanziellen Gründen nicht
organisieren können.
Hierfür werden andere Lösungen nötig sein als im Bereich der professionellen Pflege
bei speziellen Krankheitszuständen. Es erscheint nicht angemessen, wenn in diesem
Bereich der Hilfe für die Alten gleiche Anforderungen an die Qualifikation der dort
Tätigen gestellt werden wie im Bereich der medizinischen Pflege. Zudem dürfen keine
Eintrittshürden oder zusätzliche Bürokratie für hilfswillige Personen geschaffen
werden. Dem Ehrenamt kommt hier angesichts der ja auch zunehmenden Zahl bereits im
Ruhestand befindlicher, aber durchaus noch leistungsfähiger und leistungswilliger
Menschen5 eine Bedeutung und ein Gewicht zu, das bisher nicht ausreichend genutzt
wird. Das muss sich ändern.
4 https://pflegeagentur24.de/ein-blick-zuruck-hausliche-pflege-war-fruher-der-normalfall.html
5 www.mdr.de/wissen/psychologie-sozialwissenschaften/engagement-im-ruhestand-babyboomer-sind-bereit-
fuers-ehrenamt-100.html
Die familiäre Pflege muss einen wichtigen Beitrag zur Versorgung älterer Menschen
leisten. Damit pflegende Angehörige nicht überlastet werden, sind aber flexible
Unterstützungsangebote, steuerliche Anreize und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege
und Beruf erforderlich. Staatliche Unterstützung und professionelle Pflegeangebote
müssen dabei weiterhin eine wichtige Rolle spielen.
Die Lösungsansätze auf dem Feld der professionellen Pflege bei der Versorgung von
Menschen, die aufgrund von Krankheit, Verletzung o. Ä. eine spezialisierte Betreuung
benötigen, sind ganz andere.
Aber auch hier sollten sich nicht alle Augen abwartend auf den Staat richten:
Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, müssen Arbeitsbedingungen verbessert
werden. Dazu gehören flexiblere Arbeitszeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, eine verlässliche Dienstplangestaltung etc. Die Pflegekräfte sollen mehr
Wertschätzung erhalten, sowohl in Form von Gehalt als auch durch eine respektvollere
Arbeitsumgebung. Es sind aber die Arbeitgeber, also die Krankenhausträger und die
stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, die hierbei viele Möglichkeiten in
der Hand haben, um ganz ohne den Staat Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern
und anders als jetzt über Jahre und Jahrzehnte im Beruf zu halten. Bezahlung,
praxisorientierte Weiterbildung, bessere Arbeitsbedingungen mit Entlastung von
administrativen Aufgaben, Einsatz moderner Technologie und organisatorische Änderungen
zur Entlastung der Pflegekräfte, Abbau betriebsinterner Bürokratie auch durch bessere
Nutzung digitaler Lösungen und nicht zuletzt eine verlässliche Dienstplangestaltung –
das alles können die Arbeitgeber in Angriff nehmen völlig ohne Hilfe des
Gesetzgebers.
Dieser kann aber helfen, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern,
indem er z. B. Personaluntergrenzen vorgibt oder neue pragmatische Ansätze – wie
arbeitgeberübergreifende Poollösungen für Bereitschaftsdienste oder das
arbeitgeberübergreifende Einspringen bei Personalausfällen – mit dem Abbau arbeitsrechtlicher
oder bürokratischer Hürden fördert.
Es sind allerdings die bisherigen staatlichen Eingriffe, die die Situation verschlechtert
haben und die es angesichts der drohenden Entwicklung schnell zurückzudrehen gilt.
Das gilt insbesondere für die Ausbildung der Pflegefachkräfte. Die duale Ausbildung
praktisch am Arbeitsplatz und in Berufsschulen war ein Erfolgsmodell, das sich auch
in den Pflegeberufen über Jahrzehnte bewährt hatte.
Das Streben nach immer höheren Abiturienten- und Akademikerquoten auch in der
Pflege gefährdet hingegen den Nachwuchs in den Ausbildungsberufen schon allein,
weil interessierte Schulabgänger vom Beruf ausgeschlossen werden, die bisher
problemlos die Berufsausbildung absolvierten und in der Pflege wertvolle und gute Arbeit
leisteten.
Statt der Akademisierung gilt es, das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu
stärken. Es muss sichergestellt werden, dass die berufliche Ausbildung für Pflegekräfte
weiterhin attraktiv bleibt und praxisnahe Ausbildungsinhalte gestärkt werden.
Der Wert der beruflichen Bildung muss stärker herausgehoben werden. Das stärkt die
Pflege zum Nutzen der Patienten.
Die Akademisierung ist genau wie die Einführung der generalisierten
Pflegeausbildung eine Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gilt. Wir müssen zurück zu
getrennten Berufsausbildungen von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege
und Altenpflege, die sich bestens bewährt hatten. Es gab kein Kompetenzproblem bei
den Pflegekräften – nun gibt es aber ein Mangelproblem.
Ausdruck des heutigen Akademisierungsirrwegs sind auch die derzeitigen
Ausbildungs- und Prüfungsinhalte in der generalisierten Ausbildung. Es gilt, schnell wieder
hin zu praxistauglichen Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen zu kommen.
Prüfungsfragen wie „Nazmiye hat Fieber … Erörtern Sie die Aussage von Frau Özlem
‚Dieser ganze Stress! Wie soll ich das nur schaffen?‘ anhand eines
kommunikationstheoretischen Modells“, mit denen heute die Absolventen der generalisierten
Pflegeausbildung konfrontiert werden6, können für die wenigen besser qualifizierten,
studierten Kräfte für spätere Führungsaufgaben durchaus angemessen sein. Sie sind es aber
nicht für das Gros der praktisch am Patienten tätigen Auszubildenden in der
Berufsausbildung zur Pflegefachkraft. Praxis statt Theorie – das muss die Devise sein, um
Personal zu gewinnen und zu halten, um Personal nicht schon in der Ausbildung oder
bei der Prüfung unnötig zu verlieren und um die Pflegebedürftigen adäquat zu
versorgen.
Dabei soll sichergestellt werden, dass sowohl Spezialisierungsmöglichkeiten als auch
praxisorientierte Inhalte stärker betont werden, um die Abbrecherquote zu senken und
die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen.
Des Weiteren muss das Potenzial von Hilfskräften in der professionellen Pflege besser
genutzt werden. Für diese dürfen die Anforderungen nicht unnötig hoch gelegt werden
und sie müssen bei der Personalbemessung angemessen berücksichtigt werden.
Das zweite Feld, auf dem der Staat tätig werden muss, ist das der Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung wurde keineswegs geschaffen, um die Pflege der
Pflegebedürftigen sicherzustellen, sondern sie wurde primär eingeführt, um die
Sozialhilfeträger – also die Kommunen – zu entlasten. Dafür wird seitdem zusätzliches Geld von
den Bürgern eingezogen und verteilt.7
Mit der Pflegeversicherung wurde gleichzeitig aus einer Unterstützung individuell
Unterstützungsbedürftiger ein Anspruch für alle.
Schon bei der Einführung wurde auf das mit dem Umlageverfahren drohende
demografische Problem hingewiesen und stattdessen die Einführung eines kapitalgedeckten
Systems vorgeschlagen. Man entschied sich dagegen und steht nun vor dem
vorhergesagten Problem.8
Die Lösung kann jetzt nicht darin bestehen, die Zwangsbeiträge einfach zu erhöhen.
Stattdessen gilt es, sich an die Gründungsidee der Pflegeversicherung zu erinnern. Sie
war als Teilversicherung eingeführt worden und damit auch nicht zur vollständigen
Entlastung des Sozialhilfeträgers. Genügen die Zwangsbeiträge der Menschen nicht,
muss dieser Sozialhilfeträger eben wieder stärker einspringen. Spielräume gibt es
dafür in den kommunalen Haushalten zur Genüge. Es seien in diesem Zusammenhang
nur die „Beauftragten“ aller Art genannt. Die Unterstützung pflegebedürftiger
Senioren und ihrer Familien ist ein Feld, auf dem gerade Kommunen verstärkt ihre
vielbeschworene „Haltung“ zeigen können.
Dann gilt es, stets in Erinnerung zu behalten, dass die Sorge um die Alten genau wie
die um die Jungen zunächst Aufgabe der Familien ist. Das Bundesverfassungsgericht
hat dies auch nach Einführung der Pflegeversicherung ausdrücklich betont.
Und dann gilt es auch, im Auge zu behalten, dass die Pflegeversicherung keine
allgemeine Betreuungskasse ist, sondern eine Versicherung, die bei Erfüllung definierter
Kriterien im Einzelfall einspringt. Das ist aktuell besonders wichtig, denn der derzeit
zu beobachtende starke Anstieg der gemäß den Kriterien der Pflegeversicherung vom
Medizinischen Dienst als pflegebedürftig festgestellten Menschen ist weder
demografisch noch durch einen sich verschlechternden Zustand der Betroffenen allein zu
erklären9, sondern geänderten regulatorischen Bedingungen und deren Umsetzung
geschuldet. Auch die regional sehr unterschiedliche Verteilung des festgestellten Aus-
6 Schmal, J. [2023]. Prüfungswissen Pflegefachfrau Pflegefachmann für die Generalistische Pflegeausbildung.
Deutschland: Elsevier Health Sciences, ISBN: 978-3437286216
7 www.bpb.de/themen/gesundheit/gesundheitspolitik/516172/ziele-und-wirkungen-der-pflegeversicherung/
8 www.pflegeversicherung-experten.de/geschichte_der_sozialen_pflegeversicherung.html
9 Pflege-Report 2024, Ankunft der Babyboomer: Herausforderungen für die Pflege, ISBN 978-3-662-70188-
1, 2024, Edition 1, XVII, Seite 8
maßes der Pflegebedürftigkeit, die ebenso nicht mit demografischen Gegebenheiten10
allein zu erklären ist, weist auf ein systematisches Problem in den Regeln zur
Einstufung oder deren Umsetzung hin. An dieser Stelle muss der Gesetzgeber korrigierend
eingreifen. Die Pflegeversicherung ist angelegt für die Teilfinanzierung der Pflege in
Fällen, in der der Pflegebedarf nach definierten Kriterien gegeben ist.11 Das muss
wieder gelebte Praxis werden. Kommt es zu Fehlentwicklungen, müssen die Regeln – in
diesem Fall also die Einstufungskriterien – geändert werden; in jedem Fall muss
sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Regeln korrekt, objektiv und für alle
gleich geschieht.
Ambulant statt stationär, wo immer möglich, muss auch gerade im Sinne der
Pflegebedürftigen oberstes Gebot sein. Und wenn Privatpersonen statt Pflegedienste mit
professionellen Mitarbeitern diese häusliche Pflege übernehmen können, umso besser. In
diesen Fällen müssen sie aber finanziell auch besser unterstützt werden. Außerdem
sollen sie durch bessere Möglichkeiten von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
entlastet werden. Abbau von bürokratischen Hürden ist auch für pflegende Privatpersonen
– i. Ü. auch bei der Betreuung von Behinderten – besonders wichtig.
Pflege- und Krankenversicherung sollen zusammengelegt werden, um
Verwaltungskosten zu senken. Zum Bürokratieabbau und zur Reduzierung von Verwaltungskosten
gehört auch die Abschaffung der Pflegekammern.
Die Bürokratie hat auch in der Pflege ein Ausmaß erreicht, das häufig von der Arbeit
am Patienten abhält und erhebliche Kosten verursacht.12,13,14 Das ist die Folge eines
übertriebenen Sicherheitsbedürfnisses, bei dem Aufwand und Nutzen in keinem
akzeptablen Verhältnis stehen. Das ist Ausdruck eines Misstrauens der Politik gegenüber
den Leistungserbringern. Zudem ist die bisherige Regulierungsintensität die
Begleiterscheinung eines übergriffigen und überbordenden Staatswesens. Stattdessen müssen
die Weichen hin zu Deregulierung, Bürokratieabbau, Selbstverwaltung und hin zur
Eigenverantwortung gestellt werden.
Die Selbstverwaltung hat in Deutschland die Überlegenheit gegenüber einer zentral
verwalteten Staatsmedizin bereits bewiesen. Staatliche Eingriffe müssen deshalb wo
immer möglich vermieden werden.
Statt weiter durch ständig neue Regelungen etc. das Leistungsgerecht zu
verkomplizieren, muss es dringend vereinfacht werden und damit auch transparenter und
manipulationssicherer gemacht werden.
Doppelte Prüfungen z. B. derselben Gegenstände durch Heimaufsicht und
Medizinischen Dienst15 müssen der Vergangenheit angehören. In Einrichtungen mit in der
Vergangenheit guten Prüfergebnissen können Prüffrequenzen reduziert werden.
Nicht mit Bürokratie, Planwirtschaft und Einheitsversorgung werden die Qualität, die
Wirtschaftlichkeit und die Zukunftssicherheit der Pflege besser, sondern mit sozialer
Marktwirtschaft, d. h. zum Beispiel mit der Schaffung von echtem Wettbewerb auch
im Bereich der Pflegeversicherung. Zur Eigenverantwortung der Bürger gehört
deshalb auch die Förderung von privaten Zusatzversicherungen.
Um die Bürger noch individueller unterstützen zu können und um die mögliche
Variationsbreite dieser Zusatzversicherungen noch zu erweitern, sollen stationäre und
ambulante Pflegeeinrichtungen ihre Angebote individueller und flexibler gestalten kön-
10 ebd., Seite 11
11 www.pflegewegweiser-nrw.de/wann-ist-man-hilfebeduerftig
12 www.dkgev.de/dkg/presse/details/drei-verlorene-stunden-fuer-die-patientenversorgung-buerokratie-
frisstzeit-und-verschaerft-das-fachkraefteproblem/
13 www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2008/artikel2008/buerokratie-frisst-systematisch-pflegeze
14 www.zemaitis-pflegedienst.de/aktuelle-infos/buerokratie-in-der-pflege/
15 www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/heimaufsicht-belastet-pflegeheime-und-die-
patientennews-3030299
nen. Einzelne Dienstleistungen sollten nutzbar sein mit einfachen
Abrechnungsprozeduren. Das soll bis hin zu hauswirtschaftlichen Unterstützungsangeboten gehen.
Gerade bei altersentsprechenden Einschränkungen fällt zu häufig der Begriff
Pflegeversicherung, wo einfache, eigentlich nicht pflegerische Unterstützung im Alltag
ausreichen würde. Diese muss möglichst einfach für die Betroffenen dann nutzbar sein,
wobei auch Pflegeeinrichtungen zumindest eine vermittelnde Rolle einnehmen
können. Die Bürger brauchen zu diesem Thema bessere Informationen und eine konkrete
Ansprechstelle vor Ort, die allein schon begrifflich von der „Pflege“ abgesetzt wird.
So entsteht bei der Kontaktaufnahme nicht automatisch die Erwartungshaltung, die
Allgemeinheit in ihrer Eigenschaft als Beitrags- und Steuerzahler würde zumindest
große Teile dieser entstehenden Lebenshaltungskosten tragen.
Diese Anlaufstellen sollten bundesweit unter einer einheitlichen Rufnummer analog
der Behördennummer 115 oder der Nummer des KV-Bereitschaftsdienstes 116117
ansprechbar sein.
Und nicht zuletzt müssen, um Mittel für die eigentlichen Aufgaben der Pflege- (und
Kranken)versicherungen ohne Beitragserhöhungen zu gewinnen, von jetzt an die
versicherungsfremden Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Anders als heute sollen die Beitragszahler die versicherungsfremden Leistungen auch
der Pflegeversicherung nicht mehr mitfinanzieren. Derzeit sind z. B.
Bürgergeldempfänger beitragsfrei mitversichert. Der Bund zahlt dafür zwar eine Pauschale, die deckt
jedoch die Ausgaben für diese Personen nicht. Die fehlenden Mittel werden von den
übrigen GKV-Mitgliedern mit ihren Beiträgen geleistet.16 Die Pflegeversicherung
wurde im Jahre 2023 allein mit 3,7 Milliarden Euro für die
Rentenversicherungsbeiträge pflegender Privatpersonen belastet.17 Solche versicherungsfremden Leistungen
sollen von jetzt an vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Immer weniger Erwerbstätigen und damit Beitrags- und Steuerzahlern stehen immer
mehr ältere Bürger gegenüber. Steigende Kosten können deshalb nicht immer weiter
einfach auf sie umgelegt werden. Stattdessen sind auch auf den Feldern der
Unterstützung der Alten und der Pflege Systemkorrekturen erforderlich, die die
Eigenverantwortung im Sinne eines mündigen Bürgers stärken, ohne die Hilfsbedürftigen
alleinzulassen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sofort Maßnahmen zu
ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass
1. die Beitragssätze der sozialen Pflicht-Pflegeversicherung auf der heutigen Höhe
festgeschrieben werden;
2. zum Bürokratieabbau
a) die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung organisatorisch
zusammengeführt werden;
b) die Selbstverwaltungsstrukturen bei Kassenärzten, Krankenhaus-,
Rehabilitations- und Pflegedienstleistungen vereinfacht werden;
c) berufsständische Organisationen für Pflegekräfte (Pflegekammern)
abgeschafft werden;
d) die Dokumentationspflichten für die stationären und ambulanten
Pflegeeinrichtungen deutlich reduziert werden;
e) die Abrechnungsverfahren mit den Kostenträgern vereinfacht werden;
16 www.aerzteblatt.de/news/buergergeld-milliardenausgaben-der-krankenkassen-weiter-nicht-
abgedeckta701f970-6d32-4a2b-bf68-2fdfd766cbb1
17 www.aerzteblatt.de/themen/pflegeversicherung/pflegekassen-zahlen-37-milliarden-euro-in-
rentenversicherung-6c101c7d-30bc-4a12-aa99-3d4e6e8f7b6d
f) doppelte Prüfungen z. B. derselben Gegenstände durch Heimaufsicht und
Medizinischen Dienst abgeschafft und für Einrichtungen mit in der
Vergangenheit guten Prüfergebnissen die Prüffrequenzen reduziert werden;
3. die versicherungsfremden Leistungen der Pflege-/Krankenversicherung
vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden;
4. die häusliche Pflege durch Privatpersonen anstelle von Pflegediensten finanziell
aufgewertet wird;
5. bessere ambulante und befristete stationäre Angebote zur verbesserten Entlastung
pflegender Angehöriger bei Krankheit oder Urlaub geschaffen werden;
6. bürokratische und finanzielle Hürden bei der häuslichen Betreuung von
Menschen mit Behinderung gesenkt werden;
7. die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessert werden, indem z. B.
bundeseinheitlich verbindliche praxistaugliche Personaluntergrenzen für alle
pflegesensitiven Bereiche bestehen und der dafür erforderliche Personalaufwuchs den
Anbietern angemessen finanziert wird und arbeitsrechtliche sowie bürokratische
Hürden für neue Ansätze des flexiblen Einsatzes von Pflegepersonal (z. B.
arbeitgeberübergreifender Bereitschaftsdienst- oder Vertretungspool) abgebaut
werden;
8. zur Fachkräftegewinnung die Pflegeausbildung strukturell, organisatorisch und
inhaltlich reformiert wird hin zu einer wieder getrennten Ausbildung für
Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege an Stelle der jetzigen generalisierten
Ausbildung und diese mit praxisrelevanten und auf Absolventen einer dualen
Berufsausbildung zugeschnittenen Inhalten versehen wird;
9. das Potenzial von Pflegehilfskräften besser genutzt wird, indem für diese die
Anforderungen nicht unnötig hoch angelegt werden und sie bei der
Personalbemessung angemessen berücksichtigt werden;
10. gemeinsam mit Vertretern der Länder, der gesetzlichen und der privaten
Krankenversicherung, den Berufsverbänden sowie Vertretern der Krankenhäuser und
den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen aus Bund und Ländern der
Bedarf an akademisch ausgebildeten Pflegkräften für Führungs-, Forschungs-
und Ausbildungsaufgaben ermittelt und Vorschläge zur Bereitstellung nur dieser
erforderlichen Zahl entsprechender Studienplätze entwickelt werden;
11. Vorschläge für die Sicherstellung einer zahlenmäßig und inhaltlich
zufriedenstellenden Berufsausbildung in Pflegeberufen in einem veränderten, ambulanteren
Gesundheitssystem erarbeitet werden;
12. die Kriterien für die Einstufung in Pflegegrade auf ihre Eignung und die
Einstufungspraxis auf systematische Fehler hin überprüft und erforderliche Korrekturen
ggf. schnell umgesetzt werden;
13. private Pflegezusatzversicherungen stärker gefördert werden;
14. stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen ihre Angebote auch für Menschen
mit leichteren, altersentsprechenden Einschränkungen individueller und flexibler
gestalten können;
15. diese oder andere Unternehmen oder Vereine als Arbeitgeber für fest ,einzelnen
Unterstützungsbedürftigen zugeteilte Hilfspersonen fungieren können, um den
Hilfebedürftigen den bürokratischen Aufwand z. B. einer Minijobanmeldung bei
der Minijobzentrale zu ersparen;
16. bundesweit einfach kontaktierbare Ansprechstellen für Menschen mit
altersentsprechenden Einschränkungen und Hilfsbedarf unterhalb der Schwelle eines
Pflegegrades geschaffen werden;
17. eine bundesweite Informationskampagne für die Bevölkerung zu diesen
bundesweit einheitlich erreichbaren Ansprechstellen und den in derartigen Fällen zur
Verfügung stehenden Hilfsangeboten gestartet wird;
18. zur Abdeckung dieses Unterstützungsbedarfs auch ehrenamtlich Tätige
eingesetzt werden und diese dabei unterstützt werden, indem z. B. ein
bundeseinheitlicher Rahmen für Plattformen für Angebot und Nachfrage, steuerfreie Pauschalen
analog zu Übungsleitern, Übernahme von Fahrtkosten, eine vom Staat
übernommene gesetzliche Unfallversicherung und staatlich organisierte Schulungen für
diese Personen geschaffen bzw. diese bundeseinheitlich eingeführt werden.
Berlin, den 9. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Anzustreben sind stabile Beiträge ohne weitere Erhöhungen für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Allein schon, um Bürokratie und damit auch Kosten einzusparen, sollen deshalb die gesetzliche
Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung in eine gemeinsame Versicherung organisatorisch
zusammengeführt werden.
Unnötig viel Zeit und Geld wird für Bürokratie statt für Pflege aufgewendet.18 Ein Bürokratieabbau, der den
Namen auch verdient, ist überfällig.
Die Selbstverwaltung hat in Deutschland die Überlegenheit gegenüber einer zentral verwalteten Staatsmedizin
bereits bewiesen. Allerdings haben sich auch aufgrund gesetzgeberischer Eingriffe aufgesplitterte
Selbstverwaltungsstrukturen gebildet. Derzeit haben beispielsweise Krankenhäuser eigene Strukturen ebenso wie
Pflegeeinrichtungen. Zuständigkeiten, Procedere, Abrechnungssystematiken etc. unterscheiden sich. Es gilt
gegenzusteuern und zum Beispiel diese verschiedenen Strukturen zu vereinfachen.19
Der Verzicht auf Pflegekammern dient ebenso dem Bürokratieabbau.20 Außerdem stellen diese schon allein
wegen der Mitgliedsbeiträge eine unnötige Zusatzbelastung für die Pflegekräfte dar, die es zu vermeiden gilt.
Pflegende Angehörige sollen in der häuslichen Pflege finanziell besser unterstützt werden. Mehr pflegebedürftige
Menschen sollen zuhause gepflegt werden können. Die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
muss erleichtert werden, indem die häusliche Pflege deutlich höher finanziell honoriert wird. So können es sich
mehr Familien leisten, ihre pflegebedürftigen Angehörigen in vertrauter häuslicher Umgebung selbst zu betreuen.
Die Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubswunsch der pflegenden Angehörigen durch verbesserte ambulante
und befristete stationäre Angebote soll ausgeweitet werden. Flächendeckende Einrichtung von
Kurzzeitpflegeabteilungen an den Krankenhausstandorten kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten und gleichzeitig helfen,
die Krankenhausstandorte zu erhalten. Insgesamt werden so der Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
bessergestellt und gleichzeitig die Beitragszahler entlastet, da weniger und kürzere Heimbetreuungen anfallen.
Bei der häuslichen Betreuung von Menschen mit Behinderung durch Angehörige sollen bürokratische und
finanzielle Hürden gesenkt werden, wie zum Beispiel die eingeschränkte Nutzung des Behinderten-PKW durch
pflegende Angehörige.21 Auch so kann stationäre Betreuung gerade auch im Sinne der betroffenen Menschen u. U.
vermieden werden.
18 www.maz-online.de/lokales/potsdam/fest-der-pflege-in-potsdam-mutter-pflegt-sohn-und-fordert-weniger-buerokratie-B436YEJPNVHK-
BIQOVRA5F7FTYY.html
19 www.kbv.de/media/sp/2023-11-07_BMG_Empfehlungen_Buerokratieabbau.pdf
20 www.uvn.digital/presse/uvn-zur-pflegekammer-nutzloses-buerokratiemonster-auf-kosten-der-pflegekraefte/
21 www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/auto/kfz-steuerbefreiung-die-wichtigsten-regelungen/
Personalvorgaben sollen die Pflegequalität – und auch eine erträgliche Arbeitssituation der Pflegekräfte – mit
bundesweit verbindlichen Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen – d. h. Intensivstationen,
Pflegeheimen oder psychiatrischen Einrichtungen – sichern. Hier ist ausreichende Anzahl von Pflegekräften ganz
besonders relevant.22
Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden, ohne dabei die Qualität der Pflege zu gefährden. Insbesondere
sollten Dokumentationspflichten auf das Wesentliche reduziert, Prüfverfahren harmonisiert und doppelte
Kontrollen vermieden werden. Gleichzeitig sind verbindliche, praxistaugliche Personalstandards erforderlich, um
Überlastung zu vermeiden.
Ein dafür erforderlicher Personalaufwuchs muss den Einrichtungen angemessen finanziert werden.
Diese verbindlichen Personaluntergrenzen dürfen sich dabei nicht an akademisch entwickelten
Maximalvorstellungen orientieren, sondern an den praktischen Alltagserfordernissen und Ansprüchen der Patienten und der
Mitarbeiter gleichermaßen. Auf Praxistauglichkeit ist auch bzgl. kurzfristiger Ausnahmeregelungen zu achten.
Kurzfristige Unterschreitungen können im Sinne der Patienten und auch der Mitarbeiter gelegentlich z. B. sinnvoller
sein als der plötzliche Einsatz von am speziellen Arbeitsplatz nicht eingearbeiteten Mitarbeitern, nur um formal
Grenzen nicht zu unterschreiten oder als auch die plötzliche Schließung von Abteilungen oder Stationen mit
Verlegung von Patienten o. Ä.
Nicht Planwirtschaft, Einheitsversorgung und Sozialabbau verbessern die Situation, die Qualität und die
Wirtschaftlichkeit in der Pflege und machen sie zukunftssicher, sondern nur die soziale Marktwirtschaft mit der
Schaffung von echtem Wettbewerb auch im Bereich der Pflegeversicherung. Dieser Wettbewerb wird den Versicherten
zugutekommen: Die Pflegeversicherungen sollen verschiedene Modelle anbieten können. Wer will, soll Beitrag
und Leistungen auf dem heutigen Stand belassen können. Für ihn ändert sich nichts. Wer will, soll aber z. B.
Leistungen aus dem Versicherungsumfang herausnehmen, andere oder Zusatzmodelle wählen können.
Zur Stärkung und Betonung der Eigenverantwortung der Bürger gehört auch die Förderung von privaten
Zusatzversicherungen. Deshalb müssen die Möglichkeiten, zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine private
Pflegezusatzversicherung abschließen, um die individuelle Absicherung im Pflegefall zu erhöhen, verbessert und
gefördert werden. Dies könnte den Druck auf die gesetzliche Pflegeversicherung verringern, da ein größerer Teil
der Pflegekosten privat getragen wird.
Angehörige und ehrenamtliche Helfer in der Pflege müssen stärker gefördert werden. Ziel ist es, die Kosten der
Pflegeversicherung zu senken, indem Angehörige die Pflege – wo immer möglich und sinnvoll – übernehmen.
Steuerliche Anreize müssen die Pflege durch Angehörige attraktiver machen.
Das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Betreuung und Unterstützung älterer Menschen soll gezielt
gefördert werden, insbesondere durch steuerliche Anreize und organisatorische Unterstützung. Dabei darf
ehrenamtliche Arbeit jedoch nicht als Ersatz für professionelle Pflegekräfte betrachtet werden, sondern als Ergänzung
zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen.
Die ambulante Pflege muss gefördert werden, um die Kapazitäten der Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Um
ambulante Pflegedienste zu stärken, müssen finanzielle Anreize geschaffen und bürokratische Hindernisse beseitigt
werden.
Pflegeeinrichtungen sollen zudem mehr Freiräume bei der Gestaltung ihrer Angebote und Abrechnungen
erhalten. Sie sollen Pflegeleistungen flexibler gestalten und effizienter abrechnen können. Das ermöglicht den
Einrichtungen, ihre Angebote besser an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen und die
finanziellen Mittel effizienter zu nutzen.
Ein Hauptpunkt zur Reduzierung der Bürokratie in der Pflege ist die Vereinfachung der
Dokumentationspflichten. Derzeit sind Pflegekräfte häufig mit umfangreichen und detailreichen Dokumentationsanforderungen
konfrontiert, die sie von der Pflege der Patienten abhalten.23 Diese Dokumentationspflichten müssen auf ein
notwendiges Minimum reduziert werden.
Elementar wichtig ist in Zukunft eine Vereinfachung der Abrechnungsverfahren zwischen Pflegeeinrichtungen
und den Kostenträgern: Die Abrechnungsmethoden müssen standardisiert und vereinfacht werden, sodass Pfle-
22 www.aok.de/gp/qualitaet/stationaere-versorgung/personalvorgaben/pflegepersonaluntergrenzen
23 www.asklepios.com/presse/presse-mitteilungen/konzernmeldungen/202201/2022-01-07-Asklepios-Studie-zur-Jobzufriedenheit-in-der-Pflege-
90-Prozent-durch-ueberbordende-Buerokratie-belastet/
geeinrichtungen weniger Zeit mit administrativen Aufgaben verbringen müssen. Ein transparenteres und
effizienteres Abrechnungssystem kann den bürokratischen Aufwand erheblich verringern.
Anzustreben ist die Einrichtung externer Verwaltungszentren, die Pflegeeinrichtungen von bürokratischen
Aufgaben entlasten. Diese könnten die administrativen Aufgaben – wie Abrechnungen mit den Krankenkassen,
Dokumentation oder Personaleinsatzplanung – übernehmen.
Ein zentraler Punkt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ist die Reformierung und Förderung der
Pflegeausbildung. Hierbei ist auf eine ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen auch unter dem Aspekt der gewünschten
zunehmenden Ambulantisierung zu achten und die Rahmenbedingungen für die Ausbildung müssen verbessert
werden.
Im Jahre 2020 wurde die neue generalistische Pflegeausbildung eingeführt. Ende des Jahres 2020 waren 53 610
Frauen und Männer in dieser Ausbildung.24 Im Jahr 2023 haben die ersten Absolventen des neuen
Ausbildungsgangs ihr Examen abgelegt.25,26
Vor Einführung des neuen Ausbildungsgangs lag die Abbrecherquote bei 30 Prozent, branchenübergreifend eine
der höchsten.2715 bis 20 Prozent brachen dabei im ersten Halbjahr oder im ersten Jahr der Ausbildung ab.28
Außerdem war die Durchfallquote teils hoch, z. B. 50 Prozent bei den Absolventen der Akademie für
medizinische Berufe der Uniklinik Freiburg im Jahre 2019.29 In einer Klasse, die in Stuttgart aus Deutschen und
Flüchtlingen aus dem Iran, aus Syrien, Afghanistan und aus dem Irak gebildet wurde, fielen 2019 fast 80 Prozent der
Kandidaten durch – offenbar aus sprachlichen Gründen.30
Mit dem neu eingeführten generalistischen Ausbildungsgang wird jetzt eine weitere Verschlechterung der
Situation berichtet. Zuvor seien die Zahlen der Auszubildenden jahrelang deutlich gestiegen, nun sei ein Rückgang
und eine deutlich höhere Abbrecherquote zu verzeichnen. Gerade viele Jugendliche, die seinerzeit gezielt in die
Altenpflege gegangen seien, würden nun durch zusätzliche medizinische Inhalte aus dem Krankenhausbereich
abgeschreckt. Der Anstieg der Abbrecherquote auf 46 Prozent sei ein Ergebnis der generalistischen
Pflegeausbildung.31
Neben der klassischen Berufsausbildung gibt es auch die Möglichkeit, Pflege zu studieren. Die Absolventen
dieser Studiengänge machen zwei Abschlüsse, nämlich denselben staatlichen Berufsabschluss zur
Pflegefachkraft wie die Auszubildenden und zusätzlich den akademischen Hochschulabschluss Bachelor.32 Fragen im
schriftlichen Prüfungsteil, wie die eingangs zitierte zum Text „Nazmiye hat Fieber“33 überfordern offenkundig
die nichtakademischen Berufsausbildungsabsolventen.
Aus Fachkreisen wurde vor diesem Hintergrund deshalb eine Vereinfachung der Pflegeausbildung bereits
gefordert, um die Zahl der Abbrecher zu senken.34 Der Arbeitgeberverband warnte, dass die neue Pflegeausbildung
Berufsanfänger überfordere: „Wir brauchen junge Leute mit normalen Schulnoten“, wenn „wir sie mit
Anforderungen eines Studiums ‚Medizin light‘ abschrecken und überfordern, verschärfen wir den Pflegenotstand“.35
Es kann aber nicht um eine allgemeine Absenkung des Ausbildungsniveaus gehen. Stattdessen brauchen die
Berufseinsteiger, egal ob als Studenten oder Auszubildende, genau wie die Pflegebedürftigen, die Arbeitgeber
und die Kostenträger wieder eine zielgruppengerechte Ausbildung mit entsprechenden Inhalten und
Anforderungen, die theoretisch für Akademiker, aber praxisorientiert für Auszubildende ist – so, wie sich ihre spätere
Tätigkeit sinnvollerweise auch unterscheiden sollte.
24 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_356_212.html
25 https://lokalklick.eu/2023/08/22/generalisierte-pflegeausbildung-erster-jahrgang-besteht-examen/
26 https://medecon.ruhr/2023/03/erster-generalistik-jahrgang-macht-examen/
27 www.pflegenot-deutschland.de/ct/pflegeausbildung-abbruchquote/
28 www.bibliomed-pflege.de/news/hohe-abbrecherquote-zu-ausbildungsbeginn
29 www.badische-zeitung.de/fast-jeder-zweite-pflegeschueler-faellt-bei-abschlusspruefung-durch
30 www.faz.net/aktuell/wirtschaft/der-fehlschlag-von-stuttgart-17708681.html
31 www.bibliomed-pflege.de/news/sorge-um-dramatische-abbrecherquoten-in-der-pflegeausbildung
32 www.pflegestudium.de/studiengaenge/
33 s. Fußnote 5
34 www.carevor 9.de/care-inside/bpa-fuehrt-azubi-abbrecherquote-auf-generalistik-zurueck
35 www.t-online.de/fin anzen/beruf-karriere/id_83651904/arbeitgeber-warnen-neue-pflegeausbildungueberfordert-berufsanfaenger.html
Er sollte zunächst festgestellt werden, wie viele akademisch ausgebildete Pflegekräfte für Leitungsaufgaben etc.
erforderlich sind und eine entsprechende Zahl von Studienplätzen vorgehalten werden. Für alle anderen sollte
eine je nach späterem Tätigkeitsfeld getrennte – statt einer generalistischen – Pflegeausbildung mit den dafür
angemessenen praxisrelevanten, praxisorientierten und praxistauglichen Inhalten und auch
Prüfungsanforderungen wieder eingeführt werden.
Auf eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen ist dabei zu achten. Zwar wird häufig zutreffend auf den
Fachkräftemangel hingewiesen und dieser wegen des dann sinkenden Personalbedarfs als zusätzliche
Begründung für Schritte hin zur Ambulantisierung genannt. Allerdings können weniger Betten und weniger stationäre
Einrichtungen auch weniger Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen bedeuten. Dem muss rechtzeitig
gegengesteuert werden.
Der im Alter zunehmende Betreuungsbedarf ist genau wie der bei Säuglingen und Kleinkindern am Anfang des
Lebens natürlich. Mit ihm umzugehen ist nicht alleinige Aufgabe des Staates, sondern auch der Betroffenen und
der Familien selbst. Hierbei brauchen sie Unterstützung und hierbei brauchen die Betroffenen Ersatz, wenn keine
Personen im privaten Umfeld zur Verfügung stehen. Dies bewegt sich aber unterhalb dessen, wofür die
Pflegeversicherung einspringen sollte, denn diese ist nur für Fälle mit deutlichen und charakteristischen
Einschränkungen konzipiert. Dem muss wieder mehr Geltung verschafft werden. Zu häufig wird der Begriff Pflege und auch
die Pflegeversicherung ins Spiel gebracht, wenn es um einen geringeren Betreuungsbedarf geht. Über die
Zusammenhänge und Zuständigkeiten muss die Bevölkerung deshalb besser aufgeklärt werden und es muss ihr eine
einfache, barrierearme und bundeseinheitliche Ansprechmöglichkeit zur Abdeckung dieses Bedarfs an die Hand
gegeben werden. Darüber soll mit einer Informationskampagne, deren Schwerpunkt natürlich nicht auf der
Omnipotenz der Pflegeversicherung und der Pflegeeinrichtungen, sondern auf der direkten Erreichbarkeit und
Zuständigkeit anderer örtlich erreichbarer Hilfsdienste liegen soll, aufgeklärt werden.
Bei der Abdeckung dieses Bedarfs soll verstärkt auf ehrenamtliches Engagement zurückgegriffen werden. Auch
dank der gestiegenen Lebenserwartung steht eine zunehmende Zahl von zwar schon im Ruhestand befindlichen,
aber durchaus noch leistungsfähiger Personen zur Verfügung, die bei entsprechend guter Organisation und
Anreizstruktur in Teilen hier sicher gerne zur Verfügung stünden. Der Staat sollte hier mit der Schaffung von
Hilfsangeboten wie Plattformen für Angebot und Nachfrage, steuerfreien Pauschalen analog Übungsleitern für diesen
Personenkreis, Übernahme von Fahrtkosten beziehungsweise kostenlosen ÖPNV-Angeboten, einer vom Staat
übernommenen gesetzlichen Unfallversicherung oder auch staatlich organisierten Schulungen und
Fortbildungsmöglichkeiten für diese Personen unterstützend helfen. Das wäre bundeseinheitlich einzuführen bzw. dafür ein
bundeseinheitlicher Rahmen zu schaffen.
Wenn bezahlte Kräfte zum Einsatz kommen, ist auf bürokratiearme Ausgestaltung zu achten. Die heute schon
bestehende Möglichkeit, als Hilfsbedürftiger als Arbeitgeber für einen sogenannten Minijobber aufzutreten und
dies damit auch steuerlich gefördert zu bekommen, findet – vermutlich genau wegen der Bürokratie – nur wenig
Anklang.36
Vor allem muss die Pflegeversicherung aber wieder so werden, wie sie von Anfang an konzipiert war: Als
Teilversicherung vor allem zur Entlastung des Sozialhilfeträgers. Genau, wie Familien damit nicht aus der Pflicht
zur Sorge um ihre Angehörigen genommen werden, kann auch der Staat damit nicht aus seiner Verpflichtung
genommen werden, im individuellen Einzelfall diese Aufgabe in Form der Sozialhilfe zu übernehmen.
36 s. Fußnote 6, Seite 95
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