Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/117)
Text
Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/117)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/234
21. Wahlperiode 22.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Lukas Rehm und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/117 –
Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle soll mit der vorliegenden
Kleinen Anfrage die Tätigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung in der
20. Wahlperiode überprüft werden. Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über
die politischen, organisatorischen und kommunikativen Tätigkeiten sowie den
Ressourceneinsatz des Bundesministeriums der Verteidigung in der
vergangenen Legislaturperiode geben.
1. Welche Gesetzentwürfe wurden in der 20. Wahlperiode durch das
Bundesministerium der Verteidigung erstellt und in den Deutschen
Bundestag eingebracht, und wie lauten jeweils Titel, Datum der Einbringung
sowie der Stand des Verfahrens (bitte einzeln auflisten)?
2. Welche Verordnungen wurden in der 20. Wahlperiode durch das
Bundesministerium der Verteidigung erlassen, und wie lauten jeweils Titel,
Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage (bitte
einzeln auflisten)?
3. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter im Bundesministerium der
Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte jährlich für die
Jahre 2021, 2022, 2023, aktuell 2024, aufgeschlüsselt nach
Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen, auflisten)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die mit der Fragestellung gewünschten Informationen sind öffentlich
zugänglich und unterliegen somit nicht der parlamentarischen Kontrollfunktion. Eine
Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen
besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein
Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen
werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die
Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen
Sachinformationen zu verfügen. Keine Antwortpflicht der Bundesregierung be-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 21. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
steht damit insbesondere dann, wenn sich die erbetenen Informationen aus
öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen lassen. Die Bundesregierung weist in
diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die
Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
4. Wie viele befristete Arbeitsverträge bestanden im Bundesministerium der
Verteidigung jeweils zum Jahresende seit Beginn der 20. Wahlperiode
(bitte jährlich aufschlüsseln)?
Jahr (jeweils 31.12.) Anzahl
2021 5
2022 7
2023 4
2024 2
5. Welche öffentlichen oder internen Veranstaltungen (zum Beispiel
Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) wurden seit Beginn
der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium der Verteidigung
organisiert oder mitausgerichtet, wie lauten jeweils Titel, Datum, Thema
und Zielgruppe dieser Veranstaltungen, und welche Kosten entstanden
jeweils pro Veranstaltung?
Konferenzen, Tagungen und Fachgespräche gehören zum täglichen
Aufgabenportfolio des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Zu
Veranstaltungen werden keine Listen oder Statistiken vorgehalten, da es im Sinne einer
effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht leistbar ist,
entsprechende Informationen und Daten in dieser Vielzahl (z. B. sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen.
Darüber hinaus ist das parlamentarische Fragerecht Instrument der politischen
Kontrolle der Exekutive durch die Legislative. Hierbei unterliegt der gesamte
Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Kollegialorgan der Kontrolle
des Parlaments. Die Bundesregierung trägt damit auch Verantwortung für ihre
einzelnen Organisationseinheiten und muss sich die Kenntnis und das Handeln
der Behörden und Behördenteile ihres Verantwortungsbereichs zurechnen
lassen. Demgemäß sind Fragen nach Abläufen und einzelner Kommunikation
innerhalb und zwischen den einzelnen Behörden, wie hier nach internen
Veranstaltungen, als Fragen zu internem Verwaltungshandeln der Bundesregierung zu
werten. Solche Kommunikationen sind Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts
der Exekutive und haben wegen der Gesamtverantwortung der
Bundesregierung gegenüber dem Bundestag diesem gegenüber grundsätzlich keine
Außenwirkung. Sie haben einen rein administrativ-vorbereitenden und keinen
politischen Charakter, weshalb eine Auskunft insoweit unterbleibt.
6. Welche Publikationen wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das
Bundesministerium der Verteidigung veröffentlicht, wie lauten jeweils
Titel, Erscheinungsdatum, Thema sowie der gewählte Verbreitungsweg
(etwa Druck oder Onlinepublikation), und welche Kosten entstanden
jeweils pro Publikation?
Nachfolgender tabellarischer Auflistung sind gedruckte Publikationen im Sinne
der Fragestellung zu entnehmen.
Titel
Erscheinungsdatum
Auflage
(Anzahl Exemplare)
Auftragswert
(in Euro)
Wald der Erinnerung (deutsch) Januar 2023 4.000 6.858,50
Wald der Erinnerung (englisch) November 2023 3.000 5.753,89
Verteidigungspolitische Richtlinien
(deutsch) November 2023 5.000 6.488,25
Verteidigungspolitische Richtlinien
(englisch) November 2023 1.000 Inhouseproduktion
Bekleidung und Uniformen der
Bundeswehr Juni 2024 15.000 13.092,56
Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen
der Bundeswehr September 2024 10.000 Inhouseproduktion
Darüber hinaus wird auf die Website der Bundesregierung www.publikationen-
bundesregierung.de verwiesen.
7. Welche Aufträge an externe Beratungsunternehmen hat das
Bundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode vergeben
(bitte jeweils unter Angabe des Auftragnehmers, des
Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes
auflisten)?
8. Welche Verträge über externe Rechtsberatung wurden seit Beginn der
20. Wahlperiode durch das Bundesministerium der Verteidigung
abgeschlossen (bitte unter Angabe des Auftragnehmers, des
Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes
auflisten)?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/195 verwiesen.
9. Welche Gutachten wurden durch das Bundesministerium der
Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben, und
wie lauten jeweils der Auftragnehmer, der Inhalt bzw.
Untersuchungsgegenstand, der Zeitpunkt der Beauftragung und die Höhe der Kosten?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie – in Abwägung mit dem
parlamentarischen Informations- und Fragerecht – bei der Beantwortung
verfassungsrechtliche und einfachrechtliche Vorgaben zugunsten der Beschäftigten zu
beachten hat. Zum Schutz des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) und
unter Beachtung datenschutzrechtlicher sowie arbeits- und beamtenrechtlicher
Vorschriften dürfen über Beschäftigtendaten allenfalls in anonymisierter Form
zusammengefasste Angaben gemacht werden, die keine Rückschlüsse auf die
Identität einzelner Beschäftigter beziehungsweise deren Daten zulassen. Eine
Beantwortung der Frage ist nicht möglich, weil dadurch ebensolche
Rückschlüsse nicht auszuschließen sind.
10. Welche Social-Media-Kanäle werden derzeit durch das
Bundesministerium der Verteidigung betrieben, und wie viele sogenannte Follower
verzeichnen diese Kanäle jeweils zum aktuellen Stichtag (bitte nach
Plattform aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
11. Welche Ausgaben sind im Bundesministerium der Verteidigung seit
Beginn der 20. Wahlperiode für die Pflege und den Betrieb dieser Social-
Media-Kanäle angefallen (vgl. Frage 10, bitte jährlich aufschlüsseln
sowie, soweit möglich, getrennt nach internen Personalkosten und externen
Dienstleistungen angeben)?
Aufgrund des kanal-, plattform- und medienübergreifenden Charakters der
Informationsarbeit der Bundeswehr und der dabei genutzten Synergieeffekte
lassen sich die Kosten und die Leistungen des eingesetzten Personals sowie der
dafür aufgewandten dienstlichen Ressourcen weder für einzelne Kanäle auf
Social Media noch für den gesamten Anteil Social Media im Sinne der
Fragestellung aufschlüsseln.
12. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im
Bundesministerium der Verteidigung für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt angefallen
(bitte jährlich aufgeschlüsselt sowie getrennt nach interner und externer
Leistungserbringung angeben)?
Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Tag der Bundeswehr) in der
20. Wahlperiode sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Diese wurden
ausschließlich für eine externe Leistungserbringung verwendet.
Jahr Ausgaben (in Euro)
2021 1.848.640
2022 3.778.486
2023 3.182.414
2024 4.436.465
2025 925.776
13. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im
Bundesministerium der Verteidigung für IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen,
Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte angefallen (bitte
jährlich aufschlüsseln)?
Die Ausgaben der oben genannten Digitalisierungsaspekte im BMVg sind
haushaltssystematisch in verschiedenen Kapiteln und Titeln im Einzelplan 14
(auch anteilig) abgebildet und nicht in einem Titel oder Ausgabenbereich
veranschlagt.
Ausgaben für die administrative Informationstechnik sind insbesondere in Titel
532 01 und in der Titelgruppe 55 des Kapitels 1413 veranschlagt. Diese
Ansätze sind jedoch nicht dienststellenbezogen abgebildet und betreffen den
gesamten Geschäftsbereich des BMVg. Die ausschließlich das Ministerium
betreffenden Ansätze für administrative Informationstechnik müssten manuell für
jede Ausgabeposition einzeln ermittelt werden. Eine belastbare Beantwortung
der Frage ist daher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit mit Blick auf
den unzumutbaren Rechercheaufwand nicht möglich.
14. Welche Ausgaben für Dienstreisen sind seit Beginn der 20. Wahlperiode
im Bundesministerium der Verteidigung angefallen (bitte jeweils
aufgeschlüsselt nach Zielregion Inland, EU-Ausland, Drittstaaten, Reisezweck
und Jahr angeben)?
Die Fristen zur Antragstellung betragen für Dienstreisen, die dem
Bundesreisekostengesetz unterliegen, sechs Monate und für Reisen, die den
Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegen, gemäß § 195 BGB drei Jahre.
Demzufolge stellen die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Ausgaben
keinen abschließenden Stand dar.
Eine Aufschlüsselung nach EU-Ausland und Drittstaaten ist automatisiert nicht
möglich, weshalb eine Unterscheidung nur nach In- und Ausland
vorgenommen wird. Der Reisezweck kann ebenfalls nicht automatisiert ausgewertet
werden. Die entsprechenden Informationen liegen nicht zentral vor, sondern
müssten mit einem unzumutbaren Rechercheaufwand manuell für jede Reise einzeln
zusammengetragen und zugeordnet werden. Dies ist im Rahmen der für die
Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Zeitraum Kosten Inland in Euro Kosten Ausland in Euro
08.12. – 31.12.2021 62.461,93 17.238,80
01.01. – 31.12.2022 3.316.250,26 2.770.937,41
01.01. – 31.12.2023 4.914.002,75 3.962.125,21
01.01. – 31.12.2024 5.370.557,43 4.237.841,20
01.01. – 05.05.2025 1.553.485,99 1.422.258,99
15. Welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und
Interessenvertretern (sogenannte Lobbyisten) haben im Bundesministerium
der Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode stattgefunden (bitte
jeweils mit Datum, Thema, teilnehmenden Organisationen und
Gesprächsanlass angeben)?
16. An welchen Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen
Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesministerium der
Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode teilgenommen oder diese
ausgerichtet?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung ist es unabdingbar, dass Angehörige
des BMVg Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen
Gruppen pflegen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum
Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fällt neben Gesprächen auch
Kommunikation in anderen Formen. Es gibt jedoch keine gesetzliche
Verpflichtung zur vollständigen Erfassung dienstlicher Kontakte von
Beschäftigten. Auch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung nicht leistbar, entsprechende Informationen und Daten im
Sinne der Fragestellung vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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