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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/117)

dip / drucksache 22.05.2025 · WP 21 · 21/234 · Antwort · Original ↗

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/117) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/234 21. Wahlperiode 22.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/117 – Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage die Tätigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung in der 20. Wahlperiode überprüft werden. Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über die politischen, organisatorischen und kommunikativen Tätigkeiten sowie den Ressourceneinsatz des Bundesministeriums der Verteidigung in der vergangenen Legislaturperiode geben.  1. Welche Gesetzentwürfe wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium der Verteidigung erstellt und in den Deutschen Bundestag eingebracht, und wie lauten jeweils Titel, Datum der Einbringung sowie der Stand des Verfahrens (bitte einzeln auflisten)?  2. Welche Verordnungen wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium der Verteidigung erlassen, und wie lauten jeweils Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage (bitte einzeln auflisten)?  3. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter im Bundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte jährlich für die Jahre 2021, 2022, 2023, aktuell 2024, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen, auflisten)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die mit der Fragestellung gewünschten Informationen sind öffentlich zugänglich und unterliegen somit nicht der parlamentarischen Kontrollfunktion. Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. Keine Antwortpflicht der Bundesregierung be- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. steht damit insbesondere dann, wenn sich die erbetenen Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen lassen. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.  4. Wie viele befristete Arbeitsverträge bestanden im Bundesministerium der Verteidigung jeweils zum Jahresende seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte jährlich aufschlüsseln)? Jahr (jeweils 31.12.) Anzahl 2021 5 2022 7 2023 4 2024 2  5. Welche öffentlichen oder internen Veranstaltungen (zum Beispiel Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium der Verteidigung organisiert oder mitausgerichtet, wie lauten jeweils Titel, Datum, Thema und Zielgruppe dieser Veranstaltungen, und welche Kosten entstanden jeweils pro Veranstaltung? Konferenzen, Tagungen und Fachgespräche gehören zum täglichen Aufgabenportfolio des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Zu Veranstaltungen werden keine Listen oder Statistiken vorgehalten, da es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht leistbar ist, entsprechende Informationen und Daten in dieser Vielzahl (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Darüber hinaus ist das parlamentarische Fragerecht Instrument der politischen Kontrolle der Exekutive durch die Legislative. Hierbei unterliegt der gesamte Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Kollegialorgan der Kontrolle des Parlaments. Die Bundesregierung trägt damit auch Verantwortung für ihre einzelnen Organisationseinheiten und muss sich die Kenntnis und das Handeln der Behörden und Behördenteile ihres Verantwortungsbereichs zurechnen lassen. Demgemäß sind Fragen nach Abläufen und einzelner Kommunikation innerhalb und zwischen den einzelnen Behörden, wie hier nach internen Veranstaltungen, als Fragen zu internem Verwaltungshandeln der Bundesregierung zu werten. Solche Kommunikationen sind Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts der Exekutive und haben wegen der Gesamtverantwortung der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag diesem gegenüber grundsätzlich keine Außenwirkung. Sie haben einen rein administrativ-vorbereitenden und keinen politischen Charakter, weshalb eine Auskunft insoweit unterbleibt.  6. Welche Publikationen wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium der Verteidigung veröffentlicht, wie lauten jeweils Titel, Erscheinungsdatum, Thema sowie der gewählte Verbreitungsweg (etwa Druck oder Onlinepublikation), und welche Kosten entstanden jeweils pro Publikation? Nachfolgender tabellarischer Auflistung sind gedruckte Publikationen im Sinne der Fragestellung zu entnehmen. Titel Erscheinungsdatum Auflage (Anzahl Exemplare) Auftragswert (in Euro) Wald der Erinnerung (deutsch) Januar 2023 4.000 6.858,50 Wald der Erinnerung (englisch) November 2023 3.000 5.753,89 Verteidigungspolitische Richtlinien (deutsch) November 2023 5.000 6.488,25 Verteidigungspolitische Richtlinien (englisch) November 2023 1.000 Inhouseproduktion Bekleidung und Uniformen der Bundeswehr Juni 2024 15.000 13.092,56 Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen der Bundeswehr September 2024 10.000 Inhouseproduktion Darüber hinaus wird auf die Website der Bundesregierung www.publikationen- bundesregierung.de verwiesen.  7. Welche Aufträge an externe Beratungsunternehmen hat das Bundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode vergeben (bitte jeweils unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?  8. Welche Verträge über externe Rechtsberatung wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium der Verteidigung abgeschlossen (bitte unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)? Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/195 verwiesen.  9. Welche Gutachten wurden durch das Bundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben, und wie lauten jeweils der Auftragnehmer, der Inhalt bzw. Untersuchungsgegenstand, der Zeitpunkt der Beauftragung und die Höhe der Kosten? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie – in Abwägung mit dem parlamentarischen Informations- und Fragerecht – bei der Beantwortung verfassungsrechtliche und einfachrechtliche Vorgaben zugunsten der Beschäftigten zu beachten hat. Zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) und unter Beachtung datenschutzrechtlicher sowie arbeits- und beamtenrechtlicher Vorschriften dürfen über Beschäftigtendaten allenfalls in anonymisierter Form zusammengefasste Angaben gemacht werden, die keine Rückschlüsse auf die Identität einzelner Beschäftigter beziehungsweise deren Daten zulassen. Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, weil dadurch ebensolche Rückschlüsse nicht auszuschließen sind. 10. Welche Social-Media-Kanäle werden derzeit durch das Bundesministerium der Verteidigung betrieben, und wie viele sogenannte Follower verzeichnen diese Kanäle jeweils zum aktuellen Stichtag (bitte nach Plattform aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 11. Welche Ausgaben sind im Bundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode für die Pflege und den Betrieb dieser Social- Media-Kanäle angefallen (vgl. Frage 10, bitte jährlich aufschlüsseln sowie, soweit möglich, getrennt nach internen Personalkosten und externen Dienstleistungen angeben)? Aufgrund des kanal-, plattform- und medienübergreifenden Charakters der Informationsarbeit der Bundeswehr und der dabei genutzten Synergieeffekte lassen sich die Kosten und die Leistungen des eingesetzten Personals sowie der dafür aufgewandten dienstlichen Ressourcen weder für einzelne Kanäle auf Social Media noch für den gesamten Anteil Social Media im Sinne der Fragestellung aufschlüsseln. 12. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium der Verteidigung für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt angefallen (bitte jährlich aufgeschlüsselt sowie getrennt nach interner und externer Leistungserbringung angeben)? Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Tag der Bundeswehr) in der 20. Wahlperiode sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Diese wurden ausschließlich für eine externe Leistungserbringung verwendet. Jahr Ausgaben (in Euro) 2021 1.848.640 2022 3.778.486 2023 3.182.414 2024 4.436.465 2025 925.776 13. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium der Verteidigung für IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte angefallen (bitte jährlich aufschlüsseln)? Die Ausgaben der oben genannten Digitalisierungsaspekte im BMVg sind haushaltssystematisch in verschiedenen Kapiteln und Titeln im Einzelplan 14 (auch anteilig) abgebildet und nicht in einem Titel oder Ausgabenbereich veranschlagt. Ausgaben für die administrative Informationstechnik sind insbesondere in Titel 532 01 und in der Titelgruppe 55 des Kapitels 1413 veranschlagt. Diese Ansätze sind jedoch nicht dienststellenbezogen abgebildet und betreffen den gesamten Geschäftsbereich des BMVg. Die ausschließlich das Ministerium betreffenden Ansätze für administrative Informationstechnik müssten manuell für jede Ausgabeposition einzeln ermittelt werden. Eine belastbare Beantwortung der Frage ist daher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit mit Blick auf den unzumutbaren Rechercheaufwand nicht möglich. 14. Welche Ausgaben für Dienstreisen sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium der Verteidigung angefallen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Zielregion Inland, EU-Ausland, Drittstaaten, Reisezweck und Jahr angeben)? Die Fristen zur Antragstellung betragen für Dienstreisen, die dem Bundesreisekostengesetz unterliegen, sechs Monate und für Reisen, die den Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegen, gemäß § 195 BGB drei Jahre. Demzufolge stellen die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Ausgaben keinen abschließenden Stand dar. Eine Aufschlüsselung nach EU-Ausland und Drittstaaten ist automatisiert nicht möglich, weshalb eine Unterscheidung nur nach In- und Ausland vorgenommen wird. Der Reisezweck kann ebenfalls nicht automatisiert ausgewertet werden. Die entsprechenden Informationen liegen nicht zentral vor, sondern müssten mit einem unzumutbaren Rechercheaufwand manuell für jede Reise einzeln zusammengetragen und zugeordnet werden. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zeitraum Kosten Inland in Euro Kosten Ausland in Euro 08.12. – 31.12.2021 62.461,93 17.238,80 01.01. – 31.12.2022 3.316.250,26 2.770.937,41 01.01. – 31.12.2023 4.914.002,75 3.962.125,21 01.01. – 31.12.2024 5.370.557,43 4.237.841,20 01.01. – 05.05.2025 1.553.485,99 1.422.258,99 15. Welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern (sogenannte Lobbyisten) haben im Bundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode stattgefunden (bitte jeweils mit Datum, Thema, teilnehmenden Organisationen und Gesprächsanlass angeben)? 16. An welchen Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 20. Wahlperiode teilgenommen oder diese ausgerichtet? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung ist es unabdingbar, dass Angehörige des BMVg Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen pflegen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fällt neben Gesprächen auch Kommunikation in anderen Formen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Erfassung dienstlicher Kontakte von Beschäftigten. Auch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht leistbar, entsprechende Informationen und Daten im Sinne der Fragestellung vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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