zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
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zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/221
21. Wahlperiode 20.05.2025
Antrag
der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Dr. Ophelia Nick,
Harald Ebner, Dr. Julia Verlinden, Dr. Armin Grau, Ayse Asar, Helge Limburg,
Dr. Till Steffen, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen
und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/625
KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/8303 folgende Entschließung gemäß
Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes anzunehmen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Europäische Union garantiert ihren Bürgerinnen und Bürgern unter anderem die
Freiheit der Wissenschaft und ein hohes Verbraucherschutzniveau.1
Die Europäische Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen
Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und
Futtermittel vorgelegt. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat
haben hierzu Stellung genommen. Die Trilogverhandlungen haben am 06.05.2025
begonnen.
Am 07.02.2024 hat das Europäische Parlament Änderungen im Sinne des
Verbraucherschutzes beschlossen. Es fordert eine verpflichtende Produktkennzeichnung für
Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit für mit neuen genomischen Techniken
1 AEUV Artikel 169 (1): „Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen
Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der
wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung
und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.“
gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang
der gesamten Wertschöpfungskette.2 Dies begrüßt der Deutsche Bundestag.
Diese Änderungsvorschläge des Parlaments entsprechen den Wünschen der Mehrheit
der deutschen Bevölkerung nach einer Produktkennzeichnung für gentechnisch
veränderte Lebensmittel. Das beweisen mehrere repräsentative Umfragen.3, 4, 5
Die Forderungen des Europäischen Parlaments passen zum Koalitionsvertrag der
CDU/CSU und der SPD für die 21. Legislaturperiode: „Wir schaffen praxistaugliche
Regelungen und schlanke Verfahren und sind offen für Innovationen. Wir schützen
den selbstbestimmten Verbraucher umfassend und vorsorgend.“ Dazu heißt es weiter:
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Wir
unterstützen sie durch starke Rechte, Transparenz und Information, Beratung und
Bildung, Schutz und Vorsorge. Wir stärken das Vertrauen zwischen Wirtschaft und
Verbraucherinnen und Verbrauchern und fördern die Verbraucherarbeit verlässlich.“
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die folgenden wesentlichen Belange bei den Verhandlungen im Rat zu
berücksichtigen:
1. die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit für mit
neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen
gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette im
Verordnungstext rechtsverbindlich zu verankern und sich dabei an den
Formulierungen des Europäischen Parlaments zu orientieren und
2. der Verordnung nicht zuzustimmen, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist.
III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, im weiteren Verlauf erneut Stellung zu
nehmen.
Berlin, den 20. Mai 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
2 Siehe Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2024 zu dem Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken
gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/625 (COM(2023)0411 – C9-0238/2023 – 2023/0226(COD)) Abänderung 243: Erwägung
47 b (neu); Abänderung 264: zum Artikel 10 Absatz 1; Abänderung 265: zum Artikel 10 Absatz 1 a (neu)
(Online: www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0067_DE.html)
3 BfN (2023): Naturbewusstseinsstudie: „Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet eine
Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln“. 94 % der Erwachsenen sprechen sich „voll und
ganz“ oder „eher“ dafür aus, dass Lebensmittel, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden,
immer vom Handel gekennzeichnet werden sollen.“ (Online: https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/in-
dex/docId/1861/file/brs248.pdf)
4 FORSA 2024: Ernährungsreport im Auftrag des BMEL. „Zwei Drittel ist es sehr wichtig oder wichtig, dass
gekennzeichnet wird, ob ein Produkt umweltverträglich erzeugt wurde (66 %) oder ob es gentechnikfrei ist
(64 %).“
5 FORSA (2023): Neue Gentechnik. Im Auftrag von Foodwatch. „92 Prozent sind der Meinung, dass
gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen - unabhängig davon, ob neue Verfahren oder
klassische Gentechnik angewendet wurde.“ (Online: www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/
Gentechnik/2023-09-Umfrage_Forsa_Tabellen_Neue_Gentechnik.pdf)
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ISSN 0722-8333]
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