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zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

dip / drucksache 20.05.2025 · WP 21 · 21/221 · Antrag · Original ↗

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zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes [Deutscher Bundestag Drucksache 21/221 21. Wahlperiode 20.05.2025 Antrag der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Dr. Ophelia Nick, Harald Ebner, Dr. Julia Verlinden, Dr. Armin Grau, Ayse Asar, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Der Bundestag wolle beschließen: In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/8303 folgende Entschließung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes anzunehmen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Europäische Union garantiert ihren Bürgerinnen und Bürgern unter anderem die Freiheit der Wissenschaft und ein hohes Verbraucherschutzniveau.1 Die Europäische Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat haben hierzu Stellung genommen. Die Trilogverhandlungen haben am 06.05.2025 begonnen. Am 07.02.2024 hat das Europäische Parlament Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes beschlossen. Es fordert eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit für mit neuen genomischen Techniken 1 AEUV Artikel 169 (1): „Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.“ gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette.2 Dies begrüßt der Deutsche Bundestag. Diese Änderungsvorschläge des Parlaments entsprechen den Wünschen der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nach einer Produktkennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Das beweisen mehrere repräsentative Umfragen.3, 4, 5 Die Forderungen des Europäischen Parlaments passen zum Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der SPD für die 21. Legislaturperiode: „Wir schaffen praxistaugliche Regelungen und schlanke Verfahren und sind offen für Innovationen. Wir schützen den selbstbestimmten Verbraucher umfassend und vorsorgend.“ Dazu heißt es weiter: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Wir unterstützen sie durch starke Rechte, Transparenz und Information, Beratung und Bildung, Schutz und Vorsorge. Wir stärken das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern und fördern die Verbraucherarbeit verlässlich.“ II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die folgenden wesentlichen Belange bei den Verhandlungen im Rat zu berücksichtigen: 1. die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit für mit neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Verordnungstext rechtsverbindlich zu verankern und sich dabei an den Formulierungen des Europäischen Parlaments zu orientieren und 2. der Verordnung nicht zuzustimmen, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, im weiteren Verlauf erneut Stellung zu nehmen. Berlin, den 20. Mai 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion 2 Siehe Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 (COM(2023)0411 – C9-0238/2023 – 2023/0226(COD)) Abänderung 243: Erwägung 47 b (neu); Abänderung 264: zum Artikel 10 Absatz 1; Abänderung 265: zum Artikel 10 Absatz 1 a (neu) (Online: www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0067_DE.html) 3 BfN (2023): Naturbewusstseinsstudie: „Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln“. 94 % der Erwachsenen sprechen sich „voll und ganz“ oder „eher“ dafür aus, dass Lebensmittel, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, immer vom Handel gekennzeichnet werden sollen.“ (Online: https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/in- dex/docId/1861/file/brs248.pdf) 4 FORSA 2024: Ernährungsreport im Auftrag des BMEL. „Zwei Drittel ist es sehr wichtig oder wichtig, dass gekennzeichnet wird, ob ein Produkt umweltverträglich erzeugt wurde (66 %) oder ob es gentechnikfrei ist (64 %).“ 5 FORSA (2023): Neue Gentechnik. Im Auftrag von Foodwatch. „92 Prozent sind der Meinung, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen - unabhängig davon, ob neue Verfahren oder klassische Gentechnik angewendet wurde.“ (Online: www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/ Gentechnik/2023-09-Umfrage_Forsa_Tabellen_Neue_Gentechnik.pdf) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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