Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne
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Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7805
21. Wahlperiode 02.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der
architektonischen Moderne
Das 1919 gegründete Bauhaus gehört zu den international einflussreichsten
deutschen Kunst-, Design- und Architekturschulen des 20. Jahrhunderts. Seine
Vertreter entwickelten neue Ansätze zur Verbindung von Kunst, Handwerk,
industrieller Fertigung und Architektur. Insbesondere seit der von Walter Gropius
1923 eingeleiteten stärkeren Hinwendung zur Rationalisierung und
Serienproduktion verband sich mit dem Bauhaus das soziale Versprechen, moderne
Wohn- und Lebensqualität – Licht, Luft, Hygiene, Heizung, Funktionalität und
gutes Design – breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen.
Zugleich war das historische Bauhaus keine homogene Stil- oder Denkschule,
sondern ein von unterschiedlichen künstlerischen und gesellschaftlichen
Vorstellungen geprägtes Experimentierfeld.
Nach der Schließung des Bauhauses in Dessau 1932 und seiner endgültigen
Auflösung 1933 verbreiteten emigrierte Bauhausangehörige dessen Ideen
international. Das Bauhaus wurde damit zu einem deutschen Kulturexport von
weltweiter Bedeutung. Seine Verfolgung durch die Nationalsozialisten gehört
ebenso unzweifelhaft zu seiner Geschichte.
Im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt erklärte der Staatsminister für
Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, mit Blick auf einen Antrag der AfD-
Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt (Landtagsdrucksache 8/4681 vom
15. Oktober 2024), am 9. Juli 2025 im Deutschen Bundestag, wer die
Bauhausästhetik als einen „Irrweg der Moderne“ bezeichne, verkenne eine bedeutende
Leistung der deutschen kulturellen Avantgarde. Das Bauhaus sei eine deutsche
„Weltmarke“. Darüber hinaus sagte der Kulturstaatsminister: „Wer das also
attackiert, der knüpft direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die
NSDAP an.“ Er verwies dabei auf die Verfolgung von Bauhausvertretern wie
Lyonel Feininger, Wassily Kandinsky, Paul Klee und Oskar Schlemmer durch
die Nationalsozialisten (Staatsminister für Kultur und Medien:
Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, https://kulturstaatsminister.de/presse/bundestagsdeba
tte-zum-haushalt-2025; letzter Zugriff: 21. August 2026).
Diese Position wurde im August 2026 durch das auf Initiative des
Kulturstaatsministers veröffentlichte „Bauhaus-Manifest 2026“ in einen breiteren
kulturpolitischen Zusammenhang gestellt. Verbände und Institutionen aus Kultur,
Design, Handwerk, Architektur und Kirchen treten darin für „Freiheit, Offenheit
und Kreativität“ ein. Das Manifest versteht sich ausdrücklich als kultur- und
gesellschaftspolitisches Bekenntnis zur Freiheit des künstlerischen Denkens,
zur Offenheit gegenüber neuen Ideen und zu der Überzeugung, dass kulturelle
Innovation zur Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft beitragen
könne. Zugleich sollen die Prinzipien des Bauhauses gegen „demokratiefeindliche
Angriffe“ verteidigt werden (Staatsminister für Kultur und Medien: Bauhaus-
Manifest 2026, 20. August 2026, https://kulturstaatsminister.de/bauhaus-manife
st-2026; letzter Zugriff: 26. August 2026).
Der Architekturkritiker Dankwart Guratzsch hat diese politische Stilisierung
des Bauhauses in der „Welt“ kritisiert und insbesondere auf die
widersprüchliche politische Geschichte der Institution hingewiesen. Er hinterfragt die
Erhebung des Bauhauses zum historischen Symbol für „Freiheit“ und „Offenheit“
sowie die Ableitung eines für die Gegenwart maßgeblichen
„gesellschaftspolitischen Impetus“ aus seiner Geschichte (Dankwart Guratzsch: Warum es
problematisch ist, das Bauhaus als Bollwerk der „Freiheit“ zu stilisieren, Die Welt,
26. August 2026, www.welt.de/kultur/plus6a858ffce532e82cc4f2a63d/
sachsenanhalt-vor-der-wahl-warum-es-problematisch-ist-das-bauhaus-als-bollwerk-de
r-freiheit-zu-stilisieren.html; letzter Zugriff: 27. August 2026).
Die Fragesteller halten die historische Erinnerung an die nationalsozialistische
Verfolgung des Bauhauses und seiner Vertreter für notwendig. Sie sehen jedoch
die Gefahr, dass durch eine unmittelbare Verknüpfung gegenwärtiger Kritik am
Bauhaus beziehungsweise an den Folgen der architektonischen Moderne mit
der nationalsozialistischen Bauhausfeindschaft unterschiedliche Formen und
historische Kontexte der Bauhauskritik nicht hinreichend voneinander
unterschieden werden.
Nach Auffassung der Fragesteller bedarf auch die gegenwärtig teilweise
vorgenommene Gleichsetzung des historischen Bauhauses mit „Freiheit“,
„Offenheit“ und einer bestimmten gesellschaftspolitischen Haltung einer
differenzierten historischen Betrachtung. Das von 1928 bis 1930 von Hannes Meyer
geleitete Bauhaus war zeitweise von erheblichen politischen Auseinandersetzungen
geprägt. Meyer bekannte sich zum Marxismus und Kommunismus und verlieh
seiner Arbeit am Bauhaus ausdrücklich einen gesellschaftspolitischen
Anspruch. Walter Gropius hatte demgegenüber darauf Wert gelegt, das Bauhaus
nicht parteipolitisch festzulegen. Wassily Kandinsky zählte zu den
Bauhausmeistern, die Meyers marxistisch geprägte Ausrichtung der Schule kritisch sahen.
Die Geschichte des Bauhauses lässt sich daher nach Auffassung der
Fragesteller ebenso wenig auf eine geradlinige Geschichte liberaler Freiheit reduzieren
wie auf eine Geschichte politischer Radikalität (Guratzsch, a. a. O.).
Eine freiheitliche Erinnerungskultur sollte deshalb auch die politischen
Spannungen und Widersprüche innerhalb des historischen Bauhauses
berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aus dessen Geschichte ein
gegenwärtiger „gesellschaftspolitischer Impetus“ abgeleitet und das Bauhaus zum Symbol
aktueller politischer Auseinandersetzungen erhoben wird (Bauhaus-Manifest
2026, a. a. O.).
Kritik an bestimmten Prinzipien der architektonischen Moderne, insbesondere
an der Funktionstrennung, seriellen Bauweise, autogerechten Stadtplanung, der
Auflösung traditioneller Straßenräume, dem Verlust regionaler Eigenarten
sowie einer als monoton empfundenen Gestaltung, ist nicht auf die
nationalsozialistische Ablehnung des Bauhauses beschränkt. Auch nach 1945 wurden
entsprechende Entwicklungen aus unterschiedlichen politischen, ästhetischen und
kulturphilosophischen Perspektiven kritisiert. Die Kritik an den Folgen der
Moderne kann deshalb nach Auffassung der Fragesteller nicht allein aufgrund
historischer Überschneidungen einzelner Argumentationsmuster einer politischen
oder ideologischen Tradition zugerechnet werden.
Hinzu kommt, dass grundlegende Kritik an bestimmten Folgen moderner
Architektur auch von Walter Gropius selbst geäußert wurde. Guratzsch verweist
darauf, dass Gropius 1953 rückblickend feststellte, seine Generation habe
„wahre Greuel von reglementierten Wohnhaussiedlungen produziert“. Bereits
1952 hatte Gropius die „Krankheit unserer heutigen Städte und Siedlungen“ als
Ergebnis eines Versagens bezeichnet, „menschliche Grundbedürfnisse über
wirtschaftliche und industrielle Forderungen zu stellen“. Gropius warnte
darüber hinaus vor einer Überhöhung der technischen Zivilisation und schrieb 1952,
die Gesellschaft bete ihre „neuesten Idole, die Maschinen“ derart an, dass sie
Gefahr laufe, ihre „echten Wertbegriffe zu verlieren“. Diese Selbstkritik spricht
nach Auffassung der Fragesteller dafür, das Bauhauserbe als Gegenstand einer
offenen und auch kritischen Auseinandersetzung zu behandeln (Guratzsch,
a. a. O.).
Nach Auffassung der Fragesteller ist jedoch zu prüfen, ob sich ursprünglich
experimentelle Methoden der Moderne im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu
institutionell verfestigten ästhetischen Leitbildern entwickelten. Kritiker verweisen in
diesem Zusammenhang unter anderem auf die Funktionstrennung, die
Auflösung gewachsener Straßenräume, die Dominanz verkehrsgerechter Planung,
den Verlust von Nutzungsmischung sowie auf eine Zurückdrängung von
Ornament, regionaler Eigenart, handwerklicher Gestaltung und traditionellen
Vorstellungen von Schönheit und Vertrautheit.
Die Fragesteller teilen insofern die Auffassung, dass nicht das historische
Bauhaus als solches für sämtliche Fehlentwicklungen moderner Architektur
verantwortlich gemacht werden kann. Eine kritische Auseinandersetzung sollte
vielmehr danach fragen, inwieweit aus einem ursprünglich offenen Experiment im
weiteren Verlauf eine normative Vorstellung davon entstand, welche
Architektur als fortschrittlich und fachlich legitim zu gelten habe. Der Architekt Daniel
Yakubovich fasst diese Unterscheidung mit der These zusammen: „Das
Bauhaus war nicht der Irrweg der Moderne. Der Irrweg begann dort, wo aus dem
Experiment Bauhaus ein Dogma der Moderne wurde“ (Daniel Yakubovich,
Bauhaus deutsch denken, Junge Freiheit, Nr. 35/2026, 21. August 2026, S. 13).
Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für problematisch, wenn die
historische Verfolgung des Bauhauses in der Zeit des Nationalsozialismus in
der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung so herangezogen wird, dass
der Eindruck entstehen kann, grundsätzliche Kritik am Bauhaus oder an dessen
tatsächlichen oder vermeintlichen Nachwirkungen knüpfe bereits „direkt“ an
die nationalsozialistische Verfolgung an (Staatsminister für Kultur und Medien:
Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, a. a. O.).
Die notwendige historische Erinnerung darf nach Auffassung der Fragesteller
nicht dazu führen, dass ästhetische, architekturhistorische oder städtebauliche
Kritik politisch delegitimiert wird. Die Geschichte erklärt die besondere
Sensibilität der Debatte, kann aber die inhaltliche Auseinandersetzung mit
Architektur nicht ersetzen. In diesem Sinne darf die historische Parallele nicht zu einem
Argument werden, das die Moderne gegen Kritik immunisiert.
Dies gilt umso mehr, weil der Kulturstaatsminister selbst zu Beginn seiner
Amtszeit im Deutschen Bundestag für eine freiheitliche Kulturpolitik eintrat,
die auf „Freiheit im Denken“ und die „Schönheit des Zweifels“ setze und
Kultur nicht als Instrument staatlich vorgegebener politischer Zwecke verstehe
(Staatsminister für Kultur und Medien, Abgabe einer Regierungserklärung
durch den Bundeskanzler mit anschließender Aussprache,
Bundestagsdrucksachen 21/3, Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, 3. Sitzung, Berlin,
Mittwoch, 14. Mai 2025, S. 111; letzter Zugriff: 20. August 2026). Aus Sicht der
Fragesteller stellt sich daher die Frage, wie diese programmatische Offenheit
mit der pauschalen Aussage vereinbar ist, gegenwärtige „Attacken“ auf das
Bauhaus knüpften „direkt“ an dessen Verfolgung durch die NSDAP an
(Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025,
a. a. O.).
Eine kritische Historisierung des Bauhauses darf nach Auffassung der
Fragesteller weder dessen nationalsozialistische Verfolgung relativieren noch die
politischen und ästhetischen Widersprüche seiner eigenen Geschichte
ausblenden.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass weder eine staatlich privilegierte
modernistische Ästhetik noch eine staatlich privilegierte traditionalistische
Gegenästhetik Ziel einer freiheitlichen Kulturpolitik sein sollte. Die Alternative
besteht nicht zwingend zwischen Bauhaus und Tradition, sondern zwischen
ästhetischem Pluralismus und ästhetischem Dogmatismus. Moderne Architektur
kann qualitätsvolle Stadträume hervorbringen, ebenso wie traditionelle oder
historisierende Architektur misslingen kann. Entscheidend sind nach
Auffassung der Fragesteller unter anderem Maßstab, Ortsbezug, handwerkliche und
gestalterische Qualität, Funktionalität, Dauerhaftigkeit sowie die Fähigkeit von
Architektur und Städtebau, Identifikation und Aufenthaltsqualität zu
ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die am 9. Juli 2025 von Kulturstaatsminister
Dr. Wolfram Weimer im Deutschen Bundestag vertretene Auffassung,
wonach derjenige, der das Bauhaus beziehungsweise dessen Ästhetik
„attackiert“, „direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die NSDAP“
anknüpft, und wenn ja,
a) wie begründet sie diese Aussage im Einzelnen,
b) welche konkreten Äußerungen, Forderungen oder
Argumentationsmuster gegen das Bauhaus müssen nach ihrer Auffassung vorliegen,
damit von einem solchen „direkten“ Anknüpfen gesprochen werden
kann (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Unterscheidet die Bundesregierung zwischen
a) nationalsozialistischer beziehungsweise völkischer Ablehnung des
Bauhauses,
b) kulturkonservativer Kritik an bestimmten Prinzipien der Moderne,
c) architekturtheoretischer Kritik am Funktionalismus,
d) städtebaulicher Kritik an den Folgen der Nachkriegsmoderne, und
e) Kritik an einer möglichen institutionellen Dominanz modernistischer
Gestaltungsprinzipien,
und hält sie – wenn ja – Kritik an Funktionalismus, serieller Architektur,
Flachdach, Ornamentverzicht, Funktionstrennung oder autogerechter
Stadtplanung grundsätzlich für einen legitimen Gegenstand einer
demokratischen kultur- und architekturpolitischen Debatte (bitte jeweils
begründen)?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nationalsozialistische
Verfolgung des Bauhauses für dessen historische Bewertung von
wesentlicher Bedeutung ist, daraus jedoch nicht folgt, dass gegenwärtige
ästhetische oder städtebauliche Kritik an Bauhausprinzipien oder an späteren
Erscheinungsformen der Moderne mit nationalsozialistischer
Bauhausfeindschaft gleichgesetzt werden kann, und sieht sie umgekehrt die Gefahr,
dass eine solche Gleichsetzung sachliche ästhetische,
architekturhistorische oder städtebauliche Kritik politisch delegitimieren oder erschweren
kann (bitte jeweils begründen)?
4. Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussage des
Kulturstaatsministers, Angriffe auf das Bauhaus knüpften „direkt“ an dessen Verfolgung
durch die NSDAP an, mit seinem im Deutschen Bundestag formulierten
kulturpolitischen Anspruch, für „Freiheit im Denken“ und die „Schönheit
des Zweifels“ einzutreten, und umfasst dieser Anspruch nach Auffassung
der Bundesregierung auch eine grundsätzliche Kritik am Bauhaus und an
den Folgen der architektonischen Moderne (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
unterschiedlichen politischen und künstlerischen Positionen innerhalb des
historischen Bauhauses die im auf Initiative des Kulturstaatsministers
veröffentlichten „Bauhaus-Manifest 2026“ vorgenommene Zuordnung des
Bauhauses zu „Freiheit, Offenheit und Kreativität“ sowie die Berufung auf einen
für die Gegenwart maßgeblichen „gesellschaftspolitischen Impetus“ der
Bauhausvordenker (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Entwicklung des
Bauhauses unter seinem Direktor Hannes Meyer von 1928 bis 1930,
insbesondere dessen Bekenntnis zum Marxismus und Kommunismus sowie die
von Zeitgenossen, darunter Wassily Kandinsky, kritisierte Politisierung
der Hochschule, hält sie es angesichts der unterschiedlichen politischen
und künstlerischen Positionen der Bauhausdirektoren Walter Gropius,
Hannes Meyer und Ludwig Mies van der Rohe für historisch angemessen,
dem Bauhaus insgesamt einen einheitlichen „gesellschaftspolitischen
Impetus“ zuzuschreiben, und wenn ja, worin bestand dieser nach ihrer
Auffassung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die spätere Selbstkritik Walter
Gropius’ an den Ergebnissen moderner Architektur und Stadtplanung,
insbesondere seine Äußerungen von 1952 über die „Krankheit unserer heutigen
Städte und Siedlungen“ und von 1953 über die „wahren Greuel von
reglementierten Wohnhaussiedlungen“, welche Bedeutung misst sie diesen
Aussagen für die heutige Bewertung des Bauhauserbes bei, und teilt sie
die Auffassung, dass diese Selbstkritik zeigt, dass eine kritische
Auseinandersetzung mit den Folgen der architektonischen Moderne nicht
grundsätzlich als Angriff auf das Bauhaus oder dessen historische Bedeutung
verstanden werden kann (bitte jeweils begründen)?
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den nach 1945 unter
anderem von Wolf Jobst Siedler (z. B.: Die gemordete Stadt, 1964), Léon Krier
(z. B.: Architecture: Choice or Fate, 1998, erweiterte Ausgabe 2007) und
Roger Scruton (z. B.: Why Beauty Matters, 2009, https://vimeo.com/5497
15999; letzter Zugriff: 27. August 2026) vorgebrachten Einwänden gegen
Funktionalismus und bestimmte Entwicklungen moderner Architektur und
Stadtplanung für die deutsche Architekturgeschichte und eine
pluralistische Architektur- und Kulturdebatte bei?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere die Kritik an
monotonen Großsiedlungen, an der Funktionstrennung, der autogerechten
Stadt, dem Verlust historischer Straßen- und Platzräume sowie regionaler
Bautraditionen unabhängig von parteipolitischen oder ideologischen
Positionierungen sachlich diskutiert werden kann, und wenn nein, warum
nicht?
10. In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung das historische Bauhaus
zu anderen Strömungen der architektonischen Moderne, insbesondere zum
Deutschen Werkbund, zum Neuen Bauen und zu den Congrès
Internationaux d’Architecture Moderne (CIAM), sowie zu späteren Entwicklungen
des Städtebaus nach 1945, etwa Funktionstrennung, seriellem
Wohnungsbau und autogerechter Stadtplanung?
11. Hält die Bundesregierung eine monokausale Herleitung problematischer
Entwicklungen der Nachkriegsarchitektur aus dem historischen Bauhaus
für architekturhistorisch angemessen, und wenn ja, wie begründet sie
dies?
12. Sieht die Bundesregierung umgekehrt die Gefahr einer unkritischen
Heroisierung des Bauhauses, wenn dessen internationale Bedeutung und
Verfolgungsgeschichte dazu führen, dass Kritik an seinen ästhetischen,
gesellschaftspolitischen oder städtebaulichen Vorstellungen nur eingeschränkt
geführt wird, und wenn nein, warum nicht?
13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem ästhetischen
Pluralismus in der Architektur- und Kulturpolitik bei, und sollte die öffentliche
Hand bei eigenen Bauvorhaben grundsätzlich offen gegenüber modernen,
klassischen, traditionellen und regional geprägten Architekturrichtungen
sein?
14. Welche Rolle sollten nach Auffassung der Bundesregierung Kriterien wie
regionale Bautradition, Ortsbezug, menschlicher Maßstab, Kleinteiligkeit,
Materialqualität, handwerkliche Gestaltung, Schönheit und die Akzeptanz
durch die örtliche Bevölkerung bei öffentlichen Bauvorhaben spielen?
15. Hält die Bundesregierung es für kulturpolitisch wünschenswert, dass auch
die kritische Wirkungsgeschichte des Bauhauses – einschließlich der
Debatten über Funktionalismus, Nachkriegsstädtebau, Großsiedlungen und
die Kritik an der architektonischen Moderne – in öffentlich geförderten
Ausstellungen, Veranstaltungen und wissenschaftlichen Projekten
dargestellt wird, und wenn nein, warum nicht?
16. Welche Projekte beziehungsweise Institutionen fördert die
Bundesregierung gegenwärtig oder plant sie zu fördern, die sich kritisch mit der
Wirkungsgeschichte des Bauhauses und der architektonischen Moderne
auseinandersetzen, und beabsichtigt sie dabei, neben der Würdigung der
internationalen Bedeutung und der nationalsozialistischen Verfolgung des
Bauhauses auch dessen innere politische Konflikte, die unterschiedlichen
Positionen seiner Direktoren sowie die spätere Selbstkritik Walter
Gropius’ an bestimmten Folgen der Moderne zu thematisieren (bitte jeweils
begründen)?
17. Welche konkreten Maßnahmen sind mit der Ankündigung des
Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimers verbunden, das Kulturerbe des
Bauhauses während der laufenden Legislaturperiode „in besonderer Weise
pflegen und sichtbar machen“ zu wollen, und welche Haushaltsmittel sind
hierfür vorgesehen (Staatsminister für Kultur und Medien:
Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, Bundestagsdrucksache 21/17, Deutscher
Bundestag, 21. Wahlperiode, 17. Sitzung, Berlin, Mittwoch, 9. Juli 2025,
S. 1615; letzter Zugriff: 20. August 2026)?
18. Teilt die Bundesregierung abschließend die Auffassung, dass eine
freiheitliche Kulturpolitik sowohl die historische Verantwortung gegenüber den
von den Nationalsozialisten verfolgten Künstlern und Institutionen
wahrnehmen als auch eine offene, gegebenenfalls fundamentale Kritik an deren
künstlerischem oder architektonischem Erbe ermöglichen muss, und wenn
nein, warum nicht?
Berlin, den 31. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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