Stand und Umsetzbarkeit der kommunalen Wärmeplanung
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Stand und Umsetzbarkeit der kommunalen Wärmeplanung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1115
21. Wahlperiode 04.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Olaf Hilmer, Sebastian
Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, René
Bochmann und der Fraktion der AfD
Stand und Umsetzbarkeit der kommunalen Wärmeplanung
Die Bundesregierung hat die Kommunen mit dem „Gesetz für die
Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, bekannt als
Wärmeplanungsgesetz (WPG), zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
verpflichtet. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es gibt einige
Bundesländer, die eigene Gesetze zur Wärmeplanung erlassen haben, die noch
strengere Vorgaben enthalten. Ziel ist, bis 2045 die Wärmeversorgung
„treibhausgasneutral“ zu gestalten. Die Länder können frühere Zieljahre festlegen.
Die Bundesregierung bezieht sich auf das Pariser Abkommen als verbindliche
internationale Vorgabe, obwohl mit den USA der weltweit zweitgrößte Emittent
ausgestiegen ist und sich China als größter Emittent bis 2030 selbst kaum
Einschränkungen auferlegt und die Energiegewinnung aus Kohle weiter ausbaut
(www.ifw-kiel.de/de/publikationen/aktuelles/pariser-klimaabkommen-einseitig
er-rueckzug-der-usa-und-chinas-kann-groessten-schaden-anrichten/). Indien als
drittgrößter Emittent verlangt erhebliche internationale finanzielle
Unterstützung zur Umsetzung des Pariser Abkommens (www.gtai.de/de/trade/indien/spe
cials/indien-setzt-beim-klimaschutz-auf-erneuerbare-energien-807554), hat
aber als Ziel die Klimaneutralität erst für 2070 gesetzt. Derzeit baut Indien
ebenfalls die Stromerzeugung aus Kohle aus (https://table.media/climate/news/i
ndien-so-viele-neue-kohlekraftwerke-sind-bis-2025-geplant/).
Umgesetzt werden muss die Kommunale Wärmeplanung (KWP) durch die
Kommunen. Die Finanzierung soll für die Kommunen über das „Gesetz über
den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz
(FAG))“ erfolgen. (www.gesetze-im-internet.de/finausglg_2005/BJNR3956000
01.html). Die Länder bekommen von 2024 bis 2028 500 Mio. Euro über einen
erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer. Dieses Geld ist zweckgebunden und wird
von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet. Nach einer Umfrage sehen
56 Prozent der Kommunen die Finanzierung bzw. Förderung als
Herausforderung an (www.dena.de/infocenter/kww-kommunenbefragung-2024-zur-kommu
nalen-waermeplanung-kwp/#:~:text=KWW%2DKommunenbefragung%20202
4%20zur%20Kommunalen%20W%C3%A4rmeplanung%20(KWP),-Ergebniss
e%20der%20Umfrage&text=Die%20Umfrage%20ergab%2C%20dass%20im,d
ennoch%20fehlen%20Finanzierungsdetails%20und%20Zeitpl%C3%A4ne).
Der Fachkräftemangel ist ein weiteres großes Hindernis bei der KWP. Etwa
55 Prozent der Kommunen beklagen in der o. g. Befragung fehlendes Personal
in der Verwaltung. Das Angebot an externen, fachlich qualifizierten
Dienstleistern ist begrenzt und treibt die Kosten weiter in die Höhe.
Für die weitere Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Zuge der
Wärmewende fehlen praktisch in allen Bereichen die Voraussetzungen (www.wel
t.de/wirtschaft/plus256026608/Solar-Wind-Wasserstoff-Diese-12-Charts-offen
baren-die-Wahrheit-ueber-unsere-Energiewende.html?icid=search.product.onsi
tesearch). Das notwendige Stromnetz wurde erst zu einem Fünftel gebaut. Es
fehlen 40 große 500-Megawatt-Gaskraftwerke. Wasserstoffproduktion gibt es
nur für 66 Megawatt, diese Kapazität müsste um das 150-Fache gesteigert
werden. Nennenswerte Batteriespeicherkapazitäten sind nicht vorhanden. Mehr als
zwei Drittel der kommunalen Unternehmen halten das deutsche Klimaziel 2045
unter diesen Bedingungen für unrealistisch (www.vku.de/presse/pressemitteilu
ngen/vku-umfrage-mehrheit-der-kommunalen-unternehmen-sieht-klimaneutrali
taet-2045-aktuell-unrealistisch-wegen-zu-hoher-kosten-an/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Beruft sich die Bundesregierung wie in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7758 auf das
Pariser Abkommen als verbindliche Grundlage für die Wärmewende, trotz
der aktuellen internationalen Entwicklungen, und wenn ja, warum?
2. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass laut
Kommunalumfrage zum Baukulturbericht (www.bundesstiftung-baukultur.de/f
ileadmin/files/BKB-24/Baukulturbericht_202425_Infrastrukturen.pdf) nur
7 Prozent der Kommunen die gesetzlichen Anforderungen bei der
kommunalen Wärmeplanung als machbar einschätzen?
a) Sind Anpassungen bei den gesetzlichen Vorgaben bzw. Fristen
geplant?
b) Plant die Bundesregierung Maßnahmen für den Fall, dass eine
Kommune nicht fristgemäß die KWP durchführt, bzw. gibt es hierzu
Absprachen mit den Ländern?
3. Liegen der Bundesregierung Daten zur Akzeptanz bei Kommunen und
Bürgern mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung vor, und wenn ja,
welche Daten liegen vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die vorgesehenen 500 Mio.
Euro für die Finanzierung ausreichen, und wenn nein, welchen Anteil
erwartet sie von den Ländern und Kommunen, und berücksichtigt sie dabei
die aktuelle finanzielle Lage der Kommunen und Länder?
5. Gibt es Rückmeldungen aus den Ländern über den Mittelabfluss des
vergangenen Jahres 2024 und daraus mögliche Rückschlüsse, ob ausreichend
Geld in den kommenden Jahren zur Verfügung steht?
6. Plant die Bundesregierung Fördermaßnahmen für die Umsetzung der
Wärmewende, will sie bestehende weiterführen oder neu aufsetzen (bitte
ggf. nach Programmen, Initiativen, Maßnahmen, Projekten und jeweiligen
Fördermitteln aufschlüsseln)?
7. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
datenschutzkonformen Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen
bei der Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten, insbesondere
da verschiedene Länder unterschiedliche Datenschutzbestimmungen
anwenden (www.kww-halle.de/fokusthemen/daten-in-der-kwp/ermaechtigu
ng-zur-datenerhebung, vgl. www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/
Aktuelle-Information-zur-gueltigen-Rechtsgrundlage-der-
Datenerhebungin-der-Kommunalen-Waermeplanung-3838)?
8. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der praktischen
Umsetzung der Datenerhebung, insbesondere beim Abschluss von
Auftragsverarbeitungsverträgen mit Dienstleistern (www.kww-halle.de/fokust
hemen/daten-in-der-kwp/ermaechtigung-zur-datenerhebung)?
9. Wie nutzt die Bundesregierung die im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung erhobenen Daten?
10. Welchen Stellenwert hat die praktische Umsetzbarkeit einer kommunalen
Wärmeplanung für die Bundesregierung angesichts der einleitend
geschilderten Probleme?
a) Sieht die Bundesregierung kommende Probleme bei der
Stromversorgung der geplanten Wärmepumpen wegen des stark steigenden
Strombedarfs?
b) Sieht die Bundesregierung kommende Probleme bei der
Stromversorgung wegen fehlender Backup-Kraftwerke?
c) Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Planungen gezielt
Backup-Kapazitäten aus dem Ausland (beispielsweise französischen
Atomstrom) zur Stabilisierung des deutschen Stromnetzes?
d) Wie schätzt die Bundesregierung die Ausbaukapazitäten von
Speichersystemen in Deutschland ein (bitte getrennt nach Technologie und in
Fünfjahresentwicklungen bis 2045 angeben)?
e) Plant die Bundesregierung den Einsatz von Wasserstoff zur
Wärmeversorgung von Gebäuden, und wie hoch schätzt sie den maximalen
Marktanteil 2045?
11. Welches Bundesressort bzw. welche Gremien sind konkret verantwortlich
für die Zusammenführung der regionalen Wärmeplanergebnisse zu einer
bundesweiten Strategie?
12. Wie plant die Regierung, die Zeit zu überbrücken, bis die praktischen
Voraussetzungen für die Umsetzung der Wärmeplanung vorliegen, bzw. gibt
es aus diesen Gründen Überlegungen, die Fristen zur Erstellung der KWP
für die Kommunen zu verlängern?
13. Plant die Bundesregierung eine zwingende Umsetzung der Ergebnisse aus
der KWP für die Kommunen, und wenn ja, über welche Maßnahmen?
14. Welche Mehrkosten für Heizung und Warmwasser werden auf die Bürger
durch den geplanten massenhaften Ausbau von Fernwärmenetzen
voraussichtlich zukommen (bitte kurzfristige, mittelfristige und langfristige
Entwicklungsprognosen nennen)?
15. Worauf führt die Bundesregierung die Unterschiede im prozentualen
Fortschritt bei der KWP zurück, die laut dem Kompetenzzentrum Kommunale
Wärmewende in den einzelnen Bundesländern zwischen 14 Prozent und
100 Prozent liegen (www.kww-halle.de/praxis-kommunale-waermewend
e/status-quo-der-kwp)?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer unterschiedlichen Qualität
der erstellten Wärmepläne, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung ggf. zur Verbesserung der Qualitätssicherung der
kommunalen Wärmepläne, insbesondere bei der vorgeschriebenen
Fortschreibung, die auch für verkürzte Wärmepläne gilt (www.kww-halle.de/kwp-pr
ozess/eignungspruefung-verkuerzte-waermeplanung)?
Berlin, den 31. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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