Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet
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Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/360
21. Wahlperiode 04.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny
Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder,
Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos,
Olaf Hilmer und der Fraktion der AfD
Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet
Im Jahr 2024 wurden vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2022
Lebensmittelabfälle im Umfang von insgesamt 10,8 Mio. Tonnen an die EU-
Kommission berichtet (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelversc
hwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html). Dazu gehören neben
vermeidbaren Abfällen wie übrig gebliebenen Speiseresten und nicht
verkauften Lebensmitteln auch nicht essbare Bestandteile (unvermeidbare
Lebensmittelabfälle). Hinzu kommen weitere Lebensmittelverluste entlang der
Produktions- und Lebensmittelkette. Der größte Anteil weggeworfener
Lebensmittelabfälle entsteht mit 58 Prozent (6,3 Mio. Tonnen) in Privathaushalten.
Das bedeutet, dass bei den Verbrauchern durchschnittlich etwa 76 Kilogramm
Lebensmittel pro Kopf und Jahr im Müll entsorgt werden (www.bmel.de/DE/th
emen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deuts
chland.html). Die übrigen Verluste entstehen in der Außer-Haus-Verpflegung
mit 18 Prozent (2 Mio. Tonnen), im Handel mit 7 Prozent (0,8 Mio. Tonnen), in
der Lebensmittelverarbeitung mit 15 Prozent (1,6 Mio. Tonnen) und in der
Primärproduktion mit einem Anteil von 2 Prozent (0,2 Mio. Tonnen) an der
Gesamtabfallmenge (ebd., www.bmel.de). Aufgrund der weltweit begrenzten
Produktionsflächen und Produktionskapazitäten und der stetig wachsenden
Weltbevölkerung wurde im September 2015 von den Vereinten Nationen (UN) die
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, in der verschiedene
Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden und zu deren Umsetzung sich die
Bundesregierung verpflichtet sieht (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkt
e/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-erklaert-232174). Ein Ziel (SDG
[Sustainable Development Goals] 12.3) für den Bereich der Reduzierung
vermeidbarer Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste lautet: „Bis 2030
Halbierung der Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handels- und
Verbraucherstufe und Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und
Lieferkette einschließlich der Nachernteverluste“ (www.bundesregierung.de/br
eg-de/schwerpunkte/nachhaltigkeitspolitik/produzieren-konsumieren-181666).
Die im Februar 2019 vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte „Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ hat das Ziel, Lebensmittelabfälle entlang der gesamten
Lebensmittelversorgungskette zu reduzieren. Die Strategie wird ständig
weiterentwickelt und übernimmt in Anlehnung an die Agenda 2030 das Ziel, bis 2030
die Lebensmittelabfälle in Deutschland zu halbieren und Lebensmittelverluste
zu verringern (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendu
ng/strategie-lebensmittelverschwendung.html).
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD
das Ziel gesetzt, die Verschwendung von Lebensmitteln auf allen Ebenen zu
bekämpfen und gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf, S. 39 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der im
Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ gebildeten fünf sektorspezifischen Dialogforen (vgl. www.b
mel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebe
nsmittelverschwendung.html)?
2. Welche Resultate kann der Sektor der Außer-Haus-Verpflegung im Sinne
einer Einsparung von Lebensmittelabfällen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Verabschiedung einer Zielvereinbarung (www.bmel.de/Sh
aredDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/zielv
ereinbarung-reduzierung-lebensmittelabfaelle.pdf?__blob=publicationFile
&v=4) durch das Dialogforum unter Koordinierung des World Wide Fund
For Nature (WWF) im April 2021 bis dato insgesamt vorweisen?
a) Wurde die Vorgabe aus der Zielvereinbarung, Lebensmittelabfälle bis
2025 um 30 Prozent zu senken, nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die unterzeichnenden Verbände erfüllt, wie viele
Lebensmittelabfälle wurden ggf. dementsprechend durch Betriebskantinen, Hotels,
Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen etc. eingespart, wenn nein,
warum wurden die Vorgaben nicht eingehalten, und welche Schlüsse
zieht die Bundesregierung aus der missglückten, weil nicht erfüllten
Zielvereinbarung, dass heißt, welche Maßnahmen sollen nun ggf.
folgen, um Lebensmittelabfälle im Sektor der Außer-Haus-Verpflegung
abzusenken?
b) In welcher Höhe belaufen sich insgesamt die finanziellen Mittel, die
das BMEL für die Errichtung einer Kompetenzstelle Außer-Haus-
Verpflegung (KAHV) bislang verausgabt hat, und wie hoch sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten von United Against
Waste e. V. (UAW), das die Leitung der angesprochenen
Kompetenzstelle innehat?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel zeitlichen
Mehraufwand die Beteiligung von Unternehmen aus dem Außer-Haus-
Sektor an der Dokumentation der Abfallzahlen mit sich bringt, wenn
ja, wie hoch ist der zeitliche Mehraufwand für das Messen pro Tag,
und wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
d) Wird es weitere Dialogforen oder ein weiteres Dialogforum für die
Außer-Haus-Verpflegung geben, wenn ja, wann sollen sie bzw. soll es
stattfinden, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Ergebnisse kann das Dialogforum Private Haushalte mit Hinblick
auf die Einsparung von Lebensmittelabfällen bei den Verbrauchern
vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwen
dung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
a) Welche bereits mutmaßlich vorhandenen, erfolgversprechenden
Ansätze und Maßnahmen zur Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung wurden im Rahmen des ersten Dialogforums Private Haushalte
identifiziert, in Zusammenarbeit mit bereits auf diesem Feld tätigen
Akteuren getestet und mithilfe einer im Dialogforum entwickelten
einheitlichen Messmethode auf ihre Wirksamkeit hin überprüft?
b) In welcher Höhe belaufen sich insgesamt die finanziellen
Fördermittel, die das BMEL für die Errichtung des Dialogforums Private
Haushalte bislang verausgabt hat?
c) Wie viele Netzwerktreffen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher durch die Projektpartner Slow Food, Ecologic Institute
und die Technische Universität Berlin abgehalten, wie hoch sind die
Kosten für die einzelnen Treffen gewesen, und in welcher Höhe
belaufen sich die jährlich ausgezahlten Fördergelder der zuvor genannten
Projektpartner (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehru
ng/Lebensmittelverschwendung/stlmv-abschlussbericht-prozessevalua
tion-lang.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
d) Wer oder was sind im Sinne des BMEL bzw. des Dialogforums
Private Haushalte „relevante Akteure“ bei den Netzwerktreffen, und wer
oder was vertritt die Interessen der Privathaushalte bzw. der
Verbraucher bei diesen Veranstaltungen?
e) Wie hoch sind die Fördersummen des BMEL, die die Fortführung des
Projektes als Dialogforum Private Haushalte 2.0 seit Oktober 2023
notwendig gemacht haben?
f) Welche Fortschritte in der Reduzierung von Lebensmittelabfällen
konnte das Dialogforum Private Haushalte 2.0 seit seinem Start im
Oktober 2023 verzeichnen, das heißt, wie wurden Messmethoden
optimiert und als anwenderfreundliche App-Funktion zur Verfügung
gestellt, welche mutmaßlich wirksamen Maßnahmen wurden an
verbrauchernahen Schnittstellen entwickelt und umgesetzt, und was sind
verbrauchernahe Schnittstellen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrun
g/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendun
g.html)?
g) Wer oder was sind im Sinne des BMEL bzw. des Dialogforums
Private Haushalte 2.0 „relevante Akteure“ bei den Netzwerktreffen, und
wer oder was vertritt die Interessen der Privathaushalte bzw. der
Verbraucher bei diesen Veranstaltungen?
h) Wird es ein Dialogforum Private Haushalte 3.0 geben?
4. Welche Ergebnisse können die Dialogforen Primärproduktion und
Verarbeitung, die von 2020 bis 2022 von der Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) koordiniert und durch das Johann Heinrich von Thünen-
Institut begleitet wurden, angesichts der Absenkung von
Lebensmittelabfällen im genannten Sektor vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ern
aehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendun
g.html)?
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von
Lebensmittelabfällen wurden identifiziert, in Demonstrationsbetrieben getestet und
auf ihre Nachhaltigkeit hin bewertet?
b) Welche identifizierten Maßnahmen wurden bereits an der Schnittstelle
zu vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen angewendet, welche
Effekte hat das in einzelnen Wirtschaftsbereichen ausgelöst, und wie
gestaltete sich die Mitwirkung?
c) Welche Nachhaltigkeitskriterien wurden bei der Bewertung von
Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen angesetzt?
d) Wird es dritte Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung geben?
e) Wie hoch sind die Fördersummen, die durch das BMEL in diese
Dialogforen geflossen sind?
5. Welche Ergebnisse kann das Dialogforum Groß- und Einzelhandel, das
von September 2019 bis Ende 2022 vom Collaborating Centre on
Sustainable Consumption and Production (CSCP) koordiniert und durch das
Johann Heinrich von Thünen-Institut für Marktanalyse begleitet wurde,
mit Blick auf eine Absenkung von Lebensmittelabfällen im genannten
Sektor vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel
verschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
a) Welche Reduzierungsmaßnahmen wurden in den verschiedenen
Arbeitstreffen identifiziert, und wie und nach welchen Maßstäben
wurden diese bewertet?
b) Wie hoch sind die Fördergelder insgesamt, die das BMEL für die
Errichtung des Dialogforums Groß- und Einzelhandel verausgabt hat?
c) In welcher Höhe belaufen sich die Fördergelder, die von September
2019 bis Ende 2022 an CSCP geflossen sind?
d) Liegen der Bundesregierung bereits erste Datensätze vor, die zur
Erhebung der Lebensmittelabfallreduzierung bis 2025 als Zwischenziel
(Vorgabe 30 Prozent Lebensmittelabfallreduzierung bis 2025, vgl.
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel
verschwendung/ergebnisbericht-pakt-gegen-lmv-2023.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=3) dienen, wenn ja, haben die Unternehmen
Lebensmittelabfälle im Umfang der Vorgabe absenken können, und wenn
nein, warum nicht?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ein drittes Nationales
Dialogforum geplant ist, wenn ja, wann wird dieses stattfinden, und ist bereits
etwas zu den Teilnehmern und Beteiligten bekannt (vgl. www.zugutfuerdi
etonne.de/strategie/nationales-dialogforum)?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche branchen- und
sektorenspezifische Maßnahmen in Anlehnung an die sektorspezifischen
Dialogforen bundesweit einzuführen, wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu
bereits einen Zeitplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus, stehen
bereits verbindliche Maßnahmen für gewisse Branchen und Sektoren fest,
die die Bundesregierung einführen möchte (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 39 ff.),
und wenn ja, welche?
8. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für die
Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zur Lebensmittelspende, wie
dies etwa in Frankreich gesetzlich festgeschrieben ist, welche dagegen
(vgl. Unterrichtung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen
Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben, Empfehlung 3, S. 28 ff. auf
Bundestagsdrucksache 20/10300), und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, haftungsrechtliche Fragen zu klären
und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden zu ermöglichen, wenn
ja, gibt es bereits einen Zeitplan, bis wann diese erfolgen sollen, und gibt
es dazu eine Umsetzungsstrategie (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/site
s/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?
a) Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus, welche haftungs- und
steuerrechtlichen Erleichterungen sind detailliert für eine Umsetzung
angedacht, und wann?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung noch kein Strategiepapier
erarbeitet?
10. Hat sich die Bundesregierung zu der Möglichkeit, Haftungsrisiken bei der
Lebensmittelspende und Weitergabe in Anlehnung an das italienische
„Gute Samariter Gesetz“ zu reduzieren (vgl. www.bundestag.de/resource/
blob/648932/7c64ad8483b3e289ce6896fc36198be0/WD-5-046-19-pdf-da
ta.pdf, S. 12 ff.), eine eigene Auffassung erarbeitet, wie lautet diese ggf.,
und wird sie davon Gebrauch machen?
11. Plant die Bundesregierung eine strafrechtliche Änderung beim Thema
Containern, wenn ja, wann soll diese stattfinden, und wie sollte diese
aussehen?
12. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status des
Digitalisierungsprojekts „Eco-Plattform“ der Tafeln und des
Lebensmittelhandels, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
gefördert wird (vgl. www.tafel.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteil
ungen-2023/tafeln-entwickeln-eco-plattform), wurden mittlerweile auch
diejenigen Teile des Vorhabens, die pandemiebedingt aufgeschoben
wurden, ebenfalls abgeschlossen, und wenn ja, welche Teilvorhaben sind hier
zu nennen, welche sich pandemiebedingt verzögert haben?
13. Plant die Bundesregierung, die Tafeln und bzw. oder ähnliche
Einrichtungen auf Bundesebene zu fördern, damit diese insbesondere ihre Logistik,
regionale Verteilung, Lager- und Kühlkapazitäten aus- und aufbauen
können, wenn ja, was soll gefördert werden, wie hoch soll diese Förderung
ausfallen, und für welchen Zeitraum?
14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Thema Vermeidung von
Lebensmittelabfällen über die Ernährungsbildung stärker in den Fokus der
Verbraucher zu rücken?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind hier zu nennen?
b) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung nichts dergleichen?
15. Sieht die Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode Maßnahmen vor,
um das Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln in der Bevölkerung
zu fördern, und wenn ja, welche sind das?
16. Sind der Bundesregierung Anwendungsbereiche bekannt, in denen derzeit
bereits Künstliche Intelligenz (KI) dazu eingesetzt wird,
Lebensmittelabfälle zu senken, wenn ja, in welchen Sektoren kommt KI zum Einsatz, und
wie effektiv ist die Verwendung?
17. Was genau beabsichtigt die Bundesregierung, wenn im Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD auf S. 40 angegeben ist,
Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen zu bekämpfen und gemeinnützige
Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sit
es/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?
Berlin, den 22. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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