Lage der christlichen Minderheit im Iran - Systematische Unterdrückung, staatliche Repressionsmaßnahmen und die Auswirkungen der aktuellen politischen Umbrüche
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Lage der christlichen Minderheit im Iran - Systematische Unterdrückung, staatliche Repressionsmaßnahmen und die Auswirkungen der aktuellen politischen Umbrüche
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7469
21. Wahlperiode 04.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Lage der christlichen Minderheit im Iran – Systematische Unterdrückung,
staatliche Repressionsmaßnahmen und die Auswirkungen der aktuellen
politischen Umbrüche
Die Islamische Republik Iran gehört nach Einschätzung internationaler
Beobachtungsstellen zu den Staaten mit den weltweit schwerwiegendsten
Einschränkungen der Religionsfreiheit. Die U.S. Commission on International
Religious Freedom (USCIRF) empfiehlt in ihrem Jahresbericht 2026 erneut, den
Iran als „Country of Particular Concern“ (CPC) einzustufen (vgl. USCIRF
Annual Report 2026, Iran Chapter).
Im Iran gilt der christliche Glaube den Behörden als gefährlicher westlicher
Einfluss. Die größte und zugleich am stärksten verfolgte Gruppe unter den
iranischen Christen sind Konvertiten, die sich vom Islam abgewandt haben; ihnen
droht die Verurteilung wegen „Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“, weil
die Konversion vom Islam als verboten gilt. Die traditionellen armenischen und
assyrischen Kirchen sind zwar staatlich anerkannt, ihre Mitglieder werden
jedoch als Bürger zweiter Klasse behandelt. Open Doors führt den Iran im World
Watch List 2026 auf Rang 10 mit einer Wertung von 87 von 100 Punkten
(www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/
iran).
Nach der Eskalation des Konflikts zwischen dem Iran und Israel im Juni 2025
sowie der Tötung des bisherigen Obersten Führers Ali Khamenei im Februar
2026 im Zuge israelisch-amerikanischer Angriffe und der anschließenden
Machtübernahme durch Mojtaba Khamenei berichten
Menschenrechtsorganisationen von einer weiteren Verschärfung der Lage: Christliche Konvertiten
werden von staatlichen Medien zunehmend öffentlich als Spione oder
Kollaborateure bezeichnet. Allein im unmittelbaren Nachgang des Krieges seien
mindestens 50 Christen festgenommen worden, zudem habe das Parlament ein neues
Spionagegesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für weit gefasste Tatbestände
vorsieht (https:// a r t i c l e e i g h t e e n .com/ r e p o r t s / 2 3 6 20/). Der USCIRF-
Jahresbericht 2026 dokumentiert für den Berichtszeitraum zudem mindestens
143 Festnahmen von Christen im Iran sowie mehrjährige, teils jahrzehntelange
Haftstrafen gegen Konvertiten wegen ihrer religiösen Aktivität (vgl. USCIRF
Annual Report 2026, Iran Chapter).
Die Verfolgung im Iran hat sich zuletzt auch gegen traditionelle, staatlich
registrierte Kirchen ausgeweitet: Am 4. Juni 2026 zerstörte die Islamische
Revolutionsgarde (IRGC) ein offizielles evangelisches Kirchengebäude in der
nordostiranischen Stadt Maschhad. Am 10. Juni 2026 wurde die St.‑Nikolaus-Kirche in
Teheran, die einzige legale russisch-orthodoxe Gemeinde des Landes, von
Unbekannten überfallen. Am 3. Juli 2026 kündigte die IRGC zudem an, die
evangelisch-presbyterianische St.-Peter-Kirche in Teheran – 1876 eingeweiht
und Sitz der ältesten protestantischen Gemeinde des Irans – samt ihrem
gesamten Vermögen zu beschlagnahmen. Den rund 20 auf dem Kirchengelände
lebenden Gemeindefamilien droht laut Gemeindeleitung innerhalb von drei
Wochen die Räumung oder Inhaftierung. Iran und die USA unterzeichneten am
17. Juni 2026 ein Rahmenabkommen zur schrittweisen Beendigung ihres
Krieges, das u. a. eine gegenseitige Nichteinmischungsklausel in innere
Angelegenheiten enthält. Ein ehemaliger Pastor der St.‑Peter-Gemeinde wertet die
jüngsten Übergriffe als Folge dieses Abkommens: Das Regime scheine darin eine
günstige Gelegenheit zu sehen, um gegen Kirchen vorzugehen, ohne
internationale Kritik befürchten zu müssen; die Synode der iranischen Evangelischen
Kirche teilt diese Einschätzung (www.opendoors.de/nachrichten/aktuelle-meld
ungen/iran-verfolgung-weitet-sich-auf-traditionelle-kirchen-aus).
Die Kleine Anfrage dient für die Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle,
inwieweit die Bundesregierung diese Berichte kennt, sie in ihre
Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der
bilateralen Beziehungen, der Entwicklungszusammenarbeit und internationaler Foren
ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher sowie anderer
religiöser Bevölkerungsgruppen im Iran zu fördern. Angesichts der
diplomatischen Beziehungen zum Iran ist Transparenz über die Berücksichtigung
religiöser Verfolgungslagen nach Auffassung der Fragesteller geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die
aktuelle Sicherheitslage von Christen und anderen religiösen
Minderheiten im Iran vor, insbesondere seit 2023?
2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im
Iran Opfer von Verhaftungen, Verurteilungen oder anderen staatlichen
Repressionsmaßnahmen wegen ihres Glaubens (bitte nach Jahren von 2023
bis 2026, Land sowie Art der Repression differenzieren)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
besondere rechtliche und gesellschaftliche Lage von Konvertiten
muslimischer Herkunft im Iran?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
strafrechtliche Verfolgung christlicher Konvertiten im Iran, insbesondere
im Hinblick auf die Neufassung der Artikel 499 und 500 des iranischen
Strafgesetzbuchs sowie das neu erlassene Spionagegesetz?
5. 5.Hat sich die Bundesregierung zu dem möglichen Zusammenhang
zwischen dem am 17. Juni 2026 unterzeichneten Rahmenabkommen
zwischen dem Iran und den USA zur schrittweisen Beendigung ihres Krieges
– insbesondere zu der darin enthaltenen gegenseitigen
Nichteinmischungsklausel – und der seither berichteten Zunahme staatlicher
Übergriffe auf christliche Kirchen im Iran (vgl. Open Doors Deutschland,
Meldungen vom Juni bzw. Juli 2026) eine eigene Auffassung gebildet, wenn
ja, welche, und sieht sie hierin gegebenenfalls – wie u. a. von einem
iranischen Partner von Open Doors sowie von Amnesty International Schweiz
geäußert (vgl. pro-medienmagazin.de, 20. Juni 2026; bluewin.ch, 25. Juni
2026) – das Risiko, dass dieses Abkommen die internationale
Durchsetzung der Religionsfreiheit erschweren könnte?
6. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur
Entwicklung der Lage religiöser Minderheiten im Iran im Kontext der Tötung
des bisherigen Obersten Führers Ali Khamenei im Februar 2026 und der
Machtübernahme durch Mojtaba Khamenei, und wenn ja, wie lautet
diese?
7. Welche internationalen Berichte (z. B. USCIRF, Open Doors, Human
Rights Watch, Armed Conflict Location & Event Data [ACLED], Kirche
in Not, International Crisis Group) zieht die Bundesregierung
gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Iran heran?
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer
bilateralen Beziehungen zum Iran gegebenenfalls, um auf die Einhaltung der
Religionsfreiheit hinzuwirken?
9. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im
Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen,
Europäische Union) oder in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern für den
Schutz religiöser Minderheiten im Iran?
10. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen
derzeit gegebenenfalls auch christlichen und anderen religiösen Gemeinden
oder Organisationen im Iran zugute (bitte nach Land, Haushaltstitel,
Projekt- bzw. Vorhabentitel, Förderzeitraum, Zuwendungssumme sowie
Durchführungs- und Trägerorganisation aufschlüsseln)?
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die
Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse
Minderheiten im Iran zu verbessern?
12. Erkennt die Bundesregierung die Fähigkeit und den politischen Willen der
Regierung in Teheran, religiöse Minderheiten wirksam vor Angriffen zu
schützen?
13. Inwieweit macht die Bundesregierung die Gewährung von
Entwicklungszusammenarbeit oder diplomatischer bzw. sicherheitspolitischer
Kooperation mit dem Iran gegebenenfalls von Fortschritten beim Schutz religiöser
Minderheiten abhängig?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
aktuelle Fluchtbewegungen christlicher und anderer religiöser
Minderheiten aus dem Iran nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor?
15. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu
a) der Anzahl der Asylbewerber aus dem Iran seit 2017 (bitte nach
Jahren und Herkunftsland aufschlüsseln),
b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Iran seit 2017,
c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Iran
seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln),
d) der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit
2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach
Jahren aufschlüsseln), und
e) der Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Iran seit 2017
(bitte nach Herkunftsland, Religionszugehörigkeit und Jahren
aufschlüsseln)?
Berlin, den 3. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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