Lage der christlichen Minderheit in Israel und den Palästinensischen Gebieten im Kontext zunehmender Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und Personen (Antwort zu Drs. 21/7224)
Text
Lage der christlichen Minderheit in Israel und den Palästinensischen Gebieten im Kontext zunehmender Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und Personen (Antwort zu Drs. 21/7224)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7634
21. Wahlperiode 17.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7224 –
Lage der christlichen Minderheit in Israel und den Palästinensischen Gebieten im
Kontext zunehmender Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und Personen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Israel versteht sich als jüdischer und demokratischer Staat mit garantierter
Religionsfreiheit. Gleichzeitig berichten internationale Medien, kirchliche
Einrichtungen sowie Beobachtungsstellen über zunehmende Spannungen und
Übergriffe gegenüber christlichen Einrichtungen und Geistlichen,
insbesondere in Jerusalem (s. u.).
So wurde am 28. April 2026 eine katholische Ordensfrau auf dem Berg Zion
in Jerusalem tätlich angegriffen. Videoaufnahmen zeigen, wie ein Mann die
Nonne von hinten zu Boden stößt und anschließend auf sie eintritt; sie erlitt
Verletzungen im Gesicht. Die israelische Polizei nahm einen Tatverdächtigen
fest und erklärte, der Angriff werde als mutmaßlich religiös bzw. rassistisch
motivierte Tat bewertet (www.theguardian.com/world/2026/may/-01/video-att
ack-french-nun-jerusalem).
Darüber hinaus dokumentieren zivilgesellschaftliche Organisationen eine
steigende Zahl antichristlicher Vorfälle. Das Rossing Center for Education and
Dialogue weist in seinem Jahresbericht 2025 insgesamt 155 Vorfälle gegen
Christen in Israel und Ost-Jerusalem aus, darunter 61 physische Angriffe,
52 auf Kirchenbesitz sowie 28 verbale Belästigungen (https://rossingcenter.or
g/attacks-on-christians-in-israel-and-east-jerusalem-annual-report-2025/, vgl
Zahlen aus dem Report vom Jahr 2024: https://rossingcenter.org/the-2024-ann
ual-report/).
Im regionalen Kontext ist der christliche Bevölkerungsanteil im Nahen Osten
insgesamt langfristig stark rückläufig, was nicht zuletzt auf den Bürgerkrieg in
Syrien und die US-Intervention und den anschließenden Bürgerkrieg im Irak
zurückzuführen ist (vgl. www.kas.de/de/web/auslandsinformationen-/artikel/d
etail/content/hoffen-auf-ein-wunder).
Im Kontext des Iran-Kriegs sieht sich das Christentum u. a. im Irak und im
Libanon existenzgefährdenden Tendenzen gegenüber (vgl. https://-de.catholic
newsagency.com/index.php/news/23561/nahost-krieg-christen-im-libanon-un
d-im-irak-furchten-um-existenz).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Für die Palästinensischen Gebiete berichten internationale Organisationen
über einen erheblichen Rückgang der christlichen Bevölkerung, insbesondere
im Gazastreifen seit der Machtübernahme der islamistischen Hamas im Jahr
2007. Schätzungen zufolge sank die Zahl der Christen dort von mehreren
Tausend auf heute nur noch wenige Hundert. Berichte verweisen auf eine
Kombination aus sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Faktoren, darunter auch religiös motivierter Druck sowie eingeschränkte
Entfaltungsmöglichkeiten religiösen Lebens (www.opendoors.org/persecutio
n/countries/, https://acninternational.org/religiousfreedomreport/).
Die Gewährleistung der Religionsfreiheit ist ein völkerrechtlich verankerter
Kernbestandteil der internationalen Menschenrechtsordnung und ein erklärtes
Ziel deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. Deutschland unterhält enge
bilaterale Beziehungen zum Staat Israel und leistet erhebliche finanzielle und
humanitäre Unterstützung in den Palästinensischen Gebieten. Vor dem
Hintergrund der dokumentierten Übergriffe auf Christen in Jerusalem, des
erheblichen demografischen Rückgangs christlicher Gemeinden insbesondere unter
der Hamas-Herrschaft im Gazastreifen sowie in den Augen der Fragesteller
offener Fragen zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und zur Kohärenz der
deutschen Menschenrechtspolitik besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
berechtigtes parlamentarisches Interesse an einer transparenten, datenbasierten
und regional differenzierten Auskunft der Bundesregierung. Dies dient auch
der parlamentarischen Kontrolle über den Einsatz deutscher Steuergelder und
über die Konsistenz deutscher Interessenpolitik im Nahen Osten.
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur aktuellen Sicherheitslage
christlicher Minderheiten vor, und wenn ja, welche (bitte getrennt nach
dem Staat Israel, dem Gazastreifen und der Westbank aufschlüsseln)?
Die vom Fragesteller zitierten Artikel sind der Bundesregierung bekannt, eine
statistische Erfassung von Einzelfällen durch die Bundesregierung erfolgt aber
nicht. Gleichwohl thematisiert die Bundesregierung kontinuierlich die Lage der
christlichen Minderheiten in der o. g. Region und steht im engen Austausch mit
kirchlichen Akteuren, die eine wachsende Gewaltbereitschaft verschiedener
Akteure gegen christliche Minderheiten in der Region beschreiben. Zu einer
Reihe von Vorfällen – u. a. zu Angriffen auf die christliche Gemeinde Tayhbe
im Westjordanland – hat sich die Bundesregierung auch öffentlich geäußert.
2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Übergriffe auf Christen,
christliche Geistliche oder kirchliche Einrichtungen für die Jahre 2023
bis 2026, und wenn ja, welche (bitte getrennt nach Israel, Gazastreifen
und Westbank sowie nach Jahren, Art der Delikte und Tatorten
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Welche eigenen Daten oder Bewertungen liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls zu den im Bericht des Rossing Center dokumentierten
155 Vorfällen im Jahr 2025 vor, und inwieweit werden diese Zahlen
gegebenenfalls bestätigt oder abweichend eingeschätzt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den
Motiven der Täter bei Übergriffen auf Christen vor (bitte differenziert
nach politisch, religiös, ethnisch oder anderweitig motivierten Taten und
getrennt nach Regionen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Motiven
mutmaßlicher Täter vor.
5. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu
strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung der Täter (vgl. Frage 4; bitte
nach Jahren und Regionen aufschlüsseln)?
Zu strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung vor Ort liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
Übergriffen, Diskriminierung, Enteignungen oder sonstigem Druck auf
christliche Einrichtungen und Personen in den Palästinensischen
Gebieten vor (bitte gegebenenfalls nach Art der Vorfälle, Häufigkeit und
Regionen differenzieren)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zum
Rückgang der christlichen Bevölkerung im Gazastreifen seit 2007 vor,
und welchen Anteil haben nach Einschätzung der Bundesregierung
gegebenenfalls jeweils
a) sicherheitspolitische Faktoren,
b) wirtschaftliche Faktoren,
c) religiös motivierter Druck,
d) politische Rahmenbedingungen und
e) Auswirkungen der Hamas-Herrschaft und des Krieges seit Oktober
2023?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine eigenen
Erkenntnisse vor.
8. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur
Entwicklung der Religionsfreiheit für Christen im internationalen Vergleich
(und wenn ja, welche), differenziert nach
a) Sicherheit von Geistlichen,
b) Schutz religiöser Einrichtungen,
c) Zugang zu heiligen Stätten und
d) strafrechtlicher Verfolgung von Tätern,
jeweils getrennt nach Israel, Gazastreifen und Westbank?
Die Bundesregierung beobachtet generell eine tendenzielle Verschlechterung
dieser Aspekte vor Ort, die teils auch in Zusammenhang mit der regionalen
Sicherheitslage steht.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
Einschränkungen religiöser Praxis für Christen (z. B. Zugang zu heiligen
Stätten, Durchführung religiöser Feiern, Sicherheitsauflagen), getrennt
nach den in Frage 8 genannten Regionen?
Christliche Gemeinden waren in der Vergangenheit insbesondere von
Zugangsbeschränkungen zu religiösen Stätten in Jerusalem betroffen.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur
Entwicklung der Zahlen der christlichen Bevölkerung seit dem Jahr 2000
vor (bitte getrennt nach Israel, Gazastreifen und Westbank und möglichst
jährlich aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen zur demographischen Entwicklung der christlichen
Minderheit keine eigenen Erkenntnisse vor.
11. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für die
unterschiedlichen demografischen Entwicklungen christlicher
Gemeinschaften in Israel im Vergleich zu den Palästinensischen Gebieten?
Ursachen sind aufgrund fehlender eigener Erkenntnisse nicht benennbar.
12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Gebieten
christliche Einrichtungen Ziel von Vandalismus oder Politisch
motivierter Kriminalität geworden, und wenn ja, inwieweit (bitte nach Regionen
und Deliktarten differenzieren)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
13. Welche Maßnahmen ergreifen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Behörden des Staates Israel zum Schutz christlicher Minderheiten und
religiöser Einrichtungen?
Die israelische Unabhängigkeitserklärung und nachfolgende Gesetze
garantieren Religionsfreiheit und den Schutz heiliger Stätten. Vandalismus oder
Übergriffe auf religiöse Stätten sind nach israelischem Recht strafbewehrt. Dies
wird in der Praxis durch diverse Maßnahmen umgesetzt. So ist beispielsweise
in der Umgebung christlich-kirchlicher Orte insbesondere in der Altstadt von
Jerusalem ein dichtes Netz an Überwachungskameras installiert, um Täter nach
Sachbeschädigungen oder Angriffen zu identifizieren. Kirchenvertreter stehen
im direkten Kontakt mit lokalen Polizeikommandanten, um bei
Großveranstaltungen Sicherheitskonzepte abzustimmen. Im April 2026 ernannte der
israelische Außenminister den Botschafter George Deek zum Sondergesandeten für
die christliche Welt, der den Dialog zwischen dem Staat Israel und den
christlichen Gemeinden – lokal wie weltweit – stärken soll.
14. Welche Maßnahmen (oder deren Fehlen) sind der Bundesregierung in
den palästinensischen Gebieten zum Schutz christlicher Minderheiten
bekannt?
Die palästinensische Behörde thematisiert regelmäßig die Lage der Christen in
den palästinensischen Gebieten. Sie macht zum Beispiel durch Briefings und
Feldbesuche auf die Bedrohung der christlichen Gemeinden durch den
israelischen Siedlungsbau und Siedlergewalt aufmerksam. Darüber hinaus bindet die
Palästinensische Behörde Christen in die Regierung ein. So gehören drei
christliche Politiker dem Kabinett an. Auf der kommunalen Ebene ist per
Präsidialdekret vorgesehen, dass in neun christlich geprägten Ortschaften das
Bürgermeisteramt mit einem Christen besetzt wird. Auch die Vertretung von Christen
in den jeweiligen Gemeinderäten wird durch entsprechende Regelungen
sichergestellt. Zu den bekannten Beispielen gehören Bethlehem, Ramallah und
Taybeh.
15. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur
Wirksamkeit dieser in Frage 14 erfragten möglichen Maßnahmen im
Vergleich zwischen Israel und den Palästinensischen Gebieten anhand
konkreter Kriterien (z. B. Rückgang von Übergriffen, Aufklärungsquote,
Schutzkonzepte), und wenn ja, welche Auffassung vertritt die
Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat einen Vergleich im Sinne der Fragestellung nicht
vorgenommen.
16. Welche Rolle spielt gegebenenfalls das Thema Religionsfreiheit für
Christen in den bilateralen Beziehungen Deutschlands zu den beteiligten
Akteuren?
Die Bundesregierung thematisiert kontinuierlich die Lage der christlichen
Minderheiten in der Region gegenüber den beteiligten Akteuren.
17. Fördert die Bundesregierung Projekte oder Programme zur
Unterstützung christlicher Gemeinschaften im Heiligen Land (bitte nach Regionen
sowie Haushaltstiteln, Projekttiteln, Zielgruppen, Fördersummen,
Zeiträumen, Durchführungs- und Trägerorganisationen aufschlüsseln)?
Derartige Projektförderungen aus Bundesmitteln existieren nicht. Die
Bundesregierung fördert aber die Arbeit der Kirchen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit in den Palästinensischen Gebieten aus dem Haushalt des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit
zuletzt insgesamt 10,64 Mio. Euro im Jahr 2025.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Aktivitäten religiös oder ideologisch motivierter Tätergruppen vor, die
sich in den genannten Gebieten gegen Christen richten (bitte nach
Regionen differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
19. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise darauf
vor, dass Übergriffe auf Christen in den in Frage 10 genannten Gebieten
systematisch zunehmen, und auf welche Datengrundlagen stützt sich
diese Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Statistiken der Vereinten Nationen, von Nichtregierungsorganisationen,
Medienberichte und auch lokale Ansprechpartner berichten von einem deutlichen
Anstieg der Siedlergewalt im Westjordanland seit dem 7. Oktober 2023, die
sich auch (aber nicht ausschließlich) gegen Christen richtet.
20. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den
Berichten internationaler Organisationen über eine steigende Zahl
antichristlicher Vorfälle in Jerusalem sowie über den deutlichen Rückgang
christlicher Gemeinden im Gazastreifen, und wenn ja, welche (bitte
Quellen angeben)?
Die Bundesregierung hat Kenntnis der genannten Berichte. Die
Bundesregierung spricht sich stets für den Schutz der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit als wichtiges Grundrecht aus.
21. Wenn der Bundesregierung zu einzelnen der vorstehenden Fragen keine
eigenen Daten vorliegen, werden entsprechende Daten erhoben, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Aufgabe der Bundesregierung ist die Ansprache mit dem Thema verbundener
Fragestellungen auf politischer Ebene. Die Bundesregierung stützt sich in
Bezug auf die in der Frage genannten Themen auf vorhandene Daten aus
verschiedenen Quellen.
22. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur
a) Anzahl der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit
2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln),
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Asylanträge von Personen
aus den palästinensischen
Gebieten (nicht als Staat
anerkannt)
2017 125
2018 216
2019 131
2020 308
2021 563
2022 640
2023 743
2024 634
2025 358
Januar bis Juni
2026
134
b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus den Palästinensischen
Gebieten seit 2017,
Die Angaben zur Religionszugehörigkeit beruhen auf freiwilligen Angaben der
Asylantragstellenden während des Asylverfahrens und können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2017
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 125
Christentum 1
Islam 122
Konfessionslos 1
Unbekannt 1
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2018
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 216
Christentum 1
Islam 206
Konfessionslos 1
Unbekannt 7
Sonstige 1
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2019
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 131
Islam 128
Konfessionslos 2
Unbekannt 1
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2020
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 308
Islam 296
Konfessionslos 3
Unbekannt 9
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2021
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 563
Christentum 3
Islam 545
Konfessionslos 4
Unbekannt 11
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2022
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 640
Christentum 1
Islam 626
Konfessionslos 3
Unbekannt 10
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2023
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 743
Christentum 2
Islam 714
Konfessionslos 9
Unbekannt 18
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2024
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 634
Islam 620
Konfessionslos 7
Unbekannt 7
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im Jahr 2025
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 358
Christentum 2
Islam 339
Konfessionslos 9
Unbekannt 8
Asylanträge von Antragstellern aus den
palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)
nach Religionszugehörigkeit
im ersten Halbjahr 2026
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
Asylanträge
Gesamt
Religionen Gesamt 134
Christentum 1
Islam 130
Konfessionslos 2
Unbekannt 1
c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus den
Palästinensischen Gebieten seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln),
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2017
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 17 7 10
von vier bis unter sechs Jahre 3 2 1
von sechs bis unter elf Jahre 10 6 4
von elf bis unter 16 Jahre 7 5 2
von 16 bis unter 18 Jahre 8 1 7
von 18 bis unter 25 Jahre 24 21 3
von 25 bis unter 30 Jahre 20 17 3
von 30 bis unter 35 Jahre 8 6 2
von 35 bis unter 40 Jahre 8 5 3
von 40 bis unter 45 Jahre 6 5 1
von 45 bis unter 50 Jahre 7 5 2
von 50 bis unter 55 Jahre 4 3 1
von 55 bis unter 60 Jahre 1 1 0
von 60 bis unter 65 Jahre 2 0 2
Summe 125 84 41
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2018
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 52 28 24
von vier bis unter sechs Jahre 10 4 6
von sechs bis unter elf Jahre 22 13 9
von elf bis unter 16 Jahre 14 7 7
von 16 bis unter 18 Jahre 11 7 4
von 18 bis unter 25 Jahre 25 17 8
von 25 bis unter 30 Jahre 29 19 10
von 30 bis unter 35 Jahre 17 8 9
von 35 bis unter 40 Jahre 16 5 11
von 40 bis unter 45 Jahre 9 2 7
von 45 bis unter 50 Jahre 2 2 0
von 50 bis unter 55 Jahre 5 4 1
von 55 bis unter 60 Jahre 2 0 2
von 60 bis unter 65 Jahre 1 1 0
65 Jahre und älter 1 0 1
Summe 216 117 99
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2019
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 20 13 7
von vier bis unter sechs Jahre 2 2 0
von sechs bis unter elf Jahre 14 10 4
von elf bis unter 16 Jahre 7 3 4
von 16 bis unter 18 Jahre 4 3 1
von 18 bis unter 25 Jahre 27 20 7
von 25 bis unter 30 Jahre 19 13 6
von 30 bis unter 35 Jahre 15 10 5
von 35 bis unter 40 Jahre 8 4 4
von 40 bis unter 45 Jahre 5 3 2
von 45 bis unter 50 Jahre 1 1 0
von 50 bis unter 55 Jahre 4 2 2
von 55 bis unter 60 Jahre 1 0 1
von 60 bis unter 65 Jahre 1 1 0
65 Jahre und älter 3 0 3
Summe 131 85 46
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2020
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 21 7 14
von vier bis unter sechs Jahre 4 3 1
von sechs bis unter elf Jahre 8 4 4
von elf bis unter 16 Jahre 4 3 1
von 16 bis unter 18 Jahre 1 1 0
von 18 bis unter 25 Jahre 77 66 11
von 25 bis unter 30 Jahre 106 98 8
von 30 bis unter 35 Jahre 42 34 8
von 35 bis unter 40 Jahre 16 14 2
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2020
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
von 40 bis unter 45 Jahre 16 11 5
von 45 bis unter 50 Jahre 8 7 1
von 50 bis unter 55 Jahre 3 3 0
von 55 bis unter 60 Jahre 1 1 0
von 60 bis unter 65 Jahre 1 1 0
Summe 308 253 55
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2021
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 24 9 15
von vier bis unter sechs Jahre 10 4 6
von sechs bis unter elf Jahre 26 12 14
von elf bis unter 16 Jahre 34 17 17
von 16 bis unter 18 Jahre 3 2 1
von 18 bis unter 25 Jahre 153 145 8
von 25 bis unter 30 Jahre 161 149 12
von 30 bis unter 35 Jahre 78 65 13
von 35 bis unter 40 Jahre 38 32 6
von 40 bis unter 45 Jahre 15 9 6
von 45 bis unter 50 Jahre 7 6 1
von 50 bis unter 55 Jahre 6 5 1
von 55 bis unter 60 Jahre 6 5 1
65 Jahre und älter 2 0 2
Summe 563 460 103
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2022
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 31 16 15
von vier bis unter sechs Jahre 13 9 4
von sechs bis unter elf Jahre 34 24 10
von elf bis unter 16 Jahre 20 11 9
von 16 bis unter 18 Jahre 8 5 3
von 18 bis unter 25 Jahre 202 191 11
von 25 bis unter 30 Jahre 177 164 13
von 30 bis unter 35 Jahre 70 54 16
von 35 bis unter 40 Jahre 34 25 9
von 40 bis unter 45 Jahre 19 17 2
von 45 bis unter 50 Jahre 17 11 6
von 50 bis unter 55 Jahre 4 2 2
von 55 bis unter 60 Jahre 7 4 3
von 60 bis unter 65 Jahre 2 2 0
65 Jahre und älter 2 0 2
Summe 640 535 105
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2023
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 38 24 14
von vier bis unter sechs Jahre 8 5 3
von sechs bis unter elf Jahre 16 7 9
von elf bis unter 16 Jahre 7 5 2
von 16 bis unter 18 Jahre 9 9 0
von 18 bis unter 25 Jahre 299 278 21
von 25 bis unter 30 Jahre 199 189 10
von 30 bis unter 35 Jahre 102 92 10
von 35 bis unter 40 Jahre 25 22 3
von 40 bis unter 45 Jahre 19 15 4
von 45 bis unter 50 Jahre 10 7 3
von 50 bis unter 55 Jahre 4 3 1
von 55 bis unter 60 Jahre 3 1 2
von 60 bis unter 65 Jahre 1 1 0
65 Jahre und älter 3 1 2
Summe 743 659 84
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2024
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 31 16 15
von vier bis unter sechs Jahre 5 3 2
von sechs bis unter elf Jahre 13 7 6
von elf bis unter 16 Jahre 15 10 5
von 16 bis unter 18 Jahre 17 17 0
von 18 bis unter 25 Jahre 204 195 9
von 25 bis unter 30 Jahre 170 155 15
von 30 bis unter 35 Jahre 89 80 9
von 35 bis unter 40 Jahre 29 22 7
von 40 bis unter 45 Jahre 24 15 9
von 45 bis unter 50 Jahre 13 7 6
von 50 bis unter 55 Jahre 11 7 4
von 55 bis unter 60 Jahre 5 3 2
von 60 bis unter 65 Jahre 3 2 1
65 Jahre und älter 5 2 3
Summe 634 541 93
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2025
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 45 23 22
von vier bis unter sechs Jahre 11 6 5
von sechs bis unter elf Jahre 13 7 6
von elf bis unter 16 Jahre 6 3 3
von 16 bis unter 18 Jahre 9 6 3
von 18 bis unter 25 Jahre 88 73 15
von 25 bis unter 30 Jahre 73 57 16
von 30 bis unter 35 Jahre 43 32 11
von 35 bis unter 40 Jahre 22 17 5
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im Jahr
2025
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
von 40 bis unter 45 Jahre 21 15 6
von 45 bis unter 50 Jahre 4 4 0
von 50 bis unter 55 Jahre 6 5 1
von 55 bis unter 60 Jahre 4 2 2
von 60 bis unter 65 Jahre 8 3 5
65 Jahre und älter 5 3 2
Summe 358 256 102
Antragsteller aus den
palästinensischen Gebieten (nicht
als Staat anerkannt) im
Zeitraum
01.01. bis 30.06.2026
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 22 12 10
von vier bis unter sechs Jahre 5 5
von sechs bis unter elf Jahre 7 5 2
von elf bis unter 16 Jahre 11 4 7
von 16 bis unter 18 Jahre 7 4 3
von 18 bis unter 25 Jahre 17 15 2
von 25 bis unter 30 Jahre 24 19 5
von 30 bis unter 35 Jahre 7 5 2
von 35 bis unter 40 Jahre 12 10 2
von 40 bis unter 45 Jahre 9 7 2
von 45 bis unter 50 Jahre 7 2 5
von 50 bis unter 55 Jahre 4 4 0
von 55 bis unter 60 Jahre 1 0 1
von 60 bis unter 65 Jahre 1 0 1
Summe 134 92 42
d) Rückführungsquote der Asylbewerber aus den Palästinensischen
Gebieten seit 2017 (bitte nach Religionszugehörigkeiten und Jahren
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im
Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen,
dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens
der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 AsylG
genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende
Maßnahmen sind die Länder.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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