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Lage der christlichen Minderheit in Israel und den Palästinensischen Gebieten im Kontext zunehmender Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und Personen (Antwort zu Drs. 21/7224)

dip / drucksache 17.08.2026 · WP 21 · 21/7634 · Antwort · Original ↗

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Lage der christlichen Minderheit in Israel und den Palästinensischen Gebieten im Kontext zunehmender Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und Personen (Antwort zu Drs. 21/7224) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7634 21. Wahlperiode 17.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7224 – Lage der christlichen Minderheit in Israel und den Palästinensischen Gebieten im Kontext zunehmender Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und Personen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Israel versteht sich als jüdischer und demokratischer Staat mit garantierter Religionsfreiheit. Gleichzeitig berichten internationale Medien, kirchliche Einrichtungen sowie Beobachtungsstellen über zunehmende Spannungen und Übergriffe gegenüber christlichen Einrichtungen und Geistlichen, insbesondere in Jerusalem (s. u.). So wurde am 28. April 2026 eine katholische Ordensfrau auf dem Berg Zion in Jerusalem tätlich angegriffen. Videoaufnahmen zeigen, wie ein Mann die Nonne von hinten zu Boden stößt und anschließend auf sie eintritt; sie erlitt Verletzungen im Gesicht. Die israelische Polizei nahm einen Tatverdächtigen fest und erklärte, der Angriff werde als mutmaßlich religiös bzw. rassistisch motivierte Tat bewertet (www.theguardian.com/world/2026/may/-01/video-att ack-french-nun-jerusalem). Darüber hinaus dokumentieren zivilgesellschaftliche Organisationen eine steigende Zahl antichristlicher Vorfälle. Das Rossing Center for Education and Dialogue weist in seinem Jahresbericht 2025 insgesamt 155 Vorfälle gegen Christen in Israel und Ost-Jerusalem aus, darunter 61 physische Angriffe, 52 auf Kirchenbesitz sowie 28 verbale Belästigungen (https://rossingcenter.or g/attacks-on-christians-in-israel-and-east-jerusalem-annual-report-2025/, vgl Zahlen aus dem Report vom Jahr 2024: https://rossingcenter.org/the-2024-ann ual-report/). Im regionalen Kontext ist der christliche Bevölkerungsanteil im Nahen Osten insgesamt langfristig stark rückläufig, was nicht zuletzt auf den Bürgerkrieg in Syrien und die US-Intervention und den anschließenden Bürgerkrieg im Irak zurückzuführen ist (vgl. www.kas.de/de/web/auslandsinformationen-/artikel/d etail/content/hoffen-auf-ein-wunder). Im Kontext des Iran-Kriegs sieht sich das Christentum u. a. im Irak und im Libanon existenzgefährdenden Tendenzen gegenüber (vgl. https://-de.catholic newsagency.com/index.php/news/23561/nahost-krieg-christen-im-libanon-un d-im-irak-furchten-um-existenz). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Für die Palästinensischen Gebiete berichten internationale Organisationen über einen erheblichen Rückgang der christlichen Bevölkerung, insbesondere im Gazastreifen seit der Machtübernahme der islamistischen Hamas im Jahr 2007. Schätzungen zufolge sank die Zahl der Christen dort von mehreren Tausend auf heute nur noch wenige Hundert. Berichte verweisen auf eine Kombination aus sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren, darunter auch religiös motivierter Druck sowie eingeschränkte Entfaltungsmöglichkeiten religiösen Lebens (www.opendoors.org/persecutio n/countries/, https://acninternational.org/religiousfreedomreport/). Die Gewährleistung der Religionsfreiheit ist ein völkerrechtlich verankerter Kernbestandteil der internationalen Menschenrechtsordnung und ein erklärtes Ziel deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. Deutschland unterhält enge bilaterale Beziehungen zum Staat Israel und leistet erhebliche finanzielle und humanitäre Unterstützung in den Palästinensischen Gebieten. Vor dem Hintergrund der dokumentierten Übergriffe auf Christen in Jerusalem, des erheblichen demografischen Rückgangs christlicher Gemeinden insbesondere unter der Hamas-Herrschaft im Gazastreifen sowie in den Augen der Fragesteller offener Fragen zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und zur Kohärenz der deutschen Menschenrechtspolitik besteht nach Auffassung der Fragesteller ein berechtigtes parlamentarisches Interesse an einer transparenten, datenbasierten und regional differenzierten Auskunft der Bundesregierung. Dies dient auch der parlamentarischen Kontrolle über den Einsatz deutscher Steuergelder und über die Konsistenz deutscher Interessenpolitik im Nahen Osten.  1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur aktuellen Sicherheitslage christlicher Minderheiten vor, und wenn ja, welche (bitte getrennt nach dem Staat Israel, dem Gazastreifen und der Westbank aufschlüsseln)? Die vom Fragesteller zitierten Artikel sind der Bundesregierung bekannt, eine statistische Erfassung von Einzelfällen durch die Bundesregierung erfolgt aber nicht. Gleichwohl thematisiert die Bundesregierung kontinuierlich die Lage der christlichen Minderheiten in der o. g. Region und steht im engen Austausch mit kirchlichen Akteuren, die eine wachsende Gewaltbereitschaft verschiedener Akteure gegen christliche Minderheiten in der Region beschreiben. Zu einer Reihe von Vorfällen – u. a. zu Angriffen auf die christliche Gemeinde Tayhbe im Westjordanland – hat sich die Bundesregierung auch öffentlich geäußert.  2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Übergriffe auf Christen, christliche Geistliche oder kirchliche Einrichtungen für die Jahre 2023 bis 2026, und wenn ja, welche (bitte getrennt nach Israel, Gazastreifen und Westbank sowie nach Jahren, Art der Delikte und Tatorten aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  3. Welche eigenen Daten oder Bewertungen liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den im Bericht des Rossing Center dokumentierten 155 Vorfällen im Jahr 2025 vor, und inwieweit werden diese Zahlen gegebenenfalls bestätigt oder abweichend eingeschätzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den Motiven der Täter bei Übergriffen auf Christen vor (bitte differenziert nach politisch, religiös, ethnisch oder anderweitig motivierten Taten und getrennt nach Regionen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Motiven mutmaßlicher Täter vor.  5. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung der Täter (vgl. Frage 4; bitte nach Jahren und Regionen aufschlüsseln)? Zu strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung vor Ort liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Übergriffen, Diskriminierung, Enteignungen oder sonstigem Druck auf christliche Einrichtungen und Personen in den Palästinensischen Gebieten vor (bitte gegebenenfalls nach Art der Vorfälle, Häufigkeit und Regionen differenzieren)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zum Rückgang der christlichen Bevölkerung im Gazastreifen seit 2007 vor, und welchen Anteil haben nach Einschätzung der Bundesregierung gegebenenfalls jeweils a) sicherheitspolitische Faktoren, b) wirtschaftliche Faktoren, c) religiös motivierter Druck, d) politische Rahmenbedingungen und e) Auswirkungen der Hamas-Herrschaft und des Krieges seit Oktober 2023? Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine eigenen Erkenntnisse vor.  8. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur Entwicklung der Religionsfreiheit für Christen im internationalen Vergleich (und wenn ja, welche), differenziert nach a) Sicherheit von Geistlichen, b) Schutz religiöser Einrichtungen, c) Zugang zu heiligen Stätten und d) strafrechtlicher Verfolgung von Tätern, jeweils getrennt nach Israel, Gazastreifen und Westbank? Die Bundesregierung beobachtet generell eine tendenzielle Verschlechterung dieser Aspekte vor Ort, die teils auch in Zusammenhang mit der regionalen Sicherheitslage steht.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über Einschränkungen religiöser Praxis für Christen (z. B. Zugang zu heiligen Stätten, Durchführung religiöser Feiern, Sicherheitsauflagen), getrennt nach den in Frage 8 genannten Regionen? Christliche Gemeinden waren in der Vergangenheit insbesondere von Zugangsbeschränkungen zu religiösen Stätten in Jerusalem betroffen. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Entwicklung der Zahlen der christlichen Bevölkerung seit dem Jahr 2000 vor (bitte getrennt nach Israel, Gazastreifen und Westbank und möglichst jährlich aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen zur demographischen Entwicklung der christlichen Minderheit keine eigenen Erkenntnisse vor. 11. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für die unterschiedlichen demografischen Entwicklungen christlicher Gemeinschaften in Israel im Vergleich zu den Palästinensischen Gebieten? Ursachen sind aufgrund fehlender eigener Erkenntnisse nicht benennbar. 12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Gebieten christliche Einrichtungen Ziel von Vandalismus oder Politisch motivierter Kriminalität geworden, und wenn ja, inwieweit (bitte nach Regionen und Deliktarten differenzieren)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 13. Welche Maßnahmen ergreifen nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden des Staates Israel zum Schutz christlicher Minderheiten und religiöser Einrichtungen? Die israelische Unabhängigkeitserklärung und nachfolgende Gesetze garantieren Religionsfreiheit und den Schutz heiliger Stätten. Vandalismus oder Übergriffe auf religiöse Stätten sind nach israelischem Recht strafbewehrt. Dies wird in der Praxis durch diverse Maßnahmen umgesetzt. So ist beispielsweise in der Umgebung christlich-kirchlicher Orte insbesondere in der Altstadt von Jerusalem ein dichtes Netz an Überwachungskameras installiert, um Täter nach Sachbeschädigungen oder Angriffen zu identifizieren. Kirchenvertreter stehen im direkten Kontakt mit lokalen Polizeikommandanten, um bei Großveranstaltungen Sicherheitskonzepte abzustimmen. Im April 2026 ernannte der israelische Außenminister den Botschafter George Deek zum Sondergesandeten für die christliche Welt, der den Dialog zwischen dem Staat Israel und den christlichen Gemeinden – lokal wie weltweit – stärken soll. 14. Welche Maßnahmen (oder deren Fehlen) sind der Bundesregierung in den palästinensischen Gebieten zum Schutz christlicher Minderheiten bekannt? Die palästinensische Behörde thematisiert regelmäßig die Lage der Christen in den palästinensischen Gebieten. Sie macht zum Beispiel durch Briefings und Feldbesuche auf die Bedrohung der christlichen Gemeinden durch den israelischen Siedlungsbau und Siedlergewalt aufmerksam. Darüber hinaus bindet die Palästinensische Behörde Christen in die Regierung ein. So gehören drei christliche Politiker dem Kabinett an. Auf der kommunalen Ebene ist per Präsidialdekret vorgesehen, dass in neun christlich geprägten Ortschaften das Bürgermeisteramt mit einem Christen besetzt wird. Auch die Vertretung von Christen in den jeweiligen Gemeinderäten wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt. Zu den bekannten Beispielen gehören Bethlehem, Ramallah und Taybeh. 15. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur Wirksamkeit dieser in Frage 14 erfragten möglichen Maßnahmen im Vergleich zwischen Israel und den Palästinensischen Gebieten anhand konkreter Kriterien (z. B. Rückgang von Übergriffen, Aufklärungsquote, Schutzkonzepte), und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Bundesregierung? Die Bundesregierung hat einen Vergleich im Sinne der Fragestellung nicht vorgenommen. 16. Welche Rolle spielt gegebenenfalls das Thema Religionsfreiheit für Christen in den bilateralen Beziehungen Deutschlands zu den beteiligten Akteuren? Die Bundesregierung thematisiert kontinuierlich die Lage der christlichen Minderheiten in der Region gegenüber den beteiligten Akteuren. 17. Fördert die Bundesregierung Projekte oder Programme zur Unterstützung christlicher Gemeinschaften im Heiligen Land (bitte nach Regionen sowie Haushaltstiteln, Projekttiteln, Zielgruppen, Fördersummen, Zeiträumen, Durchführungs- und Trägerorganisationen aufschlüsseln)? Derartige Projektförderungen aus Bundesmitteln existieren nicht. Die Bundesregierung fördert aber die Arbeit der Kirchen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in den Palästinensischen Gebieten aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit zuletzt insgesamt 10,64 Mio. Euro im Jahr 2025. 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Aktivitäten religiös oder ideologisch motivierter Tätergruppen vor, die sich in den genannten Gebieten gegen Christen richten (bitte nach Regionen differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 19. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise darauf vor, dass Übergriffe auf Christen in den in Frage 10 genannten Gebieten systematisch zunehmen, und auf welche Datengrundlagen stützt sich diese Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Statistiken der Vereinten Nationen, von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichte und auch lokale Ansprechpartner berichten von einem deutlichen Anstieg der Siedlergewalt im Westjordanland seit dem 7. Oktober 2023, die sich auch (aber nicht ausschließlich) gegen Christen richtet. 20. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den Berichten internationaler Organisationen über eine steigende Zahl antichristlicher Vorfälle in Jerusalem sowie über den deutlichen Rückgang christlicher Gemeinden im Gazastreifen, und wenn ja, welche (bitte Quellen angeben)? Die Bundesregierung hat Kenntnis der genannten Berichte. Die Bundesregierung spricht sich stets für den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als wichtiges Grundrecht aus. 21. Wenn der Bundesregierung zu einzelnen der vorstehenden Fragen keine eigenen Daten vorliegen, werden entsprechende Daten erhoben, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Aufgabe der Bundesregierung ist die Ansprache mit dem Thema verbundener Fragestellungen auf politischer Ebene. Die Bundesregierung stützt sich in Bezug auf die in der Frage genannten Themen auf vorhandene Daten aus verschiedenen Quellen. 22. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur a) Anzahl der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln), Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Asylanträge von Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) 2017 125 2018 216 2019 131 2020 308 2021 563 2022 640 2023 743 2024 634 2025 358 Januar bis Juni 2026 134 b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit 2017, Die Angaben zur Religionszugehörigkeit beruhen auf freiwilligen Angaben der Asylantragstellenden während des Asylverfahrens und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2017 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 125 Christentum 1 Islam 122 Konfessionslos 1 Unbekannt 1 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2018 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 216 Christentum 1 Islam 206 Konfessionslos 1 Unbekannt 7 Sonstige 1 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2019 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 131 Islam 128 Konfessionslos 2 Unbekannt 1 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2020 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 308 Islam 296 Konfessionslos 3 Unbekannt 9 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2021 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 563 Christentum 3 Islam 545 Konfessionslos 4 Unbekannt 11 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2022 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 640 Christentum 1 Islam 626 Konfessionslos 3 Unbekannt 10 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2023 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 743 Christentum 2 Islam 714 Konfessionslos 9 Unbekannt 18 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2024 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 634 Islam 620 Konfessionslos 7 Unbekannt 7 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2025 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 358 Christentum 2 Islam 339 Konfessionslos 9 Unbekannt 8 Asylanträge von Antragstellern aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im ersten Halbjahr 2026 Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit Asylanträge Gesamt Religionen Gesamt 134 Christentum 1 Islam 130 Konfessionslos 2 Unbekannt 1 c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln), Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2017 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 17 7 10 von vier bis unter sechs Jahre 3 2 1 von sechs bis unter elf Jahre 10 6 4 von elf bis unter 16 Jahre 7 5 2 von 16 bis unter 18 Jahre 8 1 7 von 18 bis unter 25 Jahre 24 21 3 von 25 bis unter 30 Jahre 20 17 3 von 30 bis unter 35 Jahre 8 6 2 von 35 bis unter 40 Jahre 8 5 3 von 40 bis unter 45 Jahre 6 5 1 von 45 bis unter 50 Jahre 7 5 2 von 50 bis unter 55 Jahre 4 3 1 von 55 bis unter 60 Jahre 1 1 0 von 60 bis unter 65 Jahre 2 0 2 Summe 125 84 41 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2018 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 52 28 24 von vier bis unter sechs Jahre 10 4 6 von sechs bis unter elf Jahre 22 13 9 von elf bis unter 16 Jahre 14 7 7 von 16 bis unter 18 Jahre 11 7 4 von 18 bis unter 25 Jahre 25 17 8 von 25 bis unter 30 Jahre 29 19 10 von 30 bis unter 35 Jahre 17 8 9 von 35 bis unter 40 Jahre 16 5 11 von 40 bis unter 45 Jahre 9 2 7 von 45 bis unter 50 Jahre 2 2 0 von 50 bis unter 55 Jahre 5 4 1 von 55 bis unter 60 Jahre 2 0 2 von 60 bis unter 65 Jahre 1 1 0 65 Jahre und älter 1 0 1 Summe 216 117 99 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2019 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 20 13 7 von vier bis unter sechs Jahre 2 2 0 von sechs bis unter elf Jahre 14 10 4 von elf bis unter 16 Jahre 7 3 4 von 16 bis unter 18 Jahre 4 3 1 von 18 bis unter 25 Jahre 27 20 7 von 25 bis unter 30 Jahre 19 13 6 von 30 bis unter 35 Jahre 15 10 5 von 35 bis unter 40 Jahre 8 4 4 von 40 bis unter 45 Jahre 5 3 2 von 45 bis unter 50 Jahre 1 1 0 von 50 bis unter 55 Jahre 4 2 2 von 55 bis unter 60 Jahre 1 0 1 von 60 bis unter 65 Jahre 1 1 0 65 Jahre und älter 3 0 3 Summe 131 85 46 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2020 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 21 7 14 von vier bis unter sechs Jahre 4 3 1 von sechs bis unter elf Jahre 8 4 4 von elf bis unter 16 Jahre 4 3 1 von 16 bis unter 18 Jahre 1 1 0 von 18 bis unter 25 Jahre 77 66 11 von 25 bis unter 30 Jahre 106 98 8 von 30 bis unter 35 Jahre 42 34 8 von 35 bis unter 40 Jahre 16 14 2 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2020 Asylanträge Gesamt männlich weiblich von 40 bis unter 45 Jahre 16 11 5 von 45 bis unter 50 Jahre 8 7 1 von 50 bis unter 55 Jahre 3 3 0 von 55 bis unter 60 Jahre 1 1 0 von 60 bis unter 65 Jahre 1 1 0 Summe 308 253 55 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2021 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 24 9 15 von vier bis unter sechs Jahre 10 4 6 von sechs bis unter elf Jahre 26 12 14 von elf bis unter 16 Jahre 34 17 17 von 16 bis unter 18 Jahre 3 2 1 von 18 bis unter 25 Jahre 153 145 8 von 25 bis unter 30 Jahre 161 149 12 von 30 bis unter 35 Jahre 78 65 13 von 35 bis unter 40 Jahre 38 32 6 von 40 bis unter 45 Jahre 15 9 6 von 45 bis unter 50 Jahre 7 6 1 von 50 bis unter 55 Jahre 6 5 1 von 55 bis unter 60 Jahre 6 5 1 65 Jahre und älter 2 0 2 Summe 563 460 103 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2022 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 31 16 15 von vier bis unter sechs Jahre 13 9 4 von sechs bis unter elf Jahre 34 24 10 von elf bis unter 16 Jahre 20 11 9 von 16 bis unter 18 Jahre 8 5 3 von 18 bis unter 25 Jahre 202 191 11 von 25 bis unter 30 Jahre 177 164 13 von 30 bis unter 35 Jahre 70 54 16 von 35 bis unter 40 Jahre 34 25 9 von 40 bis unter 45 Jahre 19 17 2 von 45 bis unter 50 Jahre 17 11 6 von 50 bis unter 55 Jahre 4 2 2 von 55 bis unter 60 Jahre 7 4 3 von 60 bis unter 65 Jahre 2 2 0 65 Jahre und älter 2 0 2 Summe 640 535 105 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2023 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 38 24 14 von vier bis unter sechs Jahre 8 5 3 von sechs bis unter elf Jahre 16 7 9 von elf bis unter 16 Jahre 7 5 2 von 16 bis unter 18 Jahre 9 9 0 von 18 bis unter 25 Jahre 299 278 21 von 25 bis unter 30 Jahre 199 189 10 von 30 bis unter 35 Jahre 102 92 10 von 35 bis unter 40 Jahre 25 22 3 von 40 bis unter 45 Jahre 19 15 4 von 45 bis unter 50 Jahre 10 7 3 von 50 bis unter 55 Jahre 4 3 1 von 55 bis unter 60 Jahre 3 1 2 von 60 bis unter 65 Jahre 1 1 0 65 Jahre und älter 3 1 2 Summe 743 659 84 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2024 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 31 16 15 von vier bis unter sechs Jahre 5 3 2 von sechs bis unter elf Jahre 13 7 6 von elf bis unter 16 Jahre 15 10 5 von 16 bis unter 18 Jahre 17 17 0 von 18 bis unter 25 Jahre 204 195 9 von 25 bis unter 30 Jahre 170 155 15 von 30 bis unter 35 Jahre 89 80 9 von 35 bis unter 40 Jahre 29 22 7 von 40 bis unter 45 Jahre 24 15 9 von 45 bis unter 50 Jahre 13 7 6 von 50 bis unter 55 Jahre 11 7 4 von 55 bis unter 60 Jahre 5 3 2 von 60 bis unter 65 Jahre 3 2 1 65 Jahre und älter 5 2 3 Summe 634 541 93 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2025 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 45 23 22 von vier bis unter sechs Jahre 11 6 5 von sechs bis unter elf Jahre 13 7 6 von elf bis unter 16 Jahre 6 3 3 von 16 bis unter 18 Jahre 9 6 3 von 18 bis unter 25 Jahre 88 73 15 von 25 bis unter 30 Jahre 73 57 16 von 30 bis unter 35 Jahre 43 32 11 von 35 bis unter 40 Jahre 22 17 5 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2025 Asylanträge Gesamt männlich weiblich von 40 bis unter 45 Jahre 21 15 6 von 45 bis unter 50 Jahre 4 4 0 von 50 bis unter 55 Jahre 6 5 1 von 55 bis unter 60 Jahre 4 2 2 von 60 bis unter 65 Jahre 8 3 5 65 Jahre und älter 5 3 2 Summe 358 256 102 Antragsteller aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2026 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 22 12 10 von vier bis unter sechs Jahre 5 5 von sechs bis unter elf Jahre 7 5 2 von elf bis unter 16 Jahre 11 4 7 von 16 bis unter 18 Jahre 7 4 3 von 18 bis unter 25 Jahre 17 15 2 von 25 bis unter 30 Jahre 24 19 5 von 30 bis unter 35 Jahre 7 5 2 von 35 bis unter 40 Jahre 12 10 2 von 40 bis unter 45 Jahre 9 7 2 von 45 bis unter 50 Jahre 7 2 5 von 50 bis unter 55 Jahre 4 4 0 von 55 bis unter 60 Jahre 1 0 1 von 60 bis unter 65 Jahre 1 0 1 Summe 134 92 42 d) Rückführungsquote der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit 2017 (bitte nach Religionszugehörigkeiten und Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 AsylG genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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