Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung
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Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5835
21. Wahlperiode 07.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Max Lucks, Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Julian
Joswig, Chantal Kopf, Sven Lehmann, Helge Limburg, Denise Loop, Boris
Mijatović, Filiz Polat, Kassem Taher Saleh, Claudia Roth, Dr. Konstantin von Notz
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode heißt es: „Die Universalität, Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit der
Menschenrechte bilden das Fundament der regelbasierten internationalen
Weltordnung. Allen Versuchen, global Freiheits- und Menschenrechte
aufzuweichen, Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesellschaft einzuschränken, treten
wir entschlossen entgegen.“
Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung – insbesondere des
Bundeskanzlers Friedrich Merz, des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul sowie weiterer Bundesministerinnen und Bundesminister und
Beauftragten der Bundesregierung – müssen, aus Sicht der Fragestellenden, gezielt
genutzt werden, diesem selbsterklärten Anspruch der Bundesregierung im
Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Regierung gerecht zu
werden, in dem die Menschenrechtslage im jeweiligen Land, die internationale
Menschenrechtspolitik des Landes sowie gegebenenfalls konkrete Einzelfälle
zentraler Bestandteil der Gespräche vor Ort sind. Zur Stärkung der
internationalen Menschenrechte trägt nach Auffassung der Fragestellenden auch der
direkte Austausch mit Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft bei.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler,
Bundesministerinnen und Bundesminister), Parlamentarischen und beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Beauftragte der Bundesregierung sowie
Koordinatorinnen und Koordinatoren sind zwischen dem 1. September
2025 und dem 31. März 2026 zu offiziellen Gesprächen ins Ausland
gereist (bitte nach Mitglied der Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel,
Reisezeitraum und Reiseanlass aufschlüsseln)?
2. Welche Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler,
Bundesministerinnen und Bundesminister), Parlamentarischen und beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Beauftragte der Bundesregierung sowie
Koordinatorinnen und Koordinatoren, die zwischen dem 1. September
2025 und dem 31. März 2026 zu offiziellen Gesprächen ins Ausland
gereist sind, haben im Rahmen ihrer Reise Gespräche mit
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und bzw. oder
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft Gespräche geführt (bitte nach
Mitglied der Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel, Datum des
jeweiligen Gesprächs sowie, soweit möglich, Nennung der
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner aufschlüsseln)?
3. Wurden bei den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Reisen gegenüber
Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Regierung konkrete
menschenrechtliche Einzelfälle öffentlich und bzw. oder nichtöffentlich
adressiert?
a) Wenn ja, bei welchen Reisen und gegenüber welchen Vertreterinnen
und Vertretern der jeweiligen Regierung (bitte um die Anzahl der
angesprochenen Einzelfälle pro jeweilige Auslandsreise ergänzen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Unter welchen Voraussetzungen adressieren Mitglieder der
Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister),
Parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,
Beauftragte der Bundesregierung sowie Koordinatorinnen und
Koordinatoren bei Auslandreisen konkrete Einzelfälle?
5. Welche multilateralen Organisationen, VN-Gremien (VN = Vereinte
Nationen) und nichtstaatlichen Organisationen stehen der Bundesregierung zur
Verfügung, um international politisch Inhaftierten beizustehen?
6. In wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung im Zeitraum vom 1.
Januar 2020 bis zum 31. März 2026 erfolgreich für die Freilassung und bzw.
oder Ausreise von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern und bzw. oder Oppositionellen im Ausland eingesetzt (bitte
nach Länderkontext, Zeitpunkt und, soweit möglich, dem jeweiligen
Einzelfall aufschlüsseln)?
7. Bei welchen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Reisen waren
menschenrechtliche Aspekte als eigenständiger Tagesordnungspunkt auf
der Agenda offizieller Gespräche gelistet (bitte nach Mitglied der
Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel, Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartnern auflisten)?
8. Mit welchen Staaten fanden im Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum
31. März 2026 Menschenrechtsdialoge statt, und wer war jeweils Teil der
deutschen Delegation, und wer Teil der Delegation des jeweiligen anderen
Staates (bitte nach Land und Zeitpunkt der stattgefundenen
Menschenrechtsdialoge aufschlüsseln)?
9. Mit welchen Staaten sind für das restliche Jahr 2026
Menschenrechtsdialoge seitens der Bundesregierung geplant (bitte nach geplantem Land, Ort
und Zeitpunkt des Dialogs aufschlüsseln)?
10. Plant die Bundesregierung die Wiederaufnahme derzeit pausierter
Menschenrechtsdialoge?
a) Wenn ja, mit welchen Ländern, und aus welchen Gründen?
b) Wenn nein, mit welchen Ländern aus welchen Gründen?
11. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass Menschenrechte als
Querschnittsthema von allen Mitgliedern der Bundesregierung bei ihren
jeweiligen Auslandsreisen adressiert werden?
12. Inwiefern gibt es einen institutionalisierten Austausch zwischen den
verschiedenen Ressorts der Bundesregierung, um insbesondere im Vorfeld
von Auslandreisen der Mitglieder der Bundesregierung auf spezifische
menschenrechtliche Implikationen hinzuweisen und sicherzustellen, dass
die reisenden Mitglieder der Bundesregierung darüber jeweils umfassend
informiert sind, um sie vor Ort ansprechen zu können?
13. Findet vor Auslandsreisen in Länder, die im aktuellen Bericht der
Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Kapitel D „Menschenrechte
weltweit“ aufgeführt sind, gezielt ein Austausch mit internationalen
Nichtregierungsorganisationen (NGO) statt, um sich explizit über die
Menschenrechtslage vor Ort zu informieren?
14. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, wenn Gastgeber die
Thematisierung von Menschenrechten als „Einmischung in innere
Angelegenheiten“ zurückweisen?
15. Existiert ein standardisiertes Reporting-Verfahren (z. B. im Rahmen von
Reiseberichten) innerhalb der Bundesregierung, das explizit die
Ergebnisse der menschenrechtlichen Gespräche festhält und für die Vorbereitung
künftiger Reisen auswertet?
16. Wie wird der Erfolg der menschenrechtlichen Interventionen bei
Auslandsreisen vonseiten der Bundesregierung gemessen, und welche Rolle
spielen z. B. Frauenrechte oder wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte hierbei?
17. Gab es im zweiten Halbjahr 2025 und bzw. oder im ersten Quartal 2026
Anpassungen der bilateralen Zusammenarbeit der Ressorts (z. B. Kürzung
von Mitteln, Aussetzung von Projekten bzw. Aufstockungen,
Ergänzungen), aufgrund der menschenrechtlichen Situation (bitte nach Ländern
auflisten)?
18. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit dem 1. September
2025 veranlasst, um Vertragsstaaten der Europäischen
Menschenrechtskonvention, die ihre völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von
Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
verletzen, zur Umsetzung von Urteilen des EGMR zu bewegen?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit
internationaler Institutionen zum Schutz der Menschenrechte angesichts zunehmender
Kürzungen bei freiwilligen Leistungen, des Ausfalls von Pflichtbeiträgen
oder des Rückzugs von Mitgliedern aus Institutionen und Verträgen, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
20. Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber Drittstaaten für die
Einhaltung von menschenrechtlichen Verträgen ein, und welche konkreten
diplomatischen Initiativen unternimmt die Bundesregierung aktuell, um die
Einhaltung von menschenrechtlichen Verträgen einzufordern (bitte nach
Land und Qualität bzw. Dauer der diplomatischen Initiative auflisten)?
21. Gab es Dienstreisen im zweiten Halbjahr 2025 und bzw. oder dem ersten
Quartal 2026 von Mitgliedern der Bundesregierung in die Türkei, und
wurden dabei Einzelfälle von laut Beobachtern politisch inhaftierten
Politikerinnen und Politikern sowie Akteurinnen und Akteuren aus der Kultur
und Presse angesprochen?
22. Wann hat die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung die
Lage von laut Beobachtern politisch Inhaftierten, insbesondere Selahattin
Demirtaş, Ekrem İmamoğlu sowie weiterer Politikerinnen und Politiker
der HDP, DEM und CHP, zuletzt öffentlich angesprochen?
23. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime strafrechtlich zu
verfolgen?
24. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in Sudan strafrechtlich zu verfolgen?
25. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der von Beobachtern vorgeworfenen
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in den von Israel
besetzten Gebieten Palästinas strafrechtlich zu verfolgen?
26. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in Myanmar strafrechtlich zu verfolgen?
27. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo strafrechtlich
zu verfolgen?
28. In welchen weiteren Kontexten schwerer Menschenverletzungen wurden
Strukturermittlungsverfahren seit dem Amtsantritt der Bundesregierung
eingeleitet, und in welchen Fällen gibt es laufende Strafverfahren gemäß
dem Weltrechtsprinzip?
29. Wie hat die Bundesregierung bei ihren bisherigen Besuchen in der
Volksrepublik China Menschenrechtsfragen grundsätzlich thematisiert, und
inwieweit wurden dabei auch konkrete Einzelfälle politisch inhaftierter
Personen, insbesondere die von Beobachtern so bewertete Inhaftierung des
Verlegers Jimmy Lai in Hongkong, angesprochen, und wenn nein, warum
nicht?
30. Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche bei
ihrer Dienstreise im März 2026 im US-Bundesstaat Texas die dortige
Situation der Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf
Frauenrechte, die Todesstrafe oder die Grenzpolitik, thematisiert, und wenn nein,
warum nicht?
31. Wann hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika zuletzt von Beobachtern vorgeworfene
Menschenrechtsverletzungen durch die „United States Immigration and Customs
Enforcement“ (ICE) thematisiert?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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