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Handlungsfähigen Rechtsstaat sichern - Datengrundlagen zur Funktionsfähigkeit der Strafjustiz schaffen

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7248 · Antrag · Original ↗

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Handlungsfähigen Rechtsstaat sichern - Datengrundlagen zur Funktionsfähigkeit der Strafjustiz schaffen Antrag der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Knuth Meyer-Soltau, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, René Bochmann, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Martina Kempf, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Reinhard Mixl, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Handlungsfähigen Rechtsstaat sichern – Datengrundlagen zur Funktionsfähigkeit der Strafjustiz schaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Funktionsfähigkeit der Strafjustiz ist eine zentrale Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit und innere Sicherheit. Gleichzeitig fehlt es in Deutschland an einer belastbaren und bundesweit vergleichbaren Datengrundlage, um den Zustand der Strafrechtspflege verlässlich beurteilen zu können. Weder zur Dauer strafrechtlicher Verfahren noch zur Entwicklung von Verfahren mit Untersuchungshaft oder zu möglichen Haftentlassungen infolge von Verfahrensverzögerungen liegen umfassende und systematische Erkenntnisse vor. Auch zur tatsächlichen Belastung der Strafgerichte und Staatsanwaltschaften sowie zu personellen Engpässen bestehen erhebliche Informationsdefizite. Ein umfassendes und belastbares Lagebild der Strafjustiz existiert bislang nicht. In zentralen Bereichen der Strafjustiz fehlt es an einer verlässlichen Datengrundlage. Der Staat kann daher seine eigene Leistungsfähigkeit in diesem Bereich nur eingeschränkt beurteilen. In zentralen Bereichen der Strafjustiz fehlt es an einer verlässlichen Datengrundlage. Der Staat kann daher seine eigene Leistungsfähigkeit in diesem Bereich nur eingeschränkt beurteilen. Eine wirksame Sicherung der Funktionsfähigkeit der Strafjustiz setzt voraus, dass Belastungen, Verzögerungen und deren Ursachen transparent und nachvollziehbar erfasst werden. Ohne eine solche Datengrundlage fehlt es an einer verlässlichen Grundlage für politische Entscheidungen und parlamentarische Kontrolle. Deutscher Bundestag Drucksache 21/7248 21. Wahlperiode 22.07.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine umfassende Bestandsaufnahme der Datenlage zur Funktionsfähigkeit der Strafjustiz vorzunehmen und darzulegen, a) welche Daten derzeit auf Bundes- und Länderebene erhoben werden, b) welche Daten fehlen und c) in welchen Bereichen keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen; 2. in Zusammenarbeit mit den Ländern eine einheitliche Datengrundlage zur Strafjustiz zu entwickeln, insbesondere zu a) Dauer strafrechtlicher Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, b) Verfahren mit vollzogener Untersuchungshaft, c) Dauer und Entwicklung der Untersuchungshaft, d) Fällen der Haftbeendigung im Zusammenhang mit Verfahrensdauer, e) personeller Ausstattung von Strafgerichten und Staatsanwaltschaften, f) Altersstruktur und Personalbedarfen; 3. dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme und die Entwicklung der Datengrundlage zu berichten, erstmals innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme dieses Antrags; 4. eine Analyse struktureller Ursachen für Verfahrensverzögerungen in der Strafjustiz vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf a) personelle Engpässe, b) organisatorische Abläufe, c) Belastungsspitzen in einzelnen Bereichen; 5. darzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine nachhaltige Funktionsfähigkeit der Strafjustiz sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf a) Personalentwicklung, b) organisatorische Verbesserungen, c) strukturelle Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften; 6. zu prüfen, ob und inwieweit gesetzliche oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, um eine dauerhaft verlässliche und vergleichbare Datengrundlage zur Funktionsfähigkeit der Strafjustiz sicherzustellen. Berlin, den 22. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Funktionsfähigkeit der Strafjustiz ist eine grundlegende Voraussetzung für einen handlungsfähigen Rechtsstaat. Nur wenn strafrechtliche Verfahren in angemessener Zeit durchgeführt werden können und die Strafverfolgungsbehörden über ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen verfügen, kann das staatliche Gewaltmonopol effektiv durchgesetzt werden. Gleichzeitig bestehen erhebliche Defizite in der Datenlage zur Strafjustiz. Weder zur Dauer von Strafverfahren noch zur Entwicklung von Untersuchungshaftverfahren liegen bundesweit einheitliche und belastbare Erkenntnisse vor. Insbesondere fehlt es an systematischen Informationen darüber, in welchem Umfang Verfahrensverzögerungen auftreten und welche Ursachen diesen zugrunde liegen. Zwar werden durch das Statistisches Bundesamt sowie durch die Länder bereits statistische Daten zur Strafrechtspflege erhoben. Diese erfassen jedoch lediglich einzelne Aspekte, insbesondere Verfahrenszahlen, Erledigungsquoten oder Verurteilungen. Eine umfassende und systematische Bewertung der Funktionsfähigkeit der Strafjustiz ermöglichen diese Statistiken nicht. Insbesondere fehlt es an einer Verknüpfung zentraler Parameter wie Verfahrensdauer, Untersuchungshaft und personeller Ausstattung. Auch werden Ursachen von Verfahrensverzögerungen sowie deren strukturelle Hintergründe bislang nicht systematisch erfasst. Darüber hinaus liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Untersuchungshaft im Zusammenhang mit überlangen Verfahren beendet wird. Die bestehenden Statistiken liefern damit wichtige Teilinformationen, lassen jedoch die für eine politische Steuerung entscheidenden Zusammenhänge unberücksichtigt. Sie sind daher nicht geeignet, eine belastbare Gesamtbewertung der Leistungsfähigkeit der Strafjustiz zu ermöglichen. Diese Informationsdefizite erschweren eine sachgerechte politische Bewertung der Leistungsfähigkeit der Strafjustiz und beeinträchtigen zugleich die parlamentarische Kontrolle. Der Deutsche Bundestag ist auf verlässliche und umfassende Daten angewiesen, um strukturelle Probleme zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Antrag das Ziel, eine belastbare Datengrundlage zur Funktionsfähigkeit der Strafjustiz zu schaffen und bestehende Informationsdefizite systematisch zu beseitigen. Mit der in Nummer 1 vorgesehenen Bestandsaufnahme soll zunächst Transparenz darüber geschaffen werden, welche Daten zur Strafjustiz bereits vorliegen und in welchen Bereichen Erkenntnislücken bestehen. Nur auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen erforderlich sind. Nummer 2 zielt auf die Entwicklung einer einheitlichen und vergleichbaren Datengrundlage ab. Dabei geht es insbesondere um die systematische Erfassung zentraler Parameter wie Verfahrensdauer, Untersuchungshaft sowie personeller Ausstattung. Ziel ist es, die bislang fragmentierte Datenlage zu bündeln und vergleichbar zu machen. Die Berichtspflicht nach Nummer 3 dient der regelmäßigen Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den Stand der Datenerhebung und deren Weiterentwicklung. Dadurch wird sichergestellt, dass die gewonnenen Erkenntnisse zeitnah in die parlamentarische Arbeit einfließen können. Mit der in Nummer 4 vorgesehenen Analyse sollen die Ursachen für Verfahrensverzögerungen in der Strafjustiz näher untersucht werden. Dabei stehen insbesondere personelle Engpässe, organisatorische Abläufe sowie Belastungsspitzen im Fokus. Ziel ist es, strukturelle Probleme nicht nur zu identifizieren, sondern auch in ihren Ursachen nachvollziehbar zu machen. Nummer 5 verpflichtet die Bundesregierung, darzulegen, welche Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Strafjustiz erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Fragen der Personalentwicklung, der organisatorischen Ausgestaltung sowie möglicher struktureller Entlastungen. Mit der Prüfbitte in Nummer 6 wird schließlich der Frage nachgegangen, ob und inwieweit gesetzliche oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, um dauerhaft eine verlässliche und vergleichbare Datengrundlage sicherzustellen. Dabei wird insbesondere zu berücksichtigen sein, dass die Organisation der Justiz in der Zuständigkeit der Länder liegt und entsprechende Lösungen im Einklang mit der föderalen Ordnung entwickelt werden müssen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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