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Paralleljustiz bekämpfen - Bundesweites Lagebild schaffen

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/6001 · Antrag · Original ↗

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Paralleljustiz bekämpfen - Bundesweites Lagebild schaffen Antrag der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Manuel Krauthausen, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Lars Schieske, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Paralleljustiz bekämpfen – Bundesweites Lagebild schaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland beruht auf dem staatlichen Gewaltmonopol und der ausschließlichen Zuständigkeit staatlicher Gerichte für die verbindliche Klärung von Rechtsstreitigkeiten und Straftaten. In den vergangenen Jahren sind jedoch vermehrt Hinweise darauf bekannt geworden, dass in bestimmten Milieus Konflikte und Straftaten außerhalb der staatlichen Justiz durch informelle Schiedsstrukturen, sogenannte Friedensrichter, Familienräte oder clanbasierte Schlichtungsmechanismen geregelt werden. Diese Formen der sogenannten Paralleljustiz treten insbesondere in abgeschotteten sozialen Strukturen auf, in denen familiäre, ethnische oder clanbezogene Autoritätsstrukturen genutzt werden, um strafrechtlich relevante Konflikte außerhalb der staatlichen Strafverfolgung zu „lösen“. Dabei kommt es häufig zu außergerichtlichen Einigungen zwischen Tätern und Opfern, die mit erheblichem sozialem Druck, Drohungen oder finanziellen Ausgleichszahlungen verbunden sein können. Solche Praktiken können dazu führen, dass Straftaten nicht angezeigt werden, Opfer unter Druck geraten oder Zeugenaussagen zurückgezogen werden. Paralleljustiz untergräbt damit die Durchsetzung des staatlichen Rechts und schwächt das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Gleichzeitig liegen bislang nur fragmentarische Erkenntnisse über Umfang, Strukturen, regionale Schwerpunkte und Wirkungsmechanismen solcher informellen Schlichtungssysteme vor. Weder existiert ein bundesweit einheitliches Lagebild noch eine systematische Auswertung entsprechender Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. Einzelne Bundesländer haben sich bereits mit dem Phänomen der Paralleljustiz befasst. So veröffentlichte das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 ein erstes Lage- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6001 21. Wahlperiode 19.05.2026 bild zu Formen informeller Konfliktregelung außerhalb des staatlichen Rechtssystems. Dieses Lagebild stellte fest, dass entsprechende Konfliktlösungsmechanismen insbesondere in bestimmten abgeschotteten Milieus auftreten können und Auswirkungen auf Strafverfahren sowie den Opferschutz haben können. Gleichzeitig wurde deutlich, dass das Phänomen nur schwer statistisch erfassbar ist und belastbare bundesweite Erkenntnisse bislang fehlen. Das nordrhein-westfälische Lagebild wurde bislang nicht fortgeschrieben und stellt daher eine einmalige Bestandsaufnahme dar. Ein systematisches, regelmäßig aktualisiertes Lagebild zu Paralleljustizstrukturen existiert weder auf Bundesebene noch bundesweit vergleichbar auf Ebene der Länder. Für eine wirksame Bekämpfung von Paralleljustiz und illegalen Schiedsstrukturen ist jedoch eine belastbare Erkenntnisgrundlage erforderlich. Dazu gehört insbesondere eine bundesweite Analyse der Erscheinungsformen, der beteiligten Strukturen, der betroffenen Deliktsbereiche sowie der Auswirkungen auf Strafverfolgung und Opferschutz. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ein bundesweites Lagebild über Formen der Paralleljustiz und informeller Streitbeilegungsstrukturen außerhalb des staatlichen Rechtssystems zu erstellen und dieses regelmäßig dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Das Lagebild soll auf Grundlage der Erkenntnisse der Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Staatsanwaltschaften sowie weiterer zuständiger Behörden erstellt werden und insbesondere folgende Aspekte umfassen: 1. eine Analyse der Erscheinungsformen informeller Streitbeilegungsmechanismen außerhalb des staatlichen Rechtssystems, einschließlich clanbasierter Schlichtungsstrukturen und sogenannter Friedensrichter; 2. eine Darstellung regionaler und struktureller Schwerpunkte solcher Praktiken sowie eine Bewertung möglicher Zusammenhänge mit organisierter Kriminalität oder abgeschotteten Milieustrukturen; 3. eine Auswertung der Auswirkungen solcher informellen Schlichtungspraktiken auf Strafverfahren, insbesondere im Hinblick auf Zeugendruck, Rücknahme von Aussagen oder außergerichtliche Einigungsmechanismen; 4. eine Analyse der betroffenen Deliktsbereiche, insbesondere bei Gewalt-, Eigentums- und Ehrdelikten sowie anderen strafrechtlich relevanten Konflikten; 5. eine Bewertung bestehender rechtlicher und praktischer Instrumente zur Bekämpfung von Paralleljustiz sowie gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung der Strafverfolgung und des Opferschutzes; 6. die Erstellung des Lagebildes soll beim Bundeskriminalamt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Aufgaben zur Analyse und Bewertung kriminalpolizeilicher Entwicklungen erfolgen. Dabei sind die bereits vorhandenen Informationssysteme und Analysekapazitäten des Bundes und der Länder zu nutzen, sodass keine neuen Behördenstrukturen geschaffen werden müssen; 7. die Bundesregierung wird ferner aufgefordert zu prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um Druck auf Opfer und Zeugen im Zusammenhang mit informellen Schlichtungsversuchen konsequenter zu unterbinden und den Schutz staatlicher Strafverfahren vor Einflussnahme durch clan- oder familienbasierte Vermittlungsstrukturen zu stärken. Berlin, den 19. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Rechtsstaat lebt davon, dass Straftaten durch unabhängige staatliche Behörden verfolgt und durch Gerichte beurteilt werden. Informelle Schlichtungssysteme, die außerhalb dieses Rahmens agieren und strafrechtlich relevante Konflikte innerhalb sozialer oder familiärer Machtstrukturen regeln, können diese Grundprinzipien untergraben. Berichte aus Polizeibehörden, wissenschaftlichen Studien und Medienrecherchen weisen darauf hin, dass insbesondere in bestimmten abgeschotteten Milieus außergerichtliche Konfliktlösungsmechanismen eingesetzt werden, um Strafanzeigen zu vermeiden oder laufende Strafverfahren zu beeinflussen. Solche Praktiken können mit erheblichem Druck auf Opfer und Zeugen verbunden sein und damit die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung beeinträchtigen. Die Erfahrungen einzelner Bundesländer, insbesondere das Lagebild zur Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022, zeigen, dass das Phänomen zwar bekannt ist, jedoch bislang nur punktuell untersucht wurde und eine systematische bundesweite Analyse fehlt. Das nordrhein-westfälische Lagebild stellt dabei eine erste wichtige Bestandsaufnahme dar, wurde jedoch bislang nicht fortgeschrieben und erlaubt keine umfassende Bewertung der Entwicklung auf Bundesebene. Gleichzeitig existiert bislang keine systematische bundesweite Analyse dieses Phänomens. Die verfügbaren Erkenntnisse beruhen überwiegend auf Einzelfällen, regionalen Lagebildern oder wissenschaftlichen Untersuchungen. Ein bundeseinheitliches Lagebild würde erstmals eine umfassende Bewertung ermöglichen und damit eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen schaffen. Der Antrag zielt nicht darauf ab, kulturelle Formen der Mediation oder freiwillige außergerichtliche Konfliktlösungen im zivilrechtlichen Bereich zu untersagen. Freiwillige Mediation und legitime außergerichtliche Streitbeilegung bleiben unberührt. Ziel ist vielmehr die Aufklärung und Bekämpfung solcher Strukturen, die strafrechtlich relevante Konflikte außerhalb des staatlichen Rechtssystems regeln und dabei Druck auf Opfer oder Zeugen ausüben. Die Erstellung eines bundesweiten Lagebildes kann auf vorhandenen Analyseinstrumenten des Bundeskriminalamtes aufbauen und verursacht daher keinen erheblichen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Sie schafft jedoch eine wichtige Grundlage, um Paralleljustizstrukturen besser zu verstehen und wirksame Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln. Mit der systematischen Erfassung und Analyse dieses Phänomens stärkt der Antrag das staatliche Gewaltmonopol, schützt Opfer vor informellem Druck und trägt dazu bei, die Durchsetzung des Rechtsstaates in allen gesellschaftlichen Bereichen sicherzustellen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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