Paralleljustiz bekämpfen - Bundesweites Lagebild schaffen
Text
Paralleljustiz bekämpfen - Bundesweites Lagebild schaffen
Antrag
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Alexander Arpaschi, Dr. Christina
Baum, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias
Ebenberger, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Mirco Hanker, Udo Theodor
Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Maximilian
Kneller, Heinrich Koch, Manuel Krauthausen, Reinhard Mixl, Denis Pauli,
Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Lars Schieske, Dr. Paul
Schmidt, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf,
Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Paralleljustiz bekämpfen – Bundesweites Lagebild schaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland beruht auf dem staatlichen
Gewaltmonopol und der ausschließlichen Zuständigkeit staatlicher Gerichte für die
verbindliche Klärung von Rechtsstreitigkeiten und Straftaten. In den vergangenen Jahren sind
jedoch vermehrt Hinweise darauf bekannt geworden, dass in bestimmten Milieus
Konflikte und Straftaten außerhalb der staatlichen Justiz durch informelle
Schiedsstrukturen, sogenannte Friedensrichter, Familienräte oder clanbasierte
Schlichtungsmechanismen geregelt werden.
Diese Formen der sogenannten Paralleljustiz treten insbesondere in abgeschotteten
sozialen Strukturen auf, in denen familiäre, ethnische oder clanbezogene
Autoritätsstrukturen genutzt werden, um strafrechtlich relevante Konflikte außerhalb der staatlichen
Strafverfolgung zu „lösen“. Dabei kommt es häufig zu außergerichtlichen Einigungen
zwischen Tätern und Opfern, die mit erheblichem sozialem Druck, Drohungen oder
finanziellen Ausgleichszahlungen verbunden sein können. Solche Praktiken können
dazu führen, dass Straftaten nicht angezeigt werden, Opfer unter Druck geraten oder
Zeugenaussagen zurückgezogen werden.
Paralleljustiz untergräbt damit die Durchsetzung des staatlichen Rechts und schwächt
das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Gleichzeitig liegen bislang
nur fragmentarische Erkenntnisse über Umfang, Strukturen, regionale Schwerpunkte
und Wirkungsmechanismen solcher informellen Schlichtungssysteme vor. Weder
existiert ein bundesweit einheitliches Lagebild noch eine systematische Auswertung
entsprechender Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden.
Einzelne Bundesländer haben sich bereits mit dem Phänomen der Paralleljustiz
befasst. So veröffentlichte das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 ein erstes Lage-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6001
21. Wahlperiode 19.05.2026
bild zu Formen informeller Konfliktregelung außerhalb des staatlichen Rechtssystems.
Dieses Lagebild stellte fest, dass entsprechende Konfliktlösungsmechanismen
insbesondere in bestimmten abgeschotteten Milieus auftreten können und Auswirkungen
auf Strafverfahren sowie den Opferschutz haben können. Gleichzeitig wurde deutlich,
dass das Phänomen nur schwer statistisch erfassbar ist und belastbare bundesweite
Erkenntnisse bislang fehlen.
Das nordrhein-westfälische Lagebild wurde bislang nicht fortgeschrieben und stellt
daher eine einmalige Bestandsaufnahme dar. Ein systematisches, regelmäßig
aktualisiertes Lagebild zu Paralleljustizstrukturen existiert weder auf Bundesebene noch
bundesweit vergleichbar auf Ebene der Länder.
Für eine wirksame Bekämpfung von Paralleljustiz und illegalen Schiedsstrukturen ist
jedoch eine belastbare Erkenntnisgrundlage erforderlich. Dazu gehört insbesondere
eine bundesweite Analyse der Erscheinungsformen, der beteiligten Strukturen, der
betroffenen Deliktsbereiche sowie der Auswirkungen auf Strafverfolgung und
Opferschutz.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
ein bundesweites Lagebild über Formen der Paralleljustiz und informeller
Streitbeilegungsstrukturen außerhalb des staatlichen Rechtssystems zu erstellen und dieses
regelmäßig dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
Das Lagebild soll auf Grundlage der Erkenntnisse der Polizeibehörden des Bundes und
der Länder, der Staatsanwaltschaften sowie weiterer zuständiger Behörden erstellt
werden und insbesondere folgende Aspekte umfassen:
1. eine Analyse der Erscheinungsformen informeller Streitbeilegungsmechanismen
außerhalb des staatlichen Rechtssystems, einschließlich clanbasierter
Schlichtungsstrukturen und sogenannter Friedensrichter;
2. eine Darstellung regionaler und struktureller Schwerpunkte solcher Praktiken
sowie eine Bewertung möglicher Zusammenhänge mit organisierter Kriminalität
oder abgeschotteten Milieustrukturen;
3. eine Auswertung der Auswirkungen solcher informellen Schlichtungspraktiken
auf Strafverfahren, insbesondere im Hinblick auf Zeugendruck, Rücknahme von
Aussagen oder außergerichtliche Einigungsmechanismen;
4. eine Analyse der betroffenen Deliktsbereiche, insbesondere bei Gewalt-,
Eigentums- und Ehrdelikten sowie anderen strafrechtlich relevanten Konflikten;
5. eine Bewertung bestehender rechtlicher und praktischer Instrumente zur
Bekämpfung von Paralleljustiz sowie gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung
der Strafverfolgung und des Opferschutzes;
6. die Erstellung des Lagebildes soll beim Bundeskriminalamt im Rahmen der
bestehenden gesetzlichen Aufgaben zur Analyse und Bewertung
kriminalpolizeilicher Entwicklungen erfolgen. Dabei sind die bereits vorhandenen
Informationssysteme und Analysekapazitäten des Bundes und der Länder zu nutzen, sodass
keine neuen Behördenstrukturen geschaffen werden müssen;
7. die Bundesregierung wird ferner aufgefordert zu prüfen, ob gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht, um Druck auf Opfer und Zeugen im Zusammenhang
mit informellen Schlichtungsversuchen konsequenter zu unterbinden und den
Schutz staatlicher Strafverfahren vor Einflussnahme durch clan- oder
familienbasierte Vermittlungsstrukturen zu stärken.
Berlin, den 19. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Rechtsstaat lebt davon, dass Straftaten durch unabhängige staatliche Behörden verfolgt und durch Gerichte
beurteilt werden. Informelle Schlichtungssysteme, die außerhalb dieses Rahmens agieren und strafrechtlich
relevante Konflikte innerhalb sozialer oder familiärer Machtstrukturen regeln, können diese Grundprinzipien
untergraben.
Berichte aus Polizeibehörden, wissenschaftlichen Studien und Medienrecherchen weisen darauf hin, dass
insbesondere in bestimmten abgeschotteten Milieus außergerichtliche Konfliktlösungsmechanismen eingesetzt
werden, um Strafanzeigen zu vermeiden oder laufende Strafverfahren zu beeinflussen. Solche Praktiken können mit
erheblichem Druck auf Opfer und Zeugen verbunden sein und damit die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung
beeinträchtigen.
Die Erfahrungen einzelner Bundesländer, insbesondere das Lagebild zur Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen
aus dem Jahr 2022, zeigen, dass das Phänomen zwar bekannt ist, jedoch bislang nur punktuell untersucht wurde
und eine systematische bundesweite Analyse fehlt. Das nordrhein-westfälische Lagebild stellt dabei eine erste
wichtige Bestandsaufnahme dar, wurde jedoch bislang nicht fortgeschrieben und erlaubt keine umfassende
Bewertung der Entwicklung auf Bundesebene.
Gleichzeitig existiert bislang keine systematische bundesweite Analyse dieses Phänomens. Die verfügbaren
Erkenntnisse beruhen überwiegend auf Einzelfällen, regionalen Lagebildern oder wissenschaftlichen
Untersuchungen. Ein bundeseinheitliches Lagebild würde erstmals eine umfassende Bewertung ermöglichen und damit eine
wichtige Grundlage für politische Entscheidungen schaffen.
Der Antrag zielt nicht darauf ab, kulturelle Formen der Mediation oder freiwillige außergerichtliche
Konfliktlösungen im zivilrechtlichen Bereich zu untersagen. Freiwillige Mediation und legitime außergerichtliche
Streitbeilegung bleiben unberührt. Ziel ist vielmehr die Aufklärung und Bekämpfung solcher Strukturen, die
strafrechtlich relevante Konflikte außerhalb des staatlichen Rechtssystems regeln und dabei Druck auf Opfer oder
Zeugen ausüben.
Die Erstellung eines bundesweiten Lagebildes kann auf vorhandenen Analyseinstrumenten des
Bundeskriminalamtes aufbauen und verursacht daher keinen erheblichen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Sie schafft
jedoch eine wichtige Grundlage, um Paralleljustizstrukturen besser zu verstehen und wirksame Maßnahmen zu
ihrer Bekämpfung zu entwickeln.
Mit der systematischen Erfassung und Analyse dieses Phänomens stärkt der Antrag das staatliche
Gewaltmonopol, schützt Opfer vor informellem Druck und trägt dazu bei, die Durchsetzung des Rechtsstaates in allen
gesellschaftlichen Bereichen sicherzustellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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