Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung - Pläne der Bundesregierung, um Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten
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Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung - Pläne der Bundesregierung, um Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1004
21. Wahlperiode 05.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Karl
Bär, Dr. Julia Verlinden, Leon Eckert, Jamila Schäfer, Stefan Schmidt und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung – Pläne der Bundesregierung, um
Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten
Die Landwirtschaft in Deutschland ist mit sich verändernden
Konsumgewohnheiten (www.mckinsey.com/industries/retail/our-insights/state-of-grocery-euro
pe-report#healthyfood; www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehru
ng/forsa-ernaehrungsreport-2024-tabellen.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
und einem stetig sinkenden Fleischkonsum (www.ble.de/SharedDocs/Pressemit
teilungen/DE/2024/240404_Fleischbilanz.html; www.ble.de/SharedDocs/Dow
nloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Fleisch/2025BerichtFleisch.pdf?__blob=public
ationFile&v=2, siehe S. 1) konfrontiert. Sowohl zur Erreichung von Umwelt-,
Klima- und Tierschutzzielen als auch um den gesellschaftlichen Anforderungen
an die landwirtschaftliche Tierhaltung gerecht zu werden, weisen
wissenschaftliche Erkenntnisse auf die Notwendigkeit hin, weniger Tiere, diese dafür aber
besser, zu halten (https://doi.org/10.1016/j.agsy.2025.104299, www.wbgu.de/fil
eadmin/user_upload/wbgu/publikationen/hauptgutachten/hg2023/pdf/wbgu_hg
2023.pdf#page=209).
Um Landwirtinnen und Landwirte bei dem Umbau ihrer Ställe für bessere
Haltungsbedingungen zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2024 u. a.
das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen
Tierhaltung ins Leben gerufen und dafür im Bundeshaushalt 1 Mrd. Euro für
die Laufzeit von sieben Jahren vorgesehen. Das Programm besteht aus zwei
Förderrichtlinien (eine zur Bezuschussung investiver Kosten bei Stallneu- oder
Stallumbau, und eine zur Förderung der durch bessere Haltungsbedingungen
entstehenden laufenden Mehrkosten) und beginnt mit dem Umbau der
Schweinehaltung. Im Rahmen des laufenden Programms sind ausschließlich solche
Haltungsformen förderfähig, die deutlich über das rechtliche Mindestmaß
hinausgehen (sogenannte Premiumanforderungen). Es soll dabei sichergestellt
werden, dass mindestens das Außenklima einen wesentlichen Einfluss auf das
Stallklima hat. Ställe sollen einen Auslauf haben oder die Schweine sollen im
Freien gehalten werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 135
und 136 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick auf Bundestagsdrucksache
21/1089 geht hervor, dass bereits im ersten Jahr des Programms bis zum
Stichtag 25. Juni 2025 schon 657 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von
knapp 170 Mio. Euro gestellt wurden. Die derzeitige Förderung im Rahmen des
Bundesprogramms wird also insgesamt gut angenommen. Ein Großteil der
bisher eingeplanten Mittel von 200 Mio. Euro jährlich wird nachgefragt und zeigt
den Bedarf nach verlässlicher Förderung beim Umbau der Tierhaltung.
Auch die in der 21. Wahlperiode regierungstragenden Parteien CDU/CSU und
SPD versichern in ihrem Koalitionsvertrag: „Wir […] setzen uns für
verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein“ und „[…] stellen die
notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage
staatlicher Verträge dauerhaft bereit“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitions
vertrag2025_bf.pdf, S. 40). Insbesondere die Fraktion der CDU/CSU und die
Parteien der CDU und CSU hatten in der Vergangenheit wiederholt die
Umsetzung der Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung eingefordert
(Bundestagsdrucksache 20/14435; www.csu.de/common/download/Regierungs
programm.pdf; www.topagrar.com/management-und-politik/news/union-wuerd
e-borchert-konzept-vollstaendig-umsetzen-13493538.html).
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer
stellt sich explizit gegen eine Empfehlung dieses Kompetenznetzwerks
Nutztierhaltung (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/alois-rainer-kuenftiger-lan
dwirtschaftsminister-sorgt-mit-fleischsteuer-veto-fuer-aerger-a-10cd0d53-515
8-4f44-a2bc-e12149c72800), hatte bisher aber zugesichert, das laufende
Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung fortzusetzen (www.youtube.com/wa
tch?v=xGFj5eFzb4M). Für die weitere Förderung des Umbaus der Tierhaltung
sollten ursprünglich 1,5 Mrd. Euro jährlich mobilisiert werden (www.bundesre
gierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-des-bundesminist
ers-fuer-landwirtschaft-ernaehrung-und-heimat-alois-rainer--2353474). Mit
ihrem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2026 plant die Bundesregierung aber
lediglich Mittel in Höhe von 278 Mio. Euro ein
(Bundestagsdrucksache 21/600). Während der Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 noch
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 360 Mio. Euro bis zum Jahr
2031 vorsieht, werden im Entwurf zum Haushalt 2026 nur noch 117 Mio. Euro
bis zum Jahr 2028 eingeplant. Neben dieser deutlichen finanziellen Absenkung
werden damit auch der Zeitraum der Mittelbereitstellung und somit der
Planungshorizont signifikant verkürzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung die Pläne in ihrem
Kabinettsbeschluss für den Haushalt 2026, trotz der guten Nachfrage durch
schweinehaltende Betriebe, die bisher bis zum Jahr 2031 eingeplanten Mittel für
das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung
abzusenken und die Verpflichtungsermächtigungen zusätzlich auf das Jahr
2028 zu verkürzen?
2. Erwägt die Bundesregierung, das aktuelle Bundesprogramm zur
Förderung des Umbaus der Tierhaltung mit seinen beiden Förderrichtlinien für
investive und laufende Mehrkosten trotz der guten Nachfrage durch
schweinehaltende Betriebe vor Ablauf des aktuellen Geltungszeitraumes
(31. Dezember 2030) vorzeitig einzustellen?
a) Wenn ja, zu wann, und warum?
b) Wenn nein, wieso plant die Bundesregierung im Kabinettsentwurf für
den Haushalt 2026, die Verpflichtungsermächtigung von insgesamt
360 Mio. Euro im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 auf insgesamt
117 Mio. Euro abzusenken und den Planungshorizont um drei Jahre
auf 2028 zu verkürzen?
3. Plant die Bundesregierung, das Bundesprogramm zum Umbau der
Tierhaltung mit seinen beiden aktuellen Förderrichtlinien über das Jahr 2028
hinaus aus anderen Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel aus dem
Sondervermögen nach Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) für zusätzliche
Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität
oder aus dem Einzelplan 60 (Klima- und Transformationsfonds), zu
finanzieren, und wenn ja, wie begründet sie dies?
4. Plant die Bundesregierung, die aktuellen Förderrichtlinien zum Umbau
der Tierhaltung so zu verändern, dass eine Förderfähigkeit nicht mehr erst
ab einer Haltungsform besteht, bei der das Außenklima wesentlichen
Einfluss auf das Stallklima hat oder der Stall über einen Auslauf verfügt
(entsprechend dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen Haltungsformen
„Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“), sondern auch schon für
solche Haltungsformen, bei denen kein Außenklimakontakt oder Auslauf
besteht (entsprechend dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen
Haltungsform „Stall+Platz“)?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen darüber vor, welche
wirtschaftlichen Auswirkungen eine vorzeitige Einstellung der Förderung
bzw. eine Kürzung der Mittel für die Förderung der investiven und bzw.
oder der laufenden Mehrkosten auf die einzelnen Betriebe hat, die eine
Förderung im Rahmen des Bundesprogramms bereits beantragt haben,
denen die Förderung bewilligt wurde, bzw. die mit dieser Förderung bis
zum Ende es ursprünglichen Geltungszeitraumes (31. Dezember 2030)
geplant haben, und wenn ja, welche Auswirkungen sind das, und wie
bewertet sie diese?
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass eine
vorzeitige Beendigung und bzw. oder grundsätzliche Veränderung
laufender Förderrichtlinien dem Grundsatz der finanziellen Planungssicherheit
für Tierhaltungsbetriebe widerspricht?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen will die
Bundesregierung die finanzielle Planungssicherheit für tierhaltende Betriebe
gewährleisten?
b) Wenn nein, wie genau definiert die Bundesregierung
Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte beim Umbau der Tierhaltung?
7. Hat die Bundesregierung Pläne, über das Jahr 2028 hinaus ein neues
Programm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung einzuführen, und wenn
ja, welche?
a) Wenn ja, welches Förderziel, welchen Zuwendungszweck und welche
Förderkriterien hinsichtlich der Flächenbindung, Besatzdichte,
Einstreu, des Spaltenbodens, Beschäftigungsmaterials, der nichtkurativen
Eingriffe, Kastration, des Kastenstands und weiterer
Haltungsanforderungen, baulicher Anforderungen oder anderer Kriterien verfolgt die
Bundesregierung damit, und wie wird sich die Förderung von den
aktuellen Förderrichtlinien unterscheiden?
b) Wenn die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne für ein
neues Programm hat, wie will sie den Umbau der Tierhaltung in
Deutschland anderweitig über das Jahr 2028 hinaus unterstützen?
8. Plant die Bundesregierung im Falle eines neuen Programms zur
Förderung des Umbaus der Tierhaltung eine Förderfähigkeit von
Haltungsformen, die gemäß staatlichen Tierhaltungskennzeichen der Haltungsform
„Stall+Platz“ entsprächen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die führenden
Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland planen, bis 2030 nur noch Frischfleisch
anzubieten, das aus Haltungsstufe 3 und höher stammt?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Plänen hinsichtlich einer möglichen staatlichen Förderung für
Haltungseinrichtungen, die gemäß dem staatlichen
Tierhaltungskennzeichen der Haltungsform „Stall+Platz“ entsprechen und damit aus
Sicht der Fragestellenden perspektivisch an der Nachfrageentwicklung
auf dem deutschen Markt vorbeigehen?
b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung über die genannten Pläne
informieren, und wie wird sie die Erkenntnisse in ihre Überlegungen
zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in Deutschland einfließen
lassen?
10. Bereitet sich die Bundesregierung auf den Ausgang des Verfahrens vor
dem Bundesverfassungsgericht zum Normenkontrollantrag Berlins vom
Januar 2019 zur Schweinehaltung (www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/
aufgaben/tierschutz/normenkontrollantrag/normenkontrollantrag_des_land
es_berlin_zur_schweinehaltung.pdf?ts=1752674586) und relevante
Merkmale der Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“ und „Frischluft“ vor, und
wenn ja, wie?
a) Bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche praktische und
finanzielle Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für
den Tierschutz und die Schweinehaltung in Deutschland vor, und
wenn ja, wie?
b) Bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche Konsequenzen des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die
Zukunftsaussichten, Planungssicherheit sowie die finanzielle Amortisierung der
Investitionen und mögliche sogenannte stranded assets von
Schweinehaltungsbetrieben, die erst kürzlich auf die Haltungsformen
„Stall+Platz“ oder „Frischluftstall“ und nicht direkt auf höhere, und
damit nach Ansicht der Fragestellenden zukunftstauglichere,
Tierhaltungsformen umgebaut haben, vor, und wenn ja wie?
11. Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD angekündigten „notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten
Stallbau“ auch weiterhin aus dem regulären Bundeshaushalt ohne
Einnahmen aus einer mengenbezogenen Verbrauchsteuer oder einer Reform der
Mehrwertsteuer zu finanzieren?
a) Wenn ja, wieso plant sie dies, statt den auf einem breiten
gesellschaftlichen Konsens fußenden Empfehlungen des Kompetenznetzwerks
Nutztierhaltung oder dem Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ zu folgen
und den Umbau der Tierhaltung verursachergerecht über eine
mengenbezogene Verbrauchsteuer oder eine Reform der Mehrwertsteuer zu
finanzieren?
b) Wenn nein, warum nicht, und aus welchen Finanzierungsquellen plant
die Bundesregierung die angekündigte Bereitstellung der notwendigen
Mittel?
12. Wie steht die Bundesregierung zu den Ergebnissen des
Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung aus dem Jahr 2020, moderiert durch den
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten a. D. Jochen
Borchert, welche eine Tierhaltungskennzeichnung, eine finanzielle
Unterstützung in Investitionen und laufende Mehrkosten und eine
verursachergerechte Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vorsehen?
13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung für die
Berücksichtigung, Verbindlichkeit und Umsetzung der Arbeitsergebnisse und
Empfehlungen künftiger von ihr oder dem Deutschen Bundestag eingesetzter
Experten-Kommissionen, wenn sie den bestehenden und auf breitem
gesellschaftlichen Konsens fußenden Empfehlungen des
Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“, der
Zukunftskommission Landwirtschaft und des Wissenschaftlichen Beirats für
Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz für eine
langfristige verursachergerechte Finanzierung des Umbaus der
Tierhaltung nicht folgen sollte?
Berlin, den 28. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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