Ausbleiben von Linienflügen zur Hochseeinsel Helgoland und Auswirkungen auf Tourismus sowie medizinische Versorgung (Antwort zu Drs. 21/6861)
Text
Ausbleiben von Linienflügen zur Hochseeinsel Helgoland und Auswirkungen auf Tourismus sowie medizinische Versorgung (Antwort zu Drs. 21/6861)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7321
21. Wahlperiode 17.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Sebastian
Münzenmaier, Dario Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD
– Drucksache 21/6861 –
Ausbleiben von Linienflügen zur Hochseeinsel Helgoland und Auswirkungen auf
Tourismus sowie medizinische Versorgung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Hochseeinsel Helgoland ist als einzige deutsche Hochseeinsel in
besonderem Maße auf funktionierende Verkehrsverbindungen zum Festland
angewiesen. Neben der Fährverbindung kommt dem Luftverkehr eine wichtige Rolle
zu, insbesondere für kurzfristige Reisen, den Tourismus sowie für zeitkritische
Transporte.
Nach Medienberichten ist seit geraumer Zeit kein regelmäßiger touristischer
Linienflugverkehr mehr zur Insel vorhanden (www.nordsee-zeitung.de/cuxlan
d/helgoland-seit-einem-jahr-heben-keine-flieger-von-spieka-nordholz-ab-3653
80.html). In der Vergangenheit wurden diese Flugverbindungen jedoch nicht
nur für den Personentransport genutzt, sondern auch für die Beförderung
dringend benötigter Güter. Hierzu zählten insbesondere Arzneimittel für die
örtliche Apotheke, deren zeitnahe Verfügbarkeit für die medizinische Versorgung
der Inselbevölkerung von Bedeutung ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche
Auswirkungen der Wegfall der Flugverbindungen auf die Versorgungssicherheit
und die wirtschaftliche Entwicklung der Insel hat und ob seitens des Bundes
Handlungsbedarf gesehen wird.
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, seit wann keine
regelmäßigen touristischen Linienflugverbindungen mehr zur Insel
Helgoland bestehen?
2. Welche Gründe sind der Bundesregierung gegebenenfalls für den
Wegfall dieser Flugverbindungen bekannt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur
Bedeutung von Flugverbindungen für die infrastrukturelle Anbindung der
Insel Helgoland insgesamt, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 17. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen
Flugverbindungen für den Transport von Gütern, insbesondere von
Arzneimitteln und medizinischen Produkten?
5. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Versorgung der
Insel Helgoland mit zeitkritischen medizinischen Gütern sichergestellt?
6. Sieht die Bundesregierung durch den Wegfall der Flugverbindungen
Risiken für die medizinische Versorgung der Inselbevölkerung?
7. Welche alternativen Transportwege stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit zur Verfügung, und inwieweit sind diese aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend?
8. Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Flugverbindungen nach
Kenntnis der Bundesregierung auf den Tourismusstandort Helgoland?
9. Gibt es Überlegungen oder Programme der Bundesregierung zur
Sicherstellung oder Wiederaufnahme von Flugverbindungen zu strukturell
besonders angebundenen Regionen wie Helgoland?
10. Inwieweit kommen gegebenenfalls Förderinstrumente des Bundes (z. B.
im Bereich regionale Daseinsvorsorge oder Verkehrsinfrastruktur) für
eine Unterstützung entsprechender Verbindungen in Betracht?
11. Steht die Bundesregierung im Austausch mit dem Land Schleswig-
Holstein oder anderen Akteuren über die Wiederaufnahme eines
regelmäßigen Flugverkehrs zur Insel Helgoland?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die
Erreichbarkeit und Versorgungssicherheit der Insel Helgoland langfristig
zu gewährleisten?
Die Fragen 1 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, seit wann keine
regelmäßigen touristischen Linienflugverbindungen mehr zur Insel Helgoland
bestehen. Die Anbindung der Insel Helgoland erfolgt derzeit per Schiff und
Luftverkehr, z. B. durch Privatflüge. Der Luftverkehr innerhalb der
Europäischen Union ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 liberalisiert, d. h.
Luftverkehrsunternehmen legen aufgrund eigener unternehmerischer
Entscheidungen fest, welche Strecken sie bedienen. Die Bundesregierung nimmt darauf
grundsätzlich keinen Einfluss. Von dem Instrument der sogenannten
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung (Public Service Obligation – PSO) zur
Bedienung von z. B. Randgebieten, die nicht wirtschaftlich angebunden werden
können, vgl. Artikel 16 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, macht die
Bundesregierung derzeit keinen Gebrauch. Der Bundesregierung ist kein
Versorgungsproblem der Insel Helgoland bekannt. Es hat gegenüber dem Bund bislang
niemand die Einrichtung einer PSO gefordert.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 92 der Abgeordneten Denise Loop auf Bundestagsdrucksache 21/6457
verwiesen.
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