Zukunft deutscher Infrastruktur nach Restwertregelung am ehemaligen Luftwaffenstandort Goose Bay (Kanada) (Antwort zu Drs. 21/6864)
Text
Zukunft deutscher Infrastruktur nach Restwertregelung am ehemaligen Luftwaffenstandort Goose Bay (Kanada) (Antwort zu Drs. 21/6864)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7320
21. Wahlperiode 17.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Paul, Stefan Henze,
Thomas Ladzinski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6864 –
Zukunft deutscher Infrastruktur nach Restwertregelung am ehemaligen
Luftwaffenstandort Goose Bay (Kanada)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die kanadische Luftwaffenbasis Goose Bay war über Jahrzehnte ein zentraler
Ausbildungs- und Übungsstandort der Luftwaffe sowie weiterer NATO-
Staaten zur Durchführung von intensiven Tiefflug- und Einsatztrainings. Seit den
1980er-Jahren errichteten und nutzten die deutschen Streitkräfte dort
umfangreiche Infrastruktur, darunter Luftfahrzeughangars, Unterkunfts- und
Wirtschaftsgebäude, technische Versorgungsanlagen sowie Ausbildungs- und
Betreuungseinrichtungen. Neben diesen Hangars existierten weitere deutsche
Liegenschaften wie das sogenannte Deutsche Camp im Waldgebiet sowie das
Kommandeurshaus.
Bereits frühere parlamentarische Vorgänge dokumentieren den erheblichen
Umfang der deutschen Nutzung sowie die langfristige infrastrukturelle
Einbindung Deutschlands in den Standort Goose Bay. So bestätigte die
Bundesregierung in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen den Ausbau
deutscher Infrastruktur einschließlich Luftfahrzeughallen, Unterkünften,
Büros und Betreuungseinrichtungen am Standort Goose Bay (vgl.
Bundestagsdrucksache 10/6825, S. 2 bis 4). Ferner wies sie darauf hin, dass die Nutzung
Goose Bays Bestandteil langfristiger multinationaler Vereinbarungen und
Ausbildungsplanungen war (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 2 bis 5).
Die Bundesregierung führte zudem aus, dass die Nutzung der Infrastruktur
sowie der Bezug von Leistungen nach dem Vollkostenprinzip erfolgten und
Deutschland Infrastruktur-, Betriebs- und Nutzungskosten entsprechend der
tatsächlichen Inanspruchnahme erstattete (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 4). Darüber
hinaus bestanden mehrjährige Finanz- und Infrastrukturplanungen sowie
verschiedene Änderungs- und Folgevereinbarungen zwischen Deutschland,
Kanada und weiteren beteiligten Staaten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 3 bis 6).
Nach den den Fragestellern vorliegenden Unterlagen bestanden zwischen
Deutschland und Kanada zudem Vereinbarungen zur Restwertbehandlung
deutscher Infrastrukturinvestitionen. Ein „Memorandum of Understanding
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
17. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(MoU)“ vom 13. November 2008 enthält nach Informationen der Fragesteller
Regelungen zur linearen Abschreibung, zu Erhaltungs- und Betriebskosten
sowie zur späteren Neuverhandlung von Restwerten beziehungsweise zu
alternativen Nutzungs- oder Verwertungslösungen der durch Deutschland
genutzten Infrastruktur.
Darüber hinaus dokumentieren die den Fragestellern vorliegenden Unterlagen
auch nach 2008 erhebliche Aufwendungen für den Erhalt deutscher
Infrastruktur in Goose Bay, darunter Dachsanierungen an den Hangars 4 bis 6,
Reparaturen an Unterkunftsgebäuden, Sicherheitsmaßnahmen sowie laufende
Betriebs- und Wartungs-, Instandsetzungskosten. Dies erfolgte nach
Informationen der Fragesteller teilweise zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits über
zukünftige Restwert- und Nutzungsregelungen verhandelt beziehungsweise deren
Auslaufen absehbar gewesen sein soll. Nach Informationen der Fragesteller
soll eine künftige Nutzung bislang deutscher Infrastruktur in Goose Bay nach
Wegfall bisheriger Restwert- beziehungsweise Nutzungsregelungen nur noch
gegen gesonderte Miet- oder Nutzungsentgelte möglich sein. Dabei ist von
möglichen Kosten in erheblicher Höhe, unter anderem für die Nutzung von
Hangarinfrastruktur, die Rede. Nach Informationen der Fragesteller sollen
gegenüber deutschen Stellen für die Nutzung von Hangarinfrastruktur Kosten
von wöchentlich bis zu 80 000 kanadischen Dollar Nutzungsentgelte genannt
worden sein.
Nach dem Informationsstand der Fragesteller liegen öffentlich bislang jedoch
keine parlamentarischen Informationen zur Entwicklung der Restwerte
deutscher Infrastruktur seit 2008, zu möglichen Neubewertungen oder
Abschreibungen ab dem Jahr 2015, zum heutigen Eigentumsstatus ehemaliger
deutscher Infrastruktur, zu möglichen Miet- oder Nutzungszahlungen deutscher
Dienststellen, zu einer etwaigen fortgesetzten Nutzung durch Luftwaffe oder
Kommando Spezialkräfte (KSK) oder zu möglichen Entscheidungen
deutscher oder kanadischer Stellen über die zukünftige Nutzung deutscher
Infrastruktur in Goose Bay vor.
Nach übereinstimmenden Hinweisen soll jedoch im Oktober 2025 ein Treffen
deutscher Militärattachés in Ottawa stattgefunden haben, bei dem der Restwert
der deutschen Liegenschaften angeblich auf null gesetzt wurde. Nach
Informationen der Fragesteller könnte dies dazu geführt haben, dass – mit Ausnahme
des „Deutschen Camps“ – wesentliche Teile der bislang durch Deutschland
genutzten Infrastruktur in kanadisches Eigentum übergegangen sind. Dies
hätte nach Auffassung der Fragesteller unmittelbare Auswirkungen auf die
Verteidigungsfähigkeit und die Kosten zukünftiger Nutzungen durch deutsche
Streitkräfte.
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller parlamentarischer
Aufklärungsbedarf hinsichtlich des Umfangs deutscher
Infrastrukturinvestitionen, der heutigen Eigentums- und Nutzungslage sowie möglicher finanzieller
und militärischer Folgen für die Bundeswehr.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche Infrastrukturmaßnahmen wurden seit Beginn der deutschen
Nutzung von Goose Bay durch die Bundesrepublik Deutschland finanziert
oder mitfinanziert (bitte nach Jahren, Art der Infrastruktur und Kosten
aufschlüsseln)?
Durch die Bundesrepublik Deutschland wurden Gebäude auf der Canadian
Forces Base Goose Bay (Lox Transfer Facility, Hangar 4–6, Ammunition Storage,
Warehouses & Offices, Vehicle Maintenance, Barrack Blocks, Barbeque
Shelter & Deck, Bicycle Shelter, Social Club, Sevage Lift Station, Ramps 3B&4B,
Last Chance Pad) und im German Camp (Main Lodge, Bunkhouses, Boat
House, Generator Shack, Latrine) finanziert bzw. mitfinanziert.
Die Gebäude wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren errichtet. Die
konkreten Errichtungsjahre sowie die Errichtungskosten sind nicht bekannt, da die
Unterlagen aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungsfristen nicht mehr
vorliegen.
2. Welche Gesamtkosten entstanden der Bundesrepublik Deutschland seit
Beginn der Nutzung Goose Bays für
a) Bauinvestitionen,
b) Infrastrukturmaßnahmen,
Seit 2008 wurden sämtliche Infrastrukturkosten für die Canadian Forces Base
Goose Bay durch Kanada getragen. Für das German Camp sind seit 2008 keine
Infrastrukturkosten entstanden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
c) Betriebskosten,
Seit 2008 sind Betriebskosten für das German Camp in Höhe von rund
120.000 Euro entstanden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis
2b verwiesen.
d) Instandhaltungskosten,
Seit 2008 sind Instandhaltungskosten für das German Camp in Höhe von rund
16.900 Euro entstanden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis
2b verwiesen.
e) Modernisierungsmaßnahmen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2b verwiesen.
3. Trifft es zu, dass im Oktober 2025 ein Treffen deutscher Militärattachés
in Ottawa stattfand, bei dem der Restwert deutscher Liegenschaften in
Goose Bay auf null gesetzt wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
und wenn ja,
a) welche personellen und institutionellen Entscheidungsträger haben
seitens der Bundesregierung beziehungsweise des
Bundesministeriums der Verteidigung die Neubewertung des Restwertes veranlasst,
b) welche vertraglichen, rechtlichen oder sachlichen Erwägungen lagen
der Neubewertung zugrunde,
c) welche Bundesbehörden, Abteilungen, nachgeordneten Dienststellen
oder sonstigen Organisationseinheiten waren an dem
Entscheidungsprozess beteiligt,
d) welche politischen Leitungsbereiche des Bundesministeriums der
Verteidigung wurden über die Neubewertung des Restwertes
unterrichtet oder in Entscheidungen einbezogen?
Ein Treffen deutscher Militärattachés mit einem Ergebnis im Sinne der
Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
4. Wurde durch die mögliche Restwert-Nullsetzung ein Eigentumsübergang
an Kanada ausgelöst, und wenn ja, auf welcher völkerrechtlichen,
vertragsrechtlichen oder haushaltsrechtlichen Grundlage, und wie bewertet
die Bundesregierung haushalts- und vermögensrechtlich einen möglichen
entschädigungslosen Übergang ehemals deutscher Infrastruktur in
kanadisches Eigentum?
Nein.
5. Welche durch Deutschland errichteten oder finanzierten
Infrastrukturoder Liegenschaftsanteile in Goose Bay befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit
a) im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland,
b) im Eigentum Kanadas sowie
c) in gemeinsamer oder sonstiger Nutzung?
Die kanadische Luftwaffenbasis Goose Bay stand stets im Eigentum Kanadas.
Zu keinem Zeitpunkt wurde seitens Kanada das Eigentum an der
Luftwaffenbasis ganz oder teilweise auf Deutschland übertragen.
6. Welche deutschen Dienststellen, Verbände oder Organisationseinheiten
nutzten Goose Bay seit 2015 zu Ausbildungs-, Übungs-, Verlege- oder
Unterstützungszwecken?
Der kanadische Luftwaffenstützpunkt Goose Bay sowie die zugehörigen
Trainingsgelände werden regelmäßig durch das Kommando Spezialkräfte sowie
zugeordnete Kräfte zu Ausbildungs- und Übungszwecken genutzt.
Bis 2022 hat eine Nutzung zu Ausbildungs- und Übungszwecken der Luftwaffe
stattgefunden.
7. Welche dieser durch Deutschland errichteten oder finanzierten
Einrichtungen werden derzeit weiterhin durch deutsche Dienststellen genutzt
(vgl. Frage 6)?
Von Deutschland werden das German Camp und Hangar 5 (Gebäude 259)
temporär genutzt.
8. Welche vertraglichen oder sonstigen Vereinbarungen bestehen derzeit
hinsichtlich der Nutzung deutscher oder ehemals deutscher Infrastruktur
in Goose Bay durch deutsche Streitkräfte?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit dem am 18. November 2008
unterzeichneten Memorandum of Understanding mit Kanada eine
grundsätzliche Absprache zur Nutzung der kanadischen Luftwaffenbasis Goose Bay
getroffen. Danach stellt Kanada der Bundeswehr die bislang genutzten
Infrastrukturteile auf der Canadian Forces Base Goose Bay weiterhin zur Verfügung,
sofern diese zur Deckung des deutschen Bedarfs geeignet und verfügbar sind.
9. Welche Miet-, Nutzungs- oder Betriebskosten wurden deutschen Stellen
seit dem Jahr 2015 durch kanadische Stellen in Rechnung gestellt?
Keine.
10. Welche Kosten würden nach Kenntnis oder Einschätzung der
Bundesregierung bei einer künftigen Nutzung
a) von Hangars,
b) Unterkunftsbereichen,
c) Ausbildungsflächen sowie
d) sonstiger militärischer Infrastruktur
durch deutsche Streitkräfte entstehen?
Eine belastbare Einschätzung zur künftigen Nutzung und den damit
verbundenen Kosten ist derzeit nicht möglich.
11. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass für die Nutzung
von Hangarinfrastruktur in Goose Bay Kosten von bis zu 80.000
kanadischen Dollar pro Woche gegenüber deutschen Stellen genannt oder
kommuniziert wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nein.
12. Welche finanziellen Mehrbelastungen würden sich für die Bundeswehr
durch mögliche Mietzahlungen an Kanada für die Nutzung von Hangar-,
Camp- oder sonstiger Infrastruktur ergeben?
13. Welche Belastungen würden sich hieraus für Titel des Einzelplans 14
ergeben (vgl. Frage 12, bitte Titelgruppen nennen)?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
14. Welche Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung aus der heutigen Infrastruktur- und Nutzungslage in Goose Bay für
a) Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten der Luftwaffe,
b) arktische Ausbildungs- und Übungsvorhaben des KSK sowie
c) logistische oder lufttransportbezogene Fähigkeiten der Bundeswehr?
Keine.
15. Plant die Bundesregierung alternative Trainings- oder Übungsstandorte,
falls Goose Bay aufgrund veränderter Eigentums-, Nutzungs- oder
Kostenstrukturen künftig nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann?
Nein. Es sind alternative Trainings- und Übungsstandorte in ausreichendem
Umfang vorhanden.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur zukünftigen
strategischen Bedeutung des Standorts Goose Bay im Zusammenhang mit
NATO-, NORAD (North American Aerospace Defense Command)- oder
Arktisaktivitäten vor?
Keine.
17. Welche Prüfungen oder Bewertungen des Bundesrechnungshofes zur
Goose-Bay-Thematik liegen seit dem Jahr 2000 gegebenenfalls vor?
Der Bundesregierung liegen keine Prüfungen oder Bewertungen im Sinne der
Fragestellung vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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