Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der Bundesregierung
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Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3171
21. Wahlperiode 08.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Dr. Dietmar
Bartsch, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan
Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada
Salihović, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Militarisierung der Arktis und verteidigungspolitische Arktisstrategie der
Bundesregierung
Grundlage für die Arktispolitik der Bundesregierung sind die am 18. September
2024 aktualisierten Leitlinien des Auswärtigen Amts zur deutschen
Arktispolitik „Deutschland und die Arktispolitik im Kontext von Klimakrise und
Zeitenwende“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2676012/35e32e524625
a571390e1af8789b1fd7/arktis-leitlinien-data.pdf, abgerufen am 24. September
2025).
Darin ist die Bundesregierung nach eigener Aussage vom bislang geltenden
Prinzip des „arktischen Exzeptionalismus“ abgerückt, der die Arktis als Ort der
Kooperation unabhängig von globalen Entwicklungen definiert. Dies wird mit
der Zäsur des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine begründet,
demzufolge die deutsche Arktispolitik künftig stärker militärischen
Sicherheitsbelangen untergeordnet werden soll. Seitdem ist auch jegliche deutsch-russische
Wissenschaftskooperation im Bereich der Arktisforschung suspendiert. Die
Folgen dieser undifferenzierten Sanktionspolitik sind nach Ansicht der
Fragestellenden nachteilig für die übergeordneten Klimaschutzziele, welche die
internationale Zusammenarbeit aller Arktisanrainer verlangen, um das hochsensible,
einzigartige Ökosystem vor der beschleunigten globalen Erderwärmung zu
schützen. Die von Russland in jüngster Zeit zu verantwortende
Eskalationspolitik in der Arktis steht allerdings nach Auffassung der Fragestellenden einer
Wiederaufnahme der internationalen Wissenschaftskooperation entgegen.
Russland stellt zunehmend mit militärischen Drohgebärden den
völkerrechtlichen Sonderstatus Spitzbergens (norwegisch: Svalbard) infrage (vgl. www.n-t
v.de/politik/Auf-Spitzbergen-provoziert-Russland-Norwegen-und-die-Nato-arti
cle25668664.html, abgerufen am 27. Oktober 2025). Die nördlich des
Polarkreises gelegene Inselgruppe befindet sich seit 100 Jahren vertraglich unter
norwegischer Souveränität und wird vom Königreich Norwegen verwaltet, darf
jedoch nicht militärisch befestigt werden. Militärexperten befürchten, dass sich
Spitzbergen als „Achillesferse des Westens“ und als Testfall für „Beistand“-
Artikel 5 der NATO erweisen könnte (vgl. www.reservistenverband.de/magazi
n-loyal/die-achillesferse-der-nato/, abgerufen am 24. Oktober 2025).
Auch US-Präsident Donald Trump hat wiederholt starkes Interesse bekundet,
Grönland vom Königreich Dänemark für die USA erwerben zu wollen und
hierbei selbst militärische Gewaltanwendung nicht ausgeschlossen (vgl.
www.deutschlandfunk.de/trump-schliesst-militaerische-gewalt-gegen-groenlan
d-fuer-gebietserwerb-nicht-aus-gegen-kanada-indes-100.html, abgerufen am
24. September 2025).
Angesichts der immer offeneren Infragestellung des völkerrechtlichen Status
und der international anerkannten Grenzen befürchten die Fragestellenden eine
Militarisierung der polaren Arktisregion, um geostrategisch vorteilhafte
Zugänge zu den voraussichtlich in naher Zukunft eisfrei werdenden, begehrten
arktischen Rohstoffressourcen und zum nördlichen Seeweg militärisch abzusichern.
Darüber hinaus verursacht Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen
die Ukraine sicherheitspolitische Spill-Over-Effekte, die sich insbesondere
auch in der arktischen Region bemerkbar machen. Spiegelbildlich haben die
Sicherheitsbedürfnisse vor allem derjenigen Arktisanrainer, die in der
Vergangenheit nur wenig in ihre Landesverteidigung investieren mussten, bereits deutlich
zugenommen. So unterzeichneten am 19. Oktober 2025 der Bundesminister der
Verteidigung, Boris Pistorius, und die isländische Außenministerin Þorgerður
Katrín Gunnarsdóttir in der Hauptstadt Reykjavík eine gemeinsame
Absichtserklärung über die Vertiefung der bilateralen Verteidigungskooperation
zwischen Deutschland und Island. Obwohl Island zu den Gründungsmitgliedern
der NATO zählt, verfügt das Land bis heute über keine eigenen Streitkräfte.
Auch mit dem NATO-Verbündeten Kanada strebt die Bundesregierung eine
strategische Verteidigungspartnerschaft sowie die Intensivierung der
Rüstungskooperation an, insbesondere für die Modernisierung der veralteten,
kanadischen Unterseebootflotte (vgl. https://taz.de/U-Boot-Deals-in-Kanada/!6122
915/, abgerufen am 18. November 2025). Deutschland werde seine militärische
Präsenz verstärken, um die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten der
NATO im arktischen Raum insgesamt zu erhöhen (vgl. www.bmvg.de/de/aktue
lles/deutschland-und-island-vertiefen-militaerkooperation-6034006, abgerufen
am 27. Oktober 2025).
Aus Sicht der Fragestellenden ergeben sich daraus Fragen nach Art und
Umfang des geplanten Engagements, mit dem Deutschland perspektivisch die
Funktion einer militärischen Schutzmacht Islands sowie eine führende Rolle
innerhalb der NATO bei der verteidigungspolitischen Arktisstrategie
übernehmen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit wie vielen Vertreterinnen und Vertretern welcher Fachressorts war die
Bundesregierung auf dem 25. Arktisdialog vertreten, und welche eigenen
Schwerpunkte haben diese dort präsentiert (bitte nach Anzahl
teilgenommener Personen je Fachressort bzw. Organisationseinheit auflisten)?
2. Welche konkreten Ergebnisse konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung auf dem 25. Arktisdialog erzielt werden, und welche diesbezüglichen
Erkenntnisse sind für die aktuelle Arktisstrategie der Bundesregierung
gemäß den Leitlinien des Auswärtigen Amts besonders relevant gewesen
(bitte erläutern)?
3. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen
Ergebnissen auf dem 25. Arktisdialog auch die Auswirkungen der
sanktionsbedingten Aussetzung der Wissenschaftskooperation mit Russland
thematisiert, und welche früheren, gemeinsamen deutsch-russischen
Forschungsvorhaben sind davon betroffen (bitte detailliert angeben)?
4. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um etwaige
Nachteile aus der ausgesetzten deutsch-russischen Forschungskooperation
zu den arktisspezifischen Klimaerwärmungsfolgen auszugleichen, und
wie bilanziert die Bundesregierung die bislang erreichten Ergebnisse (bitte
erläutern)?
5. Welche bilateralen Arktisforschungsvorhaben mit den Mitglieds- und
Beobachterstaaten des Arktischen Rates werden aktuell von der
Bundesregierung gefördert (bitte nach Staat, Forschungsvorhaben bzw. Projekt,
Förderumfang und Laufzeit auflisten)?
6. An welchen militärischen Übungen jenseits des nördlichen Polarkreises
hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr seit 2024
teilgenommen, deren Gastgebernation ein Arktisstaat war, und welche Kosten
sind nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich entstanden (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
20/7096; bitte pro Jahr nach Art bzw. Name der Übung, Gastgebernation
und Kosten auflisten)?
7. Wie viele Streitkräfteangehörigen aus welchen Staaten haben nach
Kenntnis der Bundesregierung an diesen militärischen Übungen teilgenommen,
und mit wie vielen Soldatinnen und Soldaten hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Bundeswehr daran beteiligt (bitte nach
Streitkräfteanzahl pro Teilnehmerstaat auflisten sowie die Anzahl teilgenommener
Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten gesondert ausweisen)?
8. Über wie viele einsatzfähige Überschneefahrzeuge verfügt nach Kenntnis
der Bundesregierung die Bundeswehr aktuell im Bestand, die für den
arktischen Raum geeignet sind (vgl. www.bundeswehr.de/de/ausruestung-tec
hnik-bundeswehr/landsysteme-bundeswehr/bv-206-s-haegglunds,
abgerufen am 7. November 2025).
9. Welche technischen und einsatzbezogenen Vorteile bietet nach Kenntnis
der Bundesregierung das Überschneefahrzeug „Husky 3“, das als
Nachfolgelösung bei den Streitkräften eingeführt und aus dem Sondervermögen
für die Bundeswehr finanziert werden soll (vgl. www.bundeswehr.de/de/b
eschaffung-husky-3-6004344, abgerufen am 6. November 2025; bitte
erläutern)?
10. Wurden die zu beschaffenden Überschneefahrzeuge vom Typ „Husky 3“
bereits unter arktischen Einsatzszenarien erprobt, wenn ja, unter welchen
konkreten Umständen, und mit welchen Ergebnissen (bitte erläutern)?
11. Welche weiteren Beschaffungen aus dem aktuellen Sondervermögen für
die Bundeswehr sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu
welchem Zeitpunkt für den Einsatz in der Arktis zur Verfügung stehen (bitte
nach Stückzahl, Beschaffungsvorhaben und Finanzumfang auflisten)?
12. Für wie viele und welche ausfuhrgenehmigungspflichtigen, eisbrechenden
Rettungs- und Mehrzweckschiffe (Dual-Use Güter) hat die
Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen in welchem Wert für welche
Empfängerländer erteilt (bitte nach Jahr, Stückzahl, Schiffstyp, Ausfuhrwert
und Empfängerland auflisten)?
13. Für wie viele und welche weiteren arktiseinsatztauglichen Dual-Use-
Güter hat die Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen in
welchem Wert für welche Empfängerländer erteilt (bitte pro Jahr nach
Stückzahl, Ausfuhrgut, Ausfuhrwert und Empfängerland auflisten)?
14. Für wie viele und welche Waffensysteme und Rüstungsgüter hat die
Bundesregierung seit 2020 Ausfuhrgenehmigungen für militärische
Verwendungszwecke in welchem Wert für welche Arktisanrainer erteilt (bitte pro
Jahr nach Stückzahl, Waffensystem bzw. Rüstungsgut, Ausfuhrwert und
Empfängerland auflisten)?
15. In welchem Umfang stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundeswehr derzeit welche technische Ausrüstung für die strategische
Seefernaufklärung der NATO zur Verfügung, und wie viele einsatzbereite
P-8A Poseidon-Seefernaufklärungs- und U-Boot-Jagdflugzeuge der
Bundeswehr sollen im Rahmen der NATO-Planungen im arktischen Raum
und im Nordatlantik zur Verfügung stehen (bitte erläutern)?
16. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zum
völkerrechtlichen Sonderstatus Spitzbergens, und welche militärischen Aktivitäten
einschließlich Spionage hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf.
auch aus Quellen nachrichtendienstlicher Herkunft – die Russische
Föderation seit Beginn ihres völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die
Ukraine auf Spitzbergen durchgeführt, die formal der norwegischen
Souveränität unterliegen (bitte detailliert erläutern)?
17. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn
des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine um Spitzbergen bzw. im
arktischen Raum bereits zu militärischen Sicherheitsvorfällen zwischen
NATO-Staaten und Russland gekommen, und in wie vielen Fällen waren
nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch Soldatinnen und Soldaten
der Bundeswehr involviert (bitte detailliert erläutern)?
18. Unterhält nach Kenntnis der Bundesregierung Russland über seine im
Spitzbergen-Vertrag von 1925 verankerten wirtschaftlichen
Nutzungsrechte hinaus in den ganzjährig bewohnten russischen Außenposten
Barentsburg und Pyramiden auf Spitzbergen Einrichtungen, die neben zivilen
auch militärische Aufgaben erfüllen können, und wenn ja, hat sich die
Bundesregierung hierüber mit der norwegischen Regierung bzw. innerhalb
des NATO-Bündnisses bereits ausgetauscht (bitte erläutern)?
19. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Hafen des
russischen Stützpunkts Barentsburg auf Spitzbergen auch von Schiffen
angelaufen, die wegen Waffen- und Panzertransporten für die Streitkräfte
Russlands auf den Sanktionslisten der USA und bzw. oder der EU stehen,
und zu welchen Zwecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
gelisteten Schiffe eingesetzt (vgl. www.spiegel.de/ausland/nato-sorge-
vorangriff-russlands-auf-spitzbergen-in-der-arktis-a-2dcb6fca-55f9-4e75-b58
a-4a88af796a73, abgerufen am 17. November 2025; bitte erläutern)?
20. Welche bilateralen deutsch-norwegischen oder internationalen
wissenschaftlichen Forschungsvorhaben mit deutscher Beteiligung fördert die
Bundesregierung aktuell auf Spitzbergen, und welche Überlegungen
verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf eine langfristige
Weiterfinanzierung der wissenschaftlichen Forschungsvorhaben (bitte nach
Forschungsvorhaben bzw. Projekt, Kooperationspartner, Förderumfang und
Laufzeit auflisten)?
21. Welche militärischen Übungen hat die Bundeswehr nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2024 in gemeinsamer Kooperation mit den
Streitkräften des Königreichs Norwegen durchgeführt, und mit wie vielen
Soldatinnen und Soldaten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundeswehr daran beteiligt (bitte pro Jahr auflisten und erläutern)?
22. Welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit Norwegen über die
dortige Stationierung und den Einsatz von Seefernaufklärungs- und U-
Boot-Jagdflugzeugen des Typs Boing P-8A Poseidon getroffen bzw. wie
sehen die weiteren diesbezüglichen Planungen der Bundesregierung aus
(bitte erläutern)?
23. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zum
völkerrechtlichen Status Grönlands als autonomer Bestandteil des Königreichs
Dänemark, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das von den
USA gegenüber dem Königreich Dänemark wiederholt geäußerte
Interesse an einer Übernahme Grönlands bislang auf die militärische und
politische Zusammenarbeit innerhalb des NATO-Bündnisses ausgewirkt (vgl.
www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-groenland-streit-usa-trum
p-100.html, abgerufen am 13. November 2025; bitte erläutern)?
24. Welche militärischen Übungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
die Bundeswehr seit 2020 in gemeinsamer Kooperation mit den
Streitkräften des Königreichs Dänemark bzw. mit anderen NATO-Partnern auf
Grönland durchgeführt, und mit wie vielen Soldatinnen und Soldaten hat
sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr daran beteiligt
(bitte pro Jahr und nach Streitkräfteanzahl pro beteiligtem NATO-Staat
auflisten)?
25. Welche Einsatzszenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
dem NATO-Militärmanöver „Arctic Light 2025“ geübt, und wie viele
Streitkräfte welcher Truppengattungen aus welchen NATO-Staaten
einschließlich der Bundeswehr haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung an dem Manöver beteiligt (bitte nach Streitkräfteanzahl je
Truppengattung pro beteiligtem NATO-Staat auflisten)?
26. Wie viele Streitkräfte welcher Truppengattungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell auf dem US-Militärstützpunkt „Pituffik Space
Base“ (vormals „Thule Air Space“) auf Grönland stationiert, und welche
bilateralen Formen deutsch-amerikanischer Verteidigungskooperation
werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig auf Grönland
praktiziert (bitte erläutern)?
27. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Grönland in ihren
arktispolitischen Leitlinien und in der arktisbezogenen
Wissenschaftsforschung bei, und welche bilateralen deutsch-dänischen bzw.
deutschgrönländischen oder internationalen wissenschaftlichen
Forschungsvorhaben mit deutscher Beteiligung fördert die Bundesregierung aktuell auf
Grönland (bitte nach Forschungsvorhaben bzw. Projekt,
Kooperationspartner, Förderumfang und Laufzeit auflisten)?
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über potenzielle
Umweltrisiken aus der eisschmelzebedingten Freisetzung von radioaktiven Abfällen
und krankheitsauslösenden Kontaminierungen (z. B. polychloriertes
Benzolen) aus dem 1966 aufgegebenen US-amerikanischen Militärstützpunkt
„Camp Century“ auf Grönland, welche diesbezüglichen Vor-Ort-
Untersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
durchgeführt, und über welche geeignete technische Ausrüstung zur
Gefahrenabwehr verfügen deutsche Stellen, die die Bundesregierung ggf. zu
Präventionszwecken und im Katastrophenfall zur Unterstützung anbieten
könnte (bitte erläutern)?
29. Wie sehen die weiteren Planungen der Bundesregierung zur
Konkretisierung und Umsetzung der am 19. Oktober 2025 unterzeichneten, bislang
rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung über die deutsch-isländische
bilaterale Sicherheits- und Verteidigungskooperation aus, wie viele
Personen in welchen Fachressorts innerhalb der Bundesregierung sollen damit
befasst sein, und wie soll die Koordinierung mit den isländischen NATO-
Partnern organisiert werden (bitte unter der Angabe der
Organisationseinheit bzw. Dienstposten erläutern)?
30. Welche grundsätzlichen Aufgaben für den militärischen
Fähigkeitsaufwuchs der Bundeswehr in welchen Schwerpunkbereichen lassen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf die beabsichtigte bilaterale
Sicherheits- und Verteidigungskooperation mit Island zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ableiten (bitte erläutern)?
31. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beabsichtigte
deutschisländische bilaterale Sicherheits- und Verteidigungskooperation in die
arktisbezogene strategische Verteidigungsplanung der NATO eingebettet
sein, und welche Rolle soll nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei
der Bundeswehr im Rahmen der militärischen Fähigkeitsziele der NATO
zukommen (bitte erläutern)?
32. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der beabsichtigten
Untersuchung von deutsch-isländischen Kooperationsfeldern in den
Bereichen Rüstung und Beschaffung von Verteidigungstechnologie,
Verteidigungsmaterial und industrielle Zusammenarbeit auch der Aufbau von
eigenen rüstungsindustriellen Produktions- und Fertigungskapazitäten von
isländischen Unternehmen oder die Neuniederlassung von deutschen
Rüstungsunternehmen auf Island vorgesehen (vgl. https://saltylava.de/wp-cont
ent/uploads/2025/10/LOI-Iceland-Germany-Copy-1.pdf, abgerufen am
17. November 2025; bitte erläutern)?
33. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der beabsichtigten
bilateralen Sicherheits- und Verteidigungskooperation mit Island
perspektivisch eine permanente militärische Präsenz der Bundeswehr z. B. auf dem
Stützpunkt Kevlavik geplant, und in welchem Umfang sollen nach
Kenntnis der Bundesregierung sowohl die Marine als auch P-8A Poseidon-
Flugzeuge zur U-Boot-Seefernaufklärung eingesetzt werden (bitte
erläutern)?
34. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die Beteiligung
der Bundeswehr an der isländischen Luftraumüberwachung im Rahmen
des dortigen „Quick Reaction Alert“ auszubauen (bitte erläutern)?
35. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Bundesminister
der Verteidigung, Boris Pistorius, während seines Kanadabesuchs im
Beisein des norwegischen Verteidigungsministers Tore Sandvik bei der
kanadischen Regierung und vor kanadischen Abgeordneten für den Kauf von
U-Booten der Klasse 212 CD der Firma TKMS geworben und hierbei in
Aussicht gestellt hat, dass TKMS möglichst viele aus dem Auftrag
resultierende Jobs in Kanada ansiedeln werde, wenn ja, in wessen Auftrag,
und auf welcher politischen Entscheidungsgrundlage hat der
Bundesminister der Verteidigung dieses Angebot unterbreitet (vgl. https://taz.de/
U-Boot-Deals-in-Kanada/!6122915/, abgerufen am 18. November 2025;
bitte mit Begründung erläutern)?
36. Mit welchen praktischen Schritten will die Bundesregierung ihre Pläne für
eine maritime Sicherheitspartnerschaft der NATO-Verbündeten Kanada,
Norwegen, Dänemark und Deutschland im arktischen Raum
operationalisieren, die auch eine enge Rüstungskooperation bei maritimen
Beschaffungsvorhaben umfassen soll, und bis wann rechnet die Bundesregierung
mit einer endgültigen Entscheidung der kanadischen Regierung über die
Auftragsvergabe für die Modernisierung der kanadischen
Unterseebootflotte (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/nato-praesenz-im-hohen-norden-w
achsam-und-handlungsfaehig-6034330, abgerufen am 18. November
2025; bitte erläutern)?
Berlin, den 21. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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