Kostensteigerung beim Bundeswehrstandort Büchel - Ursachen, Verantwortlichkeiten und haushaltspolitische Folgen (Antwort zu Drs. 21/1677)
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Kostensteigerung beim Bundeswehrstandort Büchel - Ursachen, Verantwortlichkeiten und haushaltspolitische Folgen (Antwort zu Drs. 21/1677)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1920
21. Wahlperiode 01.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Mirco Hanker, Kurt
Kleinschmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1677 –
Kostensteigerung beim Bundeswehrstandort Büchel – Ursachen,
Verantwortlichkeiten und haushaltspolitische Folgen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2022 beauftragte die damalige Bundesregierung die Beschaffung von
35 F-35-Kampfjets; ab 2027 sollen sie am Luftwaffenstützpunkt Büchel
stationiert werden (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/sondervermoeg
en-luftwaffe/kampfjets-f-35-luftwaffe). Für den dafür erforderlichen
Standortausbau waren ursprünglich rund 700 Mio. Euro eingeplant. Nach aktueller
Berichterstattung ist mit neuerlichen Mehrkosten von über 640 Mio. Euro zu
rechnen; insgesamt stehen damit gut 2 Mrd. Euro im Raum (www.faz.net/aktu
ell/politik/inland/aufruestung-von-luftwaffen-stuetzpunkt-buechel-wird-gut-60
0-millionen-euro-teurer-110607045.html).
Ursächlich für die Kostensteigerungen sind nach Angaben des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und Medienberichten unter anderem
zusätzliche Sicherheits- und Infrastrukturanforderungen der USA-Seite, die
allgemeine Baupreisentwicklung sowie hoher Zeitdruck. Laut einem Bericht der
„FAZ“ vom 25. Juli 2025 geht das Bundesverteidigungsministerium von
Mehrkosten in Höhe von über 640 Mio. Euro aus, wodurch sich die
Gesamtkosten auf rund 2 Mrd. Euro belaufen (ebd.). Diese Entwicklung spiegelt sich
auch in einem anderen Zeitungsbericht wider: Die Kosten steigen demnach
von zwischenzeitlich 1,2 Mrd. auf rund 2 Mrd. Euro (www.zeit.de/politik/deut
schland/2025-07/atom-jets-kosten-anstieg-buechel-eifel-
militaerflughafenusa).
Zudem nennen öffentlich zugängliche Berichte als wesentliche Kostentreiber
zusätzliche Sicherheits- und Infrastrukturanforderungen der USA-Seite sowie
die allgemeine Baupreisentwicklung; unter anderem sollen weder chinesische
Chips noch chinesischer Stahl verbaut werden (deutschlandfunk.de/aufruestun
g-von-luftwaffen-stuetzpunkt-buechel-wird-600-millionen-euro-teurer-10
0.html; FAZ, 25. Juli 2025: faz.net/aktuell/politik/inland/aufruestung-von-luft
waffen-stuetzpunkt-buechel-wird-gut-600-millionen-euro-teurer-11060704
5.html).
Das Bundesministerium der Verteidigung bekräftigt zudem, dass ab 2027 die
Infrastruktur in Büchel für den Flugbetrieb der F-35 zur Verfügung stehen soll
(bmvg.de/de/aktuelles/kampfjet-f-35-beschaffung-baumassnahmen-im-zeitpla
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 30. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
n-5958376; Bundeswehr, 5. Dezember 2024: bundeswehr.de/de/organisation/l
uftwaffe/aktuelles/f-35-deutschland-5864336).
Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller die Notwendigkeit, weitere
Informationen zu Planung, Kostensteuerung und Verantwortlichkeiten beim
Standortausbau in Büchel sowie zu den haushaltspolitischen Folgen der
Kostenentwicklung zu erfragen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche ursprünglichen Kostenannahmen legte die Bundesregierung bei
der Planung der Infrastrukturmaßnahmen am Standort Büchel zugrunde,
und wie wurden diese kalkuliert?
2. Zu welchem Zeitpunkt war der Bundesregierung bekannt, dass die
ursprünglich veranschlagten Kosten nicht ausreichen würden, und wie
wurde der Deutsche Bundestag hierüber informiert?
3. Welche konkreten Anforderungen der USA-Seite führten zur
nachträglichen Änderung der Bauvorgaben (z. B. Ausschluss bestimmter
Materialien, Sicherheitsfreigaben, Fristen), und auf welcher vertraglichen
Grundlage beruhen diese Vorgaben?
4. Welche Anteile der derzeit auf 1,948 Mrd. Euro geschätzten
Gesamtkosten entfallen jeweils auf bauliche Maßnahmen, sicherheitstechnische
Infrastruktur, Auflagen Dritter (insbesondere USA) sowie Planungs- oder
Risikoreserven?
5. Wie bewertet die Bundesregierung ihr eigenes Handeln zur
Ermöglichung der haushaltsrechtlichen Kontrolle durch das Parlament in diesem
Projekt, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Kosten
zwischen 2022 und 2025?
6. Wurden mögliche Kostentreiber – etwa inflationsbedingte
Baupreissteigerungen, Sicherheitsanforderungen oder Drittstaatenrestriktionen –
frühzeitig in die Projektplanung einbezogen, wenn ja, warum nicht in der
jetzt erforderlichen Höhe, und wenn nein, warum, nicht?
7. Gab es interne Hinweise oder Risikoanalysen im Bundesministerium der
Verteidigung oder in den für die Bauplanung und Kostensteuerung
zuständigen Dienststellen der Bundeswehr, die bereits vor 2024 auf eine
erhebliche Kostensteigerung beim Standortausbau in Büchel
hingewiesen haben?
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Kostenentwicklung für zukünftige Projekte im Rahmen der nuklearen Teilhabe,
insbesondere bei Beschaffungen mit USA-Beteiligung?
9. Welche Bauleistungen und Baumaterialien führen zu erhöhten Baukosten
und in welcher Höhe, um die expliziten USA-Zertifizierungsstandards,
gegenüber Bauleistungen und Baumaterialien, die nach Stand der
Technik frei wählbar sind, also beispielsweise unabhängig vom
Herstellungsland, zu erfüllen?
10. Mit welchen Gesamtkosten (Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur
Ausbildung und Qualifizierung von Piloten und Bodenpersonal,
Maßnahmen im Rahmen der Materialerhaltung und des Ersatzteilwesens, der
Bewaffnung, Maßnahmen für Software und Lizenzen) ist im
Zusammenhang mit der Beschaffung der 35 F-35 zu rechnen?
11. Sehen die Verträge zur Lieferung der 35 F-35 eine Vertragsstrafe
(Kompensation) für den Lieferanten vor, wenn die 35 F-35 nicht termingerecht
ausgeliefert werden können?
Die Fragen 1 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Einstufung liegt insbesondere
im öffentlichen Interesse, sofern diese Informationen zum Schutz des Wohles
des Bundes liegen und die äußere Sicherheit oder auch die auswärtigen
Beziehungen betreffen. Die Bundesregierung ist dieser Auffassung, da die
Veröffentlichung der Antworten aus Sicht der Bundesregierung Rückschlüsse auf
operationelle Planungen, Entscheidungen, Kapazitäten und Fähigkeiten der
Bundeswehr sowie die konkrete Zusammenarbeit mit anderen Nationen zulassen
würde. Die Fragestellungen betreffen im vorliegenden Fall konkret Ressourcen und
Mittel, mit denen die beabsichtigte Nutzung des Waffensystems F-35A
innerhalb der Bundeswehr sichergestellt werden soll. Dies betrifft insbesondere
konkrete Aussagen bezüglich infrastruktureller Planungen und Maßnahmen. Diese
Informationen betreffen wenigstens die äußere Sicherheit. Gleichzeitig
betreffen die Antworten zum Teil Art und Weise, wie und in welchem Maße die
Bundesregierung und andere Länder zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist gemäß
Verschlusssachenanweisung die Zusammenstellung von Informationen auch
dann in ihrer Gesamtheit als Verschlusssache einzustufen, wenn einzelne Teile
nicht eingestuft sind.
Auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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