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Auslandsliegenschaften des Bundes (Antwort zu Drs. 21/4699)

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5370 · Antwort · Original ↗

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Auslandsliegenschaften des Bundes (Antwort zu Drs. 21/4699) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5370 21. Wahlperiode 13.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4699 – Auslandsliegenschaften des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland unterhält im Ausland ein umfangreiches Netz an Liegenschaften, die insbesondere diplomatischen, konsularischen, kulturellen, sicherheitspolitischen und administrativen Zwecken dienen. Hierzu zählen unter anderem Botschafts- und Konsulatsgebäude, Residenzen, Dienstwohnungen, Kultur- und Verwaltungsgebäude sowie weitere Grundstücke im Eigentum oder in Anmietung des Bundes. Diese Auslandsimmobilien bilden die infrastrukturelle Grundlage für die Wahrnehmung deutscher Interessen im Ausland. Vor dem Hintergrund steigender Bau-, Energie- und Instandhaltungskosten sowie wachsender sicherheitstechnischer Anforderungen ist nach Auffassung der Fragesteller davon auszugehen, dass Betrieb, Sanierung und bauliche Weiterentwicklung dieser Liegenschaften mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind. Zugleich unterliegen Erwerb, Bewirtschaftung, Anmietung oder Veräußerung von Auslandsliegenschaften den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung. Eine transparente Darstellung der Bestände, Kostenstrukturen und strategischen Planungen ist nach Auffassung der Fragesteller daher für die haushaltsrechtliche Kontrolle durch den Deutschen Bundestag von wesentlicher Bedeutung. Zudem haben sich die geopolitischen Rahmenbedingungen, Sicherheitsanforderungen und diplomatischen Schwerpunktsetzungen in den vergangenen Jahren teils deutlich verändert. Dies kann Auswirkungen auf Standortentscheidungen, Neubauten, Anmietungen oder Veräußerungen von Liegenschaften im Ausland haben. Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein berechtigtes parlamentarisches Interesse daran, die Entwicklung des Immobilienbestands des Bundes im Ausland seit dem 1. Januar 2025 sowie die damit verbundenen laufenden und investiven Kosten nachvollziehen zu können. Die nachfolgenden Fragen dienen daher der umfassenden Transparenz über Umfang, Kosten, Nutzung, Sanierungsbedarf und strategische Ausrichtung der Auslandsliegenschaften des Bundes. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Über welche Auslandsliegenschaften verfügt die Bundesregierung (bitte nach Ort, Quadratmeter Liegenschaft, Quadratmeter Grundstück, Nutzung, Kaufpreis und Jahr des Erwerbs auflisten)?  2. Wie hat sich die Anzahl der Auslandsliegenschaften des Bundes seit dem 1. Januar 2025 entwickelt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14743 wird verwiesen. Seit dem 1. Januar 2025 haben sich folgende Veränderungen hinsichtlich der Liegenschaften im Ressortvermögen des Auswärtigen Amts (AA) ergeben: Am Dienstort Dschuba wurden drei Dienstwohnungen erworben. An den Dienstorten Lusaka und Antananarivo wurden jeweils zwei Dienstwohnungen veräußert. Zudem wurden in Brasilia ein unbebautes Grundstück sowie in Pretoria und Sao Paulo jeweils die ehemaligen Kanzleien veräußert. Bei den Liegenschaften im Eigentum im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) haben sich keine Veränderungen ergeben.  3. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausstattung der Auslandsliegenschaften des Bundes seit dem 1. Januar 2025 monatlich? AA: Die Kosten belaufen sich monatlich durchschnittlich auf ca. 1 236 000 Euro. BMVg: Die Kosten belaufen sich monatlich durchschnittlich auf ca. 434 000 Euro. BKM: Die Kosten belaufen sich monatlich durchschnittlich auf ca. 35 000 Euro.  4. Auf welche Summe belaufen sich die monatlichen Kosten für Baumaßnahmen an Auslandsliegenschaften des Bundes seit dem 1. Januar 2025 monatlich? AA: Die Kosten belaufen sich monatlich durchschnittlich auf ca. 9 586 000 Euro. Darin sind auch Kosten für große Baumaßnahmen (u. a. Botschaftsneubauten) enthalten. BMVg: Die Kosten belaufen sich monatlich auf durchschnittlich ca. 160 000 Euro. BKM: Die Kosten belaufen sich monatlich durchschnittlich auf ca. 5 000 Euro.  5. Auf welche Summe belaufen sich Mietkosten für Auslandsliegenschaften des Bundes seit dem 1. Januar 2025 monatlich? AA: Die Kosten belaufen sich monatlich durchschnittlich auf ca. 3 283 000 Euro. BMVg: Die Kosten belaufen sich monatlich durchschnittlich auf ca. 163 000 Euro. BKM: Auslandsliegenschaften gehören ausschließlich zum Bundeseigentum.  6. Wie hat sich der Sanierungsbedarf bei Auslandsliegenschaften des Bundes seit dem 1. Januar 2025 entwickelt, und wie hoch ist dieser bei jeweils welcher Auslandsliegenschaft? AA: Der ermittelte Sanierungsbedarf ergibt sich aus der Summe der geplanten Baumaßnahmen. Der Sanierungsbedarf ist seit dem 1. Januar 2025 angestiegen und beträgt zurzeit rund 2,8 Mrd. Euro. BMVg: Der Sanierungsbedarf beträgt zurzeit rund 7,4 Mio. Euro. BKM: Der (insbesondere energetische) Sanierungsbedarf wird auf Grundlage einer vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführten Studie auf rund 12 Mio. Euro geschätzt.  7. Wie viele Liegenschaften des Bundes im Ausland sind aus jeweils welchen Gründen ungenutzt? AA: Derzeit sind 37 bundeseigene Liegenschaften im Ressortvermögen des Auswärtigen Amts ungenutzt, von denen 23 zur Veräußerung vorgesehen sind. Zu den weiteren Gründen zählen die temporäre Schließung von Auslandsvertretungen, Sanierungen und anstehende Neubaumaßnahmen sowie die Prüfung von Verwertungsmöglichkeiten. BMVg: Drei Liegenschaften der Bundeswehr sind ungenutzt, von denen zwei zur Veräußerung vorgesehen sind. Zu den Gründen zählen Bedarfsmangel, Sanierungsbedarf und Kernsanierung. BKM: Die Auslandsliegenschaften befinden sich in vollständiger Nutzung.  8. Plant die Bundesregierung, ein strategisches Konzept zum Management ihrer Auslandsliegenschaften zu erstellen, und wie begründet sie ihre Auffassung? AA: Das AA verfügt mit den „Leitlinien für das Immobilienmanagement Ausland im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts“ über ein strategisches Konzept zum Management der Auslandsliegenschaften. BMVg und BKM: Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14743 wird verwiesen.  9. Plant die Bundesregierung, Auslandsliegenschaften zu veräußern, und wenn ja, welche ihrer Auslandsliegenschaften plant die Bundesregierung, in welchem Zeitrahmen zu veräußern? 10. Plant die Bundesregierung, weitere Auslandsliegenschaften a) zu kaufen bzw. b) zu mieten, und wenn ja, welche Auslandsliegenschaften plant die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen und aus welcher Veranlassung zu kaufen oder zu mieten? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 7 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 37 und 38 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14743 wird verwiesen. Zu weiteren geplanten Veräußerungen oder Käufen und Anmietungen können keine detaillierten Angaben erfolgen, da sich die betroffenen Ressorts dazu noch in der internen Abstimmung bzw. laufenden Vertragsverhandlungen befinden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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