Zukunft deutscher Infrastruktur nach Restwertregelung am ehemaligen Luftwaffenstandort Goose Bay (Kanada)
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Zukunft deutscher Infrastruktur nach Restwertregelung am ehemaligen Luftwaffenstandort Goose Bay (Kanada)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6864
21. Wahlperiode 06.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Paul, Stefan Henze, Thomas Ladzinski, Sven
Wendorf, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Zukunft deutscher Infrastruktur nach Restwertregelung am ehemaligen
Luftwaffenstandort Goose Bay (Kanada)
Die kanadische Luftwaffenbasis Goose Bay war über Jahrzehnte ein zentraler
Ausbildungs- und Übungsstandort der Luftwaffe sowie weiterer NATO-Staaten
zur Durchführung von intensiven Tiefflug- und Einsatztrainings. Seit den
1980er-Jahren errichteten und nutzten die deutschen Streitkräfte dort
umfangreiche Infrastruktur, darunter Luftfahrzeughangars, Unterkunfts- und
Wirtschaftsgebäude, technische Versorgungsanlagen sowie Ausbildungs- und
Betreuungseinrichtungen. Neben diesen Hangars existierten weitere deutsche
Liegenschaften wie das sogenannte Deutsche Camp im Waldgebiet sowie das
Kommandeurshaus.
Bereits frühere parlamentarische Vorgänge dokumentieren den erheblichen
Umfang der deutschen Nutzung sowie die langfristige infrastrukturelle
Einbindung Deutschlands in den Standort Goose Bay. So bestätigte die
Bundesregierung in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen den Ausbau deutscher
Infrastruktur einschließlich Luftfahrzeughallen, Unterkünften, Büros und
Betreuungseinrichtungen am Standort Goose Bay (vgl. Bundestagsdrucksache
10/6825, S. 2 bis 4). Ferner wies sie darauf hin, dass die Nutzung Goose Bays
Bestandteil langfristiger multinationaler Vereinbarungen und
Ausbildungsplanungen war (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 2 bis 5).
Die Bundesregierung führte zudem aus, dass die Nutzung der Infrastruktur
sowie der Bezug von Leistungen nach dem Vollkostenprinzip erfolgten und
Deutschland Infrastruktur-, Betriebs- und Nutzungskosten entsprechend der
tatsächlichen Inanspruchnahme erstattete (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 4). Darüber hinaus
bestanden mehrjährige Finanz- und Infrastrukturplanungen sowie verschiedene
Änderungs- und Folgevereinbarungen zwischen Deutschland, Kanada und
weiteren beteiligten Staaten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 3 bis 6).
Nach den den Fragestellern vorliegenden Unterlagen bestanden zwischen
Deutschland und Kanada zudem Vereinbarungen zur Restwertbehandlung
deutscher Infrastrukturinvestitionen. Ein „Memorandum of Understanding (MoU)“
vom 13. November 2008 enthält nach Informationen der Fragesteller
Regelungen zur linearen Abschreibung, zu Erhaltungs- und Betriebskosten sowie
zur späteren Neuverhandlung von Restwerten beziehungsweise zu alternativen
Nutzungs- oder Verwertungslösungen der durch Deutschland genutzten
Infrastruktur.
Darüber hinaus dokumentieren die den Fragestellern vorliegenden Unterlagen
auch nach 2008 erhebliche Aufwendungen für den Erhalt deutscher
Infrastruktur in Goose Bay, darunter Dachsanierungen an den Hangars 4 bis 6,
Reparaturen an Unterkunftsgebäuden, Sicherheitsmaßnahmen sowie laufende Betriebs-
und Wartungs-, Instandsetzungskosten. Dies erfolgte nach Informationen der
Fragesteller teilweise zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits über zukünftige
Restwert- und Nutzungsregelungen verhandelt beziehungsweise deren
Auslaufen absehbar gewesen sein soll. Nach Informationen der Fragesteller soll eine
künftige Nutzung bislang deutscher Infrastruktur in Goose Bay nach Wegfall
bisheriger Restwert- beziehungsweise Nutzungsregelungen nur noch gegen
gesonderte Miet- oder Nutzungsentgelte möglich sein. Dabei ist von möglichen
Kosten in erheblicher Höhe, unter anderem für die Nutzung von
Hangarinfrastruktur, die Rede. Nach Informationen der Fragesteller sollen gegenüber
deutschen Stellen für die Nutzung von Hangarinfrastruktur Kosten von wöchentlich
bis zu 80 000 kanadischen Dollar Nutzungsentgelte genannt worden sein.
Nach dem Informationsstand der Fragesteller liegen öffentlich bislang jedoch
keine parlamentarischen Informationen zur Entwicklung der Restwerte
deutscher Infrastruktur seit 2008, zu möglichen Neubewertungen oder
Abschreibungen ab dem Jahr 2015, zum heutigen Eigentumsstatus ehemaliger deutscher
Infrastruktur, zu möglichen Miet- oder Nutzungszahlungen deutscher
Dienststellen, zu einer etwaigen fortgesetzten Nutzung durch Luftwaffe oder
Kommando Spezialkräfte (KSK) oder zu möglichen Entscheidungen deutscher oder
kanadischer Stellen über die zukünftige Nutzung deutscher Infrastruktur in
Goose Bay vor.
Nach übereinstimmenden Hinweisen soll jedoch im Oktober 2025 ein Treffen
deutscher Militärattachés in Ottawa stattgefunden haben, bei dem der Restwert
der deutschen Liegenschaften angeblich auf null gesetzt wurde. Nach
Informationen der Fragesteller könnte dies dazu geführt haben, dass – mit Ausnahme
des „Deutschen Camps“ – wesentliche Teile der bislang durch Deutschland
genutzten Infrastruktur in kanadisches Eigentum übergegangen sind. Dies hätte
nach Auffassung der Fragesteller unmittelbare Auswirkungen auf die
Verteidigungsfähigkeit und die Kosten zukünftiger Nutzungen durch deutsche
Streitkräfte.
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller parlamentarischer
Aufklärungsbedarf hinsichtlich des Umfangs deutscher
Infrastrukturinvestitionen, der heutigen Eigentums- und Nutzungslage sowie möglicher finanzieller
und militärischer Folgen für die Bundeswehr.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Infrastrukturmaßnahmen wurden seit Beginn der deutschen
Nutzung von Goose Bay durch die Bundesrepublik Deutschland finanziert
oder mitfinanziert (bitte nach Jahren, Art der Infrastruktur und Kosten
aufschlüsseln)?
2. Welche Gesamtkosten entstanden der Bundesrepublik Deutschland seit
Beginn der Nutzung Goose Bays für
a) Bauinvestitionen,
b) Infrastrukturmaßnahmen,
c) Betriebskosten,
d) Instandhaltungskosten,
e) Modernisierungsmaßnahmen?
3. Trifft es zu, dass im Oktober 2025 ein Treffen deutscher Militärattachés in
Ottawa stattfand, bei dem der Restwert deutscher Liegenschaften in Goose
Bay auf null gesetzt wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und
wenn ja,
a) welche personellen und institutionellen Entscheidungsträger haben
seitens der Bundesregierung beziehungsweise des
Bundesministeriums der Verteidigung die Neubewertung des Restwertes veranlasst,
b) welche vertraglichen, rechtlichen oder sachlichen Erwägungen lagen
der Neubewertung zugrunde,
c) welche Bundesbehörden, Abteilungen, nachgeordneten Dienststellen
oder sonstigen Organisationseinheiten waren an dem
Entscheidungsprozess beteiligt,
d) welche politischen Leitungsbereiche des Bundesministeriums der
Verteidigung wurden über die Neubewertung des Restwertes unterrichtet
oder in Entscheidungen einbezogen?
4. Wurde durch die mögliche Restwert-Nullsetzung ein Eigentumsübergang
an Kanada ausgelöst, und wenn ja, auf welcher völkerrechtlichen,
vertragsrechtlichen oder haushaltsrechtlichen Grundlage, und wie bewertet
die Bundesregierung haushalts- und vermögensrechtlich einen möglichen
entschädigungslosen Übergang ehemals deutscher Infrastruktur in
kanadisches Eigentum?
5. Welche durch Deutschland errichteten oder finanzierten
Infrastrukturoder Liegenschaftsanteile in Goose Bay befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit
a) im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland,
b) im Eigentum Kanadas sowie
c) in gemeinsamer oder sonstiger Nutzung?
6. Welche deutschen Dienststellen, Verbände oder Organisationseinheiten
nutzten Goose Bay seit 2015 zu Ausbildungs-, Übungs-, Verlege- oder
Unterstützungszwecken?
7. Welche dieser durch Deutschland errichteten oder finanzierten
Einrichtungen werden derzeit weiterhin durch deutsche Dienststellen genutzt (vgl.
Frage 6)?
8. Welche vertraglichen oder sonstigen Vereinbarungen bestehen derzeit
hinsichtlich der Nutzung deutscher oder ehemals deutscher Infrastruktur in
Goose Bay durch deutsche Streitkräfte?
9. Welche Miet-, Nutzungs- oder Betriebskosten wurden deutschen Stellen
seit dem Jahr 2015 durch kanadische Stellen in Rechnung gestellt?
10. Welche Kosten würden nach Kenntnis oder Einschätzung der
Bundesregierung bei einer künftigen Nutzung
a) von Hangars,
b) Unterkunftsbereichen,
c) Ausbildungsflächen sowie
d) sonstiger militärischer Infrastruktur
durch deutsche Streitkräfte entstehen?
11. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass für die Nutzung von
Hangarinfrastruktur in Goose Bay Kosten von bis zu 80 000 kanadischen
Dollar pro Woche gegenüber deutschen Stellen genannt oder
kommuniziert wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche finanziellen Mehrbelastungen würden sich für die Bundeswehr
durch mögliche Mietzahlungen an Kanada für die Nutzung von Hangar-,
Camp- oder sonstiger Infrastruktur ergeben?
13. Welche Belastungen würden sich hieraus für Titel des Einzelplans 14
ergeben (vgl. Frage 12, bitte Titelgruppen nennen)?
14. Welche Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung aus der heutigen Infrastruktur- und Nutzungslage in Goose Bay für
a) Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten der Luftwaffe,
b) arktische Ausbildungs- und Übungsvorhaben des KSK sowie
c) logistische oder lufttransportbezogene Fähigkeiten der Bundeswehr?
15. Plant die Bundesregierung alternative Trainings- oder Übungsstandorte,
falls Goose Bay aufgrund veränderter Eigentums-, Nutzungs- oder
Kostenstrukturen künftig nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur zukünftigen
strategischen Bedeutung des Standorts Goose Bay im Zusammenhang mit
NATO-, NORAD (North American Aerospace Defense Command)- oder
Arktisaktivitäten vor?
17. Welche Prüfungen oder Bewertungen des Bundesrechnungshofes zur
Goose-Bay-Thematik liegen seit dem Jahr 2000 ggf. vor?
Berlin, den 2. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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