Förderungen von Nichtregierungsorganisationen im Ilm-Kreis durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!"
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Förderungen von Nichtregierungsorganisationen im Ilm-Kreis durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7181
21. Wahlperiode 16.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Förderungen von Nichtregierungsorganisationen im Ilm-Kreis durch das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Am 27. Mai 2026 beschloss der Kreistag des Ilm-Kreises auf Antrag der AfD
mit den Stimmen von CDU und Freien Wählern, für das Haushaltsjahr 2026
vollständig auf Förderungen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu
verzichten. Projekte von „Demokratie leben!“ werden in Thüringen durch das
„Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ kofinanziert
(https://apollo-news.net/ilm-kreis-afd-cdu-und-fdp-streichen-gemeinsam-gelde
r-fuer-ngo-programm-demokratie-leben/).
Im Ilm-Kreis obliegt die Weiterleitung dieser Mittel der „Lokalen Partnerschaft
für Demokratie Ilm‑Kreis“, die bei der Beauftragten für Ausländer und
Behinderte angesiedelt ist. Träger der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-
Kreis“ ist die sogenannte Nichtregierungsorganisation „Kreisjugendring Ilm-
Kreis e. V.“ (www.lap-ilmkreis.de/kontakt/impressum/).
Obwohl der Kreistag des Ilm-Kreises entschieden hat, im Haushaltsjahr 2026
keine Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Anspruch zu
nehmen, wirbt die Netzseite der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis“
mit Stand zum 9. Juni 2026 weiterhin dafür, Mittel aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ zu beantragen (https://web.archive.org/web/20260609101
853/https://www.lap-ilmkreis.de/downloads/).
Die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders, will den vom Kreistag
beschlossenen Förderstopp nicht hinnehmen. Landrätin Petra Enders will stattdessen die
Bürger über den Förderstopp abstimmen lassen (https://taz.de/AfD-und-CDU-st
reichen-Foerdergelder/!6183625/).
Vor diesem Hintergrund ist in den Augen der Fragesteller eine umfassende
Transparenz über die bisherige Mittelverwendung, die betroffenen
Zuwendungsempfänger, konkrete Projekte sowie mögliche Überschneidungen mit
anderen Förderprogrammen wie etwa „Aktiv vor Ort“ der Thüringer
Ehrenamtsstiftung dringend geboten. Nur auf Basis vollständiger Informationen kann eine
informierte öffentliche Debatte und eine sachliche Bürgerbefragung stattfinden.
Die Kleine Anfrage dient für die Fragesteller der Vermeidung von
Doppelförderungen und der Aufklärung der Öffentlichkeit über die tatsächliche
Verwendung öffentlicher Gelder (Bund, Land, Kommune) im Ilm-Kreis.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der Entscheidung des Kreistags des Ilm-Kreises vom
27. Mai 2026, keine Förderungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ mehr anzunehmen?
2. Welche Kontakte bestanden gegebenenfalls hinsichtlich des Beschlusses
des Kreistags des Ilm-Kreises vom 27. Mai 2026, keine Förderungen aus
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr anzunehmen, zwischen
der Bundesregierung mit dem Bundesland Thüringen und dem Ilm-Kreis
(bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich,
telefonisch, persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnis angeben)?
3. Welche Kontakte bestanden gegebenenfalls hinsichtlich des Beschlusses
des Kreistags des Ilm-Kreises vom 27. Mai 2026, keine Förderungen aus
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr anzunehmen, zwischen
der Bundesregierung und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen,
die vom beschlossenen Förderstopp betroffen sind (bitte zu jedem
Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich]
und das Datum sowie Anlass und Ergebnisse angeben)?
4. Welche Zuwendungsempfänger haben seit Bestehen des „Lokalen
Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“ bis heute (Stand: Juni 2026) Mittel
aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten (bitte in
maschinenlesbarer Form jeweils nach Jahr und Förderhöhe und insgesamt,
Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder
Letztempfänger sowie nach Bundes-, Landes- und kommunalen Anteilen
auflisten)?
5. Welche Teilnehmer des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“
haben für das Haushaltsjahr 2026 Mittel aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ beantragt (bitte in maschinenlesbarer Form jeweils nach
Förderhöhe, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-,
Zwischen- oder Letztempfänger und Status des Antrags [beantragt,
bewilligt, abgelehnt etc.] auflisten)?
6. Haben die in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 genannten
Organisationen seit Bestehen des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“
bis heute (Stand: Juni 2026) von der Bundesregierung weitere Mittel aus
anderen Fördertöpfen erhalten (wenn ja, bitte in maschinenlesbarer Form
jeweils nach Förderhöhe, Jahr und insgesamt sowie nach Kapitel, Titel,
Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger
sowie nach Bundes-, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)?
7. Hat die Thüringer Ehrenamtsstiftung seit ihrem Bestehen Mittel von der
Bundesregierung erhalten (bitte in maschinenlesbarer Form nach
Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach Kapitel, Titel, Projektname,
Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger auflisten)?
8. Wie viele Anträge auf Förderung durch das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ hat die Bundesregierung im Rahmen der „Lokalen
Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis“ seit dessen Bestehen erhalten?
a) Über wie viele Anträge ist beschieden worden (bitte nach Jahren und
jeweils positiver bzw. negativer Entscheidung aufgliedern)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der
durchschnittliche Umfang eines eingereichten Förderantrags ist (bitte nach Jahren
und, soweit vorhanden, durchschnittlicher Zeichenzahl von
erfolgreichen bzw. abgelehnten Anträgen aufgliedern)?
c) Liegen der Bundesregierung Statistiken dazu vor, ob der Umfang des
Förderantrags in einem Verhältnis zur Höhe der beantragten Mittel
steht (ausführlichere Interessenbekundung bei mehr beantragten
Mitteln)?
d) Wie viele der erfragten Anträge wurden im Vorfeld der
Bewilligungsentscheidung zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?
e) Wie viele der Anträge wurden nach der Bewilligungsentscheidung
zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?
f) Haben Antragsteller juristische Schritte eingeleitet, weil sie das
Antragsverfahren angezweifelt haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach
Jahren und Gründen für die juristischen Schritte gliedern)?
g) Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge
beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die
Externen, und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer
Nichtregierungsorganisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
h) Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden sind an der Entscheidung
über Förderanträge beteiligt?
9. Lässt die Bundesregierung Antragsteller bzw. Empfänger von
Förderungen durch den „Lokalen Aktionsplan für Demokratie Ilm‑Kreis“ durch
Sicherheitsbehörden des Bundes auf das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin überprüfen, und wenn ja, unter welchen
Umständen?
10. Hat die Bundesregierung seit Bestehen des „Lokalen Aktionsplans für
Demokratie Ilm-Kreis“ dessen Antragsteller bzw. Empfänger durch
Sicherheitsbehörden des Bundes überprüfen lassen, und wenn ja, in wie vielen
Fällen (bitte nach Jahren, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen
Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische
Ideologie und sonstige Zuordnung gliedern)?
11. Führte eine Feststellung des Vorliegens verfassungsschutzrelevanter
Erkenntnisse zur Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. zu einer
Einschränkung oder Beendigung einer laufenden Förderung, und wenn ja, in
wie vielen Fällen geschah dies (bitte nach Jahren, Rechtsfolgen [
Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. Einschränkung und Beendigung einer
laufenden Förderung] und den Phänomenbereichen Linksextremismus,
Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und
sonstige Zuordnung gliedern)?
12. Wurden seit Bestehen des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-
Kreis“ Veranstaltungen durch die Bundesregierung ausgerichtet, an denen
auch Vertreter von Empfängern von Mitteln des „Lokalen Aktionsplans
für Demokratie Ilm-Kreis“ teilnahmen, und wenn ja, welche (bitte jeweils
nach Datum, Kosten, Ort und Name der Veranstaltung sowie den
teilnehmenden Empfängern gliedern)?
Berlin, den 30. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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