Mittelverwendung, Empfänger und haushaltsrechtliche Kontrolle im Bundesprogramm "Demokratie leben!" in den Wahlkreisen 192 Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026
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Mittelverwendung, Empfänger und haushaltsrechtliche Kontrolle im Bundesprogramm "Demokratie leben!" in den Wahlkreisen 192 Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7534
21. Wahlperiode 10.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Möller, Robert Teske, Stefan Schröder, Tobias Matthias
Peterka, Dr. Christian Wirth, Dr. Christoph Birghan, Thomas Fetsch, Ulrich von
Zons, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD
Mittelverwendung, Empfänger und haushaltsrechtliche Kontrolle im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den Wahlkreisen 192 Erfurt–Weimar–
Weimarer Land II und 189 Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis in den
Jahren 2024 bis 2026
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert Projekte und Strukturen
zur Demokratieförderung, zur Vielfaltgestaltung und zur
Extremismusprävention. Gefördert wird über die Säule „nachhaltige Strukturen“ mit
Kompetenznetzwerken, Landes-Demokratiezentren und kommunalen Partnerschaften für
Demokratie sowie über Modellprojekte und den Innovationsfonds. Auch in den
Wahlkreisen 192 Erfurt–Weimar–Weimarer Land II und 189 Eisenach–
Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis werden daraus Mittel vergeben.
Die Fragesteller interessiert, wie diese Mittel verwendet werden, an wen sie
fließen und wie ihre ordnungsgemäße Verwendung haushalts- und
zuwendungsrechtlich kontrolliert wird. Die folgenden Fragen beziehen sich auf
Finanzflüsse, Empfängerstrukturen, Weiterleitungen, Verwendungsnachweise,
Prüfungen, Rückforderungen und mögliche Doppelfinanzierungen; fachliche
Wirkungs- und Evaluationsfragen werden hiervon nur erfasst, soweit sie
unmittelbar für die Mittelverwendung erforderlich sind. Soweit die Mittel nicht
nach Wahlkreisen erfasst werden, bitten die Fragesteller um eine Aufstellung
nach Landkreis oder kreisfreier Stadt und Gemeinde mit Zuordnung zu den
beiden Wahlkreisen. Wo nicht anders genannt, ist für das Jahr 2026 der 30. Juni
2026 Stichtag.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 Fördermittel
aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für Vorhaben in den
Wahlkreisen 192 und 189 beantragt, bewilligt, ausgezahlt, an Dritte
weitergeleitet oder zurückgefordert (bitte nach Jahr, Wahlkreis, Säule und
Handlungsfeld, Förderformat, Landkreis oder kreisfreier Stadt, Gemeinde,
Zuwendungsempfänger und Projekttitel sowie nach beantragter,
bewilligter und ausgezahlter Summe, noch offener Mittelbindung und
Rückforderungsbetrag aufschlüsseln)?
2. Wie hoch war das Gesamtvolumen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils bundesweit und im
Freistaat Thüringen, und welcher Anteil davon entfiel auf die
Wahlkreise 192 und 189 (bitte nach Jahr, Ebene sowie Säule und Handlungsfeld
aufschlüsseln)?
3. Welche Erstzuwendungsempfänger mit Sitz, Projektort oder
Wirkungsgebiet in den Wahlkreisen 192 und 189 wurden in den Jahren 2024, 2025
und 2026 gefördert oder haben Mittel beantragt (bitte nach Träger,
Rechtsform, Sitz, Projekt- bzw. Wirkungsort, Wahlkreis, Förderformat, Laufzeit,
Förderkennzeichen, Förderstatus, Summe, Eigenanteil bzw.
Kofinanzierung und Zuwendungsart aufschlüsseln)?
4. Wie verteilen sich die je Projekt bewilligten Mittel auf Personalkosten,
Honorarkosten, Sachkosten und Verwaltungs- oder Gemeinkosten (bitte
nach Träger, Wahlkreis, Förderjahr und Kostenanteilen an der
Gesamtförderung aufschlüsseln)?
5. In welchem Umfang werden aus diesen Fördermitteln Personalstellen
finanziert, und wie viele Vollzeitäquivalente entfallen je Träger auf die
Förderung (bitte nach Träger, Wahlkreis, Förderjahr und Vollzeitäquivalenten
aufschlüsseln)?
6. In welcher Höhe mussten die geförderten Träger Eigenmittel oder
Drittmittel beibringen, und in welchen Fällen wurde auf eine solche
Kofinanzierung verzichtet (bitte nach Träger, Wahlkreis, Förderjahr, geforderter
Kofinanzierung und tatsächlichem Eigenanteil aufschlüsseln)?
7. Welche der geförderten Erstzuwendungsempfänger durften Mittel an
Dritte weiterleiten, und welche Unter- oder Letztempfänger sind der
Bundesregierung dazu für die Jahre 2024, 2025 und 2026 bekannt (bitte nach
Jahr, Wahlkreis, Erstzuwendungsempfänger, Art der Weiterleitung und
weitergeleiteter Summe sowie nach Unter- oder Letztempfänger,
Projekttitel, Ort und Förderzweck aufschlüsseln)?
8. Welche Partnerschaften für Demokratie bestehen in den Wahlkreisen 192
und 189, und wie sind sie jeweils aufgestellt (bitte mit Angaben zu
federführender Kommune oder Landkreis, Amt, Koordinierungs- und
Fachstelle, Begleitausschuss, Aktions- und Initiativfonds sowie Einzel- oder
Mikroprojekten je Jahr aufschlüsseln) (bitte federführende Kommune oder
Landkreis, federführendes Amt, zuständige Koordinierungs- und
Fachstelle als datenhaltende Stelle, Zusammensetzung des Begleitausschusses,
Höhe des Aktions- und Initiativfonds je Jahr sowie Zahl und Volumen der
bewilligten Einzel- oder Mikroprojekte je Jahr angeben)?
9. Wenn der Bundesregierung keine vollständige Übersicht über die
Unteroder Letztempfänger vorliegt, wie wird dann die ordnungsgemäße
Mittelverwendung haushalts- und zuwendungsrechtlich kontrolliert, und welche
Berichtspflichten zur Mittelverwendung treffen die
Erstzuwendungsempfänger und die Koordinierungs- und Fachstellen (bitte Rechtsgrundlagen,
Förderrichtlinie, Nebenbestimmungen, Fristen, Finanzierungs-, Beleg-
und Verwendungsnachweise, Datenformate, datenhaltende Stelle und
Prüfstelle angeben)?
10. Wie prüft die Bundesregierung die ordnungsgemäße Mittelverwendung
bei Unter- und Letztempfängern, insbesondere bei den Partnerschaften für
Demokratie in den Wahlkreisen 192 und 189, haushalts- und
zuwendungsrechtlich (bitte nach Prüfart, Prüfzuständigkeit, Ergebnis und finanziellen
Folgen aufschlüsseln)?
11. Welche Verwendungsnachweise zur Mittelverwendung für Projekte in den
Wahlkreisen 192 und 189 aus den Jahren 2024 und 2025 liegen bereits
vor, welche werden noch haushalts- oder zuwendungsrechtlich geprüft,
und bei welchen gab es Beanstandungen (bitte nach Projekt, Träger,
Wahlkreis, Haushaltsjahr, Eingangsdatum, Prüfstatus, Beanstandung und
Rückforderung aufschlüsseln)?
12. Wie viele Förderanträge für das Jahr 2026 mit Bezug zu den
Wahlkreisen 192 und 189 lagen der Bundesregierung oder den von ihr beauftragten
Stellen zum 31. Mai 2026 vor (bitte nach Wahlkreis, Säule bzw.
Handlungsfeld, Förderformat, Ort, Eingang und Status aufschlüsseln)?
13. Welches Finanzvolumen entfällt auf die zum 31. Mai 2026 vorliegenden
Förderanträge für das Jahr 2026 (bitte nach Wahlkreis sowie beantragten,
bewilligten, ausgezahlten, offenen und rechtlich gebundenen Mitteln
aufschlüsseln)?
14. In wie vielen Fällen wurden Träger oder Vorhaben in den Wahlkreisen 192
und 189 in den Jahren 2024, 2025 und 2026 anlassbezogen oder vertieft
auf Fragen der Mittelverwendung, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit,
Belegführung oder Förderfähigkeit geprüft (bitte abgeschlossene und laufende
Prüfungen nach Jahr, Wahlkreis, Handlungsfeld, Art, Anlass, beteiligter
Stelle, Ergebnis und finanzieller Auswirkung aufschlüsseln)?
15. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe führten haushalts- oder
zuwendungsrechtliche Prüfungen oder andere Erkenntnisse gegebenenfalls zu
Kürzungen, Auflagen mit Finanzbezug, Auszahlungsstopps,
Rückforderungen, Widerrufen oder zur Aufhebung von Zuwendungsbescheiden
gegenüber Trägern in den Wahlkreisen 192 und 189 (bitte nach Jahr,
Wahlkreis, Träger, Projekt, Maßnahme, betroffener Summe, Rechtsgrundlage,
finanziellem Anlass und Verfahrensstand aufschlüsseln)?
16. Mit welchen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Verfahren stellt die
Bundesregierung sicher, dass identische Ausgabenpositionen bei
Projekten in den Wahlkreisen 192 und 189 nicht zugleich aus „Demokratie
leben!“ und aus Mitteln des Landes, der Kommunen, des Bundes oder der
Europäischen Union finanziert werden (bitte nach Eigenerklärungen,
Finanzierungsplänen, Belegprüfungen, Datenbankabgleichen,
Länderabstimmungen, Nebenbestimmungen und Verwendungsnachweisprüfungen
aufschlüsseln)?
17. Welche Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189 erhielten in den Jahren
2024 bis 2026 neben Mitteln aus „Demokratie leben!“ weitere öffentliche
Fördermittel, und welche Träger wurden zugleich aus mehreren
Bundesoder nach Kenntnis der Bundesregierung Landesprogrammen gefördert
(bitte je nach Projekt oder Träger gegliedert nach Wahlkreis, Förderjahr,
Förderquelle, Förderzweck und Fördersumme)?
18. In wie vielen Fällen gingen der Bundesregierung oder den von ihr
beauftragten Stellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 gegebenenfalls
Hinweise oder Beschwerden zu einer möglichen Doppelfinanzierung, nicht
förderfähigen Ausgabe oder zweckwidrigen Mittelverwendung bei
Projekten in den Wahlkreisen 192 und 189 zu (bitte nach Jahr, Wahlkreis,
Projekt, Träger, Hinweisart und Quelle, Prüfstatus, Ergebnis, betroffener
Summe und ergriffener Maßnahme aufschlüsseln)?
Berlin, den 10. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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