Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Inwiefern war das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bei der Erarbeitung der Baugesetzbuch-Novelle (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts) beteiligt, und welche Positionen wurden in Bezug auf die notwendige Klimaanpassung – beispielsweise Hitzeschutz, Entsiegelung, Frischluftschneisen und Ausbau blau-grüner Infrastruktur – eingebracht, um negative Auswirkungen auf Klimaresilienz und Lebensqualität in Städten zu vermeiden?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
Risikovorsorge und die Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen sind neben konsequentem Klimaschutz Schwerpunkte der Arbeit des Bundesumweltministeriums.
In den letzten Jahren gab es immer häufiger immer schwerere Hitzewellen und Unwetter mit gravierenden Folgen. Das zeigt, wie wichtig Vorsorge ist.
Anfang 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten, das diesen Vorsorgegedanken umsetzt. Auch das Baugesetzbuch verlangt schon jetzt eine Berücksichtigung der Klimaanpassung in der Bauleitplanung.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ist auch aus Sicht des Bundesumweltministeriums von großer Bedeutung. Wir brauchen dringend mehr Wohnungen. Gleichzeitig ist es notwendig, Klimaschutz und Klimaanpassung nicht zu vernachlässigen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine sinnvolle Stadt- und Raumentwicklung sicherstellen und auch die Resilienz der Städte und Gemeinden gegenüber den Auswirkungen von erhöhter Hitzebelastung stärken. Gefahren durch Hochwasser oder Starkregen sollen verringert und Schäden möglichst abgemildert werden. Dies hat der Koalitionsausschuss am 28. November 2025 so für die Novelle festgelegt.
Der Gesetzentwurf enthält dazu einige konkrete Vorschläge. Das betrifft beispielsweise die Verankerung der wassersensiblen Stadtentwicklung („Schwammstadt“) als neuer Grundsatz der Bauleitplanung oder die Erweiterung des Festsetzungskatalogs in Bezug auf Retentionsdächer, Zisternen und dezentrale Versickerungsanlagen.
Die Abstimmung des Gesetzentwurfs läuft. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Entwurf des Gesetzes am 17. März 2026 allen Ministerien zur Abstimmung übersandt. Das Bundesumweltministerium hat fristgerecht Stellung genommen.
Die Frage wird gemäß Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet.
Die Frage wird gemäß Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet.
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