Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an Rastanlagen (Antwort zu Drs. 21/6078)
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Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an Rastanlagen (Antwort zu Drs. 21/6078)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6324
21. Wahlperiode 08.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Schmidt, Tarek
Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6078 –
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an Rastanlagen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Reisemobiltourismus in Deutschland wächst seit Jahren dynamisch. Nach
Angaben des Caravaning Industrie Verbands (CIVD) wurden im Jahr 2024
insgesamt 74 718 Reisemobile neu zugelassen, was einem Zuwachs von
9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (www.civd.de/news/ueber-220-
000-neuzulassungen-europaeischer-caravaning-markt-bleibt-auf-hohem-niv
eau/). Das Kraftfahrt-Bundesamt teilte zudem mit, dass zum 1. April 2025
erstmals mehr als 1 Million Wohnmobile in Deutschland zugelassen waren.
Der Bestand stieg demnach von 450 167 Fahrzeugen im Januar 2017 auf
981 010 Fahrzeuge im Januar 2025. Knapp ein Drittel der Wohnmobile ist auf
Personen im Alter zwischen 60 und 69 Jahren zugelassen (www.civd.de/wp-c
ontent/uploads/2025/04/2025-CIVD-Jahresband-KURZ-klein.pdf).
Zugleich ist der Reisemobiltourismus von erheblicher wirtschaftlicher
Bedeutung. Laut Planungshilfe des Deutschen Tourismusverbands unter Berufung
auf Untersuchungen des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für
Fremdenverkehr (dwif) geben Reisemobilistinnen und Reisemobilisten im
Zielgebiet durchschnittlich 50,50 Euro pro Person und Tag aus, einschließlich
Standplatzentgelten. Für den Campingtourismus insgesamt werden erhebliche
regionale Wertschöpfungs- und Umsatzeffekte ausgewiesen. Deutschland
gehört dabei neben Frankreich und Italien zu den bevorzugten Reisezielen
deutscher Reisemobilistinnen und Reisemobilisten (www.deutschertourismusverba
nd.de/fileadmin/user_upload/Themen/Mobilitaet/Planungshilfe_Reisemobilste
llplatz.pdf). Neben den positiven wirtschaftlichen Effekten sind mit
wachsender Beliebtheit für den Camping- und Reisemobiltourismus auch negative
Folgen wie die Gefahr einer partiellen Überlastung der Infrastruktur,
insbesondere in kleineren Orten, sowie negative Auswirkungen auf die Natur durch
beispielsweise Bodenverdichtung für neue Stellplätze oder zunehmende
Umweltverschmutzung durch Abfälle verbunden (vgl. www.nabu.de/umwelt-und-ress
ourcen/verkehr/strassenverkehr/32153.html).
Reisemobile verfügen typischerweise über Frischwassertanks, Abwassertanks
und Kassettentoiletten. Diese müssen in regelmäßigen Abständen entleert
beziehungsweise neu befüllt werden. Hierfür bedarf es geeigneter Ver- und
Entsorgungsstationen. Solche Einrichtungen können nicht nur zur Verbesserung
der Reisebedingungen beitragen, sondern auch aus Sicht des Umweltschutzes
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 5. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
relevant sein, etwa zur Vermeidung illegaler Abwasserentsorgung. Zudem
könnten Transit- und Kurzzeitstellplätze an Fernstraßen, Rasthöfen und
Autohöfen einen Beitrag dazu leisten, den Bedürfnissen einer wachsenden
Nutzergruppe besser gerecht zu werden.
Dem wachsenden Bestand und der wirtschaftlichen Bedeutung des
Reisemobiltourismus steht eine unzureichende Infrastruktur entlang der
Bundesautobahnen und Bundesstraßen gegenüber. Der ADAC verweist in einer aktuellen
Umfrage auf deutliche Defizite an Rastanlagen für Camperinnen und Camper.
Genannt werden insbesondere fehlende ausgewiesene Stellflächen,
mangelhafte Ausschilderung sowie unzureichende Möglichkeiten zur
Frischwasserversorgung und zur Entsorgung von Grau- und Schwarzwasser. Zugleich zeigt
der europäische Vergleich nach Einschätzung des ADAC, dass andere Länder
entsprechende Angebote deutlich systematischer in ihre Verkehrsinfrastruktur
integriert haben (www.adac.de/news/umfrage-rastanlagen-camper/).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bestehenden
Zuständigkeiten, Planungsgrundlagen und Rahmenbedingungen auf Bundesebene dem
dynamischen Wachstum des Reisemobiltourismus noch gerecht werden.
Insbesondere ist zu klären, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die
Entwicklung der Infrastruktur systematisch erfasst, bewertet und aktiv steuert.
1. Welche aktuellen Daten gibt es zum Zustand und Bestand an Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an Bundesautobahnen und
Bundesstraßen, und wie viele entsprechende Anlagen bestehen jeweils
nach Anlageart und Standort?
2. Welche aktuellen Daten gibt es zum Zustand und Bestand an Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an Bundesautobahnen, und wie
viele entsprechende Anlagen bestehen jeweils nach Anlageart und
Standort?
3. Wann wurde zuletzt eine bundesweite oder bundesweit auswertbare
systematische Erhebung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für
Reisemobile an Bundesautobahnen und Bundesstraßen durchgeführt, und zu
welchen Ergebnissen kam diese, und inwiefern ist ggf. eine Wiederholung
angedacht?
4. Welche Zuständigkeiten bestehen zwischen dem Bund, der Autobahn
GmbH des Bundes und privaten Betreiberinnen und Betreibern
beziehungsweise Konzessionsnehmerinnen und Konzessionsnehmern beim
Ausbau von Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile?
7. Besteht vor diesem Hintergrund ein bundespolitischer Handlungsbedarf
beim Ausbau der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile, und
wenn nein, warum nicht?
18. Ist geplant, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile künftig
als verpflichtenden oder regelhaften Bestandteil bei Neubau, Ausbau
oder grundlegender Sanierung von Rastanlagen vorzusehen?
20. Bis wann soll eine bedarfsgerechte beziehungsweise flächendeckende
Mindestversorgung mit Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für
Reisemobile entlang des Bundesfernstraßennetzes sichergestellt werden?
21. Welche konkreten nächsten Schritte sind in der laufenden
Legislaturperiode zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für
Reisemobile an Bundesautobahnen und Bundesstraßen vorgesehen?
Die Fragen 1 bis 4, 7, 18, 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Private Parkraumbetreiber und Autohöfe, die von privaten Unternehmen
betrieben werden, halten Ver- und Entsorgungsstationen für Reisemobile teilweise
vor. Auf Rastanlagen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen können sie
auch vom jeweiligen privaten Konzessionär der Nebenbetriebe angeboten
werden.
5. Welche rechtlichen, planerischen, technischen oder vertraglichen
Hemmnisse stehen dem Ausbau entsprechender Infrastruktur an
Bundesautobahnen und Bundesstraßen derzeit entgegen?
6. Wie wird das Wachstum des Reisemobilbestands in Deutschland im
Hinblick auf die bestehende Infrastruktur an Bundesautobahnen und
Bundesstraßen bewertet?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Ziel bei Neu-, Um- und Ausbauplanungen von Rastanlagen an
Bundesautobahnen ist es, allen Verkehrsteilnehmern ein bedarfsgerechtes Angebot an
Parkständen, Sanitäreinrichtungen und Dienstleistungen zu bieten. Dabei werden
Parkmöglichkeiten für Pkw mit Anhängern bzw. Wohnmobile gemäß dem
Regelwerk für den Bau von Rastanlagen (Empfehlungen für Rastanlagen an
Straßen – ERS) geschaffen.
8. Welche Staaten beziehungsweise Regionen gelten als Best-Practice-
Beispiele für die Einbindung von Reisemobilinfrastruktur in die
Fernstraßeninfrastruktur, und welche Elemente dieser Modelle erscheinen
besonders übertragbar?
9. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2020 ergriffen, um
vergleichbare Best-Practice-Modelle auf Deutschland zu übertragen oder deren
Übertragbarkeit zu prüfen?
10. Welche umweltpolitischen Risiken bestehen bei einer unzureichenden
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile, insbesondere im
Hinblick auf illegale Entsorgung von Grau- und Schwarzwasser?
11. Welche Rolle spielt eine verbesserte Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
für Reisemobile bei der Vermeidung von Umweltbelastungen und der
Einhaltung hygienischer Standards?
12. Welche Investitionskosten entstehen für die Nachrüstung bestehender
Rastanlagen mit Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile,
differenziert nach einfachen Entsorgungsstationen, Frischwasserversorgung,
Stromanschlüssen und ausgewiesenen Stellflächen?
13. Welche Förderprogramme, Finanzierungsinstrumente oder sonstigen
Unterstützungsmaßnahmen stehen derzeit für den Ausbau solcher
Infrastruktur zur Verfügung bzw. sind seitens der Bundesregierung in
Planung?
14. Welche Rolle spielen Reisemobilstellplätze in kommunaler oder privater
Trägerschaft für Kurzaufenthalte sowie für beruflich veranlasste Reisen
(z. B. Messe- und Kongressbesuche), und inwiefern werden diese in die
Infrastrukturplanung einbezogen?
15. Welche Daten liegen zu Anzahl, Verteilung und Entwicklung von
Reisemobilstellplätzen in kommunaler oder privater Trägerschaft in
Deutschland vor, und werden diese bundesweit systematisch erfasst?
16. Welche Daten liegen zur Ausstattung von Reisemobilstellplätzen in
kommunaler oder privater Trägerschaft vor, insbesondere im Hinblick auf
Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten (Frischwasser sowie Grau- und
Schwarzwasser), Stromanschlüsse und sanitäre Einrichtungen?
17. Welche wirtschaftlichen Effekte für Betreiberinnen und Betreiber von
Rastanlagen, Rasthöfen und Autohöfen, etwa durch längere Verweildauer
oder zusätzliche Umsätze in Gastronomie und Einzelhandel, sind
bekannt?
19. Welche Pilotprojekte zum Ausbau von Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
für Reisemobile an Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Rastanlagen,
Rasthöfen oder Autohöfen wurden seit 2020 umgesetzt, und welche
Ergebnisse liegen hierzu vor?
Die Fragen 8 bis 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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