Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7021
21. Wahlperiode 08.07.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch,
Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke,
Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke,
Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David
Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah
Vollath und der Fraktion Die Linke
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 –
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesregierung will einen Paradigmenwechsel: Nicht der
Behandlungsbedarf der Menschen soll über die Versorgung entscheiden, sondern die Einnahmen
der Krankenkassen. Wie viel Geld in den einzelnen Versorgungsbereichen
ausgegeben werden darf, hängt dann von der Entwicklung der beitragspflichtigen
Einkommen der gesetzlich Krankenversicherten ab. Von dieser
Einnahmeentwicklung wird sogar noch ein weiterer Prozentpunkt abgezogen. Dieses Konzept ist
Teil eines Generalangriffs auf den Sozialstaat und ein Wechsel hin zur Medizin
nach Kassenlage. Während die Zahl der Superreichen rasant zunimmt, wird die
Geschichte der Unfinanzierbarkeit grundlegender Sozialleistungen wie der
Gesundheits- und Pflegeversorgung mantraartig wiederholt. Ziel ist es, weitere
Umverteilung von Unten nach Oben zu legitimieren. Fachkommissionen werden
beauftragt Kürzungsvorschläge zu unterbreiten, während eine Befassung der
Kommissionen mit dem Vorschlag einer angemessenen Beteiligung der Vermögenden
und Bestverdienenden von vornherein von der Bundesregierung ausgeschlossen
wurde.
Die Einnahmen der Krankenkassen und damit die Verteilung der Kosten des
Gesundheitssystems sind zuvorderst eine politische Entscheidung. Versicherte und
Patient:innen sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überproportional und
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
stärker als die Arbeitgeberseite zur Kasse gebeten werden und sind zusätzlich
noch von Leistungskürzungen betroffen. Die Gesundheitsversorgung wird für sie
schlechter und teurer zugleich. Das ohnehin nachweislich stark geschrumpfte
Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit der Politik bei der
Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeversorgung wird mit Ansage in den Keller gejagt
- und das bei zuvor schon massiv gestiegenen Beiträgen. Dass Deutschland ein
besonders starres, ineffizientes und wenig patient:innenorientiertes
Gesundheitssystem hat, ist bekannt und täglich für die Menschen spürbar. Doch weder werden
strukturelle Missstände noch die überaus ungerechte Finanzierung mit diesem
Gesetzentwurf angegangen. Das Märchen von der Alternativlosigkeit wird von
derselben Bundesregierung und Parteien erzählt, die regelmäßig die Vorschläge zur
Einbeziehung weiterer Einkommensarten, hoher Einkommen und der
Abschaffung der privaten Krankenversicherung, neue Versorgungsstrukturen oder andere
Vorschläge für patient*innenorientierte Versorgung abgelehnt haben. Stattdessen
wurden Klientelgruppen bedient und horrende Mehrausgaben erzeugt, während
sich die Versorgung weiter und weiter verschlechtert hat.
Der Schlüssel für eine Reform hin zu mehr Patientenorientierung und gleichzeitig
mehr Effizienz im Gesundheitssystem liegt nicht darin, Mittel und Leistungen zu
streichen und Druck auf die Beschäftigten auszuüben, sondern vielmehr darin, die
Ideologie des Wettbewerbs zurückzudrängen. Wenn Leistungserbringende quasi
nach „Stückzahlen“ honoriert werden, darf man sich nicht wundern, dass sie fast
alles zur Erreichung dieser Zahlen tun werden, egal ob das im Sinne der
Patient*innen ist. Auch die internationale Empirie zeigt, dass gute und effiziente
Gesundheitssysteme eher diejenigen sind, die weniger wettbewerblich organisiert
sind und je mehr Wettbewerb herrscht, desto teurer wird das System und desto
schlechter sind die Ergebnisse.
Das erleben wir nun nach vielen Jahrzehnten wettbewerbsorientierter
Gesundheitspolitik auch in Deutschland: Das System wird immer teurer. Die
„einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“ soll nun für eine Begrenzung der Kostenanstiege
sorgen. Faktisch handelt es sich dabei aber um Kürzungen per Rasenmähermethode,
ohne an dem System als solchem etwas zu verändern. Das Gesundheitssystem
wird so aber weder flexibler, effizienter oder gar patientenorientierter werden,
sondern ihm werden einfach pauschal Mittel entzogen. Das wird
Einschränkungen in der Versorgung bedeuten, Patient*innen werden also teilweise nicht mehr
oder nicht mehr angemessen behandelt werden.
Einnahmeorientierte Ausgabenpolitik widerspricht auch grundlegenden
Erkenntnissen der Public-Health-Wissenschaft. Denn es gibt keinen Zusammenhang
zwischen sinkenden beitragspflichtigen Einkommen und dem Rücklauf von
Krankheiten in der Bevölkerung. Im Gegenteil: Gerade in wirtschaftlichen,
gesundheitlichen oder geopolitischen Krisen steigt oftmals der Behandlungsbedarf.
Einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ist daher das Gegenteil einer krisenresilienten
Gesundheitspolitik.
Das Ziel muss eine bedarfsorientierte Gesundheitspolitik sein, die die Mittel der
Solidargemeinschaft möglichst nutzbringend für das überragende
Gemeinwohlgut der Gesundheitsversorgung verwendet. Es ist lange überfällig, dafür
grundlegende Strukturen des deutschen Gesundheitssystems infrage zu stellen. Dabei
steht außer Frage, dass stärkere Schultern mehr Beiträge tragen müssen als
schwächere Schultern. Angesichts einer real existierenden Beitragsbemessungsgrenze,
dem Fakt, dass nur auf Löhne und Renten, nicht aber auf Kapitaleinkommen
Beiträge gezahlt werden müssen und dem Skandal, dass gerade meist gutsituierte
Bevölkerungsgruppen sich vollständig aus der Solidarität verabschieden können, in-
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dem sie sich privatversichern, ist dieses Gerechtigkeitsprinzip jedoch nicht
gewahrt. Hier und bei strukturellen Reformen für ein besseres Gesundheitssystem
müsste eine gute Gesundheitspolitik ansetzen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik nicht weiter zu
verfolgen und durch eine bedarfsorientierte Gesundheitspolitik zu ersetzen;
2. ihre künftigen Gesetzesinitiativen stattdessen anhand folgender Grundsätze
auszurichten:
a) die gerechte Einbeziehung von reichen und bestverdienenden
Menschen bei der Finanzierung der GKV;
b) Gemeinwohl- statt Gewinnorientierung in allen Bereichen des
Gesundheitssystems; die Gewinnerzielung mit Beitragsmitteln über die faire
Vergütung von Arbeitsleistung der Leistungserbringenden hinaus muss
minimiert und die Wettbewerbsideologie in allen Bereichen des
Gesundheitssystems verlassen werden;
3. den Gestaltungsauftrag des Staates für eine gute Gesundheitsversorgung
ernst zu nehmen und umfassende Strukturreformen im Gesundheitssystem
einzuleiten, um damit die für das deutsche Gesundheitssystem
charakteristische Ressourcenverschwendung aufgrund fehlender
Gemeinwohlorientierung, fehlender Patientenzentrierung, fehlender Kooperation und fehlender
Steuerung nachhaltig zu bekämpfen;
4. die berechtigten Interessen der im Gesundheitssystem tätigen Menschen zu
achten, insbesondere eine faire Vergütung und Arbeitsbedingungen, die es
erlauben, sich mit ausreichend Zeit um die Patient:innen kümmern zu
können;
5. Gesundheitsförderung und Prävention gegenüber der kurativen Medizin
erheblich zu stärken, um bessere Gesundheitschancen auch für Menschen mit
niedrigen Einkommen zu erreichen; dafür müssen in allen Politikfeldern die
Auswirkungen auf die Gesundheit und hier insbesondere auf die sozial
bedingten Unterschiede der Gesundheit in den Blick genommen werden.
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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Relationen
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