Das Solidarprinzip stärken
Text
Das Solidarprinzip stärken
Antrag
der Abgeordneten Janine Wissler, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm,
Dr. Michael Arndt, Dr. Dietmar Bartsch, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer,
Maik Brückner, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing,
Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cem Ince,
Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi,
Pascal Meiser, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Evelyn
Schötz, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Julia-Christina Stange, Isabelle
Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Das Solidarprinzip stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Krise unseres Sozialstaats ist keine Krise der Solidarität. Was stattdessen bröckelt,
sind seine tragenden Säulen: gute Arbeitsbedingungen, eine gerechte Finanzierung und
eine starke öffentliche Daseinsvorsorge. Die Systeme leiden nicht unter den Kosten
der Solidarität, sondern unter einem erodierenden Fundament. Die Finanzierungsbasis
wird schmaler, prekärer und ungleicher. Von unten brechen durch Niedriglöhne,
schwindende Tarifbindung, Minijobs und prekäre Solo-Selbstständigkeit die
Einnahmen weg. Von oben treiben Beitragsbemessungsgrenzen, das Zwei-Klassen-System
der Krankenversicherung und der Ausstieg der Gutverdienenden die soziale Schieflage
weiter auf die Spitze. Während Investitionen in Aufrüstung von der Schuldenbremse
ausgenommen sind und nunmehr fast jeder dritte Euro des Bundeshaushalts in
Aufrüstung fließen soll, stehen die Sozialausgaben weiter unter Kürzungsdruck. Soziale
Risiken verschwinden nicht, wenn sie privatisiert werden. Sie werden nur anders verteilt.
Dann zahlen nicht mehr alle nach ihrer Leistungsfähigkeit in ein gemeinsames System
ein, sondern Reiche verabschieden sich aus der Solidargemeinschaft. Für den großen
Rest werden Leistungen abgebaut. Insbesondere Frauen werden unter den geplanten
Sozialstaats-Kürzungen der Bundesregierung leiden. Wenn der Sozialstaat gekürzt
und damit Sorgearbeit weiter ins Private verschoben wird, werden Frauen diese
Lücken ausgleichen müssen und damit noch stärker von mangelnder eigenständiger
Absicherung, niedrigen Einkommen und Altersarmut betroffen sein.
Ein moderner Sozialstaat wartet nicht, bis Schäden entstehen. Er schafft die
Bedingungen, unter denen gute Arbeit, ein bezahlbares Leben, Gesundheit, Pflege und
demokratische Teilhabe verlässlich möglich bleiben. Ein moderner Sozialstaat ist nicht das
Gegenmodell zum wirtschaftlichen Umbau, sondern seine Voraussetzung. Ein starker
Sozialstaat schützt nicht nur diejenigen, die gerade Unterstützung brauchen. Er schützt
auch alle anderen vor einer Gesellschaft, in der Krankheit, Pflege, Jobverlust oder Al-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7970
21. Wahlperiode 10.09.2026
ter schnell zur privaten Katastrophe werden. Der Sozialstaat ist keine Kostenstelle,
sondern schützt Menschen vor sozialem Absturz, stützt die wirtschaftliche Nachfrage
und schafft die Grundlage dafür, dass gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel
nicht in Unsicherheit umschlagen.
Die Versichertenbasis der Sozialversicherungen muss erweitert werden, damit die
Finanzierung von breiteren Schultern getragen wird. Gewinnorientierung und
Kapitalanlagen haben in der öffentlichen Daseinsvorsorge nichts zu suchen, weder in der
Alterssicherung noch in der Gesundheitsversorgung. Sie erhöhen den Kostendruck und
führen letztlich zu weniger und schlechteren Leistungen. Kollektive, solidarische
Sozialsysteme sind nicht nur kostengünstiger und effizienter, sondern auch ein
wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Stabilitätsanker.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Gesetzentwürfe zur Finanzierung des Sozialstaats vorzulegen, mit denen
1. die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung in eine
Bürger:innenversicherung umgewandelt werden, um die Beitragslast gerechter zu
verteilen, den Beitragssatz in der Krankenversicherung zu senken und in der
Pflegeversicherung bei konstantem Beitragssatz ausreichend finanzielle Mittel für die
notwendigen Leistungsausweitungen einzunehmen. Beitragspflichten sollen sich
strikt am Einkommen orientieren; Personen ohne eigenes Einkommen, auch
verheiratete, werden beitragsfrei mitversichert. Dazu werden die
Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze unverzüglich auf das Niveau von
15.000 Euro monatliches Bruttoeinkommen angehoben und perspektivisch eine
Abschaffung angestrebt. Nicht mehr nur auf Arbeitseinkommen und Renten
sollen zukünftig Beiträge erhoben werden, sondern auch auf Einkünfte aus
Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Dabei bleiben Kapitalerträge
bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags beitragsfrei. Ebenfalls werden alle
Regelungen getroffen, um den Übergang der bislang privat Versicherten in die
gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu einem Stichtag zu organisieren. Die
private Krankenversicherung soll auf Zusatzversicherungen für medizinisch nicht
notwendige Leistungen beschränkt werden;
2. die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung
umgebaut wird, in die alle Erwerbstätigen einbezogen werden und entsprechend für
alle Erwerbseinkommen Beiträge gezahlt werden. Das gilt unter anderem für
Bundestagsabgeordnete, Selbstständige und Beamt:innen. Die
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung soll dabei schrittweise
verdoppelt und eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ eingeführt werden, mit der
Rentenansprüche, sofern sie über 90 Entgeltpunkten liegen, im höchsten verfassungsmäßig
zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet abgeflacht werden. Zusätzlich soll die
vollständige Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung nach erweiterter Abgrenzung durch Bundeszuschüsse
gewährleistet werden;
3. vergangene Gesetzesänderungen, die die Arbeitslosenversicherung durch
Leistungsverschiebungen vom SGB II in das SGB III mit versicherungsfremden
Leistungen belasten – beginnend mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (BGBl.
I 2023 Nr. 412 vom 29.12.2023), zurückgenommen werden, die
Beitragsbemessungsgrenze angehoben und die Lage am Arbeitsmarkt durch ein
Konjunkturpaket verbessert wird. Das Darlehen des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit
soll in einen Zuschuss umgewandelt werden;
4. die Schuldenbremse abgeschafft wird, die Vermögensteuer als Millionärssteuer
wieder erhoben wird, die Steuerbefreiungen für Erbschaften über 26 Millionen
Euro bei der Erbschaftsteuer beseitigt werden (Verschonungsbedarfsprüfung),
die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt wird und
der Mindesthebesatz auf 350 Punkte angehoben wird. Kommunale Altschulden
sollen zur Hälfte durch den Bund beglichen werden sowie die verbindliche
Festlegung eingeführt werden, dass den Kommunen vom Bund bei
Aufgabenübertragung bzw. -erweiterung, die dafür notwendigen finanziellen Mittel vollständig
bereitgestellt werden (Konnexitätsprinzip).
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Gesetzentwürfe zum Leistungsniveau des Sozialstaats vorzulegen, mit denen
1. die Gemeinwohlorientierung in allen Bereichen des Gesundheitssystems in den
Mittelpunkt gestellt wird. Die Gewinnerzielung mit Beitragsmitteln über die faire
Vergütung von Arbeitsleistung der Leistungserbringenden hinaus soll minimiert
und die Wettbewerbsideologie in allen Bereichen des Gesundheitssystems
verlassen werden. Der Gestaltungsauftrag des Staates für eine gute
Gesundheitsversorgung muss ernst genommen und umfassende Strukturreformen im
Gesundheitssystem eingeleitet werden, um damit die für das deutsche Gesundheitssystem
charakteristische Ressourcenverschwendung aufgrund fehlender
Gemeinwohlorientierung, fehlender Patientenzentrierung, fehlender Kooperation und fehlender
Steuerung nachhaltig zu bekämpfen.
In der Krankenversicherung werden durch die Maßnahmen aus Abschnitt II
Finanzierungsspielräume frei, um die für diesen Umbau notwendigen erhebliche
Investitionen in neue Versorgungsstrukturen zu schultern. Dazu gehören
regionale Gesundheitszentren, die eine kooperative und multiprofessionelle ambulante
und Notfallversorgung aus einer Hand anbieten. Kleinere und entlegene
Ortschaften werden z. B. mittels organisierter Shuttleservices, Rotationspraxen vor Ort
oder auch fahrenden Praxen je nach regionalem Bedarf versorgt. Die
Kompetenzen nichtärztliche Berufe werden gestärkt und neue Berufsbilder z. B. im Rahmen
von advance practice nurses oder physician assistants z. B. im Rahmen der
Ersteinschätzung oder von aufsuchender Versorgung implementiert. Darüber hinaus
können die freiwerdenden Mittel auch für den längst überfälligen Ausbau
barrierefreier Angebote genutzt werden.
Eine einnahmeorientierte Ausgabepolitik, die die Versorgung nicht effizienter,
aber schlechter und krisenanfälliger machen wird, wird abgelehnt. Stattdessen
wird die Finanzierung von Leistungen bedarfsorientiert ausgerichtet.
Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen werden nicht erhöht, sondern abgeschafft, so dass
alle gesundheitlich notwendigen Leistungen in guter Qualität von der
Krankenkasse bezahlt werden. Tarifsteigerungen von Beschäftigten sollen vollständig
refinanziert werden, Fallpauschalen in Krankenhäusern mindestens für den
Personalkostenanteil abgeschafft und das Pflegebudget so zu einem Personalbudget
weiterentwickelt werden;
2. die Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung ausgebaut wird, bei der
die tatsächlichen pflegebedingten Kosten in der stationären und ambulanten
Langzeitpflege vollständig übernommen werden. Zur Ermittlung der nicht
gedeckten Eigenanteile wird eine Studie in Auftrag gegeben, die die
Finanzierungslücke in ambulanten Pflegesettings ermittelt. Bis zur genauen Festsetzung wird
der ambulante Leistungsanspruch um pauschal 130 Euro erhöht. Zusätzlich
erhalten ambulant versorgte Pflegebedürftige einen weiteren pauschalen Betrag
von 100 Euro pro Monat zur Finanzierung einer individuellen Fallsteuerung, um
die Pflegequalität zu verbessern. Durch den weitgehenden Wegfall der
Notwendigkeit von Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) werden die Länder massiv entlastet.
Freiwerdende Mittel werden zur Erfüllung der Verpflichtung der Länder zur
Finanzierung von Pflegeinvestitionen eingesetzt. Dadurch entfällt neben den
pflegebedingten Kosten auch der Investitionskostenanteil, den bislang die Menschen
mit Pflegebedarf tragen. Sie tragen dann nur noch die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung aus ihrem Einkommen. Pflegende An- und Zugehörige sollen
gestärkt werden, z. B. durch eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge der
Pflegeversicherung und durch eine finanzielle Vergütung ihrer Tätigkeit;
3. das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) in zwei Schritten wieder auf
den Lebensstandard sichernde 53 Prozent angehoben und dauerhaft stabilisiert
wird. Die schrittweise Anhebung des Rentenversicherungsbeitrags soll so lange
ausschließlich über die Erhöhung des Arbeitgeberanteils erfolgen bis dieser
Anteil 60 Prozent des Beitragssatzes zur Rentenversicherung beträgt;
4. die Position der Arbeitslosen wieder gestärkt wird und die
Arbeitslosenversicherung optimiert wird, indem Sperrzeiten abgeschafft, die Bezugsdauer verbessert
und das Arbeitslosengeld erhöht werden;
5. die Grundsicherung für Arbeitsuchende von einer reinen Verwaltung des
Mangels und der Abschreckung auf Unterstützung und Sicherheit neu ausgerichtet
wird. Dafür müssen Arbeitsvermittlung und Beratung in den Jobcentern u. a.
durch einen höheren Personalschlüssel, mehr geförderte Arbeitsstellen und die
ersatzlose Streichung von Sanktionen gestärkt werden. Aus- und Weiterbildung
müssen durch Rechtsansprüche garantiert werden. Außerdem sind die Regelsätze
ohne absenkende Rechenschritte zu ermitteln, damit ein vor Armut sicherndes
Niveau erreicht wird. Die Verschärfungen bei den Wohnkosten und bei den
Vermögensfreigrenzen sind rückgängig zu machen;
6. Kinder- und Jugendarmut entschieden bekämpft und allen Kindern ein gutes
Leben ermöglicht wird. Dazu soll eine Kindergrundsicherung eingeführt werden,
die die individuellen und vielseitigen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit
und ohne Behinderung deckt und junge Menschen aus der Armut holt. Außerdem
sollen das Kinder- und Elterngeld erhöht werden und die Kinder- und Jugendhilfe
so ausgebaut werden, dass sie mit ihren zahlreichen Angeboten und Leistungen
alle Familien beim Großwerden begleiten kann;
7. ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt wird, mit dem die Qualität in den Kitas
sukzessive gemäß den Bedarfen verbessert wird, die Kitagebühren als ausgrenzendes
Element abgeschafft, eine Neusortierung der Kitakosten zwischen Bund, Ländern
und Kommunen vorgenommen wird mit dem Ziel einer deutlichen finanziellen
Entlastung der Kommunen bei gleichzeitig frei werden von finanziellen
Spielräumen für die bundesweit unterfinanzierten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Mit einem Sondervermögen für die Investitionen in den Bereich Kita,
Jugendarbeit/Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Jugend- und Familienbildungsstätten
wird der Sanierungsstau in bestehenden infrastrukturellen Angeboten aufgelöst,
modern und klimagerecht ausgestattet und Orte der öffentlichen Daseinsvorsorge
nachhaltig gestärkt.
Berlin, den 4. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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