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Das Solidarprinzip stärken

dip / drucksache 10.09.2026 · WP 21 · 21/7970 · Antrag · Original ↗

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Das Solidarprinzip stärken Antrag der Abgeordneten Janine Wissler, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Dr. Dietmar Bartsch, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cem Ince, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Evelyn Schötz, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Julia-Christina Stange, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Das Solidarprinzip stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Krise unseres Sozialstaats ist keine Krise der Solidarität. Was stattdessen bröckelt, sind seine tragenden Säulen: gute Arbeitsbedingungen, eine gerechte Finanzierung und eine starke öffentliche Daseinsvorsorge. Die Systeme leiden nicht unter den Kosten der Solidarität, sondern unter einem erodierenden Fundament. Die Finanzierungsbasis wird schmaler, prekärer und ungleicher. Von unten brechen durch Niedriglöhne, schwindende Tarifbindung, Minijobs und prekäre Solo-Selbstständigkeit die Einnahmen weg. Von oben treiben Beitragsbemessungsgrenzen, das Zwei-Klassen-System der Krankenversicherung und der Ausstieg der Gutverdienenden die soziale Schieflage weiter auf die Spitze. Während Investitionen in Aufrüstung von der Schuldenbremse ausgenommen sind und nunmehr fast jeder dritte Euro des Bundeshaushalts in Aufrüstung fließen soll, stehen die Sozialausgaben weiter unter Kürzungsdruck. Soziale Risiken verschwinden nicht, wenn sie privatisiert werden. Sie werden nur anders verteilt. Dann zahlen nicht mehr alle nach ihrer Leistungsfähigkeit in ein gemeinsames System ein, sondern Reiche verabschieden sich aus der Solidargemeinschaft. Für den großen Rest werden Leistungen abgebaut. Insbesondere Frauen werden unter den geplanten Sozialstaats-Kürzungen der Bundesregierung leiden. Wenn der Sozialstaat gekürzt und damit Sorgearbeit weiter ins Private verschoben wird, werden Frauen diese Lücken ausgleichen müssen und damit noch stärker von mangelnder eigenständiger Absicherung, niedrigen Einkommen und Altersarmut betroffen sein. Ein moderner Sozialstaat wartet nicht, bis Schäden entstehen. Er schafft die Bedingungen, unter denen gute Arbeit, ein bezahlbares Leben, Gesundheit, Pflege und demokratische Teilhabe verlässlich möglich bleiben. Ein moderner Sozialstaat ist nicht das Gegenmodell zum wirtschaftlichen Umbau, sondern seine Voraussetzung. Ein starker Sozialstaat schützt nicht nur diejenigen, die gerade Unterstützung brauchen. Er schützt auch alle anderen vor einer Gesellschaft, in der Krankheit, Pflege, Jobverlust oder Al- Deutscher Bundestag Drucksache 21/7970 21. Wahlperiode 10.09.2026 ter schnell zur privaten Katastrophe werden. Der Sozialstaat ist keine Kostenstelle, sondern schützt Menschen vor sozialem Absturz, stützt die wirtschaftliche Nachfrage und schafft die Grundlage dafür, dass gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel nicht in Unsicherheit umschlagen. Die Versichertenbasis der Sozialversicherungen muss erweitert werden, damit die Finanzierung von breiteren Schultern getragen wird. Gewinnorientierung und Kapitalanlagen haben in der öffentlichen Daseinsvorsorge nichts zu suchen, weder in der Alterssicherung noch in der Gesundheitsversorgung. Sie erhöhen den Kostendruck und führen letztlich zu weniger und schlechteren Leistungen. Kollektive, solidarische Sozialsysteme sind nicht nur kostengünstiger und effizienter, sondern auch ein wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Stabilitätsanker. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe zur Finanzierung des Sozialstaats vorzulegen, mit denen 1. die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung in eine Bürger:innenversicherung umgewandelt werden, um die Beitragslast gerechter zu verteilen, den Beitragssatz in der Krankenversicherung zu senken und in der Pflegeversicherung bei konstantem Beitragssatz ausreichend finanzielle Mittel für die notwendigen Leistungsausweitungen einzunehmen. Beitragspflichten sollen sich strikt am Einkommen orientieren; Personen ohne eigenes Einkommen, auch verheiratete, werden beitragsfrei mitversichert. Dazu werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze unverzüglich auf das Niveau von 15.000 Euro monatliches Bruttoeinkommen angehoben und perspektivisch eine Abschaffung angestrebt. Nicht mehr nur auf Arbeitseinkommen und Renten sollen zukünftig Beiträge erhoben werden, sondern auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Dabei bleiben Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags beitragsfrei. Ebenfalls werden alle Regelungen getroffen, um den Übergang der bislang privat Versicherten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu einem Stichtag zu organisieren. Die private Krankenversicherung soll auf Zusatzversicherungen für medizinisch nicht notwendige Leistungen beschränkt werden; 2. die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut wird, in die alle Erwerbstätigen einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge gezahlt werden. Das gilt unter anderem für Bundestagsabgeordnete, Selbstständige und Beamt:innen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung soll dabei schrittweise verdoppelt und eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ eingeführt werden, mit der Rentenansprüche, sofern sie über 90 Entgeltpunkten liegen, im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet abgeflacht werden. Zusätzlich soll die vollständige Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach erweiterter Abgrenzung durch Bundeszuschüsse gewährleistet werden; 3. vergangene Gesetzesänderungen, die die Arbeitslosenversicherung durch Leistungsverschiebungen vom SGB II in das SGB III mit versicherungsfremden Leistungen belasten – beginnend mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (BGBl. I 2023 Nr. 412 vom 29.12.2023), zurückgenommen werden, die Beitragsbemessungsgrenze angehoben und die Lage am Arbeitsmarkt durch ein Konjunkturpaket verbessert wird. Das Darlehen des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit soll in einen Zuschuss umgewandelt werden; 4. die Schuldenbremse abgeschafft wird, die Vermögensteuer als Millionärssteuer wieder erhoben wird, die Steuerbefreiungen für Erbschaften über 26 Millionen Euro bei der Erbschaftsteuer beseitigt werden (Verschonungsbedarfsprüfung), die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt wird und der Mindesthebesatz auf 350 Punkte angehoben wird. Kommunale Altschulden sollen zur Hälfte durch den Bund beglichen werden sowie die verbindliche Festlegung eingeführt werden, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragung bzw. -erweiterung, die dafür notwendigen finanziellen Mittel vollständig bereitgestellt werden (Konnexitätsprinzip). III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe zum Leistungsniveau des Sozialstaats vorzulegen, mit denen 1. die Gemeinwohlorientierung in allen Bereichen des Gesundheitssystems in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Gewinnerzielung mit Beitragsmitteln über die faire Vergütung von Arbeitsleistung der Leistungserbringenden hinaus soll minimiert und die Wettbewerbsideologie in allen Bereichen des Gesundheitssystems verlassen werden. Der Gestaltungsauftrag des Staates für eine gute Gesundheitsversorgung muss ernst genommen und umfassende Strukturreformen im Gesundheitssystem eingeleitet werden, um damit die für das deutsche Gesundheitssystem charakteristische Ressourcenverschwendung aufgrund fehlender Gemeinwohlorientierung, fehlender Patientenzentrierung, fehlender Kooperation und fehlender Steuerung nachhaltig zu bekämpfen. In der Krankenversicherung werden durch die Maßnahmen aus Abschnitt II Finanzierungsspielräume frei, um die für diesen Umbau notwendigen erhebliche Investitionen in neue Versorgungsstrukturen zu schultern. Dazu gehören regionale Gesundheitszentren, die eine kooperative und multiprofessionelle ambulante und Notfallversorgung aus einer Hand anbieten. Kleinere und entlegene Ortschaften werden z. B. mittels organisierter Shuttleservices, Rotationspraxen vor Ort oder auch fahrenden Praxen je nach regionalem Bedarf versorgt. Die Kompetenzen nichtärztliche Berufe werden gestärkt und neue Berufsbilder z. B. im Rahmen von advance practice nurses oder physician assistants z. B. im Rahmen der Ersteinschätzung oder von aufsuchender Versorgung implementiert. Darüber hinaus können die freiwerdenden Mittel auch für den längst überfälligen Ausbau barrierefreier Angebote genutzt werden. Eine einnahmeorientierte Ausgabepolitik, die die Versorgung nicht effizienter, aber schlechter und krisenanfälliger machen wird, wird abgelehnt. Stattdessen wird die Finanzierung von Leistungen bedarfsorientiert ausgerichtet. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen werden nicht erhöht, sondern abgeschafft, so dass alle gesundheitlich notwendigen Leistungen in guter Qualität von der Krankenkasse bezahlt werden. Tarifsteigerungen von Beschäftigten sollen vollständig refinanziert werden, Fallpauschalen in Krankenhäusern mindestens für den Personalkostenanteil abgeschafft und das Pflegebudget so zu einem Personalbudget weiterentwickelt werden; 2. die Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung ausgebaut wird, bei der die tatsächlichen pflegebedingten Kosten in der stationären und ambulanten Langzeitpflege vollständig übernommen werden. Zur Ermittlung der nicht gedeckten Eigenanteile wird eine Studie in Auftrag gegeben, die die Finanzierungslücke in ambulanten Pflegesettings ermittelt. Bis zur genauen Festsetzung wird der ambulante Leistungsanspruch um pauschal 130 Euro erhöht. Zusätzlich erhalten ambulant versorgte Pflegebedürftige einen weiteren pauschalen Betrag von 100 Euro pro Monat zur Finanzierung einer individuellen Fallsteuerung, um die Pflegequalität zu verbessern. Durch den weitgehenden Wegfall der Notwendigkeit von Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) werden die Länder massiv entlastet. Freiwerdende Mittel werden zur Erfüllung der Verpflichtung der Länder zur Finanzierung von Pflegeinvestitionen eingesetzt. Dadurch entfällt neben den pflegebedingten Kosten auch der Investitionskostenanteil, den bislang die Menschen mit Pflegebedarf tragen. Sie tragen dann nur noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aus ihrem Einkommen. Pflegende An- und Zugehörige sollen gestärkt werden, z. B. durch eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeversicherung und durch eine finanzielle Vergütung ihrer Tätigkeit; 3. das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) in zwei Schritten wieder auf den Lebensstandard sichernde 53 Prozent angehoben und dauerhaft stabilisiert wird. Die schrittweise Anhebung des Rentenversicherungsbeitrags soll so lange ausschließlich über die Erhöhung des Arbeitgeberanteils erfolgen bis dieser Anteil 60 Prozent des Beitragssatzes zur Rentenversicherung beträgt; 4. die Position der Arbeitslosen wieder gestärkt wird und die Arbeitslosenversicherung optimiert wird, indem Sperrzeiten abgeschafft, die Bezugsdauer verbessert und das Arbeitslosengeld erhöht werden; 5. die Grundsicherung für Arbeitsuchende von einer reinen Verwaltung des Mangels und der Abschreckung auf Unterstützung und Sicherheit neu ausgerichtet wird. Dafür müssen Arbeitsvermittlung und Beratung in den Jobcentern u. a. durch einen höheren Personalschlüssel, mehr geförderte Arbeitsstellen und die ersatzlose Streichung von Sanktionen gestärkt werden. Aus- und Weiterbildung müssen durch Rechtsansprüche garantiert werden. Außerdem sind die Regelsätze ohne absenkende Rechenschritte zu ermitteln, damit ein vor Armut sicherndes Niveau erreicht wird. Die Verschärfungen bei den Wohnkosten und bei den Vermögensfreigrenzen sind rückgängig zu machen; 6. Kinder- und Jugendarmut entschieden bekämpft und allen Kindern ein gutes Leben ermöglicht wird. Dazu soll eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die die individuellen und vielseitigen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung deckt und junge Menschen aus der Armut holt. Außerdem sollen das Kinder- und Elterngeld erhöht werden und die Kinder- und Jugendhilfe so ausgebaut werden, dass sie mit ihren zahlreichen Angeboten und Leistungen alle Familien beim Großwerden begleiten kann; 7. ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt wird, mit dem die Qualität in den Kitas sukzessive gemäß den Bedarfen verbessert wird, die Kitagebühren als ausgrenzendes Element abgeschafft, eine Neusortierung der Kitakosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorgenommen wird mit dem Ziel einer deutlichen finanziellen Entlastung der Kommunen bei gleichzeitig frei werden von finanziellen Spielräumen für die bundesweit unterfinanzierten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Mit einem Sondervermögen für die Investitionen in den Bereich Kita, Jugendarbeit/Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Jugend- und Familienbildungsstätten wird der Sanierungsstau in bestehenden infrastrukturellen Angeboten aufgelöst, modern und klimagerecht ausgestattet und Orte der öffentlichen Daseinsvorsorge nachhaltig gestärkt. Berlin, den 4. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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