Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7019
21. Wahlperiode 08.07.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 –
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Folgen dieser Reform werden von den Beschäftigten auf Station und den
Patient*innen am Krankenbett getragen. Während die Bundesregierung von
Beitragssatzstabilisierung spricht, bedeutet dieses Gesetz in der Praxis weniger
Personalspielräume, mehr Arbeitsverdichtung und zusätzlichen Druck auf die
Versorgung. Deshalb werden die in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen
Maßnahmen zur Deckelung des Pflegebudgets und der nur noch teilweisen
Refinanzierung von Tarifsteigerungen abgelehnt. Diese Maßnahmen schaden den
Patient*innen, verschlechtern die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und werden
weitere wirtschaftlich bedingte Klinikschließungen auch bedarfsnotwendiger
Krankenhäuser zur Folge haben.
Die Bundesregierung erklärt, das Pflegebudget bleibe erhalten. Tatsächlich wird
genau das Instrument entkernt, das mehr Personal, bessere Bezahlung und
Entlastung überhaupt erst ermöglicht hat. Ein Pflegebudget, das steigende Personal- und
Tarifkosten nicht mehr vollständig refinanziert, ist ein Sparbudget unter neuem
Namen und hebelt ausgerechnet jene Instrumente aus, mit denen Beschäftigte in
den vergangenen Jahren Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen erkämpft
haben. Entlastungstarifverträge, zusätzliche Personalbemessung oder tarifliche Ver-
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
besserungen verursachen Kosten. Werden diese Kosten künftig nicht mehr
vollständig refinanziert, wird jede Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die
Krankenhäuser zum finanziellen Risiko. Die Reform richtet sich damit nicht nur
gegen Beschäftigte, sondern auch gegen erfolgreiche gewerkschaftliche
Organisierung und Patient*innensicherheit.
Das Pflegebudget und die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen
wurden eingeführt, weil die Situation in der Krankenhauspflege unhaltbar
geworden war. Infolge der Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2004 begann ein
Niedergang der Krankenhauspflege, Die Pflege wurde seitdem – im Gegensatz zum
ärztlichen Dienst – seitens des Krankenhausmanagements im Wesentlichen als
unproduktiver Kostenpunkt begriffen. Je mehr ein Krankenhaus an der Pflege
gespart hat, desto wirtschaftlich erfolgreicher war es auch gegenüber der
Konkurrenz anderer Häuser. Die Zahl der Vollzeitäquivalente in der Pflege ging zurück,
während die zu behandelnden „Fälle“ immer komplexer wurden. In den 2010er-
Jahren wuchs die Einsicht in der Gesundheitspolitik – nicht zuletzt durch
Arbeitskämpfe der Beschäftigten und nach mehr oder weniger erfolglosen
Pflegeförderprogrammen – dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es musste den
Krankenhäusern ermöglicht werden, mehr Pflegekräfte zu beschäftigen. Da jedoch die
politische Mehrheit nicht bereit war, die Fallpauschalen generell zugunsten einer
bedarfsorientierten Finanzierung nach Art der Kostendeckung abzuschaffen,
wurde eine Bereichsausnahme für die Pflege geschaffen. „Pflege am Bett“ wurde
aus den Diagnosis Related Groups (DRGs; Fallpauschalen) ausgegliedert und
über das Kostendeckungsprinzip finanziert. Mit Erfolg: Denn es begann sowohl
bei der Zahl der Beschäftigten als auch bei den bis dahin zu niedrigen Löhnen die
gewünschte Aufholjagd.
Es ist logisch, dass das Pflegebudget schneller stieg als die
Durchschnittsausgaben im Krankenhaus; genau das war beabsichtigt. Genau diese eine erfolgreiche
politische Entscheidung in der Krankenhauspflege wird nun aber wieder in Frage
gestellt und soll wieder fallen. Mit einer Deckelung auf die
Grundlohnsummenentwicklung werden die Krankenhäuser keinerlei Spielräume mehr haben für
immer noch benötigte neue Einstellungen und auch nicht mehr dafür,
richtungsweisende und hart erkämpfte Entlastungstarifverträge abzuschließen. Die Charité hat
gegenüber ver.di bereits erklärt, dass unter den geplanten
Finanzierungsbedingungen eine Fortführung des Entlastungstarifvertrags nicht mehr gesichert sei und
diesen zum Jahresende gekündigt.
Gerade wirtschaftlich bereits angeschlagene Krankenhäuser werden durch die
zusätzlichen Finanzierungslücken weiter unter Druck gesetzt. Die Folge können
Leistungseinschränkungen, Personalabbau oder weitere Klinikschließungen auch
in bedarfsnotwendigen Versorgungsstrukturen sein.
Mit der zusätzlichen Streichung der Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen
in Höhe von 2,5 Prozent des Pflegebudgets gefährdet die Bundesregierung genau
jene Strukturen, die Pflegekräfte im Alltag entlasten. Stationsassistenzen,
Servicekräfte, Transportdienste sowie Unterstützung bei Dokumentation und
Organisation sorgen dafür, dass Pflegefachpersonen mehr Zeit für ihre eigentlichen
Aufgaben haben. Fallen diese Stellen weg, verschwinden die Aufgaben nicht. Sie
werden wieder von Pflegekräften übernommen. Die Folge sind mehr
Arbeitsverdichtung, weniger Zeit für Patient*innen und eine Schwächung erfolgreicher
Entlastungskonzepte. Pflegefachpersonen sollen pflegen. Wenn Stationsassistenzen,
Servicekräfte, Transportdienste oder Dokumentationshilfen wegfallen,
verschwinden diese Aufgaben nicht. Sie landen wieder bei der Pflege. Die
abzusehenden Folgen sind fatal: weniger Zeit für Patient*innen, mehr Überstunden,
mehr Belastung, mehr Fluktuation aus dem Beruf und letztlich eine Verschlech-
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
terung der Versorgungsqualität. Die Bundesregierung spart damit nicht bei
Bürokratie. Sie spart bei Zeit für die lebenswichtige Versorgung von Patient*innen.
Durch die nun geplante weitgehende Außerkraftsetzung des Pflegebudgets und
seiner Wirkung schüttet die Bundesregierung aber das Kind mit dem Bade aus.
Denn das Problem ist nicht das Pflegebudget und das darin angewandte
Selbstkostendeckungsprinzip, sondern dass andere Beschäftigte aus den DRGs
finanziert werden müssen. Auf diese Weise machen Krankenhäuser nach wie vor
Gewinne, wenn sie bei der Gebäudereinigung, der Physiotherapie, der Küche, dem
ärztlichen Dienst, den medizinisch-technischen und anderen Berufen sparen.
Letztlich werden in diesem System Krankenhäuser belohnt, wenn sie zulasten der
Patient*innen und der Beschäftigten sparen.
Die Lösung wäre daher naheliegend: Sämtliche Personalkosten müssten aus den
DRGs ausgegliedert und das Pflegebudget zu einem Budget für das gesamte
Krankenhauspersonal ausgebaut werden. Eine bedarfsgerechte Finanzierung des
Krankenhauspersonals ist keine zusätzliche Belastung des Systems, sondern eine
Umverteilung bestehender Mittel weg von Rendite- und Wettbewerbsanreizen hin zur
unmittelbaren Patient*innenversorgung.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem
1. die vollständige Refinanzierung der tatsächlichen Pflegepersonalkosten
sichergestellt wird;
2. die vollständige Refinanzierung auch von Tarifsteigerungen sowie
tarifvertraglich vereinbarten Personalbemessungs- und Entlastungsregelungen und
damit die Umsetzung von Entlastungstarifverträgen dauerhaft abgesichert
wird;
3. die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen wie Stationsassistenzen,
Servicekräfte, Transportdienste sowie Unterstützungsstrukturen für
Dokumentation und Organisation dauerhaft sichergestellt und deren Herausnahme
aus dem Pflegebudget rückgängig gemacht wird;
4. die Personalkosten aller Beschäftigten im Krankenhaus schrittweise aus den
DRGs ausgegliedert und das Pflegebudget zu einem nach dem Prinzip der
Selbstkostendeckung finanzierten Budget für das gesamte
Krankenhauspersonal weiterentwickelt wird;
5. insgesamt die Krankenhausfinanzierung so ausgestaltet wird, dass
medizinischer Bedarf, Versorgungsauftrag und Patient*innensicherheit und nicht
Wettbewerbsdruck, Wirtschaftlichkeitszwänge oder Renditeerwartungen
über Personal- und Leistungsentscheidungen bestimmen;
6. die Finanzierung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser, insbesondere in
ländlichen Regionen und sozial benachteiligten Gebieten, dauerhaft
sichergestellt wird und weitere wirtschaftlich bedingte Klinikschließungen
verhindert werden;
7. die Gesundheitsversorgung als zentrale Aufgabe der öffentlichen
Daseinsvorsorge gestärkt und Kürzungen zulasten von Patient*innen, Beschäftigten
und Versorgungsqualität ausgeschlossen werden.
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
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