Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG) (Bericht zu Drs. 21/5921, 21/7006)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG) (Bericht zu Drs. 21/5921, 21/7006)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7007
21. Wahlperiode 08.07.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/5921, 21/7006 –
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports
und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport
sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
(Sportfördergesetz – SpoFöG)
Bericht der Abgeordneten Martin Gerster, Klaus-Peter Willsch, Marcus
Bühl, Leon Eckert, Dr. Dietmar Bartsch und Stefan Seidler
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, erstmalig eine spezialgesetzliche Grundlage
für die Förderung des Spitzensports und der weiteren Maßnahmen des Sports in
Deutschland zu schaffen. So soll ein gesamtheitliches und transparentes System für
die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen werden. Die
Stellung der Athletinnen und Athleten soll gestärkt und ihre Bedürfnisse im Rahmen
der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen
werden. Es werden Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt.
Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes soll die Spitzensport-
Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet werden. Diese soll über eigene
sportfachliche Expertise verfügen, die Förderung und sportfachliche Steuerung in den
Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten sowie
von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten werden.
Darüber hinaus hat der Sportausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf
beschlossen:
Neben einigen Änderungen ohne substantiellen Änderungsgehalt wurden folgende
Anpassungen vorgenommen:
In § 19 „Stiftungsrat“ wird die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsrates von neun auf
zehn erhöht. Hierbei steigt die Zahl der Mitglieder des DOSB von drei auf vier
Mitglieder. Die Zahl der vom Bund entsandten Mitglieder bleibt hingegen unverändert,
die Aufteilung wurde jedoch angepasst. Künftig gehören dem Stiftungsrat drei
Mitglieder des Bundestages an (zuvor zwei). Jeweils ein Mitglied wird vom
Bundeskanzleramt (zuvor zwei) sowie vom Bundesministerium der Finanzen entsandt.
Zudem wurde der Zustimmungsvorbehalt des Vorsitzes (Bundeskanzleramt) für
Entscheidungen über Haushaltsangelegenheiten gestrichen (§ 20 Absatz 6). Das
Bundeskanzleramt prüft die Einhaltung geltenden Rechts bereits im Rahmen seiner
Rechtsaufsicht über die öffentlich-rechtliche Stiftung. Außerdem unterliegt die Stiftung der
externen Finanzkontrolle.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Sportausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte sind unverändert gegenüber des ursprünglichen Gesetzesentwurfs. Sie
entsprechen daher den nachfolgend dargestellten Haushaltsausgaben.
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Aus dem Gesetz ergeben sich zusätzliche Haushaltsausgaben pro Jahr (in Tsd. Euro):
2027 2028 2029 2030 2031
Gesamt 1.078 3.325 4.487 6.442 8.411
Mit der Einrichtung der Spitzensport-Agentur und deren vollständiger
Aufgabenwahrnehmung entstehen ab dem Jahr 2031 dauerhaft jährliche Mehrausgaben in Höhe von
insgesamt 8,4 Mio. Euro. Davon entfallen auf die Personalkosten circa 5,5 Mio. Euro.
Hinzu kommen Sachkosten in Höhe von 2,4 Mio. Euro sowie Investitionskosten in
Höhe von 448.000 Euro.
Mit der vollständigen Aufgabenwahrnehmung in der Spitzensport-Agentur fallen nach
dem Jahr 2029 geschätzt bis zu 14 Planstellen in der Bundesverwaltung weg, darunter
bis zu 11 Planstellen des gehobenen Dienstes und bis zu drei Planstellen des höheren
Dienstes.
Bereits etatisierte Aufwände, wie für die Geschäftsstelle Potenzialanalysesystem
(PotAS), die Honorarausgaben für die PotAS-Kommission und für Strukturplanungen
im nicht-olympischen Sport sind hier nicht berücksichtigt.
Der Mehraufwand an Personalkosten entsteht vorrangig durch die Wahrnehmung
neuer Aufgaben wie die Steuerung und Schaffung von Transparenz (vgl. § 13
Absatz 6) oder die individuelle sportfachliche Förderung besonders erfolg- und
potenzialreicher Athletinnen und Athleten (vgl. § 5 Absatz 3). Gleichzeitig übernimmt die
Spitzensport-Agentur Aufgaben im Bereich der Förderverfahren im Spitzensport, die
derzeit beim Bund geleistet werden, so dass dort mit Einsparungen gerechnet werden
kann. Im finalen Regelbetrieb der Spitzensport-Agentur ergibt sich im Ergebnis ein
zusätzlicher Personalbedarf (Differenz aus Bedarfen und Einsparungen) von 38
Stellen, wovon rund sechs Stellen auf den mittleren Dienst, neun Stellen auf den
gehobenen Dienst und 23 Stellen auf den höheren Dienst entfallen.
Die Aufgabenwahrnehmung und die damit entstehenden Kosten werden sukzessive
über die Jahre 2027 bis 2031 aufgebaut. Die in diesen Jahren zu erwartenden
Haushaltsausgaben des Bundes sind in der Begründung weiter aufgeschlüsselt.
Für die Durchführung der externen Finanzkontrolle entsteht beim
Bundesverwaltungsamt (BVA) ab dem Jahr 2028 ein Mehrbedarf von zwei Stellen des gehobenen Dienstes
sowie von Personal- und Sachmitteln. Dieser Mehrbedarf wird finanziell und
stellenmäßig im Einzelplan 04 ausgeglichen. Der weitere Bedarf an Sach- und
Personalmitteln sowie Stellen der Spitzensport-Agentur soll im Einzelplan 04 ausgeglichen
werden. Über die Einzelheiten wird im Rahmen der jeweiligen
Haushaltsaufstellungsverfahren der kommenden Jahre entschieden.
Für die Kommunen sind Mehrausgaben nicht zu erwarten. Für die Länder entstehen
Mehrausgaben für die Wahrnehmung der Tätigkeiten in den Gremien der Spitzensport-
Agentur (unter anderem Reisekosten). Die Höhe dieser Ausgaben ist nicht
quantifizierbar.
Auswirkungen auf Einnahmen sind nicht zu erwarten.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1,36 Mio.
Euro.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Davon entfallen 1,36 Mio. Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Bundesverwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund
6,26 Mio. Euro.
Soweit der dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und
nicht unter „Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ dargestellt ist, wird er im
Einzelplan 04 gegenfinanziert.
Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine
direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt
vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Martin Gerster
Berichterstatter
Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter
Marcus Bühl
Berichterstatter
Leon Eckert
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Stefan Seidler
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Dietmar Bartsch (Berichterstattung)
- authored ← Haushaltsausschuss
- authored ← Klaus-Peter Willsch (Berichterstattung)
- authored ← Leon Eckert (Berichterstattung)
- authored ← Marcus Bühl (Berichterstattung)
- authored ← Martin Gerster (Berichterstattung)
- authored ← Stefan Seidler (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spi (Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT)